Antrag auf Schwerbehinderung stellen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Kitty, 23. Januar 2008.

  1. Kitty

    Kitty Neues Mitglied

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    32
    Hallo zusammen,

    ich bin's mal wieder mit einer Frage. Bei mir besteht ja seronegative Arthritis, DD rheumatoide Arthritis (V.a. oder gesichert, jeder sagt was anderes, HA sagte mal PM..)

    Also ich war bei unserm Betriebsarzt um nach einem bequemeren Stuhl, sowie ergonomischer Tastatur zu fragen. Ich bekomme aber erst mal nur eine Handballenauflage und soll so ein Ergonomietraining für den Rücken machen.
    Dann sagte er mir aufgrund der Diagnose soll ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Außerdem hätte ich mehr Vorteile dadurch wie z.B. der Stuhl usw. und Kündigungsschutz. Das er mir dies empfahl, weiß nun auch unser Abteilungsleiter..hmmhmm:eek:

    Was für Vorteile und was für Nachteile ergeben sich daraus? :confused:

    Momentan finde ich es übertrieben, da meine Schmerzen mit Schmerzmitteln(und Medikamentennebenwirkungen) zur Zeit auszuhalten sind. Gut es ging mir letzten Monat so schlecht, dass ich nur liegen konnte, aber jetzt is doch jetzt oder?
    Mein Problem ist nur ich kann nicht weit zu Fuß gehen, Treppensteigen fällt mir schwer, humpele bei jedem Schritt und bin immer müde. Neben der o.g. Diagnose nehme ich jede Menge Medikamente und darf keinen Ausdauer-Sport mehr machen.
    Sind die Vorraussetzungen für einen Antrag überhaupt gegeben?:confused:

    Nicht dass mir meine behandelnden Ärzte ein Vogel zeigen, wenn das Amt die dann anschreibt...:confused: :eek:

    Viele Grüße

    Kitty
     
  2. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Kitty,

    wenn ich lese, was Du so schreibst und ich mir dann vorstelle, wie Du durch die Gegend humpelst, dann frage ich mich, warum Du nicht schon lange einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast. Versuch es und stell den Antrag, Deine Ärzte werden Dich schon unterstützen.

    .
     
  3. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Kitty,

    um einen GdB festzustellen müssen die Einschränkungen seit mindestens 6 Monaten bestehen und dürfen nicht nur vorübergehend sein. Der GdB wird anhand der Einschränkungen und nicht auf Grund der Diagnose gestellt. Des wegen ist es wichtig, dass Du im Antrag auch Müdigkeit, Konzentrationsprobleme,... angibst.

    Sollten Deine Gehprobleme dauerhaft sein, kannst Du auch ein "G" (gehbehindert) beantragen. Das bietet entweder eine verbilligte Monatskarte im öffentlichen Personennahverkehr oder die spart die halbe Kfz Steuer. Des Weiteren kann man 3000km (30c/km) pauschal von der Steuer absetzen.

    Wenn es Dein Abteilungsleiter sowieso schon weiß, besteht auch kein Grund den Antrag nicht zu stellen. Ab 50% stehen Dir auch 5 zusätzliche Urlaubstage zu. Da Dein Gangbild nicht normal ist, hättest Du sowieso keine Möglichkeit Deine Behinderung zu verschweigen und wenn es zu Kündigungen kommt, hast Du gewisse Vorteile, aber es ist kein Freibrief.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  4. Kitty

    Kitty Neues Mitglied

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    11. Januar 2008
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    32
    Hallo Marion und Jürgen,

    vielen Dank für Eure Antworten.

    Wahrscheinlich hatte ich eine falsche Vorstellung. Ich dachte mir, solange ich mich im Alltag alleine versorgen kann und keine unerträglichen Schmerzen spüre, ist ein Antrag eher übertrieben...

    Da meine Erkrankung jedoch erst seit Dezember 2007 besteht, sind die 6 Monate noch nicht erfüllt. Aber anhand der Diagnose wäre mit einem Fortbestehen der Beschwerden sicher (leider) zu rechnen...

    viele Grüße

    Kitty
     
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