Steuerausgleich was beachten?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von sun1233, 27. Januar 2008.

  1. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo!

    Also ich werde demnächst wieder meinen Steuerausgleich für letztes Jahr machen. Was soll beachtet werden?

    Habe ja heuer nun endlich meinen Behinderausweis angefordert und habe
    60% bekommen. Eintrag. Parkausweis nach §29b oder so heißt der. Eintrag Gehbehinderung, begünstigter Behinderter.

    Was kann ich alles abschreiben. Österreichischer Sicht. Man hat ja einen Steuerfreibetrag oder? Die Medikament bzw Kosten davon? Kur? KH Aufenthalte oder was gibt man rein.

    Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, was kann ich sonst noch abschreiben? Auto? Ich weiß es nicht, deshalb hoffe ich das mir wer genau weiterhelfen kann. Wie das geht, was geht und wo man das dann hin schreibt.

    Bitte bitte bitte
     
  2. dani

    dani ÖRL-Worker

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    Hallo Sun,

    wenn Du einen Steuerausgleich (heute heißt es ja "Arbeitehmerveranlagung") machen willst, dann kannst Du Folgendes angeben:

    Den Grad der Behinderung mal ganz klar;
    Du solltest SÄMTLICHE Rechnungen von der Apotheke aufheben, auch, wenn Du nur die Rezeptgebühr bezahlst. Meine Apotheke speichert das bei den Kunden immer und ich hole mir am Anfang des Jahres immer die iste für das vergangene Jahr. Den ganzen Betrag kannst Du eintragen; außerdem Gebühren bzw. den Selbstbehalt bei Reha oder Kur; Selbstbehalt bei Schienen (z.B. bei der Ergotherapie..etc);

    Wenn Du ohnehin den §29 Ausweis hast, bist Du ja KFZ-Steuer befreit und kannst so für das Auto nichts mehr geltend machen.

    Ich mach den Steurausgleich immer übers Internet, da man nach Eintrag aller Beträge sofort sehen kann, wieviel man erhält. Du brauchst dazu für das "Finanz-Online" nur einmalig beim Finanzamt einen Zugang anfordern und diesen erhältst Du dann mit RSa-Brief (ist eigenhändig) zugesandt. Mit diesem Zugang (es ist alles schön beschrieben) kannst Du den Steuerausgleich dann im Internet machen. Seite für Seite stehen die Fragen: z.B. Unfallversicherung, Grad der Behinderung etc....all das gibst Du genau an und am Shluss hast Du die Möglichkeit zu sehen, wieviel Du zurück bekommst. Den "Freibetrag" würde ich NICHT ankreuzen (oder anklicken ;) ) denn so bekommst Du bestimmt jedes Jahr einen schönen Berag zurück. Wenn Du den Freibetrag anführst, dann wird Dir ein gewisser Teil z.B. bei der Lohnsteuer schon berücksichtigt und es wird dann kaum mehr ein Guthaben herauskommen.

    Hoffe, ich hab Dir so geholfen, sonst meld Dich einfach nochmal :)

    alles Liebe
     
  3. Sylvia_cP

    Sylvia_cP Das Froschi

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    Hallo Dani!

    Freue mich sehr, wieder einmal von dir zu lesen.
    Ich bin da ein wenig irritiert bei der Aussage, denn wenn ich die Option Freibetrag wähle, bekomme ich doch unterm Strich schon monatlich stets mehr auf mein Konto, zumindest sehe ich das nicht nur, sondern habe mir die Differenz auch OHNE Freibetrag errechnet.

    Wenn ich das jedoch nicht mache, bleibt dem Finanzminister das gesamte Geld für ein Jahr u. ich habe nichts davon...
    Selbst wenn ich dann einmal im Jahr eine Menge Geld zurück bekomme, schenke ich dem Staat Geld in Form der entgangenen Zinsen, zumindest sagt mir meine Milchmädchenrechnung das... oder liege ich da falsch?

    Hallo sun!

    Dani hat ansich schon alles geschrieben. Ich mache es genauso, d.h. alle Rechnungen sammeln. Am besten via Excel-Tabelle übers Jahr gleich laufend eingeben, dann ist es danach nicht mehr so zeitintensiv die gesamte Summe der aussergewöhnlichen Belastungen zu ermitteln.
    Auch ich mache das schon seit 2004 alles via Finanz-Online.

    Falls du noch Detailfragen hast so melde dich.
     
    #3 21. Februar 2008
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2008
  4. dani

    dani ÖRL-Worker

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    Hallo Sylvia,

    zum Teil hast Du bestimmt recht mit dem Freibetrag. Nur kann es passieren, dass Du dann beim Jahresausgleich entweder nichts zurück bekommst oder sogar etwas nachzahlen musst, da man event. zu hoch eingestuft wird. Will man auf Nummer sicher gehen, dann sollte man den Freibtrag nicht ankreuzen.

