medizinischer dienst?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kathyB, 14. September 2007.

  1. kathyB

    kathyB Realistin

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    mein rheuma-hausdoc hat nun schon zum zweiten mal einen schrieb von der krankanasse für den medizinischen dienst (??) zum ausfüllen bekommen, indem der meine weitere krankschreibung begründen soll.... inkl neuen befunden.

    er ist fast ausgeflippt... hat dort angerufen--ich war dabei *g*-- und denen die meinung gesagt.
    folge, dass er DIESES formular nicht ausfüllen muss...und der krankenkassenmensch erst mal mächtig beschwichtigte.

    aber dennoch irritiert mich das alles mächtig.
    ist das normales prozedere, wenn jemand länger arbeitsunfähig ist?
    oder werde ich denen allmählich zu teuer und sie suchen einen grund, mich irgendwie *loszuwerden*??
    kennt jemand ähnliches?

    gruss


    kathy

     
  2. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    Hallo kathy,
    bei einigen kassen ist das normal.
    war ne zeitlang(länger als 6wo) im kkh und da hat meine kasse,die nie probs macht ,alle 14tg nach gefragt.
    den diagnosen werden eine sogen. regel zeit der rekonvalezens zugesprochen und wenn du dann länger brauchst fragt die kasse nach.
    sonnige grüße katjes
     
  3. kathyB

    kathyB Realistin

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    diagnosen?

    hallo katjes....

    also reine bürokratie?
    nun ja..... ich bin seit dem 18.04 als man mich mit dem notarzt in die erste klinik gebracht hat, arbeitsunfähig..... davon 10 wochen in den verschiedenen kliniken.
    erst vor kurzem kamen diese seltsamen schreiben an meinen arzt.
    und sie machen ihn stocksauer *g* weil er sie persönlich nimmt... ich auch :)
    was passiert denn als nächstes? denn es ist nicht abzusehen, ob und wann ich wieder arbeitsfähig werde.

    schönes wochenende!!

    kathy
     
    #3 14. September 2007
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2007
  4. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

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    Hallo Kathy,

    oh... das kenne ich auch. Ich bin seit dem 28.02. krank zu Hause. Erst hieß es, nehmen sie sich die besten Ärzte, lassen sie notfalls überprüfen. Während der Krankheit erhielt ich von meinem AG die Kündigung.

    Als es dann an die KG-Zahlung ging, erhielt ich bereits nach 3 Tagen ein Schreiben, der MDK hätte mich nach Aktenlage als gesund befunden, mein Arzt mag mich gesundschreiben, KG wird eingestellt. Ich habe einen Widerspruch geschrieben und darin gleich darauf hingewiesen, dass ich nun noch aufgrund der Existenzängste Beruhigungstabletten in nicht unerheblicher Höhe nehmen muss. :D Der MDK hat dann eingelenkt, die KK ruft heute noch alle zwei Wochen an. Ich erzähl denen dann jedesmal meine ganzen! Beschwerden, das Telefonat dauert meist rund ein halbe Stunde. Danach wollen die von mir meist nichts mehr hören. :p Eine SB meinte mal, sie wollen doch nur, dass es mir gut ginge. Ich habe ihr geantwortet, dass ich auch in Therapie bin, weil mich die Leute immer so schamlos belügen und ich damit nicht umgehen kann. :p

    Es ist wohl so, die Kassen sind leer, die Mitarbeiter haben Anweisungen von oben und jeder, der sich kleinkriegen läßt, darf heute nicht mehr krank sein. So traurig das Ganze auch ist.

    Mein HA hat damals auch eine geharnischte Mitteilung an den MDK gesandt.
    Lass dich durch sowas nicht einschüchtern. Wenn das KG eingestellt wird, schreib einen Widerspruch, indem du alle deine Beschwerden aufführst und verlange notfalls mit Nachdruck, dass der MDK dich persönlich! untersucht.

