patientenverfügung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von kathyB, 21. September 2007.

  1. kathyB

    kathyB Realistin

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    lange vor mir hergeschoben und endlich *gemacht*.
    konkreter anlass, mir geht es seit tagen wieder übel....

    wie steht ihr denn zu der/einer verfügung?
    oder.... wer hat denn schon eine... oder eben nicht?

    gruss

    kathy
     
  2. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    hallo kathy

    ich will auch eine Patientenverfügung machen, bin aber noch recht verunsichert, unter welchen Voraussetzungen die Verfügung auch wirklich gültig ist. Meine Freundin hatte ihren Antrag schon vor Jahren ordnungsgemäß, in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt. Eine trug sie bei sich, die Zweite hatte ihr HA vorliegen und die dritte hatten die Angehörigen. Als es darauf an kam wurde die Patientenverfügung, wegen irgendwelcher Zweifel der diensthabenden Ärzte in der Klinik, aber nicht berücksichtigt.
    Jetzt frage ich mich was die Verfügung soll, wenn die Ärzte sie nicht befolgen müssen. Je jünger ein Patient eine Verfügung veranlasst hat, umso eher kann es passieren, dass sie, im Fall der Fälle, ignoriert wird. Vielleicht muss man sich rechtlich noch weiter absichern und einer Person des Vertrauens eine abgesicherte Vollmacht zur Durchsetzung der Entscheidung, für den Fall aller Fälle, erteilen. Die Frage ist also: Was muss ich wie veranlassen, dass sich Ärzte an meine Verfügung halten können / müssen? lg Sanchen
     
  3. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo,
    wir diskutieren das thema auch zur zeit.ich möchte z.b.meine organe spenden,aber keine leben verlängernden massnahmen.
    wenn die jetzt mein herz gebrauchen können,werde ich so lange künstlich am leben erhalten bis der organempfänger bereit ist.ich weiß nicht ob ich das möchte,das kann sich bis zu 48std hinziehen.naja und interviews mit
    toten gibt es noch nicht,wie es denn so gewesen ist.

    auf alle fälle sollte man alle eventualitäten berücksichtigen,habe auch schon von einigen gehört die eine patientenverfügung hatten und die ärzte haben sich nicht daran gehalten,weil zu ungenau.

    liebe grüße katjes
     
  4. sofamonster

    sofamonster Neues Mitglied

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    Hallo Kathy.:)
    Ich bin jetzt 45 Jahre alt und habe schon vor 2 Jahren eine Patientenverfügung gemacht.Zusätzlich eine Betreunugs und Versorgungsvollmacht.
    Es ist wichtig das man sich vorher im Internet genau schlau macht und sich gegebenenfalls Hilfe holt.Denn wenn die Patientenverfügung nicht richtig aufgesetzt ist wird sie nicht von den Ärzten beachtet.
    Ich arbeite in einem Pflegeheim und sehe so manches Elend und habe mich deshalb intensiv mit der Patientenverfügung auseinander gesetzt.Ich finde das ist eine gute Sache und mich beruhigt es sehr so vorgesorgt zu haben.:)
    Viele Grüße Sofamonster
     
  5. Wutschiknulli

    Wutschiknulli Neues Mitglied

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    Hi, Kathy! Eigentlich wollte ich irgendwann in den nächsten Tagen erst einmal allgemein "Hallo" sagen, weil ich erst seit kurzer Zeit von dieser HP Kenntnis habe. Ein wenig habe ich inzwischen stöbern können und auch mit Interesse Eure Kommentare untereinander gelesen. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass man sich auch einmal "unter sich" alles von der Seele reden bzw. schreiben kann, denn so richtig verstanden fühlt man sich als betroffener Rheumatiker von der Umwelt ja doch selten. Ich selbst bin übrigens seit ca. 15 Jahren diagnostizierte Bechti-Patientin. Aber, wie gesagt, das Persönliche schieben wir heute zunächst etwas weiter. Auch ich habe mich heute Morgen entschlossen, endlich meine zunächst geplante "Patientenverfügung" aufzusetzen. Gestern fand ich jedoch einen interessanten Artikel in einer Zeitschrift und habe mich dazu entschieden, keine Patientenverfügung lt. Formular auszufüllen, sondern eine "Vorsorgevollmacht" auszustellen, die ebenfalls ausdrücklich eine Verfügung bzgl. medizinischer Behandlung beinhaltet. Damit ist man praktisch rundum abgesichert, und es dürfen keinerlei Zweifel hinsichtlich irgendwelcher Verfügungen entstehen. Es wird auch empfohlen, dass man kein Formular benutzt, sondern speziell auf sich bezogen seine Willenserklärung handschriftlich niederschreibt (ähnlich wie beim Testament). An diese Verfügung müssen sich alle halten. Wenn Du noch Näheres wissen möchtest, laß von Dir hören. Ich könnte Dir ggf. die Artikel per e-Mail rüberbeamen.Einstweilen Dir und allen anderen Lesern noch einen schönen Tag.Euer Wutschiknulli
     
  6. grummelzack

    grummelzack Barbara

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    hallo sanchen,

    hast du deine Unterschrift zu dieser verfügung jährlich aktualisiert?

    Eine Patientenverfügung sollte jedes jahr mit Datum neu unterzeichnet werden.

    herzlichst grummel
     
  7. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Wutschiknulli,
    (schwerer Name) mit der handschriftlichen Darlegung einer/seiner Verfügung ist auch so eine Sache. Als meine Mutter vor 7 Jahren so krank wurde, dass der Fall der Beatmung eintrat und sie dies auf keinen Fall wollte, haben wir ihre handschriftliche vor und mit Zeugen versehene Verfügung vorgelegt. Das Verhalten der Ärzte war so schlimm, dass wir uns vorkamen wie jemand, der meiner Mutter das Leben abschneiden wollte. Nachdem sie verstorben war und wir die Ärzte auf ihr Verhalten angesprochen haben, sagten diese: ja, wenn sie eine formelle Verfügung gehabt hätten, dann......... Du siehst, wie man es macht, es ist verkehrt. Ich für meinen Fall habe eine von mir unterschriebene und von meiner HÄin beglaubigte formelle Patientenverfügung sowie eine Vorsorgeverfügung. Davon liegt eine Kopie bei unseren Unterlagen, eine trage ich bei mir und eine Kopie hat meine HÄin in ihren Unterlagen für den Fall der Fälle. Und ich weiß, der Tag kommt, an dem sie benötigt wird.

    LG Marion
     
  8. kathyB

    kathyB Realistin

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    formular....

    beispiel, das mir sehr gut gefallen hat.

    http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/patientenverfueg.htm

    diese verfügung habe ich mir als worddoc geladen, ein paar dinge individuell geändert/ergänzt , dann ausgedruckt und kopiert.
    nun müssen noch die zwei zeugen unterschreiben (ich habe schon, denn wer weiss...) dann bekommen meine familie, meine freundin und mein doc ein exemplar.... eines bleibt bei mir.
    irgendwie finde ich es momentan einfach DRINGEND.

    schönes wochenende

    kathy
     
  9. kathyB

    kathyB Realistin

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    @sanchen..

    vielleicht fehlten die *neutralen* zeugenunterschriften?
    oder das formular war wirklich *zualt*??
    das musterformular, das ich gefunden habe, hat auch eine unterteilung für aktualisierte bestätigungen, (mit unterschrift) dass du noch immer so denkst.
    und... es kannst. denken.

    gruss

    kathy


     
  10. kathyB

    kathyB Realistin

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    @katjes merkwürdig aktuelles thema momentan...

    woran das wohl liegen mag??

    meine organe will in ein paar jahren keiner mehr... *ironieaus*.

    aber daran hatte ich auch schon gedacht.... was passieren würde, wenn ich meine organe freigäbe. rein theoretisch.
    vermutlich hätte die organspende priorität.
    welch zweispalt..... man muss sich eventuell klaren kopfes entscheiden, worauf man selbst mehr wert legt.
    eigenes nicht-leiden..... und evtl ein mensch, der ein organ dringend bräuchte, aber nicht bekommt.
    oder man hängt an schläuchen.....und hält sein herz frisch für die organspende.
    oder so.

