Pflegestufenrechner

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Sanchen, 22. Februar 2008.

  1. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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  2. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo Sanchen,

    danke für die seite mit dem Pflegerechner

    nun bin ich doch nochmal motiviert einen erneuten antrag zu stellen
    bisher, d.h. seit 2004 bekomme ich die Pflegestufe immer abgelehent,
    und das selbst nach 2 schlaganfällen, das was mich bisher am meisten
    geärgert und gewundert hat war, das ich je größer meine einschränkungen und damit ein höherer pflegeaufwand dazu kam, je geringer wurden die mir anerkannten min. in der Körperpflege, der Hauswirtschaftliche teil erfüllt schon weit mehr als man für Pflege III braucht, aber die körperliche seite

    ich habe bisher nie einspruch eingelegt, aber nun hab ich das mit dem Rechner mal gemacht und glaub mir ich habe es sogar geringer gehalten als es wirklich ist, denn abziehen tun die ja immer und dennoch ist dies dabei rausgekommen
    Hilfebedarf entsprechend Ihrer Angaben


    Hilfebedarf 1 minimum maximum Minuten Körperpflege 56 79 Minuten Ernährung 3 5 Minuten Mobilität 24 33 Minuten Summe 83 117 Minuten nächtlicher Hilfebedarf: regelmäßig 1 x pro Nacht



    wenn ich das jetzt hier lese, erfülle ich die 44 min. für pflege I doch auf jeden fall, selbst wenn die mir noch mehr abziehen würden oder nicht??




    Mögliche Pflegestufen entsprechend Ihrer Angaben

    Für alle Pflegestufen wird vorausgesetzt, daß beim hauswirtschaftlichen Hilfebedarf die Mindestzeiten erreicht werden (was in der Regel auch immer der Fall ist)
    - d.h. für die Pflegestufe I mindestens 44 Minuten
    - d.h. für die Pflegestufen II + III mindestens 60 Minuten
    Der hauswirtschaftliche Hilfebedarf im Rahmen der Pflegeversicherung umfaßt:
    Speisen kochen oder zubereiten, Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Heizen der Wohnung, Waschen der Wäsche und sonstige hauswirtschaftliche Verrichtungen.

    Pflegestufe II oder III würde ich mir nicht mal anmaßen, da geht es anderen noch schlechter als mir, aber ich würde mich schon freuen wenn ich wenigstens etwas von dem anerkannt bekommen würde was ja auch wirklich so ist........... ich werde erneut einen antrag stellen und diesesmal werde ich auch in widerspruch gehen.

    ich möchte nicht mehr als mir rechtlich zusteht aber dafür lerne ich langsam zu kämpfen.


    liebes Sanchen, danke nochmal für den Rechner, das macht mir doch wieder Mut zu kämpfen.

    lieben gruß und alles gute, schöne schmerzfreie wochen
    wünscht
    elke
     
  3. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Hallo,

    danke für den Link. Er ist wirklich sehr hilfreich und wenn man realistische Angaben macht, kommt man auf die richtige Einstufung. Bei mir hat es auf jeden Fall so hin gehauen.

    @ Elke,
    es gibt auch Personen, die sich als so krank hinstellen, und tatsächlich mit Leichtigkeit die Stufe 2 bekommen und wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt herum erzählen was sie auf einmal alles wieder selbst erledigen können. (im Bekanntenkreis). Was soll man da tun, denunzieren? Natürlich nicht, aber ich habe schon ein Problem damit.

    Frage an alle: Wie geht ihr mit so einem Tatbestand um?
     
  4. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    hallo Elke,:)

    ich glaube Pflegestufen werden nur an kämpfende Naturen vergeben. So gehört wahrscheinlich der Widerspruch zum normalen Antragsverfahren dazu. :confused:*seufz*
    Mit deinem Ergebnis würde ich es auf jeden Fall wieder versuchen. Hast du dir damals keine Kopie deines Pflegegutachtens schicken lassen? Damit gewinnst du Einblick in die an- oder aberkannten Minutentakte und in die allgemeine Beurteilung deiner Wenigkeit durch den MDK . Nur so kannst du gut begründet widersprechen.
    Ich habe nicht schlecht gestaunt, was bei meiner Begutachtung zwar gesagt und festgestellt, aber hinterher auf dem Papier nicht mehr zu finden war. :eek: liebe Grüße Sanchen
     
  5. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Sanchen,

    habe den Pflegestufen-Rechner mit in die Soz. Linksammlung an 2 Stellen mit eingebunden. Danke.

    Viele Grüße
    Colana
     
  6. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    Noch zwei wichtige Infos

    1. zum Widerspruch Pflegestufe bei Sozialhilfeempfängern

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt oder möglicherweise noch braucht, der sollte den Bescheid auch dann genau betrachten, wenn er positiv ausgefallen ist, um Nachteile zu vermeiden.
    Pflegestufe 1 wird bewilligt ab einer Gesamt-Grundpflege von 90 Minuten, endet aber erst bei über 179 Minuten. Ab 180 beginnt Pflegestufe 2.