    Hier mal ein Link zu einem Urteil des Sozialgerichts Aachen zur Beendigung der KG-Zahlung nach Vorlage eines MDK-Aktenlagegutachtens. Die KK hatte dieses Verfahren verloren.

    http://www.ra-kotz.de/krankengeld1.htm
     
  5. Bod1961

    Bod1961 Neues Mitglied

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    Hi Kathy ! Ich kann nur empfehlen Ruhe zu bewahren.Ich kenne das auch.Ich wurde per Post von der KK als gesund eingestuft.In der Mitteilung stand auch,dass das Krankengeld eingestellt wird.Mein Hausarzt mußte auch ständig Rechtfertigungen abgeben.Kann ja sein,dass er auf einen Simulanten reingefallen ist :D ! War Spass ! Nachdem ich dann ohne Geld und als Simulant dastand,schrieb mein Hausarzt mich weiter krank.Ich machte einen Widerspruch,verlangte ein MDK Gutachter.Der hat mich untersucht,war nett,fair,und neutral.Ergebnis war auf unbefristet weiter arbeitsunfähig,berufliche Reha empfohlen,erhebliche Erwerbsminderung.Alles wurde nachgezahlt,eine Entschuldigung oder Rechtfertigung gab es nicht.Zu dem Zeitpunkt ging es mir extrem mies.Also dann liebe Grüsse von Bodo.
     
  6. kathyB

    kathyB Realistin

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    danke für tipps und info.....

    dann werde ich mal der dinge harren......

    mein doc hat den sachbearbeiter angeschrien, dass *die frau schwerstkrank wäre und *wir* alle frohsein müssen, wenn sie irgendwann wieder arbetsfähig sein kann*....

    und mich halbscherzhaft gebeten, in dem jetzigen zustand in der hauptstelle aufzukreuzen, mich auszuziehen... und die SB aufzufordern, mich als gesund zu bezeichnen.

    mit glatze..... geschwollenen gelenken, narben.....

    dramatisch :)

    schönen sonntag euch allen!

    kathy
     
  7. kathyB

    kathyB Realistin

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    @maus

    das habe ich dort gefunden....:

    Es ist jedoch nach Ansicht der Kammer nicht vertretbar, einerseits den Vertragsärzten in § 4 Abs. 1 AU-RL/Ziff. 11 AU-RL vorzuschreiben, AU-Feststellungen nur aufgrund ärztlicher Untersuchungen treffen zu dürfen, andererseits den MDK-Ärzten jedoch anders lautende Feststellungen nach Aktenlage zu erlauben. Die vertragsärztlichen Feststellungen der AU liegen vor. Das nach § 275 Abs. 1 Nr. 3 SGB V/§ 62 Bundesmantelvertrag-Ärzte eingeholte MDK-Gutachten des K vom 16.12.2003 ist mangels körperlicher Untersuchung der Klägerin ungeeignet, die Richtigkeit der vertragsärztlichen Feststellungen zuwiderlegen

    danke für den link!
    denn die formulierung *laut aktenlage* stand auch in einem der schreiben der krankenkasse........sehen wollte mich bisher kein gutachter.

    gruss

    kathy
     
  8. Gucki

    Gucki Guest

    Hallo Kathy

    2001 war ich 7 Monate Krank geschrieben,war 3x beim MDK.
    Jedesmal schrieb mich der MDK Arbeitsfähig mit dem Ergebnis
    das ich ein paar Tage später wieder AU war.Bekam eine Reha
    bin von dort AU nach Hause. Rheumadoc meinte ich soll meine
    Rente einreichen was ich aber nicht wollte.Musste wieder zum MDK,
    wieder arbeitsfähig geschrieben.Ich bin danach zur meiner KK und
    beschwerte mich über den Arzt und seine Untersuchungsmethoden,
    verlangte einen Facharzt,der sich mit meiner Erkrankung auskennt und siehe da,
    dieser Arzt untersuchte mich,sprach mit mir über meine Beschwerden
    und meinen Arbeitsplatz.Er war dann der Meinung dass ich mit meinen Beschwerden
    gar nicht arbeiten kann und schrieb mich weiter AU

    ich wünsche dir dass du auch einen Kompeten Gutachter hast
    ansonsten gehe zur KK und beschwere dich.

    Alles Gute
     
  9. gisipb

    gisipb Neues Mitglied

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    MDK / Gutachter

    Hallo kathy,

    da muß ich auch meinen Senf zugeben.

    Wir hatten oft den MDK hier zu hause.
    Meine Tochter wurde untersucht und der MDK Gutachter
    meinte:
    Ihre Tochter ist wirklich sehr krank sie kann keine Ausbildung machen,
    bitte reichen sie die Rente ein.

