Befristeter Arbeitsvertrag - und seit kurzem anerkannter Schwerbehinderter????

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von gtivr6, 13. Januar 2008.

  1. gtivr6

    gtivr6 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. März 2005
    Beiträge:
    22
    Ort:
    Landkreis Gifhorn
    Hallo liebe Rheumafreunde,

    Hab mal wieder ein Problem:confused:. Habe ja seit Dezember 2007 eine Arbeit gefunden, die jedoch zunächst bis Dezember 2008 befristet ist. Ich mußte ja einen Personalbogen ausfüllen, in dem die Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen auftauchte. Habe ja nach langem Überlegen, dann angegeben, dass ich an Morbus Bechterew leide. Es hat mich keiner darauf angesprochen. Habe jetzt seit gestern die Bescheinigung, dass ich 50 % GdB habe (Schwerbehindertenausweiss).

    Soll ich das meinem jetzigen Arbeitgeber mitteilen? Er hat mich im Bogen nicht nach GdB gefragt! Ich befürchte aber, dass er den Vertrag nicht verlängern wird!

    Mir kommt es nicht auf den zusätzlichen Urlaub an, denn ich habe laut Vertrag 39 Tage (betriebl. Sonderregelung).

    Was soll ich nur machen? Auf einen Festvertrag warten und dann erst mit der Wahrheit rausrücken??? Bitte sagt mal was dazu!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Grüße von gtivr6:(
     
  2. grummelzack

    grummelzack Barbara

    Registriert seit:
    18. Januar 2007
    Beiträge:
    1.138
    ob mit oder ohne bechti, wer weiß ob der vertag überhaupt verlängert wird?
    ich glaube, da kann niemand was dazu sagen. Kommt auf die auftragslage im betrieb an, vielleicht hat man dich als ersatz für eine kollegin, die im erziehungsurlaub oder mutterschutz ist, befristet eingestellt. wer weiß das schon?

    herzlichst grummel
     
  3. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

    Registriert seit:
    9. September 2007
    Beiträge:
    621
    Ort:
    Umgebung Göttingen
    Hallo,

    Du must nicht bekanntgeben, dass Du einen GdB hast. Aber Du kannst anschließend keine Vergünstigungen am Arbeitsplatz daraus geltend machen. Deswegen würde ich meinen Arbeitgeber darauf ansprechen, ob es ihm lieber wäre, wenn er offiziell weiß, dass ich eine Schwerbehinderung habe oder ob er offiziell nicht weiß und Du auch nicht davon profitieren willst.
    Hast Du auch Merkzeichen genehmigt bekommen oder nur die 50 %?

    Als ich 1985 meine Schwerbehinderung durch hatte und ich meinen Arbeitgeber informiert habe, bekam ich 3 Monate später meine Kündigung mit dem mündlichen Hinweis: unsere Schwerbehinderten suchen wir uns selbst aus. Klar, den Arbeitsgerichtsprozess habe ich gewonnen, aber einen Arbeitsplatz hatte ich nicht mehr. So kann es auch gehen, aber das hoffe ich nicht bei Dir.

    Ich wünsche Dir einen schönen Tag und schicke Dir
     
  4. gtivr6

    gtivr6 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. März 2005
    Beiträge:
    22
    Ort:
    Landkreis Gifhorn
    Erst einmal besten Dank für Eure Zuschriften! Danke:) Das mit der Kfz-Steuervergünstigung nutze ich auf jeden Fall aus (bei einem Diesel lohnt sich das allemal). Habe mir überlegt, dass ich erst mal noch ca. 1-2 Monate warte und dann mal vorsichtig mit jemanden vom Betriebsrat spreche und mal die Fühler und Ohren ausstrecke, was die zum Thema "Schwerbehinderte im Betrieb" so sagen!
    Werde dann sehen wie die so darauf reagieren!

    @ grummelzack

    Ich bin keine Schwangerschaftsvertretung, die haben jemanden zur Unterstützung gesucht, da sehr gute Auftragslage und ständige Vergrößerung im Unternehmen herscht!

