Verjährung??

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Bubbles, 23. November 2007.

  1. Bubbles

    Bubbles Neues Mitglied

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    Beiträge:
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    Hallo Ihr lieben RO'ler.....

    habe die Hoffnung, dass mir Jemand von Euch in einer rechtlichen Frage auf die Sprünge helfen kann....

    die Situation:
    habe in 2004 vor dem SG Köln gegen VA geklagt weil mein Erschwernisantrag abgelehnt wurde.....vom SG wurde dann ein Gutachter bestellt....gegen diesen haben wir (ich/Anwältin) versucht Einspruch zu erheben weil kein Facharzt (allgemein Mediziner mit Spezialisierung auf Gelbfieberimpfungen,Fliegerärztliche Untersuchungen und Reisemedizin:confused: :confused: )...laut SGesetz hat der Patient ein Anrecht auf Fachärztliche Begutachtung....war dem Gericht egal, ich mußte zu diesem Arzt sonst wäre die Klage wegen unkooperativem Verhalten meinerseits abgewiesen worden:mad: .....Resultat:aufgrund des erstellten Gutachtens wurde mir geraten die Klage zurück zu ziehen ansonsten Abweisung der Klage.....auf Anraten meiner Anwältin - die sich im Nachhinein als falsche Wahl herausstellte:mad: - habe ich die Klage damals zurück gezogen...
    Tatsache ist, dass dieser 'Fliegerarzt' Aussagen von mir falsch wiedergegeben hat, Diagnosen/Befunde falsch interpretiert hat, Diagnosen ignoriert hat etc....

    Meine Frage ist jetzt: könnte ich heute noch gegen dieses Gutachten Einspruch erheben? verjährt so was oder habe ich nach Rücknahme der Klage ohnehin schon geloost?... ich weiß heute, das dieser Gutachter Dinge/Diagnosen einfach übersehen hat, obwohl er sich selbst immer die totale Kompetenz bescheinigt hat.....ebenso war das Gericht ja der Meinung dieser Arzt hätte die Kompetenz gepachtet....was macht eher Sinn, dass ich z.B. in einem erneuten Erschwernisantrag auf die Fehler in dem damaligen Gutachten hinweise oder falls möglich das Vergangene erneut aufrolle? und welche Variante würde mir was bringen?....


    Bin verwirrt:confused: :confused: .....brauche Eure Meinung
    liebe Grüße Bubbles
     
  2. Christi

    Christi Mitglied

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    hallo bubbles,

    ob wenn du die klage zurückgezogen hast, das verfahren neu aufgerollt werden kann, das weiß ich leider nicht. verjährungsfrist in normalen arzthaftungsprozessen sind normal 3 jahre nach bekanntwerden des fehlers.

    ich würde wahrscheinlich einfach einen neuen erschwernisantrag einreichen mit der hoffnung, dass es zu einem neuen gutachten kommt, gegen das ich dann im notfall mit einem anderen anwalt klagen könnte oder der und der antrag ginge dann gleich durch.

    ich weiß nicht, ob ich dir damit helfen konnte, wünsche dir aber alles gute für den weiteren kampf.

    liebe grüße
    christi
     
  3. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Umgebung Göttingen
    Hallo Bubbles,

    da ich Dir nicht weiterhelfen kann, gebe ich Dir den Rat in die "Jurathek" zu gehen. Dort kann man kostenlos Rechtsfragen stellen und bekommt auch wirklich sehr gute treffende Antworten. Dort sind Rechtsanwälte und Rechtspfleger und andere Fachleute, die beraten und die können Dir mit Sicherheit weiter helfen. Du mußt nur genau schreiben um was es geht.

    Ganz liebe Grüße

    Marion
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    was willst du mit der klage erreichen?

    um was dreht es sich hier überhaupt?

    der doc hat ein gutachten erstellt, das nach deiner meinung nicht okay gewesen sein soll? willst du den damaligen sachverhalt wieder aufrollen?

    dir kann erst dann geholfen/geraten werden, wenn klar ist, was du willst.

    gruss
     
  5. Bubbles

    Bubbles Neues Mitglied

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    108
    @marimo.....
    @Christi.....

    lieben Dank für Eure Hinweise

    liebe Grüsse Bubbles


    @bise.....
    sorry, warum antwortest Du wenn Du nicht wirklich etwas zu sagen hast?....Und gar nicht verstanden hast 'um was es sich dreht'?.....Merkwürdigerweise haben andere RO'ler verstanden um was es mir geht.....vielleicht solltest Du bevor Du mich anpappst Dein eigenes Verständnis überprüfen

    Gruss
     
  6. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Weserbergland
    Hallo bubbles,

    ich melde mich nicht zu Deiner Fragestellung, ich melde mich als "alter R-Oler seit 2004", so wie bise auch, zu Deiner Ansprache ("anpappen"!). Das der Umgangston sich hier zuweilen geändert hat ist alten R-Olern offensichtlich. Wir Alten reden anders miteinander und auch so mit den Neuen. Und den "Neuen Stil" möchten wir hier nicht! Dies schreibe ich bewußt nicht als PN. Dein Widerspruch ist mir gewiß. LG von Elke.
     
