Habe ich bei 30% Kündigungsschutz??

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Petra0507, 2. Oktober 2007.

  1. Petra0507

    Petra0507 Mitglied

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    7. Juli 2007
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    108
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    Dinslaken
    Hallo,
    vielleicht könnt ih mir ja helfen. ich bin am 11.6.07 an cp,Fibro und noch ein paar kleinigkeiten erkrankt. ich wurde von meinem arbeitgeber gekündigt,und habe kündigungsschutzklage eingereicht über meinen anwalt. ich habe vom versorgungsamt 30% bekommen. ich habe einspruch eingelegt weil ich gehört habe das 30% nicht reichen für den kündigungsschutz.andere haben erzählt das auch 30% reichen um das der arbeitgeber das integrationsamt einschalten muß was er nicht getan hat.
    wer kann mir sagen was jetzt richtig ist. dieses ungewisse geht mir an die nerven.

    lg Petra
     
  2. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Norddeutschland
  3. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Sachsen
    Kündigungsschutz bei GdB 30 %

    Hallo Petra,

    mit diesem Link von Elfe

    Einem Schwerbehinderten gleichgestellt kann ein Behinderter werden, bei dem ein GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 festgestellt ist und der ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Die Gleichstellung bezieht sich im wesentlichen auf den Kündigungsschutz.

    hast Du schon die wichtigste Information zu Deinen Fragen. Du musst bei unter 50 % GdB eine Gleichstellung beim zuständigen Arbeitsamt stellen, damit der Kündigungsschutz bei Dir zum Tragen kommt. Soweit ich mich erinnere, muss dann vom Arbeitgeber auch einiges beantwortet werden, z.B. ob Dein Arbeitsplatz ohne die Gleichstellung gefährdet wäre und ob Du aufgrund der Erkrankung, die zur Schwerbehinderung führte, schon oft gefehlt hast, ob Du deswegen Einschränkungen bei der Ausübung Deiner Tätigkeit hast usw. Habt Ihr im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung? Die könnte Dir sicher auch behilflich sein.

    lg
    Susanne
     
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