    Grüße von gtivr6:)
     
  5. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

    Registriert seit:
    13. August 2006
    Beiträge:
    457
    Ort:
    Sachsen
    Befristeter Arbeitsvertrag

    Hallo gtivr6,

    ein Arbeitsvertrag kann

    - zeitlich (z.B. Krankheitsvertretung) oder
    - sachlich (z.B. Abarbeitung eines bestimmten Projektes)

    befristet worden sein. Das müsste daraus hervorgehen. Ob nun Schwerbehindert oder nicht oder zwischenzeitlich anerkannt - ein befristeter Vertrag ist ein befristeter Vertrag. Hat man Dir denn in Aussicht gestellt, dass dieser als unbefristet evtl. weitergeführt werden kann?

    lg
    Susanne
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    hallo gtivr6, <== wie kommt man denn zu so einem nick??

    deine schwerbehinderung dürfte für deinen arbeitgeber nicht unbedingt ein grund sein, dich vorfristig loszuwerden bzw. dich ev. bei weiterer guter auftragslage nicht auf dauer einzustellen.
    ausschlaggebend wäre wohl eher, wie oft du durch deine erkrankungen im krankenstand bist. übersteigt es nicht die "norm" wirst du auch nicht "auffällig". erledigst du deine arbeit gewisssenhaft, läßt du dir nichts zu schulden kommen, sind alle zufrieden .... egal, ob du schwerbehindert bist oder nicht. und die paar tage ev. zusatzurlaub, sozialer kündigungsschutz und eventuell einrichtung eines behindertengerechten arbeitsplatzes ... das bringt einen großen arbeitgeber nicht um, im gegenteil, er erfüllt seine behindertenquote.
    natürlich könnte es dir genauso ergehen, wie es marimo schrieb.
    willkür herrscht überall.
    wie groß ist denn die firma? mit betriebsrat wird sie nicht gerade klein sein.

    ich persönlich bin ja sehr für ehrlichkeit, also würde es wohl eher mitteilen.

     
  7. gtivr6

    gtivr6 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. März 2005
    Beiträge:
    22
    Ort:
    Landkreis Gifhorn
    @ klaraklarissa---> bin halt ein VW-Fan:):):)

    @ all, ja es wurde mir in Aussicht gestellt, dass es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis werden könne:)- unter der Voraussetzung, dass Die mit mir zufrieden sind!

    Ja auch der Betrieb ist eigentlich sehr groß (ca. 3500 Mitarbeiter weltweit). Ich habe nur Bedenken, dass die sich das doch überlegen, einen "Behinderten" für immer fest einzustellen, denn ich könnte ja in 3 oder 4 Jahren ja vielleicht nicht mehr arbeiten können (was ich natürlich nicht hoffe), denn ich arbeite ja als Lagerist!!!

    Und wenn die vor einer Vertragsverlängerung schon Bescheid wissen, habe ich so meine Zweifel:(. Das überlegen die sich 3 mal, eh die sich einen wie mich für immer ans Bein binden!?!?!?!? Da zahlen die doch lieber Ihre Strafe, oder nicht?!?!?!

    Beste Grüße von gtivr6
     
  8. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

    Registriert seit:
    13. August 2006
    Beiträge:
    457
    Ort:
    Sachsen
    Warte einfach (mal) ab

    Hallo,

    Deine Zweifel sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber wer - ob krank oder gesund - kann heute schon sagen, ob er in 3 oder 4 Jahren noch arbeitsfähig ist?! Andererseits ist es für Dich durchaus eine Chance, wenn Dir ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt wurde. Dann warte doch einfach mal ab. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! Bei solch einem Großbetrieb ist es schon eher möglich, dass die einen Schwerbehinderten (finanziell) mit abfangen, als bei kleinen Unternehmen. Muss nicht sein, dass sie das auch machen, kann aber.

    Also, wenn ich jetzt an Deiner Stelle wäre, würde ich erst einmal gar nichts sagen. Du bist nicht unbedingt verpflichtet dazu - es sei denn, Deine Erkrankung hat auf die Ausübung Deiner Tätigkeit negativen Einfluss, z.B. wenn Du nur kurze Zeit stehen kannst und Deine Arbeit dies aber ganztägig erfordert.

    Und noch was: Falls Du offiziell gefragt wirst "Sind Sie schwerbehindert", dann musst Du es vor Abschluss des Arbeitsvertrages sagen, denn sonst kann dieser im Nachhinein vom Arbeitgeber angefochten werden und Du bist die Stelle sowieso los. Mal abgesehen davon, dass eine Falschaussage (bei Fragestellung!) ohnehin keine gute Grundlage für eine Zusammenarbeit ist.

    Hältst Du uns auf dem Laufenden? Ich wünsch' Dir viel Glück.

    lg
    Susanne
     
  9. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    hallo gtivr6, <=== der "vw-fan" erklärt das ganze natürlich gut, man muss es nur richtig lesen .... :cool:

    so, wie susanne es schreibt, ist es wohl eben die beste vorgehensweise ..... denke ich auch.
    und wenn jemand nach einer schwerbehinderung fragt, musst u wahrheitsgemäß antworten.
    .... jou, denn: "lügen haben kurze beine"
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden