Pflegestufe u. stundenweise arbeiten?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Reisemaus, 19. November 2007.

  1. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    Hallo im Forum!
    Langsam komme ich (Jg 1960, chron. Polyarthritis, Schwerbeh.Ausweis 90%, G, aG, B) zu der Feststellung, einen Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen. Ohne die Hilfe meines Mannes kann ich meinen Alttag eh nicht allein meistern. Trotz Dauerrente gehe ich noch 7 Stunden in der Woche arbeiten (das darf man, ich weiß).
    Frage: Kann es diesbezüglich bei der Antragstellung Probleme geben?
    Bitte schildert mir Eure Erfahrungen!!!

    Liebe Grüße,
    Reisemaus
    :confused: :confused: :confused:
     
  2. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo reisemaus,

    das ist eine schwere frage, ich kann dir nur mein werdegang erzählen.

    ich habe cP seit meinem 8 lebensjahr, habe PSA, Fibro, Herzprobleme und viele beiteiligungen der inneren organe, ich hatte im april 2005 meinen ersten schlaganfall, 5 tage später einen herzstillstand, ich habe die pflegestufe beantragt: Abgelehnt! widerspruch Abgelehnt!
    im august 06 hatte ich meinen 2 schlaganfall der noch stärkere schäden hintliess als der erste incl. erheblichen sprachstörungen, ich beantragte wieder die pflegestufe: Abgelehnt!!!

    ich bin jahrgang 1964, habe 100% schwerbehinderung ein G + B , das aG wurde mir bisher IMMER abgelent auch in den wiedersprüchen mit der begründung das ich nicht beidseits oberschenkel amputiert bin!!

    was die pflegestufe betrifft bekomme ich IMMER wieder von den begutachtern/innen gesagt das ich was die haushaltsseite betrifft sogar die Pflegestufe 3 erfülle, aber ich könnte mir ja noch den Po alleine abwischen, die treppe ohne STÄNDIGE hilfestellung (außer im schub) hoch gehen auch wenn ich länger bräuchte als gesunde, ich könne es aber noch!!
    zum einsteigen in die dusche gaben sie mir 2 min. zeit, statt eines gesunden 1 min.
    mir geht es sehr schlecht, ich kann am tag noch nicht mal mehr 3 std. auf sein und die dann nicht mal an einem stück, aber NEIN so eingeschränkt bin ich ja nun auch nicht!!!

    Sicher es menschen die sind schlimmer dran als ich!!!

    ach ja, ich bin wie du auch dauerberente.


    ganz ehrlich gesagt: versuch es, aber sei nicht enttäuscht wenn es nicht klappt!! und das dürfte sicher sein.
    ich denke da noch an einen r-o´ler der ist auch schon schwersthilfbedürftig, er hat die pflege 3, es geht im entweder unverändert oder wird eher schlechter und dann versuchen sie ihm bei überprüfungen die ja alle 6 monate fällig ist eher runter zu stufen und er muss kämpfen damit dies nicht geschieht.

    versuch es, ich hab jetzt nicht darauf geachtet wo du wohnst, manchemal macht das auch was aus.

    toi toi tio
    lieben gruß
    elke
     
  3. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    hallo Reisemaus
    hallo alle die sich mit Pflegestufen herumschlagen müssen.

    Hier könnt ihr einmal für euch selbst ausrechenen auf wieviel Grundpflege ihr kommt.

    Von 90 Minuten Pflege müssen bei Pflst. 1 mindestens 47 Minuten auf die Grundppflege fallen. Bei Pflegest.Stufe 2 sind es bei 3 Stunden Pflege bereits zwei Stunden die auf Grundpflege fallen müssen. Auch muss die Pflege zu mehreren Tageszeiten gebraucht werden.
    Hier unten habe ich euch gleich die Zeitkorridore reinkopiert. Wer damit 47 Minuten Grundpflege zusammenbringt hat eine Chance auf Einstufung in Stufe 1. Hauswirtschaft zählt nicht zur Grundpflege. Zerkleinern von Fleisch und füttern schon. Was oft vergessen wird sind Hilfsmittel anlegen, Brille putzen oder Medikamente richten, wenns mit steifen Fingern nicht klappt. Der MDK braucht im Schnitt 4-12Wochen bis zum Besuchstermin und läßt sich dann einiges an Hilfebedarf auch vorführen. Gut wenn man zur Zeit der Feststellung gerade mehrere regelmäßige Arzt- und Therapiebesuche am Laufen hat, bei denen man Begleitung braucht. Auch Depris können den Pflegeaufwand erhöhen.





    Körperpflege

    1. Waschen
    Wird jemand ganz von der Pflegeperson gewaschen, werden dafür 20 bis 25 Min. angerechnet. Teilwäschen brauchen weniger Zeit: Oberkörper: 8 bis 10 Min., Unterkörper 12 bis 15 Min., Hände/Gesicht 1 bis 2 Min. (zum Beispiel im Anschluss an eine Mahlzeit).