  7. anira

    anira Registrierte Benutzerin

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    Bayern
    Hallo Bubbles,

    ich würde es neu angehen, wie es Dir Christi auch schon geschrieben hat.
    Einen neuen Erschwernisantrag einreichen und hoffen das es zu einem neuen Gutachten kommt. Weiterhin hoffen das dieser Antrag dann gleich durch geht, ansonsten mit einem anderen Anwalt klagen.

    LG anira
     
  8. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Bubbles,

    ich schließe mich Bise an. Was willst Du erreichen? Geht es darum dem Arzt noch einen wegen Inkompetenz mitzugeben oder um die Erhöhung Deiner Prozente (wenn Dir welche zugesprochen wurden). Dies ist ein entscheidender Unterschied.

    Ersteres würde ich gar nicht erst versuchen, da es sinnlos ist. Leider folgen Richter so gut wie immer dem Gutachten, sei es noch so unsinnig und den Arzt stört eine Beschwerde sowieso nicht...

    Wenn es um eine Erhöhung gehtist die Frage, was Du erreichen willst. Wenn Du z.B. 50% hast und 60% bekommen willst, lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Hast Du 40% und willst 50% bekommen lohnt es sich. Insofern wäre es schon interessant zu wissen, was Du erreichen möchtest. Das VA Köln ist sehr sparsam mit Prozenten. Meine Story mit den Schwachköpfen (das ist das netteste Wort was mir einfällt) hat über 1,5 Jahre gedauert und war ziemlich nervend...

    Mit der Rücknahme der Klage ist der Verwaltungsakt abgeschlossen und Du hättest keine Chance mehr diese Verfahren wieder aufzunehmen. Ich würde einen Änderungsantrag stellen und erneut auch bis vors SG gehen.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    @bise.....
    sorry, warum antwortest Du wenn Du nicht wirklich etwas zu sagen hast?....Und gar nicht verstanden hast 'um was es sich dreht'?.....Merkwürdigerweise haben andere RO'ler verstanden um was es mir geht.....vielleicht solltest Du bevor Du mich anpappst Dein eigenes Verständnis überprüfen

    Gruss[/QUOTE]


    aber hallo, welche laus ist dir denn über die leber gelaufen? halte mal den ball ganz, ganz flach und überlege dir bitte vorher, was du schreibst. ist nen allgemeiner ratschlag.
    ich wollte dir helfen, sonst hätte ich niemals geantwortet. schliesslich bin ich so schwerbehindert, dass mich das schreiben sehr anstrengt.
    ich habe tatsächlich nicht verstanden, was du willst.
    okay, du wolltest aussagen, dass du mit dem gutachten des doc nicht einverstanden bist/warst.
    du konntest/kannst jederzeit ein neues anfordern!
    du hast eine klage zurückgenommen. damit ist die angelegenheit erledigt. du warst klar bei verstand, wurdest sogar anwaltl. vertreten!, wie bzw. mit welcher begründung willst du die rücknahme jetzt aufheben lassen?
    du glaubst, dass du nicht "gut" vom RA vertreten worden bist? das SG hat angedeutet, die klage abzuweisen - daher ist die klage zurückgenommen worden. das passiert permanent. warum sollte dich der anwalt "falsch" beraten haben?

    ganz wichtig jedoch:
    du hast nicht deinen anspruchsgrund verloren. du kannst ihn jederzeit immer wieder geltend machen.
    deshalb die frage, was willst du jetzt erreichen?
    was liegt an?
    und wo liegt "anpappen" deiner person durch mich, was immer du damit gemeint hast?
    gruss
     
  10. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    17. Oktober 2003
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    Stuttgart
    Im Rahmen einer Klage hättest Du damals das Gutachten widerlegen können. Die Klage wurde aber zurückgezogen. Heute siehst Du das Gutachten anders. Allerdings hast Du Gründe genannt, die keine neuen Erkenntnisse darstellen ( Gutachter habe sich die Kompetenz bescheinigt...) Das war damals schon ersichtlich und beruht nicht auf neuen Fakten oder Erkenntnissen.

    Kurz mein Rat:

    Wenn Du etwas erreichen willst, dann kannst Du nur ein neues Verfahren anstreben. Ob es sich lohnt ( also die Zielrichtung) musst Du selbst entscheiden.
    Natürlich wird hierbei auch das alte Gutachten einbezogen. Dieses musst Du mit einem neuen Gutachten widerlegen. Das geschieht am besten durch neue Fakten, also neue Einschränkungen, Schmerzen, Nachteile. Deine oben genannten Gründe gegen das Gutachten würde ich nicht nennen. Denn diese Gründe waren schon damals ersichtlich.

    Wenn Du meinst, es ist die Sache Wert und es ist aussichtsreich, dann strenge ein neues Verfahren an.
     
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