vdk läßt mich hängen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von klaraklarissa, 23. Februar 2008.

  1. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    ihr lieben,
    ich habe pflegestufe 1 und vor einiger zeit einen höherstufungsantrag gestellt.
    nun habe ich widerspruch gegen die ablehnung der pflegestufe 2 eingelegt und die unterlagen mit der bitte um widerspruchsbegründung an meine zuständige vdk - landesgeschäftsstelle weitergeleitet.
    ich dachte, da ich mittlerweile ziemlich 7 jahre dort mitglied bin und nie ansprüche gestellt habe, dürfte es keine probleme geben.
    aber pustekuchen. ein mitarbeiter dieser außenstelle schrieb mir, das ich doch bitte den widerspruch selbst formulieren möchte , da ich am besten einschätzen könnte, was ich noch kann und was nicht .... und da diese widersprüche sowieso zu 90% abgelehnt würden, könne ich ja dann noch klagen. die klage übernimmt dann diese landesgeschäftsstelle gegen eine gebühr von 60€.
    also ist ja mein widerspruch von vornherein sowieso für die katz, oder wie oder was??:eek: mir ist schon klar, das die chance, aus dem widerspruch als gewinner hervorzugehen, ziemlich gering ist, aber so, wie die es ausdrücken, kann ich es ja gleich lassen..... ich weis, nicht wirklich, denn es muss ja alles seinen "ordentlichen" behördengang gehen.

    was mach ich nun ???? ich bin pappesatt.sagt mal, was meint ihr dazu?

     
  2. Erato

    Erato Guest

    Widerspruch

    Hallo liebe Klaraklarissa,

    es kommt mal wieder eins zum anderen, oder? Ist ja wirklich nicht nett :(.
    Du weißt, dass ich diese Situation noch nicht hatte, aber mein Rat an Dich wäre - sofern es irgendwie für Dich (finanziell?) machbar ist - Dir eine Zweitmeinung vorab einzuholen. Auch würde ich das, was Du hier fragst ganz offiziell als Rückfrage dem VdK stellen, nämlich, ob sie der Meinung sind, es lohne sich nicht (und gleich fragen, weshalb sie dieser Meinung wären). Wenn dem nicht so ist, dann werden sie Dir sicher erklären, weshalb Du besser erst einmal aufschreibst, weshalb Du einen Widerspruch für angemessen hälst.

    Eine Zeitmeinung (Rechtsanwalt, andere Organisation) hat den Vorteil, das vielleicht auch noch einmal mit anderen Gesichtspunkten zu betrachten.

    Ich wünsche Dir jedenfalls Nerven wie Drahtseile und für Dich alles Gute

    Erato
     
  3. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Klara,

    das war genau der Grund, warum ich aus dem VdK ganz schnell wieder ausgetreten bin. Bei mir wurde damals eine Larifari-Begründung zum Widerspruch geschrieben, das Ding wäre aussichtslos in den Sand gesetzt worden. Zum Glück hatte ich ausgemacht, dass ich erst das Schreiben vorab bekomme, damit ich Korrektur lesen konnte. Ich habe dann sofort alles zurückgezogen vom VdK und habe meine Begründung selbst formuliert. Klar wurde der Widerspruch - damals Versorgungsamt - abgelehnt aber ich habe dann geklagt und auch dort die Klageschrift selbst geschrieben und die Klage habe ich dann gewonnen.

    Ich kann Dir nur raten, schreib Deinen Widerspruch selbst und dann laß es drauf ankommen. Leg erst einmal Widerspruch ein ohne eine Begründung und fordere Akteneinsicht. Aufgrund des Gutachtens baust Du Deine Begründung auf und widerlegst alle Punkte, die dort aufgeführt sind. Wenn Du magst, darfst Du Dich gern bei mir melden, ich helfe Dir gern.

    Und gegen die VdK-Stelle würde ich sofort eine Beschwerde schreiben.

    .
     
