zuzahlung bei reha massnahmen?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 10. November 2007.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo,

    ist der tägl. zuzahlungsbetrag bei reha massnahmen begrenzt?

    zunächst hatte ich häusl. krankenpflege, dazu musste ichbis zum 28. tag viel zuzahlen.

    da nach einem kh aufenthalt keine ahb klinik gefunden werden konnte (die mich als behinderten patienten aufnehmen wollte!), wird mir nun einige monate später eine reha massnahme bewilligt, muss ich jetzt für jeden tag 10 € zahlen? oder werden die diesjährigen zuzahlung vom kh udgl. mitangerechnet?

    wer weiss bescheid?
     
  2. Tupp

    Tupp Tupp

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    Hallo Bise,

    ich brauchte gar -nix zuzahlen, weil ich nur Hausfrau bin.
    Und das Einkommen von meinem Mann kam auch nicht zur Geltung.

    Viele Grüße
    Heike
     
  3. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    hi bise,

    wenn du die 1%-zuzahlungsgrenze noch nicht erreicht hast, so musst du je tag 10,- zuzahlen.

    du findest das hier im gesetz:

    http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__40.html

    --> § 40 Abs. 5 weist auf § 61 S.2 SGB V.

    kurz gefasst: volljährige leute, die über die krankenkasse eine ambulante oder stationäre reha machen, müssen 10,- je tag zahlen ....

    wenn du die reha direkt (also max. 14 tage danach als AHB) nach dem krankenhausaufenthalt durchführen hättest können, so hättest du auch da analog zum krankenhaus maximal für 28 tage die 10,- zahlen müssen. bei der "normalen" reha gibt es diese begrenzung nicht, ..., da zählt alleinig die zuzahlungsgrenze.

    ich wünsch' dir eine nette, kompetente einrichtung!
     
    #3 10. November 2007
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2007
  4. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Bise,

    soweit ich weiß, kommt die KH-Zahlung mit zum Tragen. Arbeitest Du denn noch, dass Du zuzahlen mußt? Es gibt die Verdienstgrenze und die ist auch nicht niedrig und dann stufen sich die Beträge. Nicht jeder muß 10,- €/Tag bezahlen, erkundige Dich genauestens. Und da Du ja chronisch krank bist, hast Du noch keine Zuzahlungsbefreiung beantragt? Wenn nicht, dann hol das schnell nach, ggfl. bekommst Du eine Rückzahlung Deiner Leistungen.

    LG Marion
     
  5. @ Marimo
    Ich bin auch von der Zuzahlung befreit und hätte für eine stationäre Reha zuzahlen müssen (je nach Einkommen gestaffelt pro Tag). Ich bekam eine ambulante Reha für die ich nicht zuzahlen musste. Wäre ich Familienversichert gewesen hätte ich auch nichts für ne stat. Reha zuzahlen müssen.
    Dieses Wort "zuzahlen"....grrrrr
    @ Bise
    Leider kann ich dich nicht beraten hoffe aber, dass du nicht geschröpft wirst ;) und das deine Reha ein Erfolg wird
    LG Sylke
     
  6. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    @ all:

    bitte lest euch doch den gesetzestext durch - es gibt keine "gestaffelte zuzahlung".

    bei einer stationären oder ambulanten reha, welche über die gesetzliche krankenversicherung durchgeführt wird, beträgt die tägliche zuzahlung 10,- . diese zuzahlung wird auf die anderen zuzahlungen, die man bereits geleistet hat, angerechnet.

    erreicht man während einer behandlung/maßnahme die zuzahlungsgrenze, so muss man alle zuzahlungen bis zum erhalt der zuzahlungsbefreiung (also datum auf dem "kärtchen") leisten - die überschüssigen zuzahlungen erhält man dann von der krankenkasse zurück.

    es ist auch egal, ob man familienversichert ist oder ein eigenständiges mitglied ist - es zählt ja immer das haushaltseinkommen zur berechnung der zuzahlungsgrenze .... wenn ich mich richtig erinnere, findet man das im dann folgenden paragraphen --> §62 SGB V.
     
  7. http://www.reha-klinik-odt.de/allgem7.htm

    Und genauso stand es bei mir im Antrag. Bei meinem Verdienst hätte ich für eine stationäre Reha 10 Euro täglich gezahlt, da ich aber eine ambulante Reha bekam zahlte ich nichts.