    Dann kam die Antwort schriftlich von der KK: Sie ist GESUND!

    Was soll man da dann glauben, die vom MDK sind Doc ohne Titel
    und arbeiten für die KK also sie können keine eigene Meinung haben
    und haben oft keinen SCHIMMER von Rheuma,
    weil das ja nur ALTE Leute bekommen.

    Ich bin so froh das meine Tochter die Rente durch hat
    und wir uns nicht mehr mit diesem Volk abgeben müssen.

    Kenne 2 MDK persönlich, eine Doc der seine Praxis schl. mußte.
    (Fehldiagnosen ging keiner mehr hin.)
    Und eine Dame (Mieterin), ein Bist in Menschengestalt,
    Altenheime zitterten wenn sie auftauchte,
    Pflegestufe war für sie ein Fremdwort.

    Ich bin mir nicht 100% sicher denke das man 72 Wochen krank sein darf
    und von der KK Krankengeld erhält.

    Anschl. zahlt dann das Sozialamt, die holen sich das Geld dann von der BFA od. LVA wieder wenn die Rente durch ist, über die bist du und auch die Kids versichert.

    @Maus634: Sozialgericht Aachen AZ.: S 6 KR 76/04 Urteil vom 31.01.2005
    Danke für den Link.

    Durchhalten und nicht verrückt machen lassen.
    Meine Tochter mußte auch zum AA in die Behinderungsabt./ Vertrauensdoc welche Arbeit sie noch ausüben könnte, doch es gab keine Arbeit ohne Stress.

    Es war dann ein Segen das die Rente nach langem Streit durchkam.

    LG Gisi

    PS ....KK Doc MDK ... :( lesen gerne immer mit.....


    Hier noch Tips ...... für andere Baustelle. :D

    http://www.patienten-information.de/content/informationsqualitaet/checkliste_arztbesuch

    http://www.bqs-online.com/public/news/archiv/2007/august/20082007
    leider stehen da keine Unfälle drin die an Kranke passieren.

    Chronische Erkrankung verschwiegen
    Versicherungsschutz verloren
    http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-urteile/urteile-gesundheitswesen/versicherungsschutz/

    Demnach können Alleinstehende ihren Krankenkassenbeiträge derzeit bis zu 2400 Euro als Sonderausgaben geltend machen,
    Verheiratete bis zu 4800 Euro. Mit
    diesem Freibetrag sind aber auch andere Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen abgegolten.
    http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-urteile/urteile-gesundheitswesen/krankenversicherungsbeitraege-steuern/

    Voller Versicherungsschutz für Arbeitslosengeld II Empfänger
    Krankenkassen müssen ARGE-Entscheidungen hinnehmen
    (Az.: S 40 KR 206/05 ER)
    Die Kasse hatte angezweifelt, dass der Schwerkranke drei Stunden
    täglich arbeitsfähig sei und der ARGE vorgeworfen, mit der Einstufung
    des Mannes die Krankheitskosten auf die Kasse abzuwälzen.
    http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-urteile/pflichten-versicherte-gesetzliche-krankenkassen/krankenversicherung-arbeitslosengeld/
    http://www.mdk-net.de/

    Fallbeispiele mit §
    http://www.krankenkassen.de/sys/suche/?query=aussteuerung+bei+krankenkasse

    http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-urteile/
     
    #9 16. September 2007
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2007
  10. kathyB

    kathyB Realistin

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    Oberbayern
    was ich jetzt nicht verstehe...

    was der medizinische dienst bei dir zuhause macht?
    dort kann doch überhaupt keine korrekte untersuchung gemacht werden?
    abgesehen davon... dass ich keine fremden leute in meiner wohnung will.
    und... wie alt ist deine tochter?

    auf jeden fall ist es interessant.... was mit kranken menschen alles *getrieben* wird.
    da kann mir ja noch einiges blühen....