    2. Duschen
    Wird das Duschen vollständig übernommen, werden 15 bis 20 Min. angerechnet. In der Praxis dürfte das selten der Fall sein, da Pflegebedürftige, die in der Dusche stehen oder sitzen können meist auch in der Lage sind, einen Teil der Körperpflege zu übernehmen. Oft müssen sie dabei aber beaufsichtigt werden, weil sie in der Vergangenheit gestützt sind und vor dem Fallen bewahrt werden müssen.

    3. Baden
    Beim Baden brauchen viele Menschen vor allem Hilfe beim Waschen des Rückens und des Unterkörpers. Dann können von den allgemein anerkannten 20 bis 25 Min. nur Teile anerkannt werden.

    Für Duschen und Baden gilt:
    - Auch Haare müssen gewaschen werden. Das ist hier noch nicht berücksichtigt und dauert auch sehr unterschiedlich lange. Deshalb müssen Zeitaufwand (einschließlich der Haartrocknung) und Häufigkeit individuell ermittelt und entsprechend angerechnet werden. Ein bis zwei Haarwäschen pro Woche gelten als Standard.
    - Der zeitliche Aufwand für die Hautpflege wurde bereits in diesen Zeitvorgaben berücksichtigt.
    - Die nötigen Hilfen beim Ein- und Aussteigen und beim An- und Ausziehen werden zusätzlich berechnet.
    - Nur sehr wenige SeniorInnen haben Bedarf nach täglichem Duschen oder Baden. In der Regel wird das einmal wöchentlich geschehen. Der Zeitaufwand wird auf den täglichen Bedarf umgerechnet.

    4. Zahnpflege
    Für die Zahnpflege werden grundsätzlich 5 Min. anerkannt. Ein Mensch ohne Zähne braucht für die Mundpflege allerdings auch weniger Zeit.

    5. Kämmen
    Muss das Kämmen übernommen werden, können 1 bis 3 Min. angerechnet werden.

    6. Rasieren
    Das Rasieren wird mit 5 bis 10 Min. auch bei Frauen anerkannt. Wird jemandem die Zeit gegeben sich selbst elektrisch zu rasieren, muss weniger berechnet werden. Muss der Rasierapparat immer wieder in die Hand gegeben und die Hand selbst zeitweise geführt werden, wird "aktivierend gepflegt". Wenn das regelmäßig 15 min. dauerte, müsste dieser Mehrbedarf anerkannt werden.

    7. Darm und Blasenentleerung
    Für die umfassende Hilfe beim Wasserlassen (Intimhygiene, Reinigen der Toilette bzw. des Umfeldes) werden 2 bis 3 Min. beim Stuhlgang 3 bis 6 Min. angerechnet. Dazu kommt häufig das Richten der Bekleidung (2 Min.).
    Etwas anders wird das Wechseln von Vorlagen berechnet. Nach Wasserlassen: 4 bis 6 Min., nach Stuhlgang: 7 bis 10 Min.. Beim Wechseln von kleinen Vorlagen werden nur 1 bis 2 Min. angerechnet. Bei allen "Wechseln" ist die Intimhygiene und die Entsorgung inklusive.
    Die Zeiten um zur Toilette und wieder zurück zu gehen, werden extra unter "Gehen" angerechnet, wenn dabei Hilfe erforderlich ist.
    Liegen spezielle pflegeerschwerende Faktoren vor, ( - massive chronische Diarröh, - Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung) muss der erforderliche höhere Aufwand ermittelt und angerechnet werden.


    [​IMG] Ernährung

    8. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    Das meint tatsächlich nur Tätigkeiten wie das Kleinschneiden von Broten, das Pürieren von Fleisch oder das Anreichen von Getränken. Deshalb werden nur 2 bis 3 Min. anerkannt. (Die Zubereitung der Mahlzeit fällt in den Bereich der Hauswirtschaft.) Wird nur eine Zwischenmahlzeit zubereitet oder ein Getränk bereitgestellt, kann der Zeitorientierungswert nur anteilig berücksichtigt werden. Dies allerdings recht häufig im Laufe eines Tages, wenn sonst zu wenig getrunken oder gegessen wird.

    9. Aufnahme der Nahrung
    Manche Menschen können die Nahrung nicht selbst zum Mund führen. Ihnen müssen Speisen und manchmal auch Getränke zum Mund gereicht werden. Dafür werden grundsätzlich 15-2o Min. für höchstens drei Hauptmahlzeiten angerechnet. Zwischenmahlzeiten oder das Anreichen von Getränken brauchen weniger Zeit. Spezielle pflegeerschwerende Faktoren beim Essen sind - Schluckstörungen, - Störungen der Mundmotorik, - Atemstörungen. Wenn das zutrifft muss der Zeitbedarf individuell ermittelt werden.

    Für die Verabreichung von Sondenkost einschließlich des Reinigens des Mehrfachsystems werden pauschal 15 bis 20 Min. pro Tag angerechnet.



    [​IMG] Mobilität

    10. Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen
    Die einfache Hilfe beim Aufstehen oder zu Bett gehen wird mit je 1 bis 2 Min. angerechnet.
    Manche Menschen können ihre Lage im Stuhl, Sessel oder Bett nicht selbstständig verändern. Für das alleinige Umlagern werden im Bereich Mobilität 2 bis 3 Min. angerechnet.
    Menschen mit Dekubitus brauchen häufiger Hilfe bei der Lagerung. Pflegewissenschaftlich wird empfohlen, alle zwei Stunden die Lage zu verändern. Diese Lageveränderungen müssen aber, damit keine neuen Wunden entstehen, besonders umsichtig vorgenommen werden. Liegt dieser spezielle pflegeerschwerende Faktor vor, muss der Zeitaufwand individuell berechnet werden.

    11. An- und Auskleiden
    Muss jemand ganz von der Pflegeperson angekleidet werden, sind 8-10 Min. anzurechnen (teilweises Ankleiden des Ober- oder Unterkörpers: 5 - 6 Min.). Für das Entkleiden des gesamten Körpers gelten 5- 6 Min (teilweises Entkleiden des Ober- oder Unterkörpers: 2 - 3 Min.). Prothesen, ein Korsett oder Kompressionsstrümpfe brauchen mehr Zeit. Dieser Aufwand ist individuell zu ermitteln.
    Optimal behinderungsadaptierte Kleidung gilt als spezieller pflegeerleichternder Faktor und führt zu geringeren Zeitwerten. 2006 wurde beschlossen: "Bei der Verrichtung Ankleiden ist das Ausziehen von Nachtwäsche und das Anziehen von Tagesbekleidung als ein Vorgang zu werten. Bei der Verrichtung Auskleiden ist das Ausziehen von Tagesbekleidung und das Anziehen von Nachtwäsche als ein Vorgang zu werten." (BRi, S. 112)

    12. Gehen
    Zeitvorgaben sind, wegen der vielfältigen Wohnsituationen und der unterschiedlichen Belastbarkeit der Pflegebedürftigen nicht sinnvoll. Es wird aber nur der Zeitaufwand anerkannt, der zur Erledigung anerkannter Verrichtungen nötig ist (im Wesentlichen also zu Körperpflege, Kleiden, Ausscheidung oder Nahrungsaufnahme).
    In der Stationären Pflege wird von einer "durchschnittlichen häuslichen Wohnsituation" (BRi, S. 70) ausgegangen und kein zusätzlicher Aufwand durch längere Wege innerhalb der Einrichtung anerkannt.


    13. Stehen
    Dieser Teil des Regelwerks ist nicht leicht nachvollziehbar. Muss jemand vom Rollstuhl auf einen Toilettenstuhl wechseln und braucht dabei Hilfe, so geht er nicht. Er muss Aufstehen, sich drehen und dann auf den breitgestellten Toilettenstuhl setzen. Deshalb ein eigener Bereich in den BRi. Wie beim Gehen wird nur angerechnet, was im Zusammenhang mit anerkannten Verrichtungen passiert. Zum Beispiel die Transfers beim Duschen oder zum Essen. Es kann jeweils 1 Min. anerkannt werden.


    14. Treppensteigen
    Nur wenn es nötig ist, zur Durchführung der Verrichtungen des täglichen Lebens eine Treppe zu benutzen, muss für das Gutachten der Bewegungsablauf und der zeitliche Aufwand des Treppensteigens durch den Pflegebedürftigen und seine Hilfsperson demonstriert werden. Das Ergebnis ist zu dokumentieren und der ermittelte Zeitaufwand zu berücksichtigen.


    15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    Wege außerhalb der Wohnung können nur selten im Rahmen der Pflegezeitbemessung anerkannt werden. Hier die wichtigste Textstelle aus den BRi dazu:
    Anerkannt werden Wege zum "Aufsuchen von Ärzten zu therapeutischen Zwecken oder die Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien, wie z. B. Dialysemaßnahmen, onkologische oder immunsuppressive Maßnahmen, Physikalische Therapien, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie." (BRi, S. 71) Hier geht es selbstverständlich auch nur um den zeitlichen Aufwand der Pflegeperson. Es ist möglich, dass nur der Weg zur Arztpraxis zeitlich anerkannt wird, weil in Warte- und Behandlungszimmer keine Hilfe nötig ist. Außerdem: Der Hilfebedarf muss "regelmäßig", also mindestens einmal in der Woche, anfallen. Wie schon so oft auf dieser Seite: der Hilfebedarf muss individuell ermittelt werden.



