Rezeptgebührbefreiung bei 2%iger Erreichung vom Jahreseinkommen!

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von sun1233, 31. Dezember 2007.

  1. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen!

    Bei uns tritt ja ab morgen, die 2% Klausel ein.

    Das heißt, wenn ein Patient mehr als 2% vom Jahreseinkommen an Rezeptgebühren gezahlt hat ist er befreit.

    Das wären zum Beispiel (dieses Beispiel wurde jetzt meistens verwendet) bei einem Verdiener von 1020 Euro monatlich sind 2% 244,80 Euro, das heißt das dieser Patient dann ab der 51igsten Rezeptgebühr befreit ist.

    Was meine Frage dazu ist. Wie ist es mit Medikamenten die man selbst zahlen muß. Sei es, weil sie billiger sind, als die Rezeptgebühren oder weil es eine andere Ursache hat.

    Wie bei mir. Wegen meiner Neurodermitis bekomme ich immer so eine Salbe die kostet 4,25 Euro, also bezahle ich die selbt. Oder wegen meinem Herz. Da habe ich jetzt ein Medikament bekommen, das ich warscheinlich selbst zahlen muß. Das kostet 111 Euro für 28 Tage.

    Was ist mit diesen Medikamenten? Werden die da mit gezählt, bzw die Summe oder ein Teil?

    Bei mir sind es viel. Schon bevor ich die 111 Euro zahlen mußte, muß sie ja jetzt erst dann warscheinlich zahlen. Noch hatte ich eine Probepackung.
    Novalgien habe ich immer selbst bezahlt, weil sie billiger waren 1,45 Euro oder Paspertin waren billiger wenn ich eine große Flasche gekauft habe, als mehrere über Rezeptgebühre. Da die Große 11,... kostet. Wenn ich noch gründlicher überlegen würde, würde mir sicher noch einige Medikamente dazu einfallen.

    Was ist mit diesen? Kann mir das wer beantworten? Wäre ja eigentlich ungerecht, wenn diese nicht berücksichtigt werden oder?
    Oder seh ich das falsch.

    Sonst ist es schon teilweise schwierig diese Grenze zu erreichen.
    Dann bringt es uns ja wieder nicht. Also die Berufstätig sind. Ich finde die Summe schon hoch.

    Bei den Deutschen, soweit ich weiß. Ist die Klausel für normale Patienten 2% und die für chronisch Kranke 1%. Da sieht die Sache schon anders aus.

    Wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr
     
  2. ivele

    ivele Bekanntes Mitglied

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    Servus sun,

    ist eine berechtigte Frage,
    die ich leider auch - noch - nicht beantworten kann.
    Werd aber versuchen mich schlau zu machen,
    da es mich auch seeeeeeeeehr betrifft,
    erreich, die 2% zwar so auch sehr bald, da ich leider ziemlich viele Dauermedis habe, aber auch etliche, die von der Kasse nicht bezahlt werden und vom Doc auf ein Privatrezept geschrieben werden,
    oder wie bei dir ,unter der Rezeptgebühr liegen,
    das summiert sich ordentlich.
    Vor Allem geb ich echte UNsummen für meine Siccaproblematic aus,
    bin selber neugierig, was fürs Abschreiben beim FA heuer zusammenkommt.
    Guten Rutsch und liebe Grüße ivele :)
     

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  3. Sylvia_cP

    Sylvia_cP Das Froschi

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    Hallo sun,

    die Frage ist interessant u. ich habe mal dazu ein wenig gegoogelt, anbei das was ich dazu gefunden habe...

    Rezeptgebührenobergrenze
    Ab 1. Jänner 2008 werden die Rezeptgebühren zusätzlich auf zwei Prozent des jährlichen Nettoeinkommens der versicherten Person ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) begrenzt - „Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (REGO)“. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat dazu Richtlinien zu erstellen (§ 31 Abs. 5 Z 16 ASVG).
    Das Vorliegen dieser Befreiung wird – wie schon bisher das Vorliegen einer Befreiung aus anderen Gründen – in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet. Die Befreiung wird ausschließlich im Bereich der Sozialversicherung berechnet und verwaltet. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat für allgemeine Fragen zu diesem Thema eine REGO-Serviceline ab 1.1.2008 unter der Telefonnummer 050124 3360 eingerichtet.

