Nachricht vom MDK wer kann mir helfen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von dingi, 12. Oktober 2007.

  1. dingi

    dingi Neues Mitglied

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    Wünsche Euch allen einen guten abend!
    Ich habe mal wieder ne frage. Hab mir die Kopie vom MDK von meinem HA geholt. Nur leider kann ich da nicht viel mit anfangen. Drin steht das meine behandelnde Ärzte "ratlos" wären. Ich wäre ein klinisch schwerwiegender behandlungsfall. Die anwendung §51 abs.1 sgb v im sinne der erfodernis einer stationären medizinischen rehabilitation ist nicht angezeigt.:confused:
    Übereinstimmung von leistungsvermögen mit anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten/maßgeblichen tätigkeit Zumindest in der nächsten Monaten nicht gegeben
    Sozialmedizinische Stellungnahmen/ Ergebnis Aus Medizinischer Sicht auf Zeit Au. Minderung der EF liegt vor.:confused:
    Empfehlung und Hinweise
    Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 51 Abs.1 SGB V Mutmaßlich langfristig unvermeidbar.:confused:
    Ich versteh nur Bahnhof. Meine Ärztin meinte ich sollte einen antrag auf Zeitrente stellen,bekomme ich den mit diesem Gutachten durch?
    Hilfe ich versteh gar nichts mehr.
    Vielleicht kann es mir ja einer erklären.
    Im vorraus schon mal besten dank
    Liebe Grüße
    Manuela
     
  2. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Manuela,

    ich denke schon, dass Du damit durchkommst mit diesem Gutachten, nur kenne ich die § auch nicht genau. Du hast Dir doch nichts zu vergeben, reich die Rente ein, wenn sie genehmigt wird, dann wird sie nach Gesetzeslage erst einmal nur noch befristet genehmigt.

    LG Marion
     
  3. dingi

    dingi Neues Mitglied

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    Hallo Marion!
    Danke für deine Antwort. Ich hab am Montag ein Termin bei der Krankenkasse,da ist dann einer von der Rentenversicherung. Werde dann mal mein glück versuchen.
    LG manuela
     
  4. Marsy

    Marsy Mitglied

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    Hallo Manuela!

    kurz gesagt: der MDK schätzt dich momentan so Arbeitsunfähig ein, dass auch eine Reha nichts bringt.

    Deshalb schreiben sie, dass die Erfordernis einer stat. Reha nicht angezeigt ist (normalerweise wird man oft erst einmal zur Reha geschickt, um evtl. einen Erfolg zu erreichen)

    Deine nächsten Fragezeichen: Übersetzt heißt es:
    Dein Leistungsvermögen, Belastbarkeit, stimmt nicht mit den Anforderungen in deinem Beruf überein, zumindest zur Zeit. Sie schreiben weiter, dass du auf Zeit arbeitsunfähig (au) sein wirst. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (EF) liegt vor.
    das steht im SGB V, § 51, Abs. 1 (gefunden über Google)
    "§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
    (1) 1Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. 2Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben."

    Deshalb hat dir deine Ärztin geraten, einen Antrag auf (befristete?) Erwerbsminderungsrente zu stellen. Mit diesem Gutachten hat der MDK das ja eigentlich schon bestätigt.
     
  5. dingi

    dingi Neues Mitglied

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    Hallo Marsy!
    Vielen lieben dank für deine antwort und deine mühe. Dann scheint es ja doch kein so schlechtes Gutachten zu sein. Habe ja am Montag das gespräch mit dem menschen von der rentenversicherung bei der Krankenkasse,bin gespannt was da bei rum kommt.
    LG manuela
     
  6. gisipb

    gisipb Neues Mitglied

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    SGB V, § 51, Abs. 1

    Hallo Monika,

    hier der Link:

    http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article3464675.html

    LG Gisi

    Mr Googel:

    [​IMG]
     
  7. Gucki

    Gucki Guest

    Hallo Gisbp
    irgendwie verwirrent dein Zitat,weil aus dem Zusammenhang gerissen

    lg
     
    #7 12. Oktober 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Oktober 2007
  8. dingi

    dingi Neues Mitglied

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    Hallo Gisi!
    Also nun bin ich etwas verwirrt. Weiß nicht was das genau heißen soll. Würde ja gerne arbeiten wenn ich könnte,nur ich kann nicht. Bekomm noch nicht mal meinen Haushalt alleine hin....:mad: Komm irgendwie mit der ganzen situation nicht klar......
     
  9. Gucki

    Gucki Guest

  10. dingi

    dingi Neues Mitglied

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    Hallo Gucki!
    Danke für deine mühe.....
    Es ist schon alles verwirrent....:rolleyes:
    Wünsche dir auch eine schmerzfreie nacht
     
  11. adina

    adina Mitglied

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    Hallo dingi,

    Marsy hat das alles schon sehr schön und richtig erklährt.

    Laut §51 könnte Dich die KK zwingen, innerhalb von 10 Wochen beim Rententräger eine Reha zu beantragen. Tut man das nicht, wird die KG-Zahlung bis zur Antragstellung eingestellt.

    DU brauchst, sollst (man kann es nennen, wie man möchte;) ), das NICHT zu tun.

    Der MDK hat festgestellt, daß Du weiterhin auf unbestimmte Zeit AU bleiben wirst , Deine Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, und eine Reha weder medezinisch noch beruflich (im Moment)Erfolg verspricht, oder Du z.Z. sogar zu krank für eine Reha, egal in welcher Form bist.
    ... und Du also in absehbarer Zeit dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehen wirst.

    Mit diesem Gutachten wird Dich die KK "auffordern", ich sage dazu
    > zwingen < die Rente schnellstmöglich zu beantragen, denn wenn Dein KG-Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist, möchte man Dich nun so schnell wie möglich los werden.

    Wie der Rententräger entscheidet, das weiß leider vorher niemand, deshalb würde ich Dir raten, die Anträge zu besorgen und so schnell wie möglich bei der RVA einzureichen. Die Bearbeitung kann sich hinziehen und wenn man erst einmal bei der Kasse ausgesteuert ist, kommen wieder andere "Rennereien" dazu, die Kraft und Nerven rauben ... die man doch aber für andere Sachen soooo dringend braucht :cool: :( .

    Manuela, Du mußt Dich nicht entschuldigen oder rechtfertigen[​IMG] , natürlich geht man lieber arbeiten und ist gesund. Aber wenn es nicht geht, nützt auch der Wille nichts ... aber vielleicht geht es Dir ja irgendwann wieder so gut, daß Du einige Stunden arbeiten kannst.
    Jetzt mußt Du aber erst einmal versuchen das Beste aus der Sache zu machen.
    Ich wünsche Dir dafür alles Gute. LG adina
     
  12. dingi

    dingi Neues Mitglied

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    Hallo adina!
    Ich wollt mich für deine Antwort bedanken. Habe ja am Montag nen Termin bei der Krankenkasse. Es ist dann auch einer von der RVA da. Mal gucken was die so sagen.
    Du hast schon recht damit das ich mich nicht rechtfertigen muß,nur ich komm mit der situation nicht klar. Bin noch nie krank gewesen. Hab mich anscheind noch nicht richtig damit auseinander gesetzt. Und irgendwie einsehen kann ich es auch noch nicht.
    Vielen lieben dank für deine Worte.
    Wünsche dir auch alles liebe und gute
    LG manuela
     
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