    [​IMG] Hauswirtschaft

    Für die Arbeiten in der hauswirtschaftlichen Hilfe wurden keine Zeitkorridore entwickelt.

    weiter Infos zu den Pflegestufen auf:

    http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegebedarf.html
     
  4. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    oh, entschuldige Reisemaus,
    ich habe deine Frage nicht beantwortet.:o
    Nein, es gibt keine Probleme bei der Antragstellung, wenn man noch etwas arbeitet. Im Gegenteil. Ich arbeite auch noch ein paar Stunden die Woche. Das wurde positiv gewertet, dass ich mich nicht hängen lasse und bemüht bin nicht noch abhängiger zu werden. lg Sanchen:)
     
  5. Neli

    Neli Optimistin

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    Meine Meinung ist folgende:

    Diejenigen, die so eine Erbsenzählerei
    zu Papier bringen und damit über Pflegefälle entscheiden,
    sollten einmal verpflichtet werden,
    einen schwer kranken Menschen Tag und Nacht zu betreuen.
    Ich weiß, wovon ich spreche, da mein Mann ca. 6 Jahre
    Pflegefall war.
    Ich muß aber sagen, dass der Arzt vom Medizinischen Dienst
    über die Pflegestufe entschieden hat, ohne diese Minutenzählerei
    vorzunehmen, einfach aufgrund seiner schweren Erkrankungen.
    Wenn man sich mit den einzelnen Krankheiten auseinandersetzt,
    dann ist so eine Aufteilung nach Minuten sicher nicht angebracht.

    Besonders schlimm finde ich folgenden Satz:


    "Bei der Verrichtung Ankleiden ist das Ausziehen von Nachtwäsche und das Anziehen von Tagesbekleidung als ein Vorgang zu werten.
    Bei der Verrichtung Auskleiden ist das Ausziehen von Tagesbekleidung und das Anziehen von Nachtwäsche als ein Vorgang zu werten." (BRi, S. 112)

    Aha, aber bitte nicht das Waschen zwischendurch zu vergessen. :mad:
    Denn dafür gibt es ja auch noch Minutenansätze. :rolleyes:

    Ich komme noch mal auf das oben von mir Gesagte zurück:

    Alle Leute, die so einen kaltherzigen Quatsch zu Papier bringen,
    sollten verpflichtet werden, einen Schwerkranken mal selbst
    zu pflegen, wenigstens mal vorübergehend.

    [​IMG]



    Viele liebe Grüße
    Neli
     
  6. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Reisemaus,,

    ich habe die anderen Beiträge jetzt auf die Schnelle nicht durchgelesen, nur eben Deine Frage und ich kann Dir gleich sagen: Wenn Du angibst, dass Du noch arbeitest, bekommst Du keine Pflegestufe und ich denke, das auch zu Recht. Es gibt so viele, die wirklich schwerst pflegebedürftig sind und keine keine Pflegestufe zuerkannt bekommen. Ich habe auch die Pflegestufe II sogar und ich benötige auch sehr viel Hilfe. Allein könnte ich nichts mehr machen und an arbeiten gehen kann ich überhaupt nicht mehr denken. Ich bin froh, dass ich überhaupt noch so leben kann und ich - das ist ganz allein meine persönliche Meinung - finde es auch nicht richtig, wenn ich noch Arbeit für andere erledigen kann, dann steht mir keine Pflegestufe zu. Aber ich gehe davon aus, dass dies auch der Tenor bei dem MDK ist, denn soweit ich weiß, bekommt noch nicht einmal derjenige eine Pflegestufe, der noch allein sein Auto fahren kann, was ich allerdings für eine Diskreminierung halte, denn das Auto ist für viele Menschen die einzige Möglichkeit, sich fortzubewegen.

    LG Marion
     
  7. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    hallo Marion,
    fast alle Behinderten mit Pflegestufe die ich kenne, fahren selbst Auto. Auch mein Auto ist umgerüstet und arbeiten tu ich mit dem Mund, in der Erwachsenenbildung. Ich kenne Schwerstbehinderte aus vielen Berufen die Vollzeit arbeiten. Sie bekommen die Teilhabe am Leben vomm Integrationsamt ermöglicht. Von da wird ihr Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet und wenn sie eine persönliche Assistenz brauchen, bekommen sie diese auch.
    Ich weiß nicht von wo deine Informationen stammen. Sie sind auf jeden Fall nicht richtig.
    ich meine das jetzt nicht böse oder persönlich. :)Ganz liebe Grüße Sanchen
     
