RV: Überprüfung abgeschlossen..?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mwoebke, 7. Februar 2008.

  1. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Moin Ihr Lieben.

    Heute bekam ich ein Schreiben von der Rentenversicherung:
    Zitat: wir haben die Überprüfung des von Ihnen mit dem Widerspruch, vom 27.04.07, angefochtenen Bescheides abgeschlossen.

    Der Widerspruch wurde zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund abgegeben. Die Entscheidung der Widerspruchsstelle bitten wir abzuwarten.

    Muß ich bei dieser Stelle mit der Ablehnung rechnen oder kann ich mit einem positiven Bescheid rechnen?

    Ich werde nochmals wohl warten müssen

    Michael
     
  2. Sensa

    Sensa Neues Mitglied

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    Hallo Michael,

    so ist es: warten, warten, warten. Irgendwann kommt dann eine Antwort. Es kommt aber auch darauf an, um was für einen Widerspruch es sich handelt.
    Der VDK hat für mich im Sept. einen generellen Widerspruch gegen meinen Rentenbescheid (hier geht es um die Abzüge bei der Erwerbminderungs-rente) eingereicht. Ich bekam eine ähnliche Antwort wie Du aus Berlin.
    In meiner Sache geht es allerdings um einen Widerspruch der vor dem Verfassungsgericht (irgendwann) verhandelt werden soll(te). Ich muß also auch warten.

    LGle
    Margret
     
  3. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Magret!

    Bei meinem Widerspruch handelt es sich um die Erwerbsminderungsrente.

    Den Widerspruch mußte ich einleiten nachdem ein Gutachter mich für voll Gesund einstufen wollte wenn ich meine Bandscheiben Lasern werde ohne sich auch nur für mein Bechterew zu Interessieren.


    LG

    Michael
     
  4. laface

    laface Mitglied

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    hi michael,

    jo so ist es leider oft. es gibt halt gutachter, die sich nur um ihr gebiet kümmern, ohne das gesamte krankheitsbild zu berücksichtigen. fordere am besten gleich das gutachten bei der rv an.

    du musst leider abwarten. ich habe es damals genauso wie du erlebt.
    vom widerspruch über ein erneutes gutachten bis zur bewilligung dauerte es nochmal 9 monate.

    nochmal kleine kunde für alle, die nicht wissen was genau eine erwerbsminderungsrente ist. ich kopiere mal rein:

    Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden.

    Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, hat Auswirkungen auf die Höhe der Rente. Da bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Gesundheitszustandes regelmäßig keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, hat die Rente die Aufgabe, den Lebensunterhalt des Versicherten auf Dauer zu sichern. Sie ist daher so hoch wie eine Altersrente. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hingegen ist darauf ausgerichtet, dass der Versicherte mit dem verbliebenen Restleistungsvermögen noch eine Erwerbstätigkeit ausübt. Sie ist demzufolge nur als Ausgleich für den Minderverdienst durch eine Teilzeittätigkeit oder eine geringer entlohnte Tätigkeit gedacht und beträgt nur die Hälfte einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.

    Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zwar mindestens 3 Stunden, jedoch nicht mehr als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.

    Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Selbstständige sind von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausgeschlossen.

    Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden ist die Arbeitsmarktlage zu beachten. Liegt neben der eingeschränkten Leistungsfähigkeit Arbeitslosigkeit vor, ist der in Betracht zu ziehende Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen anzusehen. Es ist dem Versicherten nicht möglich, das reduzierte Leistungsvermögen in eine Erwerbstätigkeit umzusetzen. Der als verschlossen geltende Teilzeitarbeitsmarkt hat zur Folge, dass die teilweise Erwerbsminderung zu einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung durchschlägt.



    was mir noch wichtig erscheint:

    Befristung der Rente

    Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich als Zeitrenten geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden sie nur gezahlt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Gesamtdauer der Befristungen bereits neun Jahre beträgt. Nach Ablauf der neun Jahre ist bei weiterem Vorliegen der Erwerbsminderung grundsätzlich eine unbefristete Rente zu leisten. Eine un-befristete Rente kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Anspruch von der Arbeitsmarktlage abhängig ist. In diesen Fällen wird immer nur eine befristete Rente gewährt.

