zu dem thema (pläne der gesundheitsreform) hatten wir hier mal grössere debatten....... diese änderung, siehe unten, dürfte deshalb von interesse sein. lieben gruss marie aufklärung ist pflicht, nicht die vorsorge! mindestens einmal müssen gesetzlich krankenversicherte zuhören und sich vom arzt über die vor- und nachteile der früherkennungsmöglichkeiten von brust-, darm- und gebärmutterhalskrebs aufklären lassen. eine verpflichtung, diese angebote dann auch tatsächlich wahrzunehmen, besteht allerdings nicht. das bedeutet, dass auch keine höheren zuzahlungen anfallen, wenn jemand an krebs erkrankt und zuvor keine früherkennung betrieben hat. das hat der gemeinsame bundesausschuss von ärzten und krankenkassen (g-ba) entschieden und sich damit gegen vorgaben der im april beschlossenen gesundheitsreform gewandt. diese hatten vorgesehen, dass ein patient, der vorsorgeuntersuchungen versäumt und später an einer der genannten krebsarten erkrankt, erhöhte zuzahlungen zu den behandlungskosten leisten sollte. begründet wurde der überraschende beschlusss damit, dass die vorsorgemassnahmen auch risiken haben. beispielsweise geht die mammografie, deren nutzen unbestritten ist, mit einer erhöhten strahlenbelastung einher. und auch die darmspiegelung birgt gesundheitliche gefahren. daher lasse sich ein zwang zur vorsorge nicht einfordern, sagte der g-ba-vorsitzdende dr. rainer hess zur begründung. jeder versicherte müsse für sich selbst nutzen und schaden abwägen quelle hausarzt oktober 2007
Hallo Marie Das ist mal ne positive Nachricht. Natürlich könne man darüber auch noch dikutieren. Ich persönlich bin für Vorsorgeuntersuchungen, wenn die Kosten von der KK bezahlt werden. Ich finde z.B. für mich gut, das ich als "vorbelastet" die Mamographie 2x im Jahr machen lassen kann, finde furchtbar, das ansonsten erst ab einem bestimmten Alter diese Untersuchung von den KK bezahlt wird. War wohl am eigentlichen Thema vorbei Liebe Grüsse und danke für diesen Betrag Sylke