Huhu! Kann mir einer sagen ob Morgen aufgrund des Streiks die Schule ausfällt? Mein Kind ist ein Buskind und so wie ich es gehört habe streikt die Bogestra Morgen...weiß da einer wie das dann gehandhabt wird? Die Strecke ist zu Fuß nicht zu bewältigen. Liebe Grüße Locin32
Hm , nicht alle Busse streiken. Ich würde dein Kind zum Bus schicken und wenn keiner kommt, soll es wieder nach Hause kommen. Meinem Kind wäre es peinlich wegen Steeik nicht gekommen zu sein, wenn alle anderen in der Schule waren.
Hallo Matzi, natürlich habe ich da schon geguckt aber die Seite ist das letzte Mal im Januar aktualisiert worden. Huhu Patty, so hatte ich mir das auch vorgestellt,dachte aber das hier irgendeiner vielleicht was genaues weiß. Liebe Grüße Locin32
Es wird dir keiner genau beantworten können. Denn die Angestellten der Verkehrsbetriebe dürfen streiken die Beamten eben nicht. Und ein paar davon gibt es noch.
Hallo, also ich habe im Radio gehört, dass der HCR morgen den ganzen Tag streikt und von denen kein einziger Bus fährt. Ich bin eben noch mit der U-Bahn gefahren, die hier auch zur Bogestra gehört. Leider habe ich die Anzeige über die Streiks auf der Tafel nicht aufmerksam gelesen, weil ich im Radio gehört hatte, dass die U-Bahn, die mich betrifft auf jeden Fall streikt.... Kannst du morgen früh nicht in der Schule anrufen? Lg KatzeS
Eltern entscheiden eigenverantwortlich über "Schulversäumnis" Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr können auch erhebliche Probleme für Schüler mit sich bringen, die pünktlich an ihrer Schule ankommen wollen. Ein kurzfristiger Warnstreik ist jedoch laut Runderlass ein "nicht vorhersehbarer zwingender Grund" für ein Schulversäumnis. Dies bedeutet, dass Eltern eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie unter diesen Bedingungen ihrem Kind den Schulweg zumuten wollen. Ob Schüler unter 18 Jahren am Freitag zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto zur Schule kommen, bleibt den Eltern überlassen. Ein kurzfristiger Warnstreik im ÖPNV ist ein "nicht vorhersehbarer zwingender Grund" für ein Schulversäumnis gemäß Nr. 1 des Runderlasses vom 26.03.1980, Bass (Abkürzung für: Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften) 12-52 Nr. 11. Eltern können, eventuell auch unter Berücksichtigung eines Notfahrplans, eigenverantwortlich prüfen und entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Die Schule wird eine entsprechende Entschuldigung akzeptieren. (mit dpa) http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html Das habe ich noch gefunden.