    Wenn der MDK 90 Minuten Pflegestufe 1 anerkannt hat und durch die Sozialhilfe z.B. bis zu 120 Minuten ergänzt werden sollen, dann müssen die ebenfalls vom MDK festgestellt und anerkannt sein.

    Wenn der MDK also nicht z.B. 120 Minuten, Pflegestufe 1 anerkennt, muss man einen Widerspruch machen, um den restlichen Bedarf vom Sozialamt gedeckt zu bekommen.

    nachzulesen bei ForseA: http://www.forsea.de/archiv/archiv_2002_02_einstufung.shtml


    PS
    Sorry, :o das 2. Wichtige habe ich jetzt glatt wieder vergessen. *grübel*
     
  7. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    ich wollte euch darauf hinweisen, dass man den Pflegestufenrechner nur bedingt empfehlen kann.
    Bei dem Rechner wird als Eingangsvoraussetzung von mindestens zweimal täglichem Hilfebedarf ausgegangen. Wenn man ankreuzt man hat weniger Bedarf kommt man nicht weiter. Das hält vielleicht einige davon ab weiterzumachen und sie haben vielleicht doch Anspruch.
    Der Pflegebedarf, und das wird für den Anspruch auf eine Pflegestufe ermittelt, ist im Pflegeversicherungsgesetz genau festgelegt. Für die Stufe 1 (erheblich pflegebedürftig)gilt z.B.:
    - mind. 1 xtgl. Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege (d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) für wenigstens 2 Verrichtungen
    - mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
    - Zeit für Pflegebedarf mind. 90 Minuten
    - davon mehr als die Hälfte für den Bereich Grundpflege
    Für die hauswirtschaftliche Hilfe wird meist nur eine Pauschale angeschrieben.
    Das was Sanchen bzgl. der Pflegeminuten geschrieben hat ist in der Tat sehr wichtig.
    Dazu kann ich noch beisteuern: Hat man z.B. Pflegestufe 1 und will einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, hat man einen Anspruch auf 384 Euro Sachleistung. Das heißt man kann für diesen Betrag Leistungen beim Pflegedienst einkaufen. Der Betrag ist ziemlich schnell erschöpft. Man kann dafür z.B. nicht 1 xtgl. Hilfe beim Duschen bekommen und sagen wir zweimal wöchentlich Hilfe Haushalt. Da man aber Pflegestufe 1 hat ist aber genau dieser Bedarf ( 1 xtgl. Grundpflege, mahrfach wö. Haushalt) festgestellt worden. Dann kann man, bei entsprechenden finanziellen Voraussetzungen, beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragen. Dann müssen die überschießenden Leistungen über 384 Euro bezahlt werden, denn 1 xtgl. Grundpflege und mehrfach wö.hauswirtsch. Hilfe stehen einem zu.
    Hoffe ich hab es nicht zu kompliziert ausgedrückt.
    LG B.one
     
  8. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    hallo B.one,:)

    danke für das nochmalige erklären der Kostenübernahme durch das Sozialamt.

    Mit weniger als 2x täglich Hilfebedarf

    kommt man schwerlich oder gar nicht, auf mehr als 45 Minuten Grundpflege.
    Du kannst ja probeweise 2x täglich ankreuzen und anschließend deinen Pflegebedarf eintragen. Das geht.

    Aber mit welchen "Grundpflege-Verrichtungen" sollten anschließend die mindestens 46 Minuten
    , nur 1x täglich, glaubhaftgefüllt werden? Du musst dich ja weitgehendst an die vorgegebenen Pflegekorridore halten.

    Ich denke der Pflegerechner passt schon. Man will ja eine möglichst realistische Einschätzung. Der vom MDK zu ermittelnde Pflegebedarf liegt dann wahrscheinlich auch immer noch etwas unter dem hier ermittelten Ergebnis.

    lg Sanchen



     
  9. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    Was soll man beim Pflegestufenrechner für "Kompressionstrümpfe u. hochgeschnürte Stiefel anziehen" eingeben?
    Hat jemand persönliche Erfahrungen, wieviel Zeit dafür gegeben wird,
    Danke,
    Reisemaus :a_smil08:
     
  10. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Simple Frage ???

    Hi,

    also ich denke, man sollte sich die Strümpfe anziehen, die Stiefel und dabei die Zeit nehmen - gemächlich, das ist.

    Je nach deiner Kondition - 15 Min pro Bein ??

    Kannst du die überhaupt alleine anziehen ?? Ich könnte es nicht, da cP in den Händen.

    Viel Glück !

    Pumpkin
     
  11. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    709
    Hallo Uschi,
    Danke für Deine Antwort!
    Sorry, die Frage bezog sich auf die Zeitangabe für die Pflegeperson, ich selber kann das auch nicht mehr...;)
    Wieviel Zeit wir brauchen, ist schon klar. Nur, wieviel Zeit wird gegeben?

    LG,
    Reisemaus
     
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