GdB rückwirkend?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Teresia Tschernoster, 16. Februar 2003.

  1. Hat von Euch schon mal jemand einen GdB nachträglich rückwirkend beantragt?
    Ich habe kürzlich 50% bekommen und jetzt hat mir vom Finanzamt jemand gesagt, ich hätte den Ausweis und die Prozente rückwirkend zum Beginn der Krankheit beantragen können. Geht das jetzt noch oder fällt das unter die Widerspruchsfrist bei Feststellung des GdB?
    Vielen Dank schon im Voraus!
    Teresia
     
  2. hallo teresa,
    soweit ich weis ist der beginn der behinderung nach antragstellung vestgelegt. also wenn du z.b: am 1.12.2002 beantragt hast dann zählt auch dieses datum als beginn der GdB. jedenfalls war das bei mir so. anders ist es bei der rente da wird dann der krankheitsbeginn oft berücksichtigt, bei mir waren das 2 jahre rückwirkende bezahlung der rente.

    liebe grüße
    sito
     
  3. Gerhard

    Gerhard Guest

    Hallo theresa
    Also bei mir war das auch so der Tag der Antragstellung ist maßgebend
    Kannst ja mal kucken bei www.behindertentabelle.

    Gruß Gerhard
     
  4. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Teresia,

    Wenn Du den Bescheid vom Amt bekommen hast, dann kannst Du beim Finanzamt für dass ganze Jahr rückwirkend den Freibetrag geltend machen. Also z. B. wenn Du in 2002 den Bescheid bewilligt bekommen hast, dann kannst Du auch noch in 2003 den Freibetrag geltend machen.
    Den Bescheid kopieren, ein Begleitschreiben mit Deiner Steuernumer und Betreff "Nachtrag zum Steuerantrag 2002, Freibetrag GDB 50 % Schwerbehinderung ...... €. Trage Deine Bankverbindung ein und gebe dieses Schreiben bei Deinem Finazamt ab. Die Steuern werden für dass Steuerjahr neu berechnet und der Dir noch zustehende Betrag wird in einem Bescheid Dir mitgeteilt werden.

    Klaus
     
  5. Rita(Bj57)

    Rita(Bj57) Guest

    Hallo Teresia,

    vielleicht solltest Du Dich mit dem Fürsorgeamt in Verbindung setzen und nachfragen. Soweit ich es von meinem Antrag aus noch in Erinnerung habe, wurde der Beginn der Haupterkrankung als Anfang der GDB 50% im Bescheid angegeben. Allerdings handelte es sich hierbei um eine andere Erkrankung.

    Ich werde mal nachhören, vielleicht kann Dir ja jemand aus dem Bereich des Fürsorgeamtes Nachricht zukommen lassen.

    Wünsche Dir aber vorab schon viel Erfolg.

    Liebe Grüße aus Ffm.

    Rita
     
  6. uedeke

    uedeke Guest

    Hallo !

    Zur Berücksichtigung des Steuerfreibetrages für Schwerbehinderte ist das Jahr der Antragstellung beim Versorgungsamt maßgebend.

    Beispiel: Antrag 1.10.2000
    Bescheid: 2.11.2002
    Berücksichtigung in der Steuerberechnung ab 2000, da der Bescheid des Versorgungsamtes (wird in NRW dort gemacht) ein Grundlagenbescheid ist und aufgrund eines solchen Bescheides können auch bestandskräftige Steuerbescheide nachträglich geändert werden.

    Wenn die Schwerbehinderung vor dem Eingang des Antrages festgestellt werden soll, muss man das m.W. im Antrag angeben.

    Alles Gute

    Udo

    [%sig%]
     
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