    Mir ist noch was eingefallen. Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich wer die Reha bezahlt. Nicht immer ist es die KK.
     
  8. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    hi sille,

    ich spreche doch von der gesetzlichen krankenversicherung (dazu gehört auch der gesetzestext --> SGB V) - du von der gesetzlichen rentenversicherung. letztere tritt jedoch nur ein, wenn die erwerbsfähigkeit erhalten/wiederhergestellt werden soll/kann. das ist bei bise ja nicht der fall ....

    schönen sonntag im sturm :)
     
  9. Aaaaahhhha :)
    Und wenn man familienversichert ist bei der KK zahlt man auch nichts zu. Das jedenfalls sagte man mir bei der Kasse.
    Schönen Sonntag aus Hamburg. Hier hat es heut morgen geschneit und jetzt scheint die Sonne :D
     
  10. nelke2405

    nelke2405 Mitglied

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    Zuzahlung

    Hallo Bise,

    die Zuzahlung für stationäre Behandlungen (Krankenhaus und/oder Reha) ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt. Wenn du also in diesem Jahr schon stationär behandelt wurdest und Zuzahlungen geleistet hast, zählt das bei einer Reha mit.

    Gruß, Elke :)
     
  11. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    @ elke:

    nein, zählt eben nicht mit, siehe:

    "6) 1Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Leistung nach Absatz 1 oder 2 (dabei handelt es sich um ambulante oder stationäre reha der GKV) in Anspruch nehmen, deren unmittelbarer Anschluß an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist (Anschlußrehabilitation), zahlen den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag für längstens 28 Tage je Kalenderjahr an die Einrichtung; als unmittelbar gilt der Anschluß auch, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen beginnt, es sei denn, die Einhaltung dieser Frist ist aus zwingenden tatsächlichen oder medizinischen Gründen nicht möglich. (...)"

    bei bise handelt es sich ja um keine AHB ... daher gibt es keine 28-tage-begrenzung. bei einer AHB werden in der tat auch krankenhausaufenthalt und AHB tagemäßig zusammengerechnet - aber nun wollte ja keiner bise haben ....

    es ist auch ganz egal, ob man familienversichert ist oder nicht, da die belastungsgrenze ja am haushaltsgesamteinkommen errechnet wird ....

    hier ist auch noch mal alles aufgelistet:

    http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/tabellen/zuzahlung/index.html?param=gl

    gibt's auch übersichtlicher als pdf. ....

    also bei der GKV findet man immer ein löchlein, dass der patient noch zuzahlen darf ;-) aber ich nehme mal an, dass das in diesem fall daher kommt, dass man annimmt, dass der patient nach dem krankenhausaufenthalt eine AHB durchführt - und nicht erst später zur "normalen reha" fährt. vielleicht würde es sich lohnen, widerspruch einzulegen, wenn man die zuzahlungsgrenze noch nicht erreicht wurde? immerhin liegt die schuld ja nicht an bise, und zudem könnte man doch argumentieren, dass bisher noch gar keine rehafähigkeit vorlag - immerhin ersetzt doch die häusliche pflege den krankenhausaufenthalt, oder?

    na denn :D
     
    #11 11. November 2007
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2007
  12. nelke2405

    nelke2405 Mitglied

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    Hallo Chrischan,

    das was du geschrieben hast bezieht sich auf Reha-Maßnahmen, die von der Krankenkasse gezahlt werden.

    Wenn eine Reha von der Rentenversicherung bezahlt wird muß bei einer AHB überhaupt nicht zugezahlt werden, ansonsten gilt das was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich dann auch nach dem Einkommen und ist auf maximal 10 € am Tag begrenzt. Eine eventuelle Befreiung von Zuzahlungen von Krankenkassenleistungen spielt dabei keine Rolle.

    Ich habe leider im Moment nicht die entsprechenden § zur Hand, ich weiß es aber sicher aus eigenen Erfahrungen und aus meinem beruflichen Alltag, in dem ich ständig Menschen in Reha- Maßnahmen vermittel.

