nebenkosten bei betreuung daheim

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 27. Oktober 2007.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo, wer von euch kennt sich aus? so langsam kapier ich nix mehr.

    wurde daheim von sozialstation versorgt, mediz. notwendige behandlungspflege. alles genau aufgeführt, was zu tun sei.

    1. wie lange darf die pflege täglich dauern?
    2. welches sind die nebenkosten, die ich zu tragen habe?
    tägl.fahrtkostenpauschale (selbst wenn die station
    quasi um die ecke ihren sitz hat)? zuschläge für
    sonntags?
    3. was bedeuten investitionszuschläge und
    ausbildungsanteil in diesem falle?

    denn:
    ich bin immer davon ausgegangen, 10 € rezeptgebühr und 10 % des rezeptwertes - das sei dann alles. ja das fordert von mir die kk, doch der dienst will dann noch obige nr. 2 und 3. haben. pech auch, wenn die behandlungspflege - incl. der vorgeschriebenen dokumentation - jeder handschlag wird aufgeschrieben - dann nicht nur die veranschlagten 7 minuten gedauert hat (aus was für gründen auch immer. manchmal kann auch ein dienst nicht alles bzw. hat er letztmalig vor langer zeit gemacht und ist daher unsicher). dann bittet der dienst noch um nachschlag, motto pro minute 1 €, soviel sollte es schon sein.

    also berichtet mal eure erfahrungen. ich blick nicht mehr durch.
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Pflegekassen

    Hi bise,

    ich erinnere mich aus der Zeit der Pflege meiner Eltern, dass dieser "Investitionszuschlag" generell alleine getragen werden muss. Das sind vom Staat zugestandene Aufwendungskosten für Anschaffungen von Autos, etc.

    Pflegestufe 1 ?? Alles was dir da zusteht, bekommst du und jeden Handgriff mehr zahlst du. Ist leider so.

    Also, Beispiel: meine Ma war anfangs Stufe 1. Das waren - denke ich - im Monat € 240. Umgesetzt war das 1 x pro Woche ausziehen, duschen, abtrocknen, einkremen, anziehen - tschüss. Zeitaufwand ca. 15 Min.

    Gruss Pumpkin
     
  3. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Hallo Bise,
    hat es sich um reine Behandlungspflege (Verband, Spritze o.ä.)und / oder um Grundpflege (Duschen o.Ä.) gehandelt?
    Bei ärztlich verordneter Behandlungspflege wird bei uns (NRW) nach Leistungsgruppen (1,2,3 = alle unterschiedlich vom Anspruch der Tätigkeit und der Bezahlung) mit der KK abegerechnet. Der Kunde muss pro Verordnung 10 Euro und 10 % der entsprechenden Leistungsgruppe an die KK zahlen, aber maximal für 28 Tage im Jahr. Der Kunde muss bei unserer Sozialstation auch nichts zuzahlen, wenn er nur die Behandlungspflege als Leistung erhält. Wenn wir "zu langsam sind", egal aus welchen Gründen, ist das unser Problem als Sozialstation.
    Aber Sozialstionen müssen auch knallhart wirtschaftlich arbeiten, sonst gehen sie im Wettbewerb unter, ist leider so. Deshalb gibt es auch sicher einige Sachen die bei manchen nicht immer korrekt gehandhabt werden - dann ist es aber keine gute Sozialstation. :mad: Bei mir gibt es sowas nicht und Rheumis werden besonders gut behandelt....;)
    LG B.one
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ B-one:
    es gibt auch sehr zeitaufwendige behandlungspflege wie verbände, wundversorgung, weil wunde entzündet ist... das alles erfordert die einhaltung der sterilität... das ist nicht husch, husch zu erledigen. welcher zeitrahmen steht dann zur verfügung? oder werden diese patienten sofort abgelehnt? der pauschalbetrag kann dann doch nicht kostendeckend sein. wie wird das abgerechnet?
    schliesslich wollen die sozialstationen gewinn erwirtschaften.
    vor der ersten versorgung findet häufig ein sog. erstgespräch wohl statt. wer muss diese zeit bezahlen?