    schönes wochenende!!

    kathy


     
  11. kathyB

    kathyB Realistin

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    welcome wutschiknulli :)

    welch nick... *lach* da warst du aber kreativ.
    ja..... vieles hier ist mächtig persönlich... man hat lieblings-mitleidende... oder fürchterliche abneigungen.
    wie im richtigen leben :)

    die verfügung würde mich wirklich interessieren... danke für das angebot!!

    die ich heute *in arbeit* hatte.... kann man als word individuell ändern.
    also kein formular in dem sinn.......und die zeugen haben auch noch nicht unterschrieben.

    ich wünsche dir viel interessantes hier... und natürlich auch spass an den weniger ernsten threads.


    schönes wochenende!!

    kathy

     
  12. kathyB

    kathyB Realistin

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    @sofamonster

    ich habe *es* auch lange zeit vor mir hergeschoben..... aber nach dem vergangenen jahr ist es wohl wirklich an der zeit.
    denn ich habe soviel leid in den kliniken gesehen und auch selbst erlebt, dass ich angst habe, an schläuchen vegetieren zu müssen.
    das will ich auf gar keinen fall.
    nun hoffe ich, dass *meine* verfügung so ist, wie sie sein soll, um anerkannt zu werden.
    noch kann ich sie einfach *wegwerfen* und eine neue schreiben.....

    lieben gruss und schönes wochenende!

    kathy

     
  13. doris

    doris Neues Mitglied

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    Hallo,
    ich schliesse mich euch an.Ich habe vor 1 Jahren eine Patientenverfügung gemacht.Da ich aus der Pflege komme und gesehen habe,welches "Elend" es gibt,fand ich es für mich wichtig.In Deutschland ist es noch sehr umstritten."Es kommt darauf an,welchem Arzt man in die Hände fällt"
    Es gab da mal einen Bericht im Fernsehen.Da spiegelte es sich wieder,wie unterschiedlich die Meinungen waren.Die Ärzte mit ihrem Hippokratischem Eid.Aber ein Umdenken ist schon zu sehen;)
    Meinen HA habe ich informiert,er hat "es" eingescannt,das Original habe ich immer bei mir.Als Info steht bei mir auch,dass ich es jährlich neu unterschreiben muß.
    Wenn es soweit sein sollte,hoffe ich,dass mein Wunsch respektiert wird.
    Ein schönes WE wünscht Euch
    Doris
     
  14. halbnull

    halbnull Neues Mitglied

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    patientenverfügung, na klar

    habe bereits seit etwa 3 jahren eine pv, d.h., kurz nach meinen schlaganfall verfügt.

    mein ha ist darüber informiert, eine abl. liegt ihm vor. er hat sie auch unterschrieben.

    zudem habe ich eine akte griffbereit daheim für den fall, dass mir etwas zustösst und ich kurzfristig ins kh muss.

    auch führe ich ständig einen organspenderausweis mit, auf dem ein hinweis zur pv eingetragen ist.
     
  15. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Bärlin :-)
    **

    Hallo,
    ich besitze einen Organspendeausweis,da wird sich,wenn bei dem ganzen Müll den ich nehe noch was zu gebrauchen ist und halt,bei dem Alter das ich dann habe,ob er dann noch nutzt.
    Aber ich doktore seit 2004,nachdem ich mit ansehen mußte,wie wenig eine Patientenverfügung überhaupt greift.Uns wurde gesagt dann setzen /legen wir ihnen die Patientin eben vor die Haustüre,damit hat sie hier nichts zu suchen,gedroht.Was dabei heraus kam,ein Mensch mußte 1,5 Jahre leiden,weil die Person,die letztendlich das Sagen hatte,umgefallen ist.
    Wegen dem letzten,bin ich ernsthaft am grübeln,wem ich diese schwere Bürde in meiner Familie oder meinem Umfeld auferlegen kann.Das ist nicht so einfach,wie man denkt,wenn man der Situation gegenüber steht.
    Wichtig finde das mit der Person,die diese Bürde,so kann man es schon nennen,auch wirklich auf sich nehmen möchte und kann.
     
