brauch HILFE von euch ~ fragen zu sozialgeldern

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lela, 7. Dezember 2007.

  1. Lela

    Lela Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Oktober 2004
    Beiträge:
    486
    hallo ihr lieben,

    ich habe folgende fragen an euch:

    1) an wen wende ich mich zunächst, wenn ich sozialgelder brauche?

    2) wie gehe ich vor?

    3) was muss ich beachten?

    4) woher weiß ich, was und ab wann mir etwas zusteht.




    danke euch herzlich und wünsche allen gute besserung.

    lg, lela


    ps: ich möchte mich noch bei denen entschuldigen, denen ich noch eine antwort auf ein posting, eine PN oder eine mail schulde. ich habe euch/es nicht vergessen. mein gesamter mailverkehr liegt lahm und ich war auch hier nicht mehr viel, wollte einfach alles mal verdrängen. hoffe niemand ist böse. habe so liebe und hilfreiche PNs bekommen. hoffe es geht euch gut.


    pps: habe das ganze gekürzt, weil eigentlich dies die wesentlichen fragen sind und so evtl mehr leute lesen.
     
    #1 7. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2007
  2. GSM

    GSM
    Gesperrter Benutzer

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    11. November 2007
    Beiträge:
    129
    Hi Lela,

    wenn Dein Mann Anspruch auf ALG 1 hat, sollte der erste Weg zur Agentur für Arbeit sein. Die Erkrankung Deines Mannes ist sicher ein Kündigungsgrund, der keine Sperre der Leistungen nach sich zieht. Als sogenannte Bedarfsgemeinschaft habt ihr nach den Hartzreformen Anspruch auf Summe X. Sollte das ALG1 unterhalb dieser Summe liegen, solltet ihr beim örtlichen Job-Center Hartz IV beantragen.

    Ich wünsche Euch alles Gute und vor allem gute Besserung.

    Gruß

    Frank
     
  3. Lela

    Lela Neues Mitglied

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    486
    hallo frank,

    danke schön. freue mich über deine antwort.

    im grunde möchte mein mann nich arbeitslos werden, sondern etwas ganz anderes tun, also mit dem körper und nicht dem geist arbeiten. wir hoffen, dass die kraft dafür noch da ist.
    aber bei einem lehrgeld von 550 euro im monat und einer kranken frau stecken wir eben in einer sackgasse.

    bei der agentur war er schon und hat sich infos geholt. dort hat er z.b.erfahren, wieviel lehrgeld man bekommt.

    uns ging es jetzt darum zu sehen, welche gelder mir durch meine krankheiten zustünden. gearbeitet habe ich nie bzw. nur studenten- und ferienjobs, da ich bereits während des studierens krank wurde.

    nun ja, keine ahnung. ein sozialamt wäre evtl die anlaufstelle...oder meine HÄ? möchte nichts falsch machen und keine falschen entmutigenden infos von irgendwelchen behörden bekommen, sondern meine rechte und pflichten wissen.

    evlt antwortet ja noch jemand der das ganze durch hat.

    aber ich danke dir nochmals herzlich für deinen inupt :)


    lg, lela
     
    #3 7. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2007
  4. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    hallo lela,

    , das sozialamt im sinne von "sozialamt" gibt es in der alten form nicht mehr. bei bedürftigkeit erhält man nach antragstellung als bedarfsgemeinschaft (alle leute, die im haushalt wohnen) eventuell hartz IV - geld. dies ist eine zusammenfassung von arbeitslosenhilfe und sozialhilfe. obwohl es auch noch eine art sozialhilfe gibt.
    ich kenne mich damit auch nicht so genau aus, da ich schon seit 5 jahren eu-rentnerin bin, stelle dir aber nen link mit rein, wo du direkt selbst nachlesen kannst, was du bei diesem umfangreichen thema sowieso machen musst:
    link sozialleistungen .

    vor derartigen antworten wirst du wohll nie sicher sein .... so ist das leben nun einmal

    alles gute für didh
     
  5. Schnaki

    Schnaki Neues Mitglied

    Registriert seit:
    13. Februar 2007
    Beiträge:
    127
    Ort:
    Augsburg
    Hi lela,

    neben "Tacheles" gibt es noch die "AG TuWas", die Beratung und gut verständliche Leitfäden zu AgII und Sozialhilfe anbieten.

    www.agtuwas.de

    Lg Schnaki
     
  6. Mücke

    Mücke Guest

    hallo lela,

    sozialhilfe = laufende hilfe zum lebensunterhalt beim sozialamt!(welches es schon noch gibt, zumindest steht e immer auf meinen bescheiden ^^..nur sind die gänge nicht mehr so voll ;) ) zu beantragen,
    wer eu-rentener auf zeit ist und eben unter 65 ist...

    wer eu-rentner auf dauer ist oder über 65, bekommt grundsicherung..so war es bei mir...


    sprich habe von der laufende hilfe zum lebensunterhalt in die grundsicherung gewechselt, als die dauerberentung kam und die rente aber eben zu klein war/ist
     
  7. Lela

    Lela Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Oktober 2004
    Beiträge:
    486
    hallo ihr lieben,

    ich danke euch erstmal für eure antworten und links.

    es tut gut zu sehen, dass man nich ganz alleine dasteht (durch eure antworten).

    der gedanke an all die gänge und kämpfe überfordert mich momentan. das viele kranksein in diesem jahr hat schon recht viel kraft abgezogen.so wie dörte schreibt schwant mir längst, was das für ein weg ist/wäre.

    danke klaraklarissa für die schnelle und erklärende antwort.

    vielen dank dörte, du scheinst dich ja wirklich sehr auszukennen. ich käme sehr gerne auf dich zurück, wenns sozusagen wirklich los geht. beruhigt mich zu wissen, dass jemand solche kentnisse hat. das ist goldwert.

    schnaki ,danke auch dir für den link. mensch, wollte dir längst mal schreiben.

    und mücke, auch dir danke für weitere erklärungen. schön mal wieder etwas von dir zu lesen.


    momentan bin ich nur gelähmt und spüre was ich längst weiß. nämlich, dass diese gesellschaft einen nicht auffängt, wie ein kranker mensch es bräuchte. und ich spreche nicht von trittbrettfahrern, sondern von uns kranken.

    aber es ist ja schön zu wissen, dass es zumindest in der theorie so ist, dass, wenn jeder für sich selbst sorgt auch für alle gesorgt ist. :rolleyes:


    danke nochma. eure antworten sind gold für mich momentan.


    lela
     
    #7 10. Dezember 2007
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2007
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