    Quelle: Österreichische Apothekenkammer

    Daraus könnte ich jetzt schliessen, dass alles was per Rezept verordnet wird und die Kasse tatsächlich bezahlt, auch in die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze einfliesst, denn administriert wird das ganze via eCard und nicht von der Apotheke. Alles Übrige fällt raus aus der Berechnung.

    Beispiele von mir:
    1) Timolol Augentropfen - sind auf Rezept verordnet, ist zwar billiger als die Rezeptgebühr, aber das fliesst in jedem Fall in die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze mit ein, ob mit 4,80 oder 4,25 Euronen das sei dahin gestellt
    2) Condrosulf - sind nicht auf Rezept verordnet, würde die Kasse auch gar nicht bezahlen u. der Betrag fliesst auch nicht in die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze mit ein.

    Wie gesagt das ist alles eine Theroie die ich im Moment aufstelle, aufgrund dessen was ich gelesen habe, die Praxis werden wir dann 2008 erleben.
    Also im Zweifelsfalle alles auf Rezept verordnen lassen was die Kasse auch bezahlt, nur so kann das auch in die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze einfliessen bzw. erreichen wir diese Grenze lieber früher als später...

    In diesem Sinne einen guten Start ins neue Jahr.
     
    #3 31. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2007
  4. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo!

    Das habe ich auch gelesen, bei mir sind die Medikamente meistens verordnet und glaub ich mal per Rezept. Ich kann das nicht wirklich sagen, da ich fast nie eines bekomme. Da mein Hausarzt eine Apotheke hat.

    Naja am 2. bekomme ich meine Remicade wieder und dann werde ich ihn mal durchlöchern, falls er das schon genau weiß. Schließlich ist das dann auch sein erster Tag. Ich bin ja mal gespannt. Ich habe ja auch Dauermedis, mal sehen.

    Falls wer was in Erfahrung bringen kann, bitte ich euch um Info. Schließlich ist es immer besser, wenn man selbst Bescheid weiß, als man muß sich auf was verlassen.

    Weiters habe ich noch eine Frage. Und zwar, wie ich gelesen habe. Nehmen sie zurzeit das Nettoeinkommen von 2006 her. Da habe ich bei weiten noch weniger verdient als jetzt. Komme ich dann ins Minus. Denn anders rum ist es ja auch so. Wenn man mehr verdient hat und dann auf einmal weniger, bekommt man dies im nächsten Jahr gut geschrieben. Wie ist es anders rum? Ich hätte doch nicht den Job wechseln sollen ;-)
     
  5. Sylvia_cP

    Sylvia_cP Das Froschi

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    Hallo sun,

    auch ich habe unzählige Dauermedis, ich habe ansich nur 2 Beispiele aufgeschrieben, die eben einen Sonderfall betreffen.

    Ich bin ansich auch sehr gespannt wie das denn nun wirklich gehandelt wird. Nur, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass Medis die man(n)/frau zur Gänze selbst bezahlen muss, auch wenn der Arzt das auf Privatrezept schreibt, weil die Kasse die Kosten dazu eben nicht übernimmt, dann in die Berechnung der Obergrenze mit rein fallen, das ist in meinen Augen völlig undenkbar.

    Wie meinst du das mit "komme ich ins Minus", wird mir was "gut geschrieben"?
    Es wird immer das Gesamtgehalt von einem Jahr herangezogen, für 2008 das Gesamtgehalt von 2006. Hast du dann im Jahr 2008 die 2% Marke vom Gesamtgehalt von 2006 erreicht wird das automatisch mit dem Stempel "Befreit von der Rezeptgebühren" am Rezept vermerkt usw.
     
    #5 31. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2007
  6. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo!

    Ja ich meine das so.

    Also ich habe im Jahr 2006 ca 1000 Euro monatlich verdient. Das heißt das ich ab 240 Euro das 50 Rezeptgebühren befreit bin. Ich verdiene jetzt aber mehr. Wie ist das dann. Wird es dann neu berechnet? Falle ich dadurch nächstes Jahr ins Minus. Die Anzahl an Rezeptgebühren die mir normal mit meinem jetzigen Lohn abgehen würden?

    Es ist ja anders herum auch so.