    78 wochen besteht der KG anspruch... stand in dem artikel.
    da habe ich ca ein viertel......und jetzt schon probleme?????????

    na sauber.....

    gruss

    kathy
     
  11. Mücke

    Mücke Guest

    hallo kathy,

    warum kann der arzt vom medizinischen dienst, denn keine untersuchung zu hause machen ??

    meine besuche beim md waren lediglich körperliche untersuchungen...ohne blutabnahme oder so..sprich wenn überhaupt brauchst du das sofa wo du dich drauflegst...
    alles was er ansonsten braucht, blutdruckmeßgerät, winkelmesser o.ä. wird er wohl mithaben

    aber verstehen kann ich auch, dass du keinen in deine wohnung lassen möchtest

    ich war bisher auch jedesmal bei denen in den räumen. es war nie die rede, das jemand zu mir nach hause kommen würde.
    ansonsten würd ich an deiner stelle fragen, falls es wirklich dazu kommen sollte, dass der termin bei dir zu hause stattfinden sollte, dass du fragst ob du auch da hin kommen kannst..
    denke mal, dass die keine probleme gibt, da es für sie eine fahrt erspart und somit auch geld ;-))

    nicht schon vorher verrückt machen
     
  12. butterli

    butterli Mitglied

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    Hallo Kathy:)
    Will Dir mal kurz meine erfahrung mit den MDK schreiben war dort schon öfters meist durft ich antreten wenn ich länger als 2 Monate krank geschrieben war,bei einen Termin hatte ich vor mich gesundschreiben zu lassen ich wollt einfach arbeiten gehen hatte Montags den Termin , steh frühs auf und sch .. wars mein Körper hat gestreickt über nacht war meine heisgeliebte Iritis zu besuch gekommen also schnell zum Augendoc und mittags zum MDK mit knallroten Auge ,der sagte na bei den was sie haben können sie nicht auf Arbeit gehen wollen sie Rente beantragen oder erst mal zur Reha Ich sagte Reha ja Rente nein .Innerhalb von 2 Wochen war ich zur Reha in der art und weise ist es mir mitlerweile schon 2 mal so gegangen beim Mdk raus und innerhalb von 2-4 Wochen zur Reha ,habe jedesmal meine ärztlichen Befunde mitgenommen wurde kurz untersucht ,Befunde gründlich angeschaut hatte jedesmal eine heiden Angst davor aber anscheinend kommt es wirklich auf die KK an. Kann also nur sagen Ich hatte Glück beim Mdk. das wünsche Ich Dir auch von ganzen Herzen das Butterli
     
  13. Gerhard 1848

    Gerhard 1848 der Gerd

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    Hallo Katy ich war überrascht

    war nach längerer Erkrankung das 2 mal zum MDK der Arzt hat nur kurz
    seine Akten durchgeschaut und der KK mitgeteilt weiterhin Au.
    eine erneute Vorstellung nicht erforderlich (danach war Ruhe) ;)


    Gruß Gerhard
     
  14. gisipb

    gisipb Neues Mitglied

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    Antwort

    Hallo Kathy,

    warum hast Du Angst vor dem MDK mach dich nicht verrückt.

    www.tacheles-sozialhilfe.de. wenn du ALG II bekommst.

    Schlag dem MDK vor das du eine REHA machen möchtst
    da in der REHA Klinik für Rheuma
    sprichst Du deine Problem an was Du machen willst.

    Alle Medi und R Bilder Berichte und Blutergebnisse
    vom KH die Berichte das Tagebuch, von der KK alle Termin
    wann und wo du mit was krank warst.

    Gibst du erst beim H Doc Rheuma Doc VDK Büro und fragst ob es so okay ist
    dann erst gibst du es beim MDK ab zu dem Termin den du bekommen hast.

    Ist eine gute Vorbereitung schon für den Gutachter von der LVA od. BFA.

    Patientenschulung und Schmerztheraphie würde dir helfen
    um ins Berufsleben zurück zu kommen und sowas gibt es oft nur in einer REHA.


