Verliere ich nun auch den Versicherungsschutz?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mwoebke, 15. Dezember 2007.

  1. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben.

    Wenn man nicht schon genug mit der Krankheiten zu Kämpfen hat dann machen nun auch noch die Behörden Ärger.
    Durch mein Rheuma wurde ich Krankheitsbedingt Arbeitslos und nach einem Jahr bekam ich Hartz IV, Gestern dann der Bewilligungsbescheid für das nächste halbe Jahr:eek:. Da ich seit über einem halben Jahr Krank geschrieben bin( und es auch weiter sein werde ) bekomme ich nur noch Sozialgeld und bin dann auch nicht mehr Kranken- und Rentenversichert:confused:.
    Nach Rücksprache mit meiner KK muß ich mich dann Freiwillig Versichern und das kostet mindestens 123,-€ im Monat, bei 305,-€ Sozialgeld kann ich mir das nicht mehr leisten.
    Ich hoffe das die Rentenversicherung nun endlich mal sich für eine Rentenzahlung entscheiden zumal das Verfahren schon seit ende Januar läuft. Wenn es aber noch länger dauern sollte weiß ich nicht mehr weiter denn ohne meine Medi´s sehe ich schwarz zudem im Januar noch aufwendige Untersuchungen anstehen da ich auch noch eine chr.Darmerkrankung habe und enorm an Gewicht verloren habe ( letzten 3 Monaten 9 Kilo) und nur noch 60 Kilo wiege.
    Gibt es irgendwie eine Möglichkeit aus diesem Teufelskreis heraus zu kommen? Oder ist es von der Regierung so gewollt?
    Bin über jede Hilfe sehr dankbar.

    LG

    Michael
     
  2. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    hallo michael,
    meinst du mit sozialgeld leistungen nach dem sgb XII?
    bei einem wechsel von hartz4 ins sgb XII meldet dich die aa bei der kk ab.das ist völlig normal so,weil du in zukunft mit der aa rein gar nichts mehr zu tun hast.
    die beiträge für die kv werden aber weiterhin vom träger deiner leistungen übernommen.
    den antrag auf freiwillige versicherung mußt du aber bei deiner kk selbst stellen - mach dir also keine sorgen ;)

    hier mal ein link zum schlaulesen ;)

    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_xii.htm

    liebe grüße,
    diana :))
     
    #2 15. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2007
  3. Treito

    Treito Neues Mitglied

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  4. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    morgen treito,
    nein,die haben keine eigene kk.man bleibt bei seiner ursprünglichen versichert,voraussetzung ist aber der antrag auf freiwillige versicherung.

    grüße,
    diana :))
     
  5. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Hallo,

    ich kenne mich nur ein bisschen mit Grundsicherung nach dem SGB XII aus, aber nicht so gut mit den Leistungen vom AA (Alg II, Sozialgeld).

    Grundsicherung wird vom Sozialamt bezahlt und beinhaltet auch Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung, falls nötig. Aber wenn du Rente beantragt hast, müsstest du eigentlich als Rentenantragsteller versichert sein und gar keine Beiträge zahlen müssen, bis über die Rente entschieden ist. Will es aber nicht beschwören.... Wenn du dann die Rente bekommst, wird sie ja rückwirkend ab Antragstellung gezahlt (abzüglich der erhaltenen AlG II oder GruSi-Leistungen) und du bist über die Rente krankenversichert.

    Frag am besten mal bei der Krankenkasse nach, und die werden dir dann sagen, was du tun musst.

    lg
    Sonja
     
  6. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Stuttgart
    hab grade nochmal nachgeforscht: du musst als Rentenantragsteller nur dann keine Beiträge zahlen, wenn du ansonsten familienversichert wärst. Aber das ist ja bei dir nicht der Fall.* Also beantragst du am besten die Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge bei deinem Leistungsträger (entweder AA bei SGB II-Leistungen oder Sozialamt bei SGB XII-Leistungen).

    lg
    Sonja

    *es sei denn, du bist verheiratet und deine Frau ist versichert, dann kannst du dich bei ihr familienversichern. Oder du bist noch unter 23 Jahre alt, dann geht es über die Eltern.
     
    #6 15. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2007
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