Zoll beschlagnahmt - Hilfe

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Gabi, 29. August 2001.

  1. Gabi

    Gabi Guest

    Hallo,

    ich habe ein riesen problem eingehandelt, auf das vielleicht jemand hier einen rat weiß - hoffe ich zumindest.

    nun, ich bestellte im internet ohne rezept - habe stets starke schmerzen - mehrere packungen schmerzmittel (tramal) und div. antibiotika. jetzt hab ich per post eine mitteilung bekommen, daß ich die sendung beim zollamt abholen soll.

    meine fragen: was erwartet mich beim zoll.
    oder: soll ich die annahme verweigern, und was passiert dann; außer daß mein geld weg ist?

    bitte nur ernsthafte antworten

    danke

    Gabi
     
  2. nofre

    nofre Guest

    Hallo Gabi, zufällig habe ich mich heute mit einem Zollbeamten unterhalten und sprach ihn auf Dein "Problem" an. Es geht lediglich um das Deutsche Arzneimittelgesetz, wonach Du für gewisse Medikamente ein Rezept benötigst. Gehe am besten zu dem Amt, frage nach oder lasse Dir gleich von Deinem Arzt ein Rezept schreiben, dann kannst Du Deine Medikamente dort abholen. Weitere Kosten entstehen Dir beim Zollamt keine, im schlimmsten Fall geht die Sendung zurück.
     
  3. christian

    christian Guest

    Tramal per Post-Probleme beim Zoll

    Hallo,

    also bei mir ist das etwas anders gelaufen, als nofre geschrieben hat. Die unheimlich nette und hifsbereite (*g*) Dame beim Zoll hat mir nämlich erklärt, dass die Einfuhr von Medikamenten nach Deutschland generell verboten ist. Ein Rezept habe ich mir vorher von meinem Arzt geben lassen, nachdem ich den Eintrag von nofre gelesen hatte. Dieses wollte jedoch überhaupt niemand sehen.
    Man stellte mich vor die Wahl das Päckchen zurückzuschicken oder schriftlich Einspruch einzulegen. Obwohl das wohl wenig Aussicht auf Erfolg verspricht habe ich mich für Letzteres entschieden. Aber nur weil ich Bock drauf hatte, dass diese Frau wenigstens einen Zettel ausfüllen muss.

    Gruss
    Christian
     
  4. Lilly

    Lilly offline

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.184
    hi christian,

    das datum des postings von nofre war der 30.08.2001! gelten jetzt vielleicht andere einfuhrbestimmungen?
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln
    In BRD dürfen nur die Medikamente eingeführt werden (von Privatpersonen), die dem Arzneimittelgesetz entsprechen, also zugelassen sind. Wenn die im Ausland ohne Verschreibung zu bekommen sind, geht das den Zoll eigentlich nichts an. Die wollen Zoll und Steuern.

    Medikamente, die in Deutschland nicht zugelassen sind, darf der Zoll aber nicht zur Einfuhr zulassen.

    Egal was man im Nicht-EU-Ausland kaufen, das Paket kommt in der Regel beim Zoll an. Das ist normal.

    Die legale Umgehung der deutschen Rezeptpflicht ist an sich kein Straftatbestand. Wichtig ist nur, dass die Pillen für den Eigenverbrauch bestimmt sind - und nicht zum Handel.

    Es geht also um den Nachweis, dass es ein zugelassenes Medikament ist und das der Import evtl. versteuert werden muss.

    Gruss Kuki

    *die "übern" Zollamt arbeitet und ab und zu ein bisschen mitbekommt. Aber der Zoll liebt es auch Formulare auszustellen :D
     
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