    Bei uns kam der MDK immer nach hause und das wurde dann so gemacht
    wie jetzt hier kopiert:

    Vorbereitungen
    Noch vor der Begutachtung durch den MDK sollten Sie anfangen, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier notieren Sie am besten schon vier bis sechs Wochen vor der Begutachtung, wie oft am Tag pflegerische Hilfen erfolgen und wie lange sie jeweils dauern.
    Wichtig ist hierbei, dass nur die Hilfen bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und der Mehrbedarf bei der häuslichen Versorgung zählen. Hierbei muss aber die Grundpflege überwiegen. Die pflegerischen Hilfen umfassen 21 Verrichtungen die im Pflegeversicherungsgesetz abschließend geregelt sind:
    Körperpflege

    Waschen
    Duschen
    Baden
    Zahnpflege
    Kämmen
    Rasieren
    Darm- und Blasenentleerung

    Ernährung

    mundgerechte Zubereitung der Nahrung
    Aufnahme der Nahrung

    Mobilität

    selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
    An- und Auskleiden
    Gehen
    Stehen
    Treppensteigen
    Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

    Hauswirtschaftliche Versorgung

    Einkaufen
    Kochen
    Reinigen der Wohnung
    Spülen
    Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
    Beheizen der Wohnung

    Anhand des Pflegetagebuches können Sie eventuelle Abweichungen zwischen dem Gutachten und Ihrem tatsächlichen Aufwand belegen, was letztlich zu einer anderen Pflegestufen führen kann.

    Begutachtung durch den MDK
    Die Pflegeperson des Versicherten sollte bei der Begutachtung anwesend sein, um bspw. Fragen zur Hilfeleistung schnell klären zu können. Alle vorhandenen Unterlagen, die weitere Hinweise zur Pflegebedürftigkeit, zu den Pflegemaßnahmen o.ä. enthalten (z.B. Unterlagen des Hausarztes, Pflegetagebücher) sollten bei der Begutachtung bereitgehalten werden.
    Anhand eines Fragekataloges wird durch den Gutachter die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Am 01.09.2006 sind neue Richtlinien zur Begutachtung in kraft getreten, die sich nunmehr stärker an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts orientieren (siehe auch News vom 30.08.2006).

    Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

    Es ist empfehlenswert sich, spätestens im Widerspruchsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen.

    VDK reicht schon!!!!

    Sie können durch einen substantiierten Widerspruch erreichen, dass eine Klage vor dem Sozialgericht nicht erforderlich ist, weil die Pflegekasse Ihnen bereits im Widerspruchsverfahren zustimmt. In jedem Fall sparen Sie aber Zeit und Nerven, wenn Sie sich nicht erst selbst in dieses umfassende Gebiet einarbeiten müssen.

    http://64.233.183.104/search?q=cache:qZzZQOrM84kJ:www.ra-schaal.de/wenn-der-mdk-kommt.html+MDK+kommt&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de&ie=UTF-8

    Mustertagebuch im Link enthalten.
    Beim VDK bist Du sicherlich Angemeldet?

    Tipp: Vor dem Besuch des MdK ist es hilfreich, ein Pflegetagebuch zu führen. So kann detailliert aufgeführt werden, welchen Zeitumfang die täglichen Verrichtungen einnehmen.

    Ein Widerspruch gegen eine Ablehnung des Antrags oder die Einstufung muss innerhalb von vier Wochen geltend gemacht werden. Zur Begründung des Widerspruchs sollte man parallel das Pflegegutachten des MdK zur Einsichtnahme bei der Pflegekasse anfordern. Die Kasse ist verpflichtet dieser Forderung nachzukommen.

    Wird diese Frist verpasst, kann jederzeit ein Neuantrag bzw. ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden

    http://64.233.183.104/search?q=cache:47CysLl9NdcJ:www.rheumawelt.de/rhe/rat_und_hilfe/leben_mit_rheuma/pflegeversicherung/DisplayContent-0,103662.do+rheuma+MDK&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&ie=UTF-8

    Halllo Hopl,
    falls Du derzeit krankgeschrieben bist, schickt Dich die KK zum medizinischen Dienst (MDK) und Dein behandelnder Arzt muß diesem sämtliche Arztberichte von Dir zur Verfügung stellen.
    Als ich beim MDK war, habe ich auf keines meiner Medikamente, es sind Basismedis und damals Cortistoß, verzichten müssen. Schließlich steht auch in den Berichten Deine Medikation drin.

    Falls Du aber nicht berufstätig mehr sein solltest oder aber arbeitslos bist und den Rentenantrag stellen möchtest, wirst Du irgendwann zu einem Gutachter der Rentenversicherung zitiert. Auch der braucht sämtliche Arztberichte, Laborwerte und,sofern vorhanden, Röntgenaufnahmen oder dergl.