    Befristete Renten beginnen am Ersten des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung, sofern der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von sieben Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger eingeht. Wird der Rentenantrag nach Ablauf der sieben Kalendermonate gestellt, beginnt die Rente mit dem Ersten des Antragsmonats.



    viele grüße
    laface
     
  5. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hamburg
    Hallo Laface!
    Danke für diese Antwort!

    Nun bitte mal Deine Einschätzung:

    Mein Doc schreibt:

    Zitat Deutlich abgeflachtes Quergewölbe, athrophische Fußsohle weiterhin deutlich eingeschränktes Sitzen(< 30 min ), dann tiefer Rückenschmerz, DS Ilisakralgelenke und untere LWS, deutliche Bewegungseinschränkung, LWS, Ante/Retroversion 40-0-10, negative Neurologie.

    Diag:
    PSA, MB, sek.Fibro, Arthrosen und Atrophischer Spreizfuß bds.

    Muß das nicht schon genug sein um eine Rente zu bekommen?

    Michael
     
    #5 7. Februar 2008
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2008
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo michael,


    im grunde ist es gar nicht so wichtig, was du für erkrankungen hast ... sekundär schon.... aber primär ist: wie weit bist du in deiner erwerbsfähigkeit eingeschränkt? also es geht um die einschränkungen. wie lange kannst du sitzen, stehen, gehen. kannst du dich drehen, bücken recken, heben, tragen ... je nach tätigkeit? bist du in der lage deiner arbeit nachzugehen ...

    z.b. eine sekretärin, deren hände/finger durch z.b. arthritis deformiert sind wird wohl nicht mehr fähig sein 8 stunden am tag einer computer-schreibtätigkeit nachzugehen.

    dann wird gefragt:
    kann man sie mit hilfsmitteln oder umbauten am arbeitsplatz unterstützen? / behindertengerechter arbeitsplatz

    wenn dies nicht möglich ist:
    ist die antragstellerin umschulungsfähig, wenn ja, in welchen beruf kann umgeschult werden? (die kosten würde die rv übernehmen)
    kann sie den halben tag, also z.b. 4h als bürokauffrau arbeiten, gibt es auch die möglichkeit, eine halbe erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen.

    wer nur noch unter 3h tgl. erwerbstätig sein kann, gilt als erwerbsunfähig.

    oftmals wird noch eine reha innerhalb des antragsverfahrens von der rentenkasse verlangt.
    dabei wird geprüft, inwieweit der körperliche und seelische zustand des antragstellers verbessert werden kann. die ärzte bei der reha fungieren im grunde als gutachter der rv. sie schätzen ein, inwieweit der rentenantrag gerechtfertigt ist und schreiben eine stellungnahme über den verlauf und die ergebnisse der reha.

    naja, man könnte romane schreiben, aber damit ist dir ja auch nicht geholfen. und mit deiner frage, ob denn diese und jene erkrankungen nicht reichen würden, liegst du eben falsch, denn es sind die einschränkungen, die beurteilt werden.

    für die entscheidung bei deinem widerspruch ist noch alles offen, aber du mußt wohl geduld aufbringen ... also abwarten und tee trinken.

    alles gute für dich


     
  7. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Moin Klara!

    Meine Einschränkungen sind schon erheblich.

    Zuerst ich bin Bürokaufmann und kann nicht länger als 30 Min Sitzen ohne starke Schmerzen zu bekommen, da hilft es auch nicht zwischendurch auf zu stehen.
    Längeres stehen am Schreibtisch( steif stehen ) geht auch nicht mehr.
    Ich brauche eigentlich immer Bewegung aber da machen meine Füße und Knie wiederum nicht mehr mit soll heißen größere Strecken gehen gar nicht mehr.Es ist schon sehr schmerzhaft wenn ich mit meinem Wauwie spazieren gehe obwohl ich Bewegung doch schon liebe und als angenehm empfinde.
    Bücken, Heben und auch Tragen sind sehr anstrengend durch meine kaputten Bandscheiben. Einen Eingriff an den Bandscheiben wird abgelehnt aufgrund der Risiken.

    Natürlich wurde während des Antragsverfahren mir eine Reha angeboten aber ich bin nicht Reha- und Reisefähig und so kann ich auch an keiner Umschulung mehr teilnehmen, zumal zu was sollte ich denn auch noch umgeschult werden?
    So muß schon schluß machen kann nicht mehr Sitzen.

