GdB 50

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von |SONY|, 5. Februar 2008.

  1. |SONY|

    |SONY| Neues Mitglied

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    Der Norden Ruft !
    hi marimo und vielen dank für deine antwort.

    weitere frage bitte:

    wenn der AG beim VA anfragt nach der krankheit und noch weiter geht um an infos zu der krankheit vom arzt zu kommen, müssen die dann auskunf geben ohne mich um erlaubnis zu fragen ?

    hintergrund der frage:

    was ist wenn der AG wissen will seit wann die krankheit bei mir bekannt ist !

    danke
    sony
     
  2. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Sony,

    soweit ich weiß, geht das den AG nichts an. Es reicht, wenn Du ihm Deinen Ausweis vorlegst bzw. eine Kopie davon. Das VA darf keine Auskunft darüber geben, unterliegt dem Datenschutz. Bist Du denn vorher gefragt worden, ob Du einen Antrag auf Schwerbehinderung eingereicht hast? Solange Du dabei nicht mit voller Absicht die Unwahrheit gesagt hast, kann Dir nichts passieren. Nein, stimmt nicht ganz. Mir wurde damals gesagt, wir suchen uns unsere Schwerbehinderten selbst aus und ich habe dann bei der nächsten Gelegenheit die Kündigung erhalten. Okay, der Arbeitgeber ist nicht damit durchgekommen, aber eine neue Stelle mußte ich mir trotzdem suchen. So kann es auch kommen.

    .
     
  3. Wolfgang993

    Wolfgang993 Neues Mitglied

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    GdB 50%

    Hallo zusammen!

    Mich würde interessieren, welches Versorgungsamt so moderat verfährt.
    Habe trotz erheblicher Beschwerden nur 30% bekommen und bin seit einem Jahr beim Sozialgericht. Ich glaub ich muß umziehen!

    Weiß zufällig jemand wie die Einschätzung der Gutachter bei vorliegen bestimmter Meßwerte (Schober, Ott etc.) erfolgt?

    Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.

    Liebe Grüße

    Wolfgang
     
  4. Wolfgang993

    Wolfgang993 Neues Mitglied

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    Vielen Dank für Eure "Unterstützung"!!
     
  5. matzi

    matzi Bekanntes Mitglied

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    Hallo Wolfgang!

    Immer langsam! Hättest Du einen eigenen Thread eröffnet, hättest Du auch schon Antworten.
    Somit war das Thema (für mich) abgeschlossen.

    Fangen wir doch einfach von vorne an!:D

    Erstmal :
    [​IMG]
    Und nun zum Thema!
    Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du einen Erstantrag oder ein Verschlimmerungsantrag gestellt der abgelehnt wurde.
    Danach hast Du einen Widerruf gestellt, der auch abgelehnt wurde.
    Worauf Du dann Klage beim Sozialgericht eingereicht hast.
    Habe ich das so richtig verstanden?
     
  6. Wolfgang993

    Wolfgang993 Neues Mitglied

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    Hallo Matzi,

    vielen Dank für Deine nette Begrüßung. Komme gerade aus dem Urlaub und kann daher erst heute antworten.

    Dass für Dich der Fall abgeschlossen war, ist für mich selbstverständlich - Dich wollte ich auch ganz bestimmt nicht ansprechen.
    Die Frage nach dem VA kann ja wohl auch nur einer hier beantworten, der hier Fragen stellt, die er sich bei entsprechender Recherche selbst hätte erarbeiten können.

    Wundert sich erst über den hohen GdB bei Erstantrag und stellt wenig später die Frage, ob er nicht auf einen höheren klagen soll! Ob das Merkzeichen G berechtigt ist, läßt sich hier natürlich nicht beantworten, aber B würde für mich ein Vollbild des MB voraussetzen. Dann wären 50% sicher zu wenig, andererseits wäre dann kaum Arbeitsfähigkeit gegeben.

    Nun zu mir. Den Sachverhalt hast Du völlig zutreffend erfaßt.

    Mein Problem ist, daß das VA sich auf den Standpunkt stellt, 30% sind richtig, ohne Begründung warum gerade 30% und nicht ausführt, warum nicht 50% oder wann 50% anerkannt werden. Der Kommentar lautet lapidar: Alle Leiden sind korrekt bewertet.
    Ich habe mich mit diesem Thema jetzt drei Jahre beschäftigt und nirgendwo etwas dazu gefunden, bei welcher Bewegungseinschränkung oder bei welcher Schmerzstärke welcher GdB anerkannt wird. Die einzigen Aussagen, die ich gefunden habe, bezogen sich auf die Betroffenheit einzelner Wirbelsäulenabschnitte (LWS; BWS, HWS). Danach geht man bei der Betroffenheit von einem Abschnitt von geringer (20-40%), bei zwei Abschnitten von mittgradiger (50-70%) und bei drei Abschnitten von schwerer (80-100%) Auswirkung aus.
    Bei mir sind die Iliosakralgelenke fast vollständig verknöchert und mit der HWS fängt die Betroffenheit auch am dritten Wirbelsäulenabschnitt an.

    Deshalb, und weil ich noch ein paar andere Wehwehchen habe, die nicht zu einer Erhöhung beigetragen haben, sind für mich 30% völlig inakzeptabel.

    Deshalb meine Frage an andere Betroffene, mit welchen Beschwerden welche % vergeben wurden.

