Zusatzversicherung mit HLA B27

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von bb2007, 8. September 2007.

  1. bb2007

    bb2007 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    8. September 2007
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    1
    Hallo!
    Ich habe ein paar fragen, und muss zur Erklärung leider etwas weiter ausholen. Wäre dankbar über jeden Ratschlag!

    Bei mir ist vor einigen (5) Jahren im Rahmen eines Verdachtes auf eine rheumatische Erkrankung (Wiederkehrende Entzündungen des Knies und des Handgelenks) der Befund HLA B27 gestellt worden. Es blieb bei einem Verdacht, die Entzündungen klangen nach ein paar Monaten ab, und ich habe seither keine derartigen Beschwerden mehr.

    Nun hatte ich vor ein paar Monaten einen leichten Bandscheibenvorfall in der LWS, und beim ersten Arztbesuch wegen Rückenschmerzen wurde routinemäßig wegen des HLA-B27 Befunds auch auf M.Bechterew getestet (Kernspin), mit negativem Ergebnis, keine Anzeichen.

    Nun habe ich versucht, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Mein lieber Arzt, der Auskunft über den Bandscheibenvorfall erteilt, die ich für den Antrag benötige, teilt dienstbeflissen auch den HLA-B27-Befund in Attestform mit, mit der Begründung, dass er hierzu verpflichtet sei.

    Dies führt dazu, dass ich nun schon bei drei namenhaften Versicherungen abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass der HLA B27 Befund ein nicht versicherbares Risiko sei. (Grund: das erhöhte Risiko, eine rheumatische Erkrankung zu entwickeln, oder M. Bechterew) Der leichte Bandscheibenvorfall hingegen wäre kein Problem, o. ggf. im Rahmen eines zeitlich begrenzten Ausschlusses zu regeln.

    Im Gespräch mit einem Sachbearbeiter wurde ganz deutlich klar, dass nicht eine vorliegende gesundheitliche Schädigung der Grund der Ablehnung ist, sondern das erhöhte Risiko für eine.

    Hier nun endlich meinen Fragen!

    - was ist der HLA-B27 Befund? Das Antragsformular fragt nach Krankheiten, Verletzungen oder chronischen Leiden, und nach allem was ich begriffen habe, ist der Befund eigentlich nur ein genetisches Merkmal, und keine Erkrankung oder ein Leiden als solches.

    - bin ich überhaupt verpflichtet, diesen Befund der Versicherung mitzuteilen? Hat irgendwer Erfahrung mit der Rechtslage in solchen Fällen?

    - Darf mein Arzt sich weigern, es den Versicherungen NICHT mitzuteilen, auch wenn er nur zu dem Bandscheibenvorfall befragt wird?

    Ich wäre sehr dankbar über ein paar Erfahrungsberichte. Ich möchte mir ja nicht eine Versicherung erschummeln, aber faktisch fehlt mir ja derzeit bis auf den leichten Bandscheibenvorfall nichts, und ich finde es fragwürdig, nur aufgrund eines erhöhten Risikos abgelehnt zu werden.. oder?

    Grüße und vielen Dank schon mal,

    Britta
     
  2. Amulan

    Amulan Ich bin harmlos!

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    Hallo!

    ich kann nur auf die erste Frage etwas sagen, mit dem anderen kenne ich mich nicht aus.
    HLA B 27 ist ein genetisches Merkmal, aber wenn man es hat, heißt das nicht, dass man dann zwingend krank wird. Viele Gesunde haben es auch. Man hat nur festgestellt, dass das Risiko für bestimmte Erkrankungen erhöht ist. Andererseits habe ich aber auch irgendwo gelesen, dass Leute mit positivem HLA B 27 Infekte besser abwehren können, ist also auch ein Vorteil...die Quelle dafür finde ich leider nicht mehr, aber hier noch etwas zum Nachlesen:

    http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/h/HLA-B-27.htm

    Ich persönlich finde es ja schon etwas übertrieben, dass deswegen schon eine Versicherung abgelehnt wird, wenn noch gar keine Krankheitsanzeichen da sind, aber ich weiß auch nicht, ob man da irgendwas machen kann. Vielleicht kennt sich hier im Forum noch jemand speziell mit Versicherungen aus...?

    lg
    Sonja
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    30. April 2003
    Beiträge:
    8.548
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    entenhausen
    hallo britta,

    ich weiss nicht, ob dies hier hilft als argumentationshilfe?
    lg marie



    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Abschnitt 3
    Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
    § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

    (1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die


    2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
    ist unzulässig.

    quelle
     
  4. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Tirol
    Hallo!

    Das finde ich eine Frechheit.

    Weil der positive Befund, nicht wirklich aussagt, das du krank bist.
    Viele Gesunde habe einen positiven Wert. Ich zum beispiel bin negativ, habe aber Morbus Bechterew. Mich haben sie auch abgelehnt. Zumindestens hätten sie alles was mit Morbus bechterew zu tun gehabt hätte gestrichen, das heißt man kann im schlimmen Fall, ja fast alles dazu werten.

    ich bin froh das meine Mum für mich schon immer eine Krankenversicherung (zwar nur für Krankhausaufenthalt) und eine Unfallversicherung einbezahlt hat. So habe ich wenigstens etwas. sonst wäre es blöd.

    Aber ich hätte es gerne ausgebaut gehabt. Wegen Kur und Selbstbehälte und so.

    Aber das haben sie mir gestrichen, obwohl die Versicherung der groß und überall Bekannt ist. Meine Mum sogar dort arbeitet. Hilft leider alles nichst.

    Naja, das muss man wohl so hin nehmen
     
  5. mwoebke

    mwoebke Mitglied

    Registriert seit:
    2. Mai 2005
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    Hamburg
    Hallo bb2007!

    Für die Versicherungen gehörst Du zu den Risiko Patienten wegen den HLAB27 Merkmal.
    Obwohl viele, mit diesem Merkmal, nicht unbedingt an Bechterew Erkranken wirst Du diese Zusatzversicherung nicht erhalten weil die Versicherungen kein Risiko eingehen werden.Da Du zudem auch schon einen Bandscheibenvorfall hattest ist es der Versicherung um so einfacher gefallen die Zusatzversicherung abzulehnen.
    Dieser Medizinische Fragebogen muß bei allen "BUZ"( Berufsunfähigkeits Zusatzversicherungen) ausgefüllt werden. Verschwiegene Krankheiten würden zum Vertragsbruch führen.

    LG

    Michael
     
  6. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
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    Ort:
    Berlin
    Versicherung

    ..in den Zeitschriften der Rheumaliga oder des DVMB werden Versicherungsträger/Gesellschaften für solche Versicherungen benannt. Auch kann man diese erfragen.
    Da ist von Vornherein geklärt welche Formalitäten nötig sind.
    Gruß "merre"
     
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