  8. Hallo Marimo

    So kannst du das sicher nicht sehen. Man sollte schon wissen, welcher Arbeit der jenige nachgeht. Ich kenne einen jungen Mann, der sitzt im Rolli, hat keine Beine. Der braucht sehr wohl Hilfe, sei es bei der Körperpflege oder bei der Hauswirschaft( welche Pflegestufe er hat weiss ich jetzt nicht, hat aber eine). Und dieser junge Mann arbeitet auch.
    Mein Mann hat die Pflegestufe 1, könnte theoretisch( kann er nicht, kann sich kaum im Chat konzentrieren) von zu Hause aus irgendwas PC-mässiges machen. Das tun hier 100e täglich zum Vergnügen ;)
    Und es gibt sicher einige User die sich etwas Geld dazuverdienen, was sie ja dürfen. Das dürfen sie sogar trotz Rente ;)
    Und man kann nicht pauschal sagen, das diese Leute nun eigentlich nicht pflegebedürftig bzw. rentenbedürftig sind!
    LG von Sylke
     
  9. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Sanchen und Hallo Sylke,

    mir wurde damals selbst gesagt, wenn ich noch Auto fahren würde, stehe mir keine Pflegestufe zu. Ich muß dazu sagen, zu der Zeit habe ich kein Auto gefahren, bin zwischendurch gefahren und fahre jetzt schon seit fast 3 Jahren kaum noch, einfach weil ich es nicht mehr kann. Leider bin ich mittlerweile so auf Hilfe angewiesen, dass ich immer jemand brauche, der mich irgendwo hinbringt, leider. Ich finde es furchtbar, wenn man so auf Hilfe angewiesen ist, vor allem, wenn man vorher diejenige war, die geholfen hat. Aber so ist das Leben. Sollte ich mich täuschen und sich die Bestimmungen zwischenzeitlich geändert haben, bitte ich um Entschuldigung, dass ich etwas falsches von mir gegeben habe. Nicht böse sein, es stammte aus meinen eigenen Erfahrungen.

    LG Marion
     
  10. Es gab damals wie heute Behinderte, die eine Pflegestufe anerkannt bekommen haben und trotzdem Auto fahren. Es gibt ja zig verschiedene Erkrankungen. Ich habe schon vor Jahren, da hatte ich noch überhaupt keine Erfahrungen mit Behinderungen, gesehen, dass Autos umgebaut wurden, so das Körperbehinderte selbst fahren konnten.
    Derjenige der dir diesen Satz sagte kam wohl von einem anderen Stern.
    Pflegebedürftig bedeutet ja nicht das man am "normalen" Leben nicht mehr teilnehmen kann. Es gibt natürlich auch Medikamente die ein Führen von Fahrzeugen beeinträchtigen. Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun :rolleyes:
    Nichts für ungut, aber es ging ja aber um Pflegstufe und arbeiten gehen. Jeder hat das Recht Pflegegeld zu beantragen wenn er Hilfe benötigt. Ob man Erfolg hat wird sich dann zeigen. Es ist schwierig aber nicht unmöglich!
    LG Sylke
     
  11. charlyM

    charlyM Neues Mitglied

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    Pflegestufe

    Hallo, zusammen
    Puhh, ein Thema, was mich jedesmal auf die Palme bringt.....
    Sanchen - deine Auflistung ist sehr hilfreich und sollte eigentlich für ALLE als Grundlage gelten.
    Doch, warum bekommen dann Leute, die noch ALLES alleine bewerkstelligen können, die "nur" Probleme haben, wenn sie alleine zH sind, Pflegestufe 1 ?? - sorry, aber das werd ich nie begreifen.
    ich wünsch euch, falls ihr einen Antrag stellen solltet, viel Glück und Erfolg - charly
     
  12. @ Charly

    Also ICH hab nicht geschrieben, das jemand der alles allein "bewerkstelligen" kann Anspruch auf Pflegegeld hätte. Die Aufstellung mit den Zeitkorridoren kenn ich, denn ich pflege meinen Mann. Und glaub mir, die Zeit übersteigt bei weitem die 47 min Körperpflege.
    Ich versteh aber was du meinst ;)
    Es gab oft das Thema "Rente und arbeiten", hatte da auch sehr oft ungerechte Gedanken. Nun weiss ich aber, das man trotz Berentung noch einige Stunden arbeiten gehen könnte (konnte das lange Zeit auch nicht verstehen). Nur ist man ja nicht zwangsläufig gleich voll Berufsfähig, weil man noch ein paar Std. könnte. Hoffe, ich habs verständlich geschrieben :o
    Ich finde eher ungerecht, das man von einem/r privaten Pfleger/in diese Zeiten vorgibt (die braucht man ja eh zur Bewälltigung) aber ein Pflegedienst bei weitem keine 1,5 Std. täglich bei einem zu Pflegenden verbringt :confused:
    LG von Sylke

    PS: Was vergessen. Die Auflistung von Sanchen gilt für jeden!!! Ohne Erfüllung bzw. Bedarf dieser gibts auch keine Pflegestufe
     