  16. Gucki

    Gucki Guest

    Hallo Kathy

    einige Mitleidende sind mit der Zeit Freunde geworden,
    man trfft sich auch privat,von daher ist der Umgang mit diesen
    Personen vielleicht etwas herzlicher.

    Ich hege keine füchterlichen
    Abneigungen sondern versuche auf fragen zu antworten wenn
    es vom Erfahrungswert passt

    lg
     
  17. Gucki

    Gucki Guest

    Ich und Göga haben vor 9Jahren,als wir gebaut haben eine Vollmacht beim Notar unterzeichnet,grübel jetzt:confused: ob diese vielleicht nicht mehr aktuell ist.Werde mich in den nächsten Tagen mal schlau machen.

    lg
     
  18. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    BW
    Hallo Kathy
    hallo
    grummelzack

    vielen Dank :) für die Überlegungen, aber diese Dinge waren alle korrekt abgewickelt worden und das Formular wurde handschriftlich ergänzt und auch unterzeichnet. Ich war ja ein Zeuge bei meiner Freundin und habe ebenfalls wiederholt bestätigt, also unterschrieben.

    Ich glaube in Deutschland hat man große Probleme damit, zu erkennen, was ein würdevoller Tod ist. Den Tod fürchte ich nicht. Aber Menschen, die alles tun einen am (Über-)Leben zu halten ( oft auch aus Angst und Liebe, die eigene Familie). Somit könnte eine der wichtigsten Lebensphasen zerstört werden, nämlich das Sterben. Wenn ich irgend kann, wünsche ich mir in einem Hospiz sterben zu können oder zu Hause mit ambulanter Hospizbegleitung. Irgendwie haben wir verlernt, wie Sterbebegleitung aussehen kann. Es wir nicht gestorben und fertig!

    Ich schaue nun mal nach was
    sich hinter den Begriffen "Ver"sorgungsvollmacht und "Vor"sorgevollmacht verbirgt.
    Mit einer Versorgungsvollmacht an eine Person des Vertrauens, das ist auch wieder so eine Sache. Das ist keineswegs einfach, wenn es dann heißt: Sie sind dafür verantwortlich, wenn... Gesetze können so kompliziert sein und viele kennt man womöglich auch gar nicht. Vorsorgevollmacht :confused:schau ich nun mal hier nach:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht

    ihr könnt ja mitkommen, vielleicht sind wir danach wieder ein wenig schlauer. liebe Grüße Sanchen
     
  19. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Patientenvollmacht

    Hi und zum Thema.
    Ich habe vor längerer Zeit für einen Patienten eine solche Vollmacht erarbeitet.
    Leider ist er zwischenzeitlich verstorben, allerdings verlief das dann in einem "sehr menschlichen" Rahmen - wenn man das überhauipt so sagen kann.
    Die Vorraussetzung "geistige noch rege zu sein und entscheiden zu können" wurde durch ein Gutachten der Charite`erbracht.
    Das ganze wurde dann notariell beglaubigt und beim Amtsgericht, beim Standesamt welches die Geburtsurkunde ausgestellt hat und beim Hausarzt hinterlegt.
    Es wurde auch eine "Betreuungsperson" benannt, die diese Willensbekundung kennt und im Notfall statt der betreffenden Person entscheiden kann.
    Wissen sollte man, daß zum Beispiel bei einem Unfall die Klinik wegen "akuter Lebensgefahr" bestimmte Notfallmaßnahmen über eine richterliche Verfügung zwingend durchsetzen kann, wenn Niemand erreichbar ist.
    Also sollte man immer eine Beratung in Anspruch nehmen, eine notarielle Beglaubigung vornehmen lassen und eine entsprechende Person seines Vertrauens einsetzen. Die muß das natürlich wissen.....und sich auch in der Lage fühlen "nein" oder "abschalten" zu sagen.
    Einzig Flüssigkeitsaufnahme kann nicht verwehrt werden.

    Wenn Interesse besteht ich habe so eine "wasserdichte" Sache ausformuliert da.
     
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