    Das heißt wenn man im Jahr 2006 besser verdient hat als jetzt. Wird das am Ende des Jahres berechnet und man hat dann diese Rezeptgebühren bzw Anzahl im nächsten Jahr gut. Das wird einem im Jahr 2009 gut geschrieben.
     
  7. Sylvia_cP

    Sylvia_cP Das Froschi

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    Hallo sun,

    ich habe da nochwas im iNet dazu gefunden, vielleicht werden wir alle da noch ein wenig schlauer draus...
    Da kann ich auch ein PDF dazu runterladen, was ich mir in den nächsten Tagen sicher einmal in Ruhe durchlese.

    Obergrenze für Rezeptgebühren
     
    #7 31. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2007
  8. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo Silvia!

    Schau mal hier


    Die Apotheken rechnen monatlich im Nachhinein mit
    der Krankenversicherung ab. Deshalb wird es vorkommen,
    dass ein Versicherter die Befreiungsgrenze faktisch
    bereits überschritten hat, diese Information aber
    erst im nächsten Monat auf dem Rezeptgebühren-Konto
    und damit beim Arzt aufscheint.Wenn deshalb oder
    aus anderen Gründen ein Versicherter zunächst „zu
    viel“ Rezeptgebühren bezahlt hat, wird dies im nächsten
    Kalenderjahr durch eine Gutschrift insofern berücksichtigt,
    als Rezeptgebühren nicht gleich ab Jahresbeginn,
    sondern erst wieder entsprechend später zu
    bezahlen sein werden



    Das stand auf der Sozialversicherungsseite
     
  9. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Es werden nur die echten offiziellen Zuzahlungen gezählt ( Praxisgebühr, Rezeptgebühr..).

    Das was man sich frei kauft oder Eigenbeteiligungen zählen nicht dazu.
    (Deutsche Regelung)
     
  10. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo Sylvia.

    Das habe ich schon gelesen, leider ist hier nichts dabei. Also nichts was wir schon wüßten

    Frank: Wie? Aber das sind ja Medikamente die ich meine die ich nicht freiwillig kaufe. Also keine Vitamine oder Zusatzpräperate. Das sind Medikamente wie Novalgien (Schmerzmedikament) das zum Beispiel nur 1,45 Euro kostet, also unter der Rezeptgebühr, wird das dann nicht gezählt. Oder das andere Medikamente, was ich wahrscheinlich selbst zahlen muß, also eine Packung muß ich jetzt mal zahlen und dann sehen wir weiter, wie wir es machen werden. Das ist ein neues Medikament für das Herz, es ist zwar nicht genau für diese Diagnose vom Herzen genehmigt, aber es soll ja die gleiche Wirkung erreicht werden und deshalb ist es auch für mein kardiologisches Problem. Da kostet eine Packung für 28 Tag 111 Euro.

    Wie ist das in Deutschland mit diesen Medikamenten? Ich bin ja wirklich mal gespannt
     
  11. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Wenn Du es selber zahlst, dann ist es keine Zuzahlung. Also wird es nicht angerechnet. Egal, ob es ein Herzmittel ist oder ein Vitamin. So ist es jedenfalls in Deutschland.
    Du kannst es nur steuerlich geltend machen.

    Wenn ein Medikament für eine Diagnose keine Zulassung hat ( aber die Wirkung dafür), dann nennt sich das "off-label use". Und dort stellen die Kassen Regressanträge.

    Auch hier gilt: Selber gekauft = nicht angerechnet (Deutschland)
    Nur Zuzahlungen gelten ( Rezeptgebühr in diesem Fall )
     
  12. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo Frank!

    Danke, warum kennst du dich sooo gut aus?

    Das ist aber nicht gut, naja mal sehen. Dann wird es wohl bei uns auch so sein oder? Bei euch gibt es doch die 1% Regelung bei chronisch Kranken oder?

    Das mit dem Herzmedikament, naja was solls, vielleicht bekomme ich noch die Genehmigung oder es wird für dieses Problem noch zugelassen. Nur ist das Medikament noch ziemlich neu und mein Problem eher selten. Die anderen Medikamente haben nicht ausreichend geholfen, wie Seloken (Betablocker) oder Dilzem. Deshalb haben die Ärzte in der Uniklinik, es dann verordnet.
     
  13. Sylvia_cP

    Sylvia_cP Das Froschi

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    Wien, Ursprung: Steiermark
    Hallo Frank,
    genau so sehe ich das auch, diese Regelung gilt auch hier für uns in Österreich.