  13. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo
    möchte mich nochmal dazu äußern.

    also die auflistung von sanchen hab ich mir jetzt nicht komplett durchgelesen, wenn ich ehrlich bin, ich habe bei der letzten ablehnung die kompletten unterlagen bekommen wo der arzt auch eingetragen hat, wie lange - und nun kommt es nämlich - ER denkt das ich brauche!!!!!

    da nutzen die vorgaben nämlich mal grad gar nix!!!!!
    ich sollt ihm das eine oder andere zeigen, bekomm dann antworten wie: na nu machen sie mal nicht extra langsam!!! das können sie garantiert besser wenn ich nicht da bin
    er stellt mir fragen, die ich ihm versuche so gut ich konnte zu beantworten bekomme dann gesagt: jetzt sprechen sie mal richtig!!
    mein mann und meine tochter die beide sofort sagen: meine frau/mama spricht doch schon sehr gut
    bekommen dann gesagt: ja klar eine andere aussage erwartet er auch nicht als gutachter
    wenn sie so viel hilfe brauchen, wieso haben sie keine profesionelle??? warum helfen ihnen dann NUR ihr mann und ihre tochter??
    Das aufgrund meiner belegten und auch schon teiloperierten inkontinenz die vorlage bei jedem toi gang gewechselt werden muss, weil ich es nicht rechtzeitig schaffe (zumindest bei 7 von 10 gängen), werd ich noch gefragt warum ich einlagen trage und KEINE windeln, da paßt mehr rein und müssen nicht sofort nach einmailigem einnässen gewechelt werden (zeitersparnis)

    Sanchen, leider hatte ich auch noch NIE das glück das meine depris, in dem fall positiv, ins gewicht gefallen wären, nein da gab es auch noch gute ratschläge, bzw. spitzen
    (ZITAT:Auch Depris können den Pflegeaufwand erhöhen)

    In wie weit kann ich die geltend machen??
    ich wüsste nicht wie die evtl. in die körperpflege passen könnten, da ich das taschentuch zumindest mit einem arm noch gut zur nase führen kann.

    Eine Frage: hat sich die Körperpflege seit diesem Jahr um 2 min. erhöht??? dann brauch ich nicht überlegen ob ich es nochmal angehe, denn bei mir steht das ich die erforderlichen 45min. nicht erfülle.

    der größte Witz an der sache bei mir ist, das mir "nur" mit meinem rheuma gerade mal 2min. gefehlt haben zur pflege I, der damalige begutachter, aber schon geschrieben hat das es sich verschlechtern wird bei der erkrankung und in absehbarer zeit mit einer pflegehilfe zu rechnen sei, er sagte mir es täte ihm leid, aber er müsse allen anderen gegenüber fair sein, das hab ich auch verstanden ganz klare sache, dann der schlaganfall und herzstillstand mit implantat, da kommt eine weibliche pflegefachkraft, und findet das ich dafür das ich einen schlaganfall und herzstillstand hatte ja noch erstaunlich viel könne und gestand mir eine körperpflegezeit von 39 min. und haushalt 62min zu, dann 2 schlaganfall, diesmal kommt ein arzt vom MDK zur begutachtung, ich hoffte so sehr auf gerechtigkeit HA, er war es dem ich oben genannte fragen beantworten sollte, ach ja, wir haben eine treppe von 11 stufen : die können sie noch hochgehn`? nuschel:dann isses auch nich schlimm. von ihm bekam ich dann für die körperpflege doch noch ganze 32min. zugestanden dafür aber 2 std. für den haushalt.

    ZITAT: Im Gegenteil. Ich arbeite auch noch ein paar Stunden die Woche. Das wurde positiv gewertet, dass ich mich nicht hängen lasse und bemüht bin nicht noch abhängiger zu werden. lg Sanchen

    aber vielleicht ist genau dass das problem bei mir, das ich nicht noch stundenweise arbeiten gehe, und mir das als "hängenn lassen" ausgelegt wird!!??

    Vielleicht hab ich ja das glück das ich beim nächsten schlaganfall komplett geheilt bin???? *freu*

    entschuldigt die enttäuschung und vielleicht auch bitterkeit die aus meinen worten kommt, es ist gegen KEINE PERSON hier bei uns im forum gerichtet!!!
    aber wie das so bei uns ist, unsere gesetze und Vorgaben sind alle wie kaugummi, jeder kann sie so ziehen wie er sie mag!!!
    bei solchen dingen wie pflegestufe, schwerbehinderungsgrad, nachteilsausgleich buschstaben wie G.B aG und wie sie alle heißen ist IMMER sehr viel Sympathie zwischen begutachter und patient im spiel!
    das ist meine feste meinung da ich es in den jahrzehnten die ich ch. krank bin noch NIE anders erlebt habe.
    und was ich schon so alles gelesen habe, hab ich mittlerweile auch das gefühl das der bundesstaat auch eine rolle mitspielt.

    sillepiepchen, du hast völlig recht, die tolle auflistung von sanchen (hier auch noch ein dankeschön an sanchen für die arbeit die du dir gemacht hast!) gilt für JEDEN, nur ob du sie auch alle erfüllst liegt im Auge des begutachters und da liegt das problem!

