Bescheid BSG-Urteil/Weiter oder aufhören???

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Havin, 8. November 2007.

  1. Havin

    Havin Neues Mitglied

    Registriert seit:
    8. Januar 2005
    Beiträge:
    194
    Hallo...

    Ich habe bezgl. des BSG-Beschlusses einige Fragen liebe Leute... das Sozialgericht ist nicht der Rechtsprechung des BSG gefolgt... (hatte einen Widerspruch eingelegt gehabt)...

    Mein Anwalt sagt wir sollen in Berufung gehen... In Revision zu gehen empfiehlt er nicht, da bereits wohl mehrere Revisionsverfahren anhängig sind im Bundessozialgericht...

    Meine Fragen sind: was bedeutet Berufung und was bedeutet Revision????????
    Und meint ihr es kann Erfolg bringen weiter zu machen oder sollte man das Verfahren abschließen (also hält mich der Anwalt nur hin)?????????

    Ich danke euch wie immer für eure Antworten...

    Gruß Havin...
     
  2. Colana

    Colana Musikus

    Registriert seit:
    18. Januar 2004
    Beiträge:
    6.349
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Hallo Havin,

    das habe ich dazu gefunden:

    Zitat:
    >>
    Frage: Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision? -
    Antwort: Bei einer Berufung wird der Strafprozess in der nächsten Instanz noch einmal ganz neu "aufgerollt", es gibt also eine weitere vollständige Beweisaufnahme (Zeugenvernehmungen etc.), es sei denn, Sie oder Ihr Verteidiger hätten die Berufung - wie es heisst - "auf das Strafmass beschränkt". Bei einer Revision hingegen wird das zuständige Obergericht (der Bundesgerichtshof oder das Oberlandesgericht) nur prüfen, ob ein wesentlicher Verfahrensfehler vorliegt oder auf Grundlage des schriftlichen Urteils das materielle Recht verletzt worden ist. Die meisten Revisionen werden schriftlich entschieden (ohne mündliche Verhandlung) und bleiben - statistisch gesehen - erfolglos.

    Frage: Weshalb legt man dann überhaupt Revision ein, wäre eine Berufung nicht viel aussichtsreicher? -
    Antwort: Das mag im Einzelfall so sein, aber gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts (also einer Strafkammer) ist eine Berufung nicht statthaft, dagegen kann man nur Revision einlegen. - Anders ist es bei einer Verurteilung durch das Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht). Hier haben Sie die Wahl zwischen einer Berufung (dann entscheidet das Landgericht) oder einer Revision (dann entscheidet das Oberlandesgericht). <<
    Quelle

    http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/607408.html

    http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-berufung-und-revision

    http://www.123recht.net/Unterschied-Revision-Berufung!__f51120.html

    Hoffentlich habe ich Dir zumindest mit der Erklärung des Unterschiedes behilflich sein können.
    Viele Grüße
    Colana
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje

    das sozialgericht hat in deinem fall ein urteil gefällt.
    du bist mit dem urteil nicht einverstanden.
    du hast deshalb das rechtsmittel der berufung dagegen. in der berufung kannst du selbstverständlich vorbringen, dass deiner meinung nach nicht die grundsätze des bundessozialgerichtes vom sozialgericht bei der urteilsfällung berücksichtigt worden sind.
    über die berufung entscheidet das landessozialgericht. es wird ein urteil fällen. bist du mit diesem urteil nicht einverstanden, kannst du evt. dagegen das rechtsmittel der revision einlegen.

    in der revisionsverhandlung wird gemeinhin nicht mehr das vorliegen der tatsachen überprüft. es sei denn, dass in der 2. instanz etwaige tatsachen überhaupt nicht bekannt waren oder gar nicht vom gericht bei der rechtl. würdigung in betracht gezogen worden sind. rechtl. gehör!!! klingt kompliziert, ist es wohl auch. schliesslich gibt es anwälte, die sich auf das einlegen von revisionen spezialisiert haben und darin wohl auch sehr erfolgreich sind.

    im übrigen frage deinen anwalt. der weiss oder muss doch bescheid darüber wissen und dir den unterschied erklären können. das ist doch sein beruf.

    gruss
     
  4. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

    Registriert seit:
    26. August 2004
    Beiträge:
    107
    mal als buchtipp:

    peter kummer: das sozialgerichtliche verfahren. luchterhand-verlag; 2. Aufl. 2003

    ist recht teuer, kann man ja aber in der nächsten bibliothek ausleihen ....
     
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