    Aber, Sylvia, das ist sicher vom Einzelfall abhängig, denn, wie Du ja richtig sagst, ist eben die andere Seite, dass der Staat ein Jahr lang mit "meinem" Geld arbeitet ;)
    Ich mache es aber nicht, da ich (ganz persönlich) es übersichtlicher finde, wenn ich dann den ganzen Betrag auf einmal erhalte.



    Sun,
    bitte lass Dich dadurch nicht verunsichern! Wie Sylvia schon schreibt, ist auch das mit dem Freibetrag eine Option. Aber das kannst Du ja selber entscheiden :)



    liebe Grüße
     
  5. Sylvia_cP

    Sylvia_cP Das Froschi

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    Hallo Dani!

    Ja ich würde das auch so sehen, dass es sehr individuell zu händeln ist mit dem Freibetrag.

    Ich mache es seit jeher so, da sich meine Fixkosten fast jährlich gleich halten, wenn nicht sogar stetig steigen u. ich habe dadurch fast 200 Euro monatlich mehr am Konto. Bis dato musste ich erst ein einziges Mal einen Minibetrag zurück zahlen, das waren so um die 90 Euro, damit konnte ich sehr gut leben.
     
  6. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen!

    Hallo Dani, schön mal wieder von dir zu lesen.

    Also da ich ja erst keine Antworten dafür bekommen habe, habe ich Arbeitnehmerinnenveranlagung für 2007 schon gemacht.

    Ich habe mir ein Steuerbuch besorgt und habe damit gearbeitet. Also wenn jetzt einer was wissen will, kann ich nachschlagen.

    Bin aber jetzt ganz erschrocken, weil du geschrieben hast, das ich das Auto nicht abschreiben kann, wenn ich diesen Ausweis nach §29 habe.

    Weil im Buch steht so.

    Freibetrag für Gehbehinderte

    Für Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von 153 Euro monatlich, sofern sie infolge ihrer Gehbehinderung ein eigenes Fahrzeug für Privatfahrten benötigen. Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages setzt einen Nachweis der Gehbehinderung voraus (beispielweise Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung oder Behindertenpass mit der Feststellung der Gehbehinderung). Der Nachweis der Gehbehinderung ist auf Verlagen des Finanzamtes vorzulegen.

    Die Kosten einer behindertengerechten Adaptierung des Kraftfahrzeuges können nicht geltend gemacht werden. Die Mehraufwendungen einer oder eines Gehbehinderten für die Benutzung einese eigenen KFZ können nur in Höhe des Pauschalbetrages von 153 Euro monatlich abgesetzt werden. Behinderte mit einer mindeestens 50%igen Erwerbsminderung ohne eigenes KFZ können tatsächlich Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro monatlich geltend machen.


    Das steht so im Buch.

    Also habe ich das ja bei " Freibetrag für eigenes KFZ bei Gehbehinderung" angeklickt.

    Aus meiner Sicht stimmt es.

    Ich habe es auch Online gemacht. Bei den Heilungskosten und so habe ich meine Medi Kosten reingegeben und den Selbstbehalt von der Kur. Die Medikamente bei meinem Hausarzt ohne den anderen Apotheken waren schon ca 560 Euro, die meisten hole ich ja bei ihm. Und dann die Kur dann kam ich eh schon über 700, man kann ja dann auch nocht die KM zu den Ärzte geltend machen. Das hat mir aber nichts mehr gebracht. Ab 700 ändert sich dabei nichts mehr, also habe ich mir es ersparrt die KM überall auszurechnen.

    Ich kam auf eine gute Summe, habe die Erklärung mitte Februar abgeben noch ist es nicht kontrolliert. Kann man im Internet ja alles sehen.

    Mal sehen wie lange es noch dauert.

    Liebe Grüße
     
  7. dani

    dani ÖRL-Worker

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    an der schönen Donau in Oberösterreich
    Sun,

    da hast Du schon Recht! Wenn Du diesen Eintrag (Unzumutbarkeit wegen...) in Deinem Ausweis eingetragen hast, dann möchte das FA (zumindest beim ersten Mal) eine Kopie von diesem. Dann brauchst Du später nur mehr anklicken wieviele GdB und nichts mehr wegschicken, da das FA ohnehin die Daten schon hat. Das ist eben der Freibetrag und ich lasse mir dies immer in einem Betrag ausbezahlen, denn der Freibetrag sind ja nicht 1:1 der Betrag den Du bar erhältst, sondern der Betrag, der steuerlich nicht mitgerechnet wird.

    Es ist aber so, dass Du beim Neukauf eines Autos (bekommst auch die NOVA zurück) Adaptierungen aufgrund der Behinderung BEZAHLT bekommst!! Ach, es gibt so eine Menge, die man da genau wissn muss.........da weren ja die Finger wund ;)

    Stimmt, bin jetzt sehr selten hier. Aber ich habe so viel Arbeit, dass ich nur mehr sporadisch vorbeischau. Freut mich dann aber sehr, wenn es jemanden auffällt :D

    alles Liebe
     
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