    Ich werde nach Abschluß des Verfahrens von mir hören lassen und hoffe anderen Betroffenen dadurch nützliche Hinweise geben zu können.

    Spätesten bis dahin

    Liebe Grüße

    Wolfgang
     
  7. matzi

    matzi Bekanntes Mitglied

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    Hallo Wolfgang!

    Habe das Gerichtsverfahren gerade hinter mir ! Der Erst-Verschlimmerungsantrag, war im Mai 2005.
    Meinen Erstantrag aufgrund meiner cP ( betroffen damals nur Hände und Füße) ergaben einen GDB von 30.
    Da sich, in laufe der Zeit einige zusätzliche Diagnosen dazu gesellten und
    mitlerweile die cP sich auf alle Gelenke, ausgenommen Kiefer und Ellenbogen, ausgeweitet hatten, war ich der Meinung, das es rechtens ist einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
    Dazu kamen dann noch, sek. Fibro, Sehstörungen, Osteoporose, chr. Gastritis, Leber -und- Nierenfuntionsstörungen, leichte Depris.
    Der Gutachter hatte festgestellt, das meine Gelenke ( besonders Vorderfüsse) derart angegriffen sind, das diese Einschränkung schon seit 2004 bestehen müßte und ich dadurch eine Gehbehinderung habe.
    Im Einzelnen beurteilte der Gut achter so :
    cP = 50; sek. Fibro = 20; und die Anderen jeweils mit 10.
    Dem Richter war das Gutachten nicht aussagekräftig genug und meinte das ich mit einem GDB von 40 gut bedient sei.
    Leider konnte ich da nicht mehr an mich halten, aus mir sprudelte alles raus, was ich für Einschrenkungen ich habe und das sich in der Zeit vom Gutachten bis zum Gerichtstermin ( es waren 7 Monate) sich einiges noch
    verschlimmert hat und sich auch eine Steigerung der Medikamente dadurch
    ergab. Ich legte mein Knochenzinti auf das Richterpult mit den Worten, das ist mein Knochenbau und was sie auf dem Bild nicht sehen ist noch gesund, leider sind das nur noch Oberschenkel und Schienbeine.
    Aufgrund meiner Schilderung habe ich dann ein GDB von 50 erhalten, nicht
    Rückwirkend ohne Merkzeichen!
    Und jetzt kommt das Sahnehäubchen, als ich nach Hause kam, lag ein Brief von meinem Rheumatologen, mit einer zusätzlichen Diagnose, im Postkasten! 2 Tage später noch eine Diagnose akkuter Bluthochdruck der
    sofort mit Beta-Blocker behandelt werden muß.
    Natürlich warte ich jetzt brav meine 6 Monate ab und beginne das Spiel von vorne.:(:D
    Falls es Dich interessiert, was man an Medis schlucken/ spritzen muß,
    um mit Müh und Not an einen GDB von 50 zu gelangen. Klicke einfach
    meine Vita an.
     
  8. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Nachdenklich.......

    macht mich immer wieder, wieso es bei manchen Menschen so schwierig ist, Behinderungen zu sehen und anzuerkennen.

    Ich habe seit 1998 meinen Ausweis, den ich damals aufgrund meiner kaputten Hüfte und der damit verbundenen Geh-, Steh- und Laufprobleme bekam. Von Rheuma war zu dem Zeitpunkt noch nicht das Dramatische in Sicht.

    Mir wurden vor der TEP 50 % ohne Probs anerkannt und danach dann 60 %. Die habe ich bis heute - eine Erhöhung brauch ich nicht, da ich nicht mehr arbeite und es mir daher nichts bringt.

    Ich werde ihn auch nicht mehr verlängern lassen in diesem Jahr. Da ich eh keine Steuern zahle.........

    Euch allen drücke ich die Daumen, daß ihr zu euren Rechten kommt.

    Pumpkin
     
  9. leicaleica2006

    leicaleica2006 Neues Mitglied

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    1
    hallo erik...........

    :confused:mann ich wäre ganz schön zufrieden an deiner stelle..........ich probiere schon seit jahren höher eingestuft zu werden..........bekam erst 20 % auf Wirbelsäulensyndrom, obwohl damals schon Epilepsie bekannt war, wurde sie nicht anerkannt, seit mehr als 20 jahren habe ich polyarthrose. Vermute aber das ich irgendeine Art von Rheuma habe, z. B. Fibromyalgie oder ähnliches, habe in dem Buch von Barbara Rütting über Fibromyalgie gelesen und zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, das ist meine Krankheit.
    Weil ich diese Symptome schon seit Jahren kenne: den Wanderschmerz, der nicht genau zu lokalisieren ist und das Gefühl: der ganze Körper tut weh. Mein Orthopäde vermutete das auch und schickte mich zum Rheumatologen, doch der sagte nein es ist keine Fibromyalgie, die Symptome sprechen dagegen.
    Seitdem mag ich gar nicht mehr zum Arzt gehen.
    Bin sehr traurig, vor allem weil ich in einem sehr schweren Beruf arbeite und die Arbeit mir täglich schwerer fällt und ich nicht weiß was ich machen soll.
    Also sei froh das du diese 50% hast, denn wenn du nicht mehr arbeiten kannst, bekommst du ohne Probleme deine EU Rente.
    Für mich ist das noch ein langer Weg.

    Gruß leica:)
     
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