Stand Jan. 2008 Hallo Zusammen, um in den Genuß der Zuzahlungsbefreiung und der 1 % Regelung für chronisch Kranke Menschen zubekommen, ist eine einmalige Bestättigung über das vorliegen einer chronischen Erkrankung ist eine Bestättigung einzuholen. Definition wann eine chronische Erkrankung vorliegt: http://rentenberatung-aktuell.de/rentenberatung/befreiung-von-den-zuzahlungen.html Definition Therapiegerechtes Verhalten im Bezug auf die Rezeptbefreiung. Darf der Arzt dies im Formular bestättigen??? http://rentenberatung-aktuell.de/krankenversicherung/zuzahlungsbefreiung-g-ba-hat-therapiegerechtes-verhalten-definiert.html Nun doch keine Krebsvorsorge-Pflicht im Bezug auf Zuzahlungsbefreiungen: http://rentenberatung-aktuell.de/krankenversicherung/nun-doch-keine-pflicht-zur-krebs-vorsorge.html liebe Grüße Bine
gerne da diese frage oft aufkommt und vielleicht wird diese zusammenfassung dann ja über die suchfunktion auch gefunden ich finde diese zusammenfassung ist schön einfach und leicht verständlich, was leider nicht auf viele informationen zutrifft.... zumind. ich habe dann immer probleme das gelesende überhaupt zuverstehen und höre dann meistens auf mich zuinformieren,weil es mehr vewirrt als hilfreich ist lg bine
Hallo, ihr Lieben! Ich habe aber da mal eine Frage. Bei meiner KK sagte man mir, dass bei der 1% Regelung das Einkommen des Ehemannes mit herangezogen wird. Letztendlich komme ich ja dann doch wieder auf fast 2%, da mein Mann sehr wenig zum Arzt geht. Deshalb habe ich gar keinen Antrag gestellt. Ich dachte, schaust erst mal wieviel zusammenkommt und rechnest hinterher. Kriegt man zu viel geleistete Zuzahlungen im Nachhinein wieder? Es wird bestimmt in diesem Jahr Einiges bei mir zusammenkommen kommen. Lg Janna
Hallo Janna, Die KK rechnet anhand des Gesamteinkommens die Belastungsgrenze aus. Solltest Du am Ende des Jahres die Grenze überschritten haben, bekommst Du die zuvielbezahlten Beträge zurückerstattet. Wichtig ist aber, daß die Quittungen der Apotheke auf Deinen oder Deines Mannes Namen ausgestellt sind. Unbedingt drauf achten!! Sonst kann es passieren, daß die KK die Quittungen nicht anerkennt.
Hallo jana, natürlich bekommt man zuviel gezahlte Zuzahlungen zurück. Gesammelte Belege zusammen mit den Einkommensnachweisen und dem entsprechenden Formular der Krankenkasse einreichen. Die KK errechnet den Zuzahlungsbetrag und erstattet den überzahlten Betrag. Gruß Chipsy
Hallo Chipsy und Gilla 54 , ich danke euch für eure Antworten. Meine RA habe ich schon seit 2004, aber inzwischen sind noch andere schwerwiegende Diagnosen sprich auch Medikamente dazu gekommen. Seit meinem Aufenthalt in der Tagesklinik weiß ich, dass man als chronisch Kranker doch einige andere Möglichkeiten hat. Ich habe noch nicht so viele Erfahrungen damit. Deshalb bin ich für jeden Hinweis, den ich hier finde, dankbar. Lg Janna
Hallo Janna, Du kannst auch noch rückwirkend zu den Jahren 2006 u 2005 davon Gebrauch machen... dazu muss die chronische Erkrankung dementsprechend vom Arzt bestätigt sein.. Dann nimmst Du Dir die Dezember-Abrechnungen und schaust nach dem Gesamt - Sozial-Brutto, addierst Deine Einnahmen dazu, dann werden diverse Beträge (./. 3648,00 Euro pro Kind, 4.410,00 Euro für Ehepartner) abgezogen und vom verbleibenen bereinigten Einkommen werden 1% berechnet. Das wäre dann Eure Grenze.... Ich nehme aus Sicherheitsgründen immer das Steuerbrutto - damit liege ich zwar einen Tick höher, aber bin auf der sicheren Seite. Wenn ich das dann erreicht habe, gehe ich damit zur KK.... http://www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html Vielleicht hilft Dir das ja ein wenig weiter.... Viele Grüße Colana P. S. Hier noch weitere Infos: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/gesundheit_kompakt/zuzahlungsbefreiung/index.html
