GdB

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Djanella, 28. Februar 2008.

  1. Djanella

    Djanella Mitglied

    Registriert seit:
    27. August 2003
    Beiträge:
    588
    Ort:
    NRW
    Hallo,
    ich habe einen formlosen Widerspruch wg. GdB eingelegt mit dem Hinweis, dass ich Akteneinsicht wünsche und die Begründung für den Widerspruch nachreiche. Bis wann muss die Begründung nachgereicht werden?
    Danke
    lg Djanella
     
  2. Patty

    Patty Mitglied

    Registriert seit:
    28. September 2007
    Beiträge:
    877
    Hm, deine behandelnen Ärzte können dir doch die Kopien geben, dann weißt du was sie geschrieben haben und kannst prüfen ob das stimmt.

    Bei mir war es so, das sie zwar alles berücksichtigt hatten, ihrer Meinung nach, aber nicht die Wechselwirkung.

    Ich meine du hast 4 Wochen für die Begründung.
     
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