    Gruß, Elke
     
  13. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    hi elke,

    das ist mir schon klar - da bise ja nun aber keine reha über die deutsche rentenversicherung bund durchführt, kommt dieses ja für sie ohnehin nicht in betracht.

    ich wollte hier nur etwas klarheit schaffen, da die persönlichen erfahrungen hier ja kreuz und quer mit den verschiedenen versicherungsträgern durcheinander laufen - und es muss eben klar zwischen gesetzlicher krankenversicherung und rentversicherung unterschieden werden. es muss eben jedem klar sein, dass zuzahlungen verschiedener versicherungen nicht aufgerechnet werden können.

    das große pech für bise ist, dass sie nach dem krankenhausaufenthalt keiner direkt aufnehmen wollte - denn dies hätte ihre zuzahlungslast geschmälert. bei vielen wird das aber ohnehin egal sein, da die jährlichen zuzahlungen ohnehin die zuzahlungsgrenze überschreiten - ist ja dann schnurz, wo man genau zuzahlt.

    und vor allem: bise, wo bist du? also jetzt musst du zumindest auf jeden fall antworten, ob dir die ergüsse hier was gebracht haben! ;)
     
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    hallo, hier bin ich.

    1. das rheuma hat mich so stark angegriffen, dass ich nicht mehr erwerbsfähig sein kann. glaubt mir, ich würde sehr gerne noch arbeiten. doch es geht absolut nicht.
    2. ich war nicht mehr so "krank" für ein verbleiben im kh; andererseits war ich nicht ahb/reha fähig. ich war - noch - auf permanente!! hilfe/unterstützung durch andere personen (nicht unbedingt ausgebildete pflegefachkräfte) angewiesen. jetzt kann ich schon ein ganz klein wenig selbst machen.
    3. richtig weitergeholfen haben mir die beiträge, für die ich herzlichst danke, nicht. ich falle nämlich bei der zuzahlungsbefreiung durch alle netze. ich habe das mal in einem anderen posting versucht, darzustellen.
    kurzfassung:
    a. einerseits wird das einkommen des partners mitangerechnet. andererseits werden dessen krankheitsbedingte belastungen nicht berücksichtigt, weil der partner privatversichert ist und somit keine zuzahlungen i.s. der ges. kken vorweisen kann.
    b. einerseits werden dem chronisch kranken "grüne" rezepte und "privat"rezepte für mediz. notwendige medis oder heilmittel/hilfsmittel ausgestellt - da das budget des doc nicht mehr hergibt; andererseits kann chroniker dann nicht zuzahlung dafür geltend machen, hätte die kk dieses übernommen.
    die zuzahlungen für verordnete medis entfallen dank der verschiedenen zuzahlungsgutscheine weitgehend. ich bin sehr, sehr froh, dass es diese möglichkeiten gibt. mögen sie uns allen noch lange erhalten bleiben!
    c. auch transportkosten könnten beantragt werden, doch was soll das, wenn auf der vo des doc steht, nur nach vorheriger genehmigung der kk.?
    d. such dir andere docs, drängt sich jedem vernünftigen betrachter auf. doch woher nehmen, wenn weit und breit es diese docs nicht gibt? wenn sich dem chroniker der eindruck aufdrängen muss, doc wäre froh, wenn er in dieser praxis nicht mehr erscheinen würde? öffentl. verkehrsmittel kann ich durch meine behinderungen leider schon lange nicht mehr (be)nutzen!

    alles klar? ich habe und hatte pech. damit muss ich nun (über)leben.

    gruss
     
  15. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Chrischan hat Recht mit seiner Schilderung.

    Bise hat leider die ungünstige Karte gezogen.

    Die Privatrezepte bei erreichtem Budget sind etwas grenzwertig zu beurteilen.

    Die Transportscheine müssen vorher genehmigt werden, das haben sich nicht die Docs ausgedacht. Das ist genauso im Ministerium so gewollt und bestimmt worden wie die Berechnung der Zuzahlung bei Partnerschaft.

    Die meisten dieser Probleme sind nicht im Ermessen der Kasse oder der Ärzte, sondern vom Gesetzgeber so bestimmt worden. Das wurde einfach durchgepeitscht, so wie die Einschränkung des Datenschutzes jetzt auch.
     