    Drum schrieb ich reisemaus ja auch sie soll es versuchen, man weiß nie ob es was wird oder nicht und probieren geht über studieren.
    und eines könnt ihr mir wirklich glauben, ich GÖNNE jedem der hilfe brauch die Pflegestufe, es freut mich für denjenigen und macht Mut.
    manchmal denke ich sogar daran es auch noch mal zu versuchen, aber er hat ja schon geschrieben das sich die zeiten von antrag zu antrag verringern und da kaum aussicht besteht.

    Entschuldige Reisemaus, nun bist du sicher total verunsichert??!!??
    wie du gemerkt hast ist es ein sehr heikles thema, viele haben sehr sehr unterschiedliche erfahrungen gemacht und man kann dir wirklich nur raten =
    Versuche es!!!!! du hast nichts zu verlieren, nur zu gewinnen!!!
    ich wünsche dir ganz viel erfolg und würd mich freuen wenn du uns hier auf dem laufenden hälst, berichtest wie es ausgegangen ist.

    ganz lieben gruß
    elke
    die ohne korrektur jetzt knapp 1std. zum schreiben brauchte*lächel*
     
  14. Elke

    Elke wünscht allen

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    Hallo Reisemaus,

    ich setze das bewusst in eine extra antwort nicht das es in meinem "buch" untergeht *schämlächel*

    hier hab ich einen link, das ist eine pdf datei, die kannst du dir abspeichern, evtl. auch ausdrucken (hab ich so gemacht) und kannst dann spalte für spalte genau ausfüllen mit den zeiten die du benötigt hast für die jeweilige tätigkeit


    LINK: http://www.kkh.de/download/pflegetagebuch.pdf

    dieser link hier, geht auch um das pflegetagebuch, aber dort wird nochmal ganz genau auf sämtliche dinge genauer eingegangen und es ist OHNE das buch selbst, dafür ist aber ein musterbrief für einen widerspruch mit drin.

    http://www.diakoniestation-kreuztal.de/pdf/pflegetagebuch.pdf

    und hier noch ein nachtrag, habe gerade noch dieses hier gefunden, dort steht eigentlich alles nochmal drin was im zweiten link (kkh.de) zu lesen ist, aber und das hab ich noch nie gesehen, hier sind DREI verschiedene arten von pflegebüchern, also die aufstellungen sind verschieden, da kannst du dir sie mal anschauen und dann entscheiden mit welchem du beim ausfüllen evtl. besser klar kommst

    http://www.diakonie-ziegelstein.de/station/dv_leitfaden_zur_einstufung.pdf

    musst aber ganz nach unten scrollen, da sind sie dann.

    so, nun wünsche ich dir nochmals viel erfolg, toi toi toi
    lieben gruß
    elke
     
    #14 20. November 2007
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2007
  15. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo ihr,
    ich kann mich elke voll und ganz anschließen, hatte aber mehr erfolg bei der beantragung der pflegestufe. mir wurde sie ab antragstellung innerhalb 5 oder 6 wochen zuerkannt (die I).das war vor gut einem halben jahr. die gutachterin war der meinung, das ich den antrag hätte schon iel eher stellen sollen.
    am freitag vergangener woche habe ich einen höherstufungsantrag gestellt .. heisst der jetzt so *kopfkratz*:confused: .... ich versuch es einfach, denn ich habe nichts zu verlieren. im gegenteil, ich hindere meinen mann eben daran, vernünftig arbeiten zu gehen, da ich ihn für fast alles brauche. unser haus kann ich wegen der treppen nicht mehr benutzen, schon die eingangstreppe 6 stufen stellen mich vor ein fast unlösbares problem ....

    ich bin aber auch der meinung, das die zustimmung oder ablehnung abhängig von der subjektivität des gutachters/rin ist.

    ich wünsche allen antragstellern, widersprüchlern und klägern in dieser angelegenheit alles erdenklich gute.
     
  16. lupinchen

    lupinchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2007
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    119
    Ort:
    Bochum, NRW
    Hallo Leute,

    auch ich möchte meine Erfahrungen mit der Pflegeversicherung erzählen.

    Also, ich bin Jahrgang 1968, 100 % G, aG, RF, B, H.
    Habe einen SLE mit multipler Organbeteiligung.

    Und ich habe Pflegestufe II.

    Ich kann mich der allgemeinen Meinung, dass die Pflegestufe mehr eine subjektive als eine objektive Entscheidung ist nur anschließen.
    Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sehr davon abhängt, ob ein Arzt oder eine Pflegekraft zur Begutachtung kommt.

    Meine erste Begutachtung war ein Traum.
    Es kam eine Ärztin. Es ging mir eigentlich ganz gut, benötigte damals einen Rolli nur außerhalb des Hauses. Mein Vorteil, war, sie hatte in der Verwandtschaft selber einen Lupuserkrankten. Von daher war für sie klar, dass ich Hilfe benötige. Da sie aber mit der Minutenrechnerei nie auf eine Pflegestufe gekommen wäre,. Hat sie ein freies Gutachten mit der Empfehlung Pflegestufe II geschrieben. Was auch von KK anerkannt wurde. Ich war total baff.
    Kontrolle sollte nach 6 Monaten erfolgen...

    6 Monate später, ich war gerade aus der Klinik zurück, nach Schub und Endoxan. Mir ging es ziemlich dreckig !! Begutachtung von einer Pflegekraft(weibl.). Hier wurden die Minutenwerte gerechnet, wobei sie überall die Höchstwerte nahm, weiter Pflegestufe II, Kontrolle in 12 Monaten.

    Nächste Kontrolle, Begutachtung durch eine Pflegekraft (weibl.). Die war ganz genau ! Da ich in dem einen Jahr mehrere Neuroschübe hatte und einen Arm in Gips blieb ich eine Minute über den Zeitrahmen für Pflegestufe II. Nächste Überprüfung in 12 Monate. Prognose laut Gutachten: " Erhebliche Verbesserung des Zustandes mit möglichem Wegfall der Pflegestufe. Rückstufung auf Null möglich..."

    12 Monate später kam eine männliche Kraft. Der hatte überhaupt keine Lust mich zu begutachten und meinte nur ist alles so geblieben wie es war ?! Und sprang schon wieder auf um zu gehen. Ich habe ihn dann doch noch aufhalten können. Und habe ihm meine Verschlechterungen geschildert. Laut diesem Gutachten fehlten mir nun 2 min für die Pflegestufe III.Nächste Kontrolle in 24 Monaten.

    Es ist also wirklich eine total individuelle Entscheidung des Gutachters. Wichtig ist, dass man sich bei Ablehnung wehrt und Widerspruch einlegt.

    Alles Liebe.
    Lupinchen
     
  17. charlyM

    charlyM Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Juni 2005
    Beiträge:
    528
    Pflegestufe

    Hallo, zusammen -

    Sylke -tut mir leid, wenn meine Äußerung bei dir "falsch" angekommen ist...denn sie bezog sich NICHT auf dein Schreiben!!
    Nein, mir stehen nur die Haare zu Berge wenn ich hier oft lese, dass sich manche mit etlichen!! Beschwerden rumplagen müssen und ANDRE, die sich noch völlig alleine !! versorgen können, seit Jahren in Stufe 1 sind. Wohlgemerkt Leute, die absolut keine Hilfe beim Anziehen oder der Körperpflege brauchen.. für die Duschen oder Haare waschen ( bzw. Haare machen ) kein Problem darstellen... .ebenso wenig wie die Nahrungsaufnahme ...und die ihren Haushalt noch komplett in Eigenregie führen können!

    Aber - wenn man sowas mitbekommt und dann hier liest, wie sich Manche mit den einfachsten Dingen abmühen müssen und trotzdem abgelehnt werden, dann läuft einem, ob man nun will oder nicht, schnell die Galle über....und man fragt sich, über welch schauspielerische Talente manche Leute anscheinend verfügen.
    Also, nochmal - wenn jemand die aufgelisteten Kriterien erfüllt, steht ihm natürlich eine Pflegestufe zu - doch wie manch Andre es angestellt haben, die zu bekommen, scheint Oscar reif!!
    Ich kann hier leider nicht weiter ins Detail gehen - komme sonst in Deuvels Küche...aber ich hoffe, du hast verstanden, dass es kein Angriff auf dich war.
    Wünsche ALLEN einen möglichst schmerzfreien Tag - charly
     
  18. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

    Registriert seit:
    29. August 2007
    Beiträge:
    709
    Danke an alle!!!

    Herzlichen Dank Euch allen, die Ihr mir geantwortet habt.
    Für die vielen Links habe ich mir einen Ordner erstellt.
    Das mit der Arbeit wird sich im Frühjahr 2008 vermutlich erledigt haben und so lange warte ich mit der Antragsstellung.
    Da ich mit "rechtlicher Betreuung für behinderte Erwachsene" zu tun habe, bin ich bei einigen Begutachtungen dabei gewesen und habe so gute und schlechte Erfahrungen sammeln können. Dank Eurer vielen Tipps werde ich vorher gut vorbereiten.

    Liebe Grüße,
    Reisemaus.
    :D :D :D
     
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