    welcher zeitrahmen steht für kl. toilette z.b. zur verfügung? was macht ihr, wenn der patient nicht so fix ist?
    was bedeuten investitionskosten?
    wie hoch ist die wegepauschale pro einsatz? wird das von den kken bezahlt oder muss der patient diese summe tragen?

    viele einzelfragen. manchmal habe ich das gefühl, dass fast nix geregelt ist.
    gruss
     
  5. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Liebe Bise,

    wir versuchen natürlich den Zeitaufwand und die Fahrzeiten zwischen den Kunden pro Einsatz so gering wie möglich zu halten (gut ausgebilldetes Personal, gute Einsatzplanung, Durchführung gut organisieren etc.). Aber es gibt in der Tat immer auch Einsätze, bei denen das nicht klappt. Z.B. aufwendige Verbände u.Ä. Wir lehnen solche Patienten nicht ab, aber nur von solchen Patienten könnte eine Sozialstation auch nicht existieren.
    Das Beratungsgespräche / Erstgespräche sind kostenlos.
    Zeitrahmen für eine "Kleine Pflege, also Teilwäsche wird mit ca. 10 - 15 Minuten veranschlagt. Aber auch hir gibt es immer wieder auch Fälle wo das nicht hinhaut. Es gibt aber auch Patieten bei denen ist man schneller, da bleibt man dann auch nicht länger. Hauptsache die Leistung wird gut und zur Zufriedenheit erbracht.
    Investitionskosten sind Kosten die eine Sation hat um Autos, bestimmte Materialien, Räume etc. vorzuhalten, ohne die sie nicht arbeiten könnte. Wir bekommen soweit ich weiß für unsere Patienten je nach Pflegestufe einmal im Jahr einen Betrag von der Kasse, wenn unsere Buchhaltung das einreicht. Weiß nicht wie hoch, soviel wird es aber nicht sein denke ich.
    Bei den Behandlungspflegen sind die Fahrtkosten schon in NRW im Preis enthalten, können nicht extra berechnet werden.
    Bei der Pflegeversicherung gibt es zwei Pauschalen 1,53 Euro und 4,09 Euro / je nach Leistungsmodul. Können maximal für zwei Einsätze berechnet werden. Also dritter Einsatz keine Fahrtkosten.
    Wir bieten unseren Patienten auch andere Leistungen an, z.B. Betreuungen von Demenzerkrankten, hauswirtschaftliche Hilfen, 24 Std.Betreuungen, Nachtwachen. Können nur privat abgerechnet werden. Wir haben je nach erforderlicher, gewünschter Qualifikation verschiedene Stundenpreise. Anfahrtkosten berechnen wir bei reiner Privatleistung, auch wenss nur um die Ecke ist. Eine Sozialstation kann nur durch Mischkalkulation, effizientes, organissiertes Arbeiten, gut Planung, tolle Schwestern überleben.
    Viele Grüße
    B.one
     
  6. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
    Hallo Bise,
    seit Mitte Juli 2007 bekomme ich aufgrund einer chronischen Wunde "Häusliche Krankenpflege" in Form vom tgl. Verbandswechsel. Unabhängig vom Zeitaufwand habe ich für die ersten 28 Tage 10 % der Kosten & 10 € für die Verordnung bezahlt. Abgerechnet wurde vom Pflegedienst unmittelbar mit der KK. Nun zahle ich nur noch 10 € pro Verordnung. Zusätzliche Kosten werden mir vom Pflegedienst nicht in Rechnung gestellt. Aber wie gesagt, es handelt sich nur um Verbandswechsel. Ich könnte mir vorstellen, dass bei zusätzlicher Grundpflege anders abgerechnet wird. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen würde ich mich an meine KK oder Pflegekasse wenden. Die müssten einem doch erklären können, was der Patient selbst zu zahlen hat oder setze ich zuviel voraus?

    Lieben Gruß und gute Besserung
    Chipsy:)
     
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