  16. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    hi bise,

    also für die zuzahlungsregeln kann ich aber nix ;)

    frank hat recht, dass ambulante transporte vorher genehmigt werden müssen; ganz superkurz kann man das hier nachlesen:

    http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/fahrkosten.html

    und ganz genau in der richtlinie:

    http://www.g-ba.de/downloads/36-232-25/RL-Krankenransport-2004-12-21.pdf

    das für dich wichtige ist wohl § 8 (ausnahmefälle krankenfahrten) der richtlinie!

    auch mit den physio-rezepten sehe ich das wie frank - entweder, eine behandlung ist medizinisch notwendig oder aber nicht ... von daher würde ich die privatrezepte zur physio einfach mal bei der kasse einreichen mit der begründung, dass auch privatrezepte eine medizinische notwendigkeit widerspiegeln. ansonsten bräuchte man ja kein rezept - denn wohlfühlbehandlungen wie entspannungsmassagen gehören ohnehin nicht zum kanon der gkv. wenn die gkv ablehnt, kann man diese rezepte ja immer noch steuerlich absetzen.

    ich verstehe menschlich schon, dass es dich ärgert, dass die gesundheitsausgaben deines mannes nicht berücksichtigt werden, andererseits denke ich sachlich, dass es bei einer privaten absicherung in der verantwortung des einzelnen liegt, inwieweit er sich durch einen individuellen pkv-leistungskatalog absichern möchte. es kann ja nicht angehen, dass eine relativ geringe pkv-absicherung gewählt wird und die mehrkosten dann der gkv-allgemeinheit indirekt auferlegt werden - d.h. der gkv-patient dann seine zuzahlung aufgrund des nicht optimalen pkv-vertrages des lebenspartners senken kann.

    also verstehe das bitte nicht falsch, aber die entscheidung für die pkv (oder auch beihilfe plus pkv) wird ja bewusst getroffen - nur ist man vielleicht das ein oder andere mal hinterher, was die produktwahl angeht, auch schlauer :(

    trotzdem ein gutes gelingen in der reha!:)
     
  17. bise

    bise Neues Mitglied

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    jetzt muss ich aber doch lachen.

    es dreht sich hier überhaupt nicht darum, dass geringe pkv leistungen über ges. kken mitfinanziert werden sollen. so nen blödsinn.
    vielmehr darum, dass auch jem. der in einer privaten versicherung ist, hohe prämien einzahlt, natürlich dann noch ausgaben hat, sobald er krank wird/ist. die ausgaben des privat vers. partners sind selbstverständlich gesichert. die entscheidung, ob und wann in die priv. versicherung eingetreten wird, hat jeder ganz individuell zu entscheiden, in vielen fällen ist die entscheidung lange vor dem beginn der partnerschaft gefallen. jeder partner steht wirtschaftl. (ab)gesichert für sich da. jetzt plötzlich muss sich der ges. versicherte partner, der eigenständig und selbstverantwortl. bisher sein leben wirtschaftl. gemeistert hat, den verdienst des anderen partners im krankheitsfalle mitanrechnen lassen, ohne dass der andere (priv. versicherte) auch seine kosten mitinanrechnung bringen kann. letztendlich muss der partner, der immer pkv versichert war, nun mit seinem einkommen den anderen kranken partner (ges. vers.) mitfinanzieren.
    @crischan deine interpretation ist somit total falsch, das gegenteil trifft vielmehr zu. der privat versicherte wird zur unterstützung der ausgaben der ges. kk mitherangezogen.

    klar, die richtlinien über den transport sehen das so vor.
    nach dem doc besuch brauchst du die beförderung durch taxi sofort. da nützt der taxi schein dir nix. wie kann vorher die genehmigung durch die kasse eingeholt werden? geht doch nicht. und nach bereits durchgeführter fahrt den taxischein noch vorlegen? geht - doch die fahrt ist bereits erfolgt und wird damit nicht mehr von der ges kk übernommen. und im voraus schon beantragen? entfällt auch. docs und kk spielen da nicht mit.

    private voen werden ausgestellt für behandlungen, die mediz. notwendig sind, die kasse zahlt nix. hier dreht man sich im kreis. die kasse sagt: alles mediz. notwendige darf/muss doc verordnen, was der doc zu verodnen hat, kann die kk ihm nicht vorschreiben. alles schön und gut, und der doc sagt: ich habe für sie nur 50 €, mehr kann ich ihnen nicht verschreiben. das war es dann.
    das ist der witz. ich glaube, dieses dilemma verstehen in seiner ganzen brutalität nur die davon direkt betroffenen.