    LG

    Michael
     
  8. laface

    laface Mitglied

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    hallo michael,

    klara hat oben eigentlich schon alles gesagt.

    ich kopiere hier nochmal einen auszug, der es verdeutlicht wie unterschiedlich die beurteilungskriterien der verschiedenen stellen sind:

    Bei der Deutschen Rentenversicherung / Versorgungswerken usw. geht es bei dort durchgeführten Verfahren um die Restarbeitsfähigkeit, die durch Erkrankungen / Verletzungen aller Art gemindert ist.

    Bei einer Berufsgenossenschaft geht es allein um die beruflich bedingten Erkrankungen/Verletzungen, eine Verletzung auf dem Arbeitsweg gehört dazu. Beim Versorgungsamt geht es um alle nicht vorübergehenden Krankheiten / Verletzungen, die das altersübliche Maß übersteigen.

    Bei der Krankenkasse geht es gelegentlich um die Notwendigkeit einer Behandlung, meist aber um die Erstattung bzw. Kostenübernahme für bestimmte Verfahren, Behandlungen oder Hilfsmittel.

    Bei der Pflegekasse geht es um den Zeitaufwand, der für notwendige bzw. vorgesehene Hilfsleistungen aufgebracht werden muss und auch darum, ob die Hilfsleistungen von medizinisch ungeschulten Angehörigen erbracht werden kann oder ob Fachkräfte eingesetzt werden müssen.



    ich denke das thema ist damit karer geworden. in meiner family hörte ich auch von allen seiten. "hey, du musst die rente weiterbewilligt bekommen, denn du hast ja soviele kranheiten" etc... da habe ich dann etwas aufklärungsarbeit leisten müssen.

    @michael: haben die von der rv denn nicht versucht dich in eine ambulante reha zu bekommen... nahe am wohnort?

    herzliche grüße
    laface
     
  9. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hamburg
    Hallo laface

    @michael: haben die von der rv denn nicht versucht dich in eine ambulante reha zu bekommen... nahe am wohnort?

    Nein!
    Die wollten nur eine stationäre Reha!
    Aber selbst eine ambulante in Wohnortnähe währe nicht gegangen da ich auch mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht hinkommen würde wegen meinen Einschränkungen.

    Michael
     
  10. Hypo

    Hypo NO-HYPO.....

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    hallo mwoebke,

    solche Briefe das der antrag noch bearbeitet wird, heißt laut erklärung der Rv das es bei der Rentenkommision in Berlin verhandelt werden soll.Ruf mal da an du hast einen termin wann dein rentenantrag behandelt werden soll.
    Ich hatte schon 2 solcher Briefe. Die verhandlung fand dann in ca. 3 wochen statt und am übernächsten Tag war die Ablehnung schon da.
    Für mich sieht das wie Ablehnung aus, was ich für dich nicht hoffe.:)
    Ich hatte damit leider nur Pech.

    liebe grüße hypo
     
  11. laface

    laface Mitglied

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    hi hypo und die anderen,

    mal so nebenbei gefragt.

    wenn ein rentenantrag abgelehnt wird, kann ich doch jederzeit einen neuen antrag auf erwerbsminderung stellen oder?

    dafür gibt es doch keine regelung von wegen neue wartefrist oder?

    ich würde es jedenfalls so machen.

    die rv prüft und prüft... der gesundheitszustand kann sich ja in den monaten der prüfung weiter verschlechtern.

    was meint ihr dazu?

    gibt es fristen in bezug auf neuantrag?

    viele grüße
    laface
     
  12. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo michael,

    wenn du nicht reha- und umschulungsfähig bist, müßte die eu-rente normalerweise bewilligt werden ..... ich drücke dir jedenfalls die daumen dafür.

    @ laface,
    du kannst einen antrag sofort wiederholen, wenn das verfahren des vorantrages zur gleichen sache abgeschlossen ist. also hast du z.b. keinen widerspruch eingelegt, ist das widerspruchsverfahren negativ bescheinigt abgeschlossen, ist das klageverfahren negativ bescheinigt abgeschlossen ... je nachdem, wie weit du gegangen bist .... es gilt, sobald das verfahren abgeschlossen ist, kann ein neuantrag gestellt werden.
    so weit ich weis, gibt es keine wartefrist.
     
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