widerspruch ?? wie am besten ??

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von Lara*C*, 3. Dezember 2007.

  1. Lara*C*

    Lara*C* Neues Mitglied

    Registriert seit:
    16. Oktober 2007
    Beiträge:
    15
    hy an alle,

    heute kam mal wieder eine negative post zu mir vom versorgungsamt mit 20 %behinderung somit erhalte ich keinen ausweis *grummel

    die haben mir nur funktionbehinderung der Wirbelsäule angerechnet, polyarthrose in den händen gar nicht sowie *lol* <~~sorry da kann ich nur lachen muskuläre verspannungen...
    obwohl ich das letztere nicht angegeben habe ...:mad:

    hat jemand eine idee oder weiss jemand wie ich am besten einen widerspruch einlege .

    gruss
    lara

    danke für eure tipps im voraus
     
  2. Gilla54

    Gilla54 Ruhrpott-Mädel

    Registriert seit:
    14. Februar 2006
    Beiträge:
    137
    Ort:
    Kulturhauptstadt 2010
  3. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

    Registriert seit:
    9. September 2007
    Beiträge:
    621
    Ort:
    Umgebung Göttingen
    Hallo Lara,

    das Schreiben in dem Link von Gilla ist sehr gut, aber ich würde keine Kopien beantragen sondern die gesamte Akteneinsicht. Die wird normalerweise immer im Gemeinde- oder Stadthaus gewährt. Dabei mußt Du dann noch beantragen, dass Du Kopien ziehen darfst und dass noch eine 2. Person bei der Akteneinsicht dabei sein darf. Das ist ganz wichtig, denn 4 Augen sehen mehr als 2, denk daran und dann lies Dir jedes Schreiben genau durch. Anhand der Begutachtungen kannst Du dann Deinen Widerspruch begründen.
    Bist Du schon im VdK oder SD? Das kann ich Dir eigentlich nur raten. Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Die tritt dann spätestens bei der Klagestellung in Kraft, d.h. die stellen Dir einen Rechtsanwalt.
    Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich ruhig, auch per PN.
     
  4. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Widerspruch

    Also ersteinmal mit dem Arzt reden, ob es neue Aspekte gibt...
    Einen Widerspruch begründet man :
    "daß gesundheitliche Beeinträchtigung nicht genügend gewürdigt wurden und mehr im täglichen Leben belasten, als es mit 20% nachteilsausgleichend berücksichtigt wurde."
    Auch sollte man nocheinmal ausdrücklich schildern, wie diese Beeinträchtigungen sich im täglichen Leben bemerkbar machen und daß diese Einstufung 20% als nicht gerechtfertigt empfunden wird, was sich auch in seelischer Belastung bemerkbar macht.
    Wenn nicht weiterkommst schickst halt mal ne PN (hab schon einige Anträge und Widersprüche "verfaßt")
    Gruß merre
     
  5. Lara*C*

    Lara*C* Neues Mitglied

    Registriert seit:
    16. Oktober 2007
    Beiträge:
    15
    danke an alle

    :) :) :) :)

    danke an alle mit den tipps !!!

    ich klappere nochmals meine ärzte die wichtigsten ab sprich HA , Rheumatologen und Neurochirurgen lasse mir die briefe mit diagnosen
    neu schreiben vorallem was sie bewirken diese diagnosen und wie schlecht es mir geht .. dann schreibe ich den widerspruch aber eure tipps haben mir schon recht weiter geholfen danke nochmals :)

    gruss

    lara
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden