Föderung des behindertengerechten Umbaus

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von sito, 16. Januar 2008.

  1. sito

    sito wölfin

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    Bayern
    servus beisammen,

    ich habe hier wiedermal ein paar formulare auszufüllen und will keinen fehler machen.
    ich habe zwar das landratsamt schon desöfteren gebeten mir zu helfen, aber ich denke mir das hat keinen sinn, die mögen mich nicht.

    es geht um einen behindertengerechten umbau unseres schlafzimmers.
    ich bin tägl. 7-9h an der dialyse, jede nacht.
    gleich hinter unserem schlafzimmer befindet sich das bad vom obergeschoß, ein durchbruch durch die wand hat den vorteil, dass ich mich nachts, um auf die toilette zu kommen, nicht mehr von der maschine losmachen muss. dies ist ein erheblicher vorteil für meine gesundeit (keime,bauchfellentzündung). der schlauch ist so lang, dass er bis zur toilette reicht.

    es gibt (jedenfalls hier in bayern) einen zuschuss vom staat von bis zu 5000,-- EUR der nicht mehr zurückgezhalt werden muss. das problem den zuschuss muss man erst mal bekommen. ich möchte diesen zuschuss natürlich zu meinem gunsten ausfallen lassen.
    die wasserinstallation und umlegung der leitungen hat 2000,--EUR gekostet. den durchbruch, verputzarbeiten, entsorgung türstock und alles andere haben wir alles selbst gemacht.
    ich denke dass auch die eigenleistung angerechnet werden muss, aber wie?

    meine frage an euch, kennt sich jemand in der sache aus und kann mir ein paar tips geben?

    lg
    sito
     
  2. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Sito,

    wir haben damals das Badezimmer behindertengerecht umgebaut (1995) und haben das Geld von der Pflegekasse bekommen. Damals wurden die Eigenarbeiten im Stundensatz mit berechnet, ich meine der Betrag lag bei 10,-DM/Std., will mich aber nicht genau festlegen. Erkundige Dich doch mal bei Deiner Krankenkasse (Pflegekasse), vielleicht können die Dir genaueres sagen. Meine KK ist da sehr hilfsbereit.

    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du die Kosten erstattet bekommst bzw. den einmaligen Betrag ausgezahlt bekommst.

    .
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    VORSICHT: muss der bauantrag nicht vor dem umbaubeginn zur genehmigung, stellungnahme udgl. bei der pflegekasse eingereicht werden?
    nach durchgeführter arbeit wird doch i.d.r. nix mehr bezahlt.
    gruss
     
  4. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
    Hallo,
    da schließe ich mich der bise an. Grundsätzlich sind alle Fördermittel vor Beginn der Baumaßnahme zu beantragen. Zwischendurch oder nach Beendigung hat man i.d.R. schlechte Karten.

    Gruß Chipsy:)
     
  5. sito

    sito wölfin

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    Bayern
    hallo,

    leider kann ich euch jetzt erst antworten, ich war ein paar tage im Kh und am mittwoch gehts wieder rein. :(

    wir haben den baubeginn im LA angezeigt und die genehmigung zum beginn eingeholt.
    heute gibt mein mann die unterlagen im LA ab, mal sehen welche unterstützung wir bekommen werden.

    vielen dank für eure antworten.

    lg sito
     
  6. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo sito,

    lange nix mehr voneinander gehört!

    tut mir leid zu lesen das du wieder im kh warst und auch wieder
    am mittwoch rein musst

    geht es dir schlechter, trotz der dialyse zuhause?
    oder hast du probleme mit entzündungen am bauch?

    wie geht es dir insgesammt überhaupt?
    und was macht deine liebe pflegetochter?
    hab oft an sie und dich gedacht

    ich drücke dir auch die daumen das du/ihr unterstützung für euren umbau
    bekommt, das ist ja wohl mehr als einleuchtend das es SO jetzt für dich
    viellllllll gesünder ist!!!

    ich wünsche dir einen guten und schnellen kh aufenthalt!!!
    toi toi toi

    alles gute und paß auf dich auf
    gruß
    elke
     
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