    Hallo sun,
    ich habe hier noch etwas für uns gefunden, was viele Fragen zu diesem Thema beantwortet.
    Rezeptgebührenobergrenze

    Auszug...

    Sind von der Regelung alle Selbstbehalte betroffen?
    Von der Regelung ist nur die Rezeptgebühr betroffen.

    Sind von der Rezeptgebührenobergrenze alle Medikamente betroffen, die in der Apotheke bezogen werden?
    Von der Rezeptgebührenobergrenze sind nur jene Medikamente betroffen, für die der Patient eine Rezeptgebühr bezahlt hat. Medikamente unter der Rezeptgebühr werden daher für die Obergrenze nicht berücksichtigt.

    Quelle: Wiener Gebietskrankenkasse
     
  14. Lilly

    Lilly offline

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    hallo,

    und gutes neues jahr! :)

    interessant wäre auch,- wird das pflegegeld mit eingerechnet?
    pflegegeldempfänger dürfen den gdb und die medikamentenkosten ja nicht mehr steuerlich absetzten....
     
  15. Papillon

    Papillon Schmetterlings..erythem;)

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    Hallo!

    An und für sich ist mir das Thema HALBWEGS klar, ABER:
    Wie ist das, wenn man bei 2 KK's mitversichert ist, so wie ich?!
    Bin 'Schülerin' und bei meiner Mutter (BVA) sowie bei meinem Vater (NÖGKK) mitversichert.

    @Lilly
    Soviel ich weiss wird das Pflegegeld nicht angerechnet, da es is ja nicht als Einkommen zählt, so steht es zumindest auch auf der Seite der BVA.

    LG+möglichst viel erspartes durch die Deckelung wünscht euch
    Sarah Maria
     
  16. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Hallo liebe Ösis,

    also, ich mag mich über diese neue Regelung gar nicht mehr aufregen, das hab ich mittlerweile schon genug getan. Es ist immer das gleiche - als arbeitender chronisch Kranker bist du echt der Depp vom Dienst. 2 % Deckelung, wem soll das helfen? Kaum jemand der ein vernünftiges, durchschnittliches Gehalt hat, erreicht mit purer Rezeptgebühr diese Deckelung. Die Zuzahlung von Heilbehelfen und das KH-Taggeld wurde auch erhöht usw - auf der anderen Seite hat man doch erhebliche Kosten, die enorm auf das Haushaltsbudget gehen. Es ist einfach unfassbar.

    Lilly:

    Das ich den GdB nicht absetzen kann ist mir bekannt, aber seid wann gilt denn das mit den Medi-Kosten? Bisher ging das ja im Sinne der "außergewöhnlichen Belastungen" recht gut.

    lg
    Trixi
     
    #16 2. Januar 2008
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2008
  17. Lilly

    Lilly offline

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    hallo trixi,

    vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden. beziehe auch noch nicht so lange pflegegeld- im frühling wird es ein jahr.
    bisher habe ich nur meinen gdb und die magenschutzdiät steuerlich abgesetzt.
    die kurkosten und das kh- taggeld wurden mir bis jetzt nie angerechnet, da hier angeblich auch ein selbstbehalt ist.
    die medikamenten- kosten habe ich noch nie abgesetzt, da mir das sammeln der rechnungen immer zu mühsam war.

    wenn du der meinung bist, dass man die medilamenten- kosten trotz des pflegegeldes steuerlich absetzten kann, werde ich mir in zukunft wohl doch die mühe machen, die belege zu sammeln :D - danke!
     
  18. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Lily:
    Unbedingt - wie heißts so schön: Herg'schenkt wird nix! :D
     
  19. Lilly

    Lilly offline

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    hallo trixi,

    ich habe mir gestern das steuerbuch durchgelesen. ist noch alles so, wie du es beschrieben hast.

    da hast du recht! :D solange ich noch berufstätig war, war es mir nicht so wichtig. aber jetzt wäre ein körbelgeld zur pension nicht schlecht ;).

    schönen tag noch!
     
  20. Sylvia_cP

    Sylvia_cP Das Froschi

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    Finanz

    Hallo Evi!

    Habe dir gerade eine PN zum Thema Finanzamt u. Steuern abschreiben geschickt.
     
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