    nix für ungut.
    gruss


    nachsatz:
    @chrischan: für die errechnung der belastungsgrenze werden 2 einkommen herangezogen, d.h. von beiden partnern das einkommen. aber die zuzahlungen nur eines partners, nämlich des ges. versicherten, werden berücksichtigt. dass der privat. versicherte partner auch krankheitsbedingte ausgaben hat, wird einfach übergangen. wer unterstützt hier nun wen mit seinem einkommen?
    (unterstellt, der privat versicherte wäre ges. versichert, dann wären doch wohl praxisgebühren und ggfs. khzuzahlungen udgl. auch bei diesem fällig gewesen - diese beträge "fehlen" bzw. tauchen irgendwo bei der errechnung der belastungsgrenze auf. )
    hier von " hinterher ist man schlauer" zu sprechen, behagt mir nicht. das würde letztendlich bedeuten, dass ein priv. versicherter partner sich immer gründlich vorher überlegen sollte, ob er die partnerschaft zu einem ges. versicherten überhaupt eingehen sollte. ich hoffe, dass du an derartige überlegungen nicht gedacht hast.
     
    #17 14. November 2007
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2007
  18. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Bise

    Du kennst die Richtlinien für den Krankentransport.

    Das läuft so ab:

    Transportschein wird ausgestellt und an die Kasse gefaxt. Je nachdem, wann der Transport geplant ist, erfolgt die Rückantwort (innerhalb weniger Minuten oder auch erst am anderen tag, je nach Dringlichkeit)

    Notfälle sind sowieso geregelt. Es wird also nichts beantragt, sondern der ausgefüllte Transportschein geht an die Kasse zur Genehmigung ( VOR dem Transport)

    Die Privatrezepte sind grenzwertig, wie ich schrieb. Der Doc hat für Dich nicht 50 Euro zur Verfügung. Er hat pro Patient einen virtuellen Betrag von 10-26 Euro für das ganze Quartal. Das gilt pro Patient, ob er es braucht oder nicht (es ist eine Rechengröße) Das ergibt das Budget in der Gesamtsumme für alle Patienten. Es ist nun ein Verteilungsproblem und natürlich ein Problem der Gesamtsumme. Braucht nun ein Patient viel behandlungen, dann muss es einem anderen vorenthalten werden.
    In Hessen gibt es momentan eine Initiative gegen das Budget (Richtgrößen).

    Das mit den Privaten siehst Du richtig. Das ist bei Misch-Partnerschaften ( also Kasse und Privat) ein Problem. Die Privaten finanzieren aber nicht nur hier den Kassenbereich, das ist auf anderen Gebieten auch so.

    Leider sind das die gesetzlichen Vorschriften, die vom Ministerium so gewollt sind. Das gilt auch für die Transportrichtlinien = bürokratisches Monster.
     
  19. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    hi bise,

    ich denke, wir sind darüber ganz einfach verschiedener meinung. daher bringt's weiterdiskutieren nun wenig. ich möchte dazu nur sagen, dass es eine bewusst getroffene entscheidung des privatversicherten ist, eben diese privatversicherung mit einem bestimmten leistungsspektrum unter berücksichtung seiner zukunftspläne abzuschließen. dazu gehört die abschätzung möglicher finanzieller folgen bei krankheit oder auch bei partnerwechsel (heute ja nun absolut keine seltenheit) oder insbesondere auch kinderwunsch. das sind ja keine geheimnisse, sondern wird schon seit jahrzehnten von den div. verbraucherberatungen so publiziert. der pkv'ler schließt seinen vertrag absolut bewusst ab, kennt das leistungsspektrum vorher - und kennt v.a. auch dessen ausschlüsse/einschränkungen.

    meiner meinung ist es der kern einer partnerschaft, dass man füreinander einsteht - und man dabei nicht nach "hälfte mir - hälfte dir" vorgeht. würde mir mein partner so kommen, wäre das definitiv der letzte tag gemeinsam gewesen.

    gruß, chrischan


    ps: bei der berechnung der belastungsgrenze wird das einkommen des partners doch gar nicht voll angerechnet. nach meinem bescheid werden da 4410,- vom gesamtbrutto für den lebenspartner abgezogen ....
     
  20. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Also als ich meine Privatversicherung bewusst abgeschlossen habe, da wusste noch kein Mensch, dass einmal Praxisgebühr und Zuzahlungen im Kassenbereich erhoben wird.

    Es geht um Bise und dass es unterschiedlich gehandhabt wird, je nachdem wie der Partner versichert ist. Die Zuzahlung betrifft Bise und nicht ihren lebenspartner.
     
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