Zuzahlungsgrenze Man sollte auch beachten, daß die Krankenkassen gewisse Bonusprogramme anbieten. Ich bin in einer Verlaufskontrolle wegen Diabetis, genau heißt das im "Kassendeutsch" - "Teilnahme an einem strukturellen Behandlungsprogramm für Diabetis mellitus". Resultierend daraus kann man dann die Belastungsgrenze wählen: -ganzjährige Teilnahme liegt sie bei 60 Euro / teilnehmenden Versicherten, d.h. hat man 60 Euro erreicht bekpommt man einen Ausweis und zahlt nicht mehr zu... -Prämienzahlung von 100 Euro, wenn man z.B. die 1 % Belastungsgrenze, d.h. Familienveranlagung wegen chronischer Erkrankung eines Versicherten, wählt. Diese 100 Euro werden nach Ablauf eines Jahres der Teilnahme überwiesen. Für diese Sachen z.B. auch bei kardiologischen strukturellen Behandlungsprogrammen gibt es Anträge bei den Fachärzten oder der KK. Die Untersuchungen, zum Teil auch Schulungen macht man als "Kranker" eh, anerkannt wird auch, wie bei meiner Diabetis, Ernährungsberatung und sowas in Krankenhäusern oder während der Kur. Ein weiterer Vorteil sind, daß bestimmte Untersuchungen,die zuzahlungsintensiv sind (bei mir Augenarzt/Augendruck) ebenfalls übernommen werden. Ach ja irgendwie ist man auch ein "gerngesehener Patient" - sicher abrechnungsbedingt. Ich find es irgendwie "gut" - lieber zwei mal gucken, wie einmal merken..... einen Gruß aus der "verkehrsberuhigten Hauptstadt" merre
... hallöchen lieber merre, sag mal, wie schaut es aus, wenn ich wegen meinem asthma an dem dmp programm teilnehmen würde, wären dann alle anderen zuzahlungen (opiate etc.) auch nach der erreichten grenze frei? es wird zeit, das ich meine kk mal anrufe...aber mein asthma ist mom gut im griff und von daher sah ich keine nötigkeit, aber wer weiss, was ich dadurch schon alles verschenkt habe....nicht auszudenken winke liebi
Hallo, hoffe hier kennt sich jemand aus und kann mir einen Tipp geben. Für diejenigen, die mich noch nicht kennen: habe cP, Fibro, Sicca-Syndrom und noch ein paar andere Wehwehchen. Habe einen GdB von 60% und bin, wie der HA der KK auch bereits schriftlich bestätigt hat, seit gut 12Jahren in ständiger Behandlung. Möchte jetzt einen Antrag stellen auf die Herabsetzung der Belastungsgrenze auf 1%d.b.JE. Hatte das vor ein paar Jahren schon einmal versucht, jedoch damals erst einen GdB von 50%. Daher wurde der Antrag abgelehnt. Soweit ich mich bei der Kasse erkundigt habe, erfülle ich mit 60% und ständiger ärztlicher Behandlung die sog. "Chronikerregelung". Jetzt geht es um die Einnahmen, die ich angeben muß: Ich selbst habe ein kleines Einkommen, da ich halbtags arbeite. Dazu kommt das Einkommen meines Mannes, der glücklicherweise relativ ordentlich verdient und die Miete aus der Einliegerwohnung in unserem Haus. Alles in allem sieht das auf den ersten Blick ganz gut aus. Allerdings haben wir, was uns das Finanzamt bescheinigt, negative Mieteinkünfte von ca. 5000,--EUR pro Jahr, da unsere Hütte ja auch noch nicht bezahlt ist. Demnach müsste ich eigenlich -5000,--EUR, statt der 4000,--EUR Miete pro Jahr rechnen?!? Außerdem ist mein Mann privat versichert (öD), ebenso die Kinder. Lt. meinen Infos zählen dann deren Kosten nicht zu den Belastungen dazu, auch wenn wir die Kosten nachweisen und diese nie bei der Kasse eingereicht wurden. Ist das so korrekt??? Dies würde ja bedeuten, daß Partner von privat Versicherten die A-Karte gezogen haben und keine Befreiung bzw. 1% Zuzahlung bekommen können, oder??? Bei der KK konnte man mir hierzu nichts genaues sagen, außer "Ihre Belastungen interessieren uns nicht". Mit dem was uns im Monat übrig bleibt können wir weiß Gott keine großen Sprünge machen. Wie sieht das eigenlich mit Brillenverordnungen aus? Da die Kasse hier gar nichts mehr zuschießt, fallen die doch sicher auch aus der Berechnung raus (Es geht ja wohl hierbei nur um Z U Z A H L U N G E N) Da ich in den letzten 7 Jahren jährlich eine stärkere Brille brauchte, hauen die natürlich ganz gut rein (ich muß dafür 1,5-2 Monate arbeiten). Finde das im Moment alles ziemlich ätzend!!! Hoffe mich kann mal wieder einer ein wenig aufbauen konfuse Grüße Elbereth