Hi ihr Lieben, ich habe auch einmal eine Frage. Sie steht im Titel. Jemand aus der Verwandschaft hat sich von der Partnerin getrennt (waren verheiratet). Die Arge hat jetzt den Mann zur Zahlung von Trennungsunterhalt verdonnert. Ich finde aber nirgends eine einigermaßen verständliche Auflistung, WAS vom Brutto des Mannes alles abgezogen werden kann um auf den Selbstbehalt zu kommen. Vielleicht hat jemand einen Tipp LG Mupfel - ich danke schon mal im voraus.
Hallo Mupfel, nix mit Brutto, zählen tut das Netto. Im Trennungsjahr dürfen noch die alten Steuerklassen behalten werden, im drauf folgenden steht die Stkl. 1 an, was u.U. das Einkommen deutlich verringert. Der SB liegt bei 1000€. Schau mal hier: http://www.scheidung-online.de/tu.html Grüßle - Mary
Danke schön liebe Petersilia Na das ist dann nicht viel zu holen. Ich mache mich mal über deinen Link her. Danke! LG Mupfel
Hallo Mupfel, sieh mal in den sogenannten Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts nach, zu finden auf der jeweiligen Homepage. Dort findest Du Angaben zur Berechnungsweise. Liebe Grüße!
Und das kannst du hier aussuchen: http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien_05.php Grüßle - Mary