Healt Claim Verordnung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kukana, 17. Oktober 2007.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    Beiträge:
    13.139
    Ort:
    Köln
    http://www.health-claims-verordnung.de/

    Da auch bei uns im Forum immer mal wieder Werbung vorkommt, hier der Link zur Health Claim Verordnung des Europäischen Parlaments.

    Sollte also euch Werbung auffallen mit direkter Verlinkung zu VerkaufsSeiten der Nahrungsergänzungsmittel, bitte Bescheid sagen per pn. Ich schau dann, dass ich das *modifiziere*.

    Gruß Kuki

    Zielsetzung der Verordnung
    Gesundheits- und Verbraucherschutz: Die Verbraucher sollen besser über die Zusammensetzung von Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteile informiert werden
    Gesundheitsbezogene Angaben

    wie z.B. "stärkt die Abwehrkräfte", "cholesterinsenkend" oder "unterstützt die Gelenkfunktionen" sind nur zulässig, wenn sie als "Claim" in einer Liste (Gemeinschaftsregister) aufgeführt und damit für ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat zugelassen sind.

     
  2. Bernd-67

    Bernd-67 Guest

    Ich habe das mal in Abschnitten gelesen
    - und obwohl ja die meisten Verordnungen nur für zusätzliche Verwirrung sorgen -
    finde ich das jetzt mal richtig klasse !!!

    Nein - es ist ja nicht so das die Alternativen nun nicht mehr werben dürfen - im Grunde haben so ernstzunehmende NEMs und alternative Heilmethoden sogar bessere Marktchancen - weil die unseriöse Konkurenz und Direktvertrieb so wohl verschwinden werden ....

    besonders die sugerierenden Bild - und Wortwahlen müssen verschwinden - auch für den Werbemarkt endlich mal wieder ein belebender Anstoss und eine anspruchsvolle Aufgabe

    [​IMG]
    Quelle: http://titanic-magazin.de/postkarten.html
     
  3. Bernd-67

    Bernd-67 Guest

    nur mal eben hochschieben
    wer weiß schon, wer das alles NICHT gelesen hat
    lg Bernd
     
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