Aussteuerung KK

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Mondtochter, 13. Januar 2008.

  1. Mondtochter

    Mondtochter Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zur Aussteuerung durch die KK.

    Vor mehr als drei Jahren wurde ich wegen RA von der Krankenkasse ausgesteuert. Bleibt das jetzt grundsätzlich so oder gibt es ab irgendwann wieder Ansprüche auf Leistung wegen der gleichen Erkrankung?

    Vielen Dank für evtl. Antworten, ich würde mich freuen

    Gruß Mondtochter
     
  2. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Mondtochter,
    von der KK bekommst Du leider keine Leistungen mehr, wenn Du wegen der selben Krankheit erkrankst. Entschuldige, dass ich frage, aber hast du denn keine Rente beantragt?

    .
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Berichtigung

    Wenn man wegen einer Erkrankung 78 Wochen Krankengeld bezieht, dann ausgesteuert wird und nicht mehr arbeitet, hat man keinen Anspruch auf Krankenkassenleistungen.

    Wer 3 Jahre sozialversicherungspflichtig nach einer Aussteuerung wieder arbeitet, erhält auch mit der selben Krankheit erneute Vollleistungen. Ich habe 2 x 78 Wochen Krankengeld bezogen wegen chronischer Polyarthritis. Ich wurde aus dem Krankengeld in die Rente geschickt, stieg aus und arbeitete 2,5 Jahre und war dann wieder 78 Wochen krank und bin dann in die Dauerrente gegangen.

    Allerdings ist eben Voraussetzung, daß man Arbeit hat und Leistungen abführt.

    Pumpkin
     
  4. Gerhard 1848

    Gerhard 1848 der Gerd

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    Hallo Mondtochter

    würde mich nochmals erkundigen ich war ausgesteuert danach habe ich
    gut eineinhalb Jahre eingezahlt wurde wieder Krank die KK hat die Zahlungen wieder aufgenommen.

    Ps. mag sein das es Unterschiede Gibt ich würde es erst versuchen

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  5. Mondtochter

    Mondtochter Neues Mitglied

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    Aussteuerung

    Danke, für Eure schnellen Antworten.

    Nachdem ich ausgesteuert wurde, habe ich für gut ein halbes Jahr an einer Umschulung durch die BfA teilgenommen, welche durch den Rententräger wegen zu langer (Krankheits-)Fehlzeiten abgebrochen wurde.
    Danach wurden meine Beiträge an die KK durch das AA finanziert.
    Erst im letzten 1/2 Jahr war ich wieder berufstätig und selbstversichert.

    Letztendlich wurden ja während der ganzen drei Jahre nach der Aussteuerung Beiträge an die Kasse entrichtet. Zählt nur tatsächliche Arbeitszeit oder auch die Einzahlung der Beiträge durch Andere?

    Nachdem ich im März 2007 aus lauter Verzweiflung meine alte Tätigkeit wieder aufgenommen habe, allerdings im reduziertem Maße, trotz Berufsunfähigkeit (festgestellt durch die BfA) habe ich nun seit drei Monaten wieder erneut einen Schub und die Kasse sagt, das bin ich selbst Schuld und weigert sich zu zahlen.

    EU - Rentenantrag habe ich erst jetzt gestellt. Ich bin 51 Jahre alt und hoffe wenigstens eine Teil-EUrente zu bekommen.

    Wünsche Euch eine schönen Tag

    Mondtochter
     
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