Arbeitnehmerfrage

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Mimimami, 5. November 2007.

  1. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Hallo Ihr allwissenden Engel :D

    wie eingige von euch wissen, schaffe ich auf 400 Euro Basis bei einer Edeke Filiale. Und das schon seit über 2 Jahren.

    Seit ein paar Monaten hat mein Chef so ein neues Computerprogramm.
    Und dieses blöde Programm zieht mir jetzt bei jedem Feiertag 2 Überstunden ab.

    Letzte Woche hatte ich Urlaub, und auch da hat mir das Programm für Allerheiligen 2 Ü-Stunden abgezogen.

    Sogar als ich im Mai/Juni in der Rheumaklinik war, wurden mir für jeden Feiertag die 2 Std. abgezogen.

    Ist das rechtens? Ich finde das nicht OK.

    Er meint halt, das wäre bei 400 Euro Kräften so.
     
  2. Elke

    Elke wünscht allen

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    Hallo Mimimami,

    kurz vorweg, ich bin leider schon eu-rentnerin

    aber versteh ich das jetzt so richtig:

    du bekommst für xy std. 400 euro pro monat, dennoch kommt es vor das du überstunden machen musst, die du NICHT vergütet bekommst, sondern
    abfeierst`?!?
    nun zieht dir dieses neue program deine Z überstunden ab, obwohl du sie NICHT abgefeiert hast und NICHT bezahlt bekommen hast!?!

    somit verfallen deine überstunden, dank des pc-programms zu gunsten deines arbeitgebers, der natrülich dem program sehr dankbar dafür ist.

    NUR, wenn das program das jeden freitag macht, auch an feiertagen und urlaub, krankheitsausfall...................also; entweder hast du dann wahnsinnig viele überstunden oder du bist schon im std. minus?

    die frage ist ja die, bekommst du für die im vertrag vereinbarten xy std. auch das vereinbahrte geld????
    und erhälst du für evtl. angefallene überstunden den ausgemachten ausgleich, egal ob freizeit oder geld???`

    wenn letztendlich unterm strich für dich alles stimmt, kann es dir zwar egal sein, aber lohn-buchhalterisch ist es dennoch nicht richtig und dass das so bei 400euro jobs so nunmal ist, kann ich mir nicht wirklich vorstellen,

    wie gesagt ich bin raus aus dem beruf, aber ich werde gerne morgen mit meiner schwester sprechen, die noch immer lohnbuchhaltung macht.

    lieben gruß
    elke

    hoffe ich hab nun nicht mehr verwirrung gestifftet;) aber ich steh wohl auf der verbindung und komm nicht ganz mit
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Tjaaaaaaaaaaaa

    liebe Mimimami,

    da würde das Pumpkin sagen: NEIN !!!!!

    € 400 sind € 400 und für die bringst du Leistung.

    Du hast ja sogar Anspruch auf Urlaub und wegen diesen Abzügen:

    Entweder der Chef zahlt das Geld zurück
    oder
    du gehst zum Arbeitsgericht für eine kostenfreie Beratung !!

    Entweder du schluckst es
    oder
    du holst dir Recht und Hilfe.

    Schönen Tag,

    Pumpkin
     
  4. susan-ne

    susan-ne Neues Mitglied

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    hallo minimami,

    ich habe hier mal einen link für dich:

    http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.html__nnn=true

    über diesen link kannst du dir beratung einholen. dort kannst du dich auch über die rechtliche seite der minijobs erkundigen.

    im übrigen werden dort ALLE minijobs in deutschland (soweit sie angemeldet sind)
    verwaltet.

    jedoch muß ich auch leider schreiben:
    nicht alle arbeitgeber halten sich dran.:( denn sie wissen: es stehen ein paar hintenan, die auch einen minijob suchen!

    was auch kaum einer weiß:
    diese minijobs sind -wenn auch im geringen maaß- der rentenversicherung gemeldet!

    mein exchef meinte auch, er müßte mir die ausstehenden überstunden und die sonstigen, mir zustehenden leistungen, nicht bezahlen. naja, meine rechtsanwältin und das arbeitsgericht haben ihn vom gegenteil überzeugt!!!! und ich lebe sehr gut damit, das er mich seitdem nicht mehr grüßt:p

    aber ich kann mir echt nicht vorstellen, das es rechtens sein soll, stunden abzuziehen! ich kenne es so, das bei einem minijob, die tatsächlich geleistenden stunden bezahlt werde, aber abziehen? das kann es ja nun echt nicht sein:rolleyes:

    bin gespannt, wie das weitergeht bei dir!

    susan-ne
     
  5. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Guten Morgen Ihr lieben.

    @ Elke,

    also ich habe jetzt nach Abzug von 6 Überstunden für Feiertage immer noch 118,75 Überstunden (+Stunden) :D Bin halt ein fleissiges Mädchen.

    Eigentlich schaffe ich 12 Std. in der Woche, aber da bei uns chronischer Personalmangel herrscht, werden es auch mal so über 30 je Woche. Ja und eigentlich soll ich die mit Freizeit abgelten. Aber wann? Diesen Monat hat er mir endlich mal 40 ausbezahlt, nachdem ich dicke Backen gemacht habe. Aber 118,75 sind jetzt noch da.

    @Pumkin,

    Ich schlucke das nicht, nur möchte ich diesen Arbeitsplatz nicht verlieren. Also werde ich dem lieben Guiseppe (Chef ist Italiener und ein totaler Theoretiker) das langsam aber sicher klarmachen, dass es so nicht geht.

    @susan-ne,

    danke für deinen Link, werde mich in Ruhe mal durchschnüffeln.:D
    Und wie du schon richtig gesagt hast, es stehen hinten genug dran, die meinen Job wollen. Da ist es egal, wieviel und wie gut du geschafft hast. :(

    Ich werde euch weiter auf dem laufenden halten.
     
  6. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Noch eine klitzekleine Frage:

    Wie sieht das aus mit einem 800 Euro Job. Mein gutster Cheffe sagt, dass mir dann nur 70 Euro netto mehr bleiben mit doppelter Stundenzahl als mit einem 400 Euro Job.

    Stimmt das?
     
  7. Trinity

    Trinity Neues Mitglied

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    Hallo Mimimami,
    wenn du auf nen 800€Job gehst, werden Sozialabgaben fällig, die zum Teil auch von dir getragen werden. Das wäre ein sogenannter Midi-Job.
    Da kann ich dir auch nur die Mini-Job -Zentrale empfehlen, wie sich das dann tatsächlich auswirkt - die können das bestimmt ausrechnen.

    LG
    und viel Glück!
    Trinity
     
  8. Hanna58

    Hanna58 Hotel Mama

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    Geringverdiener

    Hallo Mimimami,
    ich habe gerade erst Deinen Thread gelesen. Hier ein paar Infos zu Deinen Fragen:

    Erstens macht sich dein AG im sozialversicherungsrechtl. Sinn schon dadurch strafbar, dass er Dich Überstunden machen lässt, wenn du mtl. regelmäßig 400 Euro für die reguläre Arbeitszeit verdienst. Als Geringverdiener darfst Du max. 2 x im Jahr die 400-Euro-Grenze überschreiten, und dies nur unvorhergesehen, d.h. Vertretung im Krankheitsfall oder sonstigem kurzfristigem Ausfall einer anderen Arbeitskraft. Sogar Urlaub ist vorhersehbar und zählt da schon nicht mehr dazu. Aber regelmäßige Überstunden gehen überhaupt nicht. So lange es Betriebsprüfer nicht merken - o.k.
    Zweitens: in der Gleitzone (Verdienst von 400,01 Euro bis 800,00 Euro) sind die Sozialversicherungsbeiträge prozentual genau so hoch wie bei einem Vollbeschäftigen. Nur der Beitragsanteil, den der AN zahlt, errechnet sich nach einer relativ komplizierten Formel, was aber vereinfacht heißt, je näher Du mit Deinem Verdienst an der 400-Euro-Grenze bist, um so weniger SV-Beiträge zahlst Du und umso mehr zahlt Dein Chef. Das verschiebt sich mit zunehmendem Verdienst, bis die Aufteilung des SV-Beitrag ab 800,-- Euro 1/2 AG, 1/2 AN ausmacht.
    Allerdings zahlst du in der Gleitzone die Steuern selber, was je nach Steuerklasse schon zu erheblichen Abzügen führt. Bei St.Kl. 1, 2, 3 und 4 beträgt die Steuer allerdings *null*.
    Ein großer Vorteil der Gleitzone ist außerdem der, dass Du selber kranken- und rentenversichert bist, was sich vor allem auch auf die Wartezeit bei einer anstehenden Erwerbsunfähigkeitsrente auswirkt. Um diese zu erhalten, brauchst Du während der letzten 10 oder 15 Jahre (weiß ich jetzt nicht genau, müsste nachlesen) mindestens 60 Beitragsmonate, die du als Geringverdiener normalerweise nicht zusammen bringst. Oder stockst Du die Rentenversicherungsbeiträge auf? Wenn nicht - hat Dich Dein AG auf diese Möglichkeit hingewiesen? - ist seine Pflicht!
    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen (ich mache das beruflich, wir rechnen 4.500 Beschäftigte ab und ich bin u.a. für die Aushilfen zuständig)

    Wenn Du noch Fragen hast bzw. Dich interessiert, wie hoch Dein Netto-Lohn in der Gleitzone wäre, schick mir eine PN.

    Liebe Grüsse
     
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