  4. Tortola

    Tortola Aktives Mitglied

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    Tortola an Klara

    Hallo Klara!
    Ich kann gut nachempfinden, wie es Dir geht. Erkundige Dich doch mal beim Sozialverband Deutschland (früher Reichsbund). Ich bin dort seit mehreren Jahren Mitglied und fühle mich gut aufgehoben. Die haben für mich meine Rente durchbekommen, sind bis vor das Sozialgericht gegangen. Ich kann nur Gutes über den Verein berichten, versuche es ruhig mal!
    Liebe Grüße von Tortola:)
     
  5. Gerhard 1848

    Gerhard 1848 der Gerd

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    Hallo Klara

    würde dir auch empfehlen zum Sozialverband zu gehen habe da auch Gute Erfahrungen gemacht
    du kannst Wiederspruch einlegen aber bei Formulierungen wäre ich vorsichtig
    es gibt da einen Link wo man sich einlesen kann aber den kennst du sicher schon www.diebandscheibe.de (auf nützliches klicken dann verhalten
    beim Gutachter)
    ist Interessant Alles Gute
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    ihr lieben,
    vielen dank für eure hinweise. ist wirklich ein starkes stück das ganze.
    finanziell ist leider bei uns so gut wie nichts drin, mein mann ist arbeitslos, bekommt wegen ein paar cent kein harzIV (bei den hypothekendarlehen werden ja nur die zinsen als kosten abgezogen.....sauerei, denn wir zahlen mindestens das dreifache), deshalb dachte ich ja mal an den vdk. als ich den ablehneungsbescheid bekam, habe ich schon einmal in der landesgeschäftsstelle angerufen, da bekam ich den inhalt des briefes schon einmal als mündliche antwort und zugefügt wurde noch von dem mitarbeiter dort: '... meine kollegin ist krank und ich kenne mich mit computern gar nicht aus...':eek: ... ich dachte,mich laust der affe;), rief also die bundesvertretung an, erzählte denen das. d
    sie waren entsetzt und rieten mir, mich doch an die landesgeschäftsstelle in niedersachsen zu wenden. gesagt, getan. dort wurde mir aber mitgeteilt, das keine länderübergreifende vetretung möglich ist .... schon gar nicht, wenn ich einen rechtsanwalt zur klagevertretung bräuchte. also zurück zu "meiner" landesvertretung .... diesmal schriftlich .... naj,, war wohl nen flopp. ..... bin plötzlich so unsagbar erschöpft, schreibe morgen weiter ...sorry


     
  7. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    hallo Klara,:)

    ich habe auch Stufe 1 und nun die 2 beantragt. Auf dem deutschen Rheumaforum hier, habe ich einen Pflegestufenrechner-Link abgelegt. Den kannst du ausfüllen und sehen wie das hinkommt mit der Stufe 2.

    Das erste Ergebnis bei dem Rechner ist das Minimum. Das zweite das Maximum.
    Je nachdem, ob du da Unterstützung, Teilübernahme oder die Volle Übernahme brauchst, hast du mehr oder weniger Minuten. Wenn du also Komplett gebadet werden musst, bekommst du 20-25 Minuten, bei Unterstützung sind das noch ca. 8-10 Minuten. So auch bei allen anderen Verrichtungen.

    Du brauchst für Pflegestufe 2 120 Minuten Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Fertig! Hauswirtschaft und Kochen zählt nicht zur Grundpflege.
    Wenn du etwas falsch machst, zeigt der Rechner das an. Zum Beispiel kannst du in der Woche nur 7x Baden oder Duschen oder Ganzkörperwäsche haben. Oder 7x eine Mischung aus allen drei.

    Hast du dir eine Kopie deines Pflegegutachten der Stufe 1 zuschicken lassen? Da kannst du einsehen wo der MDK Abstriche gemacht hat und wo was anerkannt wurde. So könntest du den Widerspruch besser begründen.

    liebe Grüße Sanchen
     
  8. siggimaus3101

    siggimaus3101 Neues Mitglied

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    Hallo,
    Meine Gewerkschaft hat für mich Wiederspruch eingelegt.
    Alle sehr nett und umsonst.

    L.G Sigrid
     
  9. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    naj,, war wohl nen flopp. ..... waren meine letzten worte vor zwei tagen. tut mir leid, das es nicht weiterging. habe fieber und stehe voll neben mir :eek::confused:
    also, auch die schriftliche bitte um widerspruchsbegründung endete im gleichen desaster, wie die telefonische anfrage.
    liebe dörte, den beratungshilfeschein kenne ich noch nicht, prozeßkostnhilfe sagt mir was, habe ich schon mal beantragt, vor jahren.
    und sanchens link mit dem pflegestufenrechner hab ich auch schon gesehen .. der ist gut. muss ich mal in ruhe ausfüllen und mit dem gutachten des mdk vergleichen (habe ich schon hier).
    ich werde den widerspruch durchziehen und wenn der wirklich abgelehnt wird, stelle ich wohl eher einen neuen antrag auf erhöhung, als das ich klage.

    vielen dank für eure ratschläge und haltet die ohren steif.
     
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