40 % und jetzt ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Bumble, 2. September 2007.

  1. Bumble

    Bumble Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    habe gestern den Bescheid bekommen wegen meinem Antrag zur Behinderderung (haben einen Schwerbehindertenbeauftragten auf der Arbeit - er hat mich quasi dazu genötigt :o).

    Ich habe 40 % bekommen - was heisst das jetzt für mich ?

    und wofür ist der Bescheid fürs Finanzamt ?:confused:

    Danke schonmal für eure Antwort :)
     
  2. kathyB

    kathyB Realistin

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    beim finanzamt...

    kannst du nun einen steuerfreibetrag eintragen lassen. ein paar € sind es auch.
    mehr erleichterung bringen dir die 40% nicht.
    ich würde sie anfechten.... erst ab 50% hast du gewisse nachteilsausgleiche oder wie das heisst......

    gruss

    kathy
     
  3. Fallingstar

    Fallingstar Mitglied

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    Hallo Bumble,

    auf jeden Fall musst Du einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Das soll dann auch der Schwerbehindertenbeauftragte aus Deiner Firma machen.
    Du bist dann auf jeden Fall im Berufsleben gleichgestellt und hasst einen erweiterten Kündigungsschutz. Rein steuerlich bringt Dir das in der jährlichen Einkommensteuer 430,00 €.
    Zuerst würde ich aber auch mal Einspruch gegen die