    Ich war sowohl als auch und hatte mich außerdem beim VdK beraten lassen, der dann auch meinen Rentenantrag stellte, der erfolgreich war.

    Unabhängig davon aber: Du mußt unbedingt zum Rheumatologen, HA`s sind oft mit den rheumatischen Krankheiten überfordert.

    http://www.rheumawelt.de/rhe/forum/actionViewThread.do?wid=0&entry=12914&board=4

    LG Gisi
     
  15. kathyB

    kathyB Realistin

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    noch......


    hat der medzinische dienst keinerlei kontakt MIT MIR aufgenommen.....bisher. mein doc wird angeschrieben und der ist mächtig angenervt.
    ich habe auch nicht wirklich angst vor den diagnosen , bei meinem gesundheitszustand.
    aber ich habe angst davor schikaniert zu werden, da ich völlig von dem krankengeld abhängig bin.

    gruss

    kathy
     
    #15 17. September 2007
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2007
  16. Gucki

    Gucki Guest

    Hallo Kathy

    Der Mdk kommt nur ins Haus bei der Einstufung einer Pflegestufe.

    Schönen Tag
     
  17. kathyB

    kathyB Realistin

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    angst?


    gruss

    kathy
     
  18. kathyB

    kathyB Realistin

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    danke gucki....

    das habe ich auch irgendwo gehört, wusste es nur nicht konkret.
    soweit ist es zum glück noch nicht....
    in der schlimmen zeit....april, mai, juni diesen jahres, als ich phasenweise nicht aufstehen konnte um auch nur auf die toilette zu gehen, lag ich in akut kliniken.....in denen mir immerhin soweit geholfen wurde, dass ich wieder aufstehen konnte.
    inzwischen müssen sich die blutwerte stabilisieren..... und das cortison reduziert (ich leide.....) werden, damit ich--vielleicht---wieder einen immunblocker nehmen kann.
    cellcept ist im gespräch......
    nach arava landete ich nach 5, in worten FÜNF, tagen im isozimmer.

    gruss


    kathy


     
    #18 17. September 2007
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2007
  19. gisipb

    gisipb Neues Mitglied

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    Mdk

    Hallo Kathy,

    Pflegestufe wurde bei meiner Tochter beantragt dann kommt der MDK ins Haus.
    Da wurde gesagt Pflegefall anschl. der Brief von der KK sagt: Nein
    Der MDK hat eine Tabelle und fügt nur die Minuten ein für jede Tat die ich mache.

    Schreib doch mal welche Diagnose du hast oder was der Rheumatologe denkt was du haben sollst.
    Wie lange hast Du gearbeitet auch die Berufsschule/Weiterbildungesjahre zählen.
    Wie jung bist Du?

    Angst hilft dir überhaupt nicht das macht dich krank deswegen frage so viel du wissen willst damit du deinen Kopf frei hast.
    Dich zu Belasten was könnte sein und was kann kommen ist nicht gut,
    EINER wird immer zahlen.

    Die KK oder das AA oder das Sozi zahlt, nur Wissen wann und wo man alles zur richtigen Zeit beantragen sollte.
    Wohngeld bekommst Du auch wenn es nicht ausreicht.


    http://64.233.183.104/search?q=cache:gsEYsc8_5YMJ:www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/48.html+krankengeld+dauer&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&ie=UTF-8


    http://64.233.183.104/search?q=cache:hbueTpir4HQJ:www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/krankgld.html+krankengeld+dauer&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de&ie=UTF-8

    LG Gisi

    PS 10 Jahre sagten sie zu meiner Tochter (SLE) damals auch, stimmt nicht!!
     
  20. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Der MDK kann bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit den Patienten in seiner Wohnung aufsuchen, wenn der Patient nicht zum MDK kommen kann.

    Das hat die Regierung in § 276 des Sozialgesetzbuches V festgelegt.

    Zitat:

    "...soll die Untersuchung in der Wohnung des Versicherten stattfinden. Verweigert er hierzu seine Zustimmung, kann ihm die Leistung versagt werden."

    Zitatende

    Das bedeutet, wenn der Patient den Zutritt verweigert, dann bekommt er kein Krankengeld mehr.

    Die Ministerin hat eben an alles gedacht.
     
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