Behindertenparkplatz

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Babsi1881, 12. September 2007.

  1. Babsi1881

    Babsi1881 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    14
    Ort:
    Hamburg
    Hallo Ihr lieben

    Ich bräuchte heute mal euren Rat zum Thema Behinderung.
    Ich besitze einen Schwerbehinderten-Ausweis mit den Merkmalen 70 „G“ und „B“ auch besitze ich eine Parkerleichterung nun meine Frage seit Mai 2007 kann ich so gut wie gar nicht mehr meine Wohnung ohne Rolli verlassen zum Einkaufen kann ich auch nicht mehr mit, denn wenn ich mitkomme und ein Auto parkt direkt neben uns haben wir das Problem das wir meinen Rolli nicht mehr ins Auto bekommen. Wer kann mir sagen was ich für voraus Setzungen erfüllen muss um ein Behindertenparkplatz zu bekommen.
    Also ich möchte gar nicht vor der Tür einen haben, aber wenn ich einkaufen fahre oder ins Kino möchte dafür bräuchte ich einen um in Ruhe parken zu können.
    Wer kann mir einen Rat geben. Ach so ich wohne in Schleswig- Holstein falls das wichtig sein sollte.
    Vielen lieben dank
    Eure Bärbel:D
     
  2. Colana

    Colana Musikus

    Registriert seit:
    18. Januar 2004
    Beiträge:
    6.349
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Hallo Babsi,

    soweit ich weiß, musst Du den Platz bei Eurer Stadtverwaltung, Ordnungsamt stellen.... - die stellen Dir dann den Platz zur Verfügung und weisen ihn auch aus...

    Viele Grüße u toi toi toi
    Colana
     
  3. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Umgebung Göttingen
    Hallo Babsi,

    ich hab das jetzt nicht ganz verstanden, hast Du schon die Möglichkeit auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz zu parken, denn mit einem G-Zeichen darf man das ja normalerweise nicht, sondern nur, wenn man die Sondergenehmigung dazu hat. Einen Antrag kannst Du bei Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Das ist seit letztem Jahr möglich. Du mußt mit Deinem Behinderten-Ausweis, dem Schreiben und - ich glaube ein Attest vom Arzt brauchst Du auch - im Rolli dorthin fahren und den Antrag stellen. Aber ruf vorher bei der Verwaltung an, was Du genau brauchst. Ich denke, Du fällst schon unter diese Fallgruppe und ansonsten solltest Du dringend einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen, dass Du das Merkzeichen "aG" dringend benötigst. Den Antrag kannst Du Dir bestimmt aus dem IN ausdrucken lassen und ausgefüllt mit Attesten von Deinen Ärzten an das Amt schicken. Du muß dazu vorn bei den Merkzeichen aber auch das "aG" ankreuzen, ist ganz wichtig. Manch einer hat den Antrag gestellt, bekam 100 % aber kein aG, weil das Kreuz vergessen wurde.

    Falls Du noch Fragen hast, stehe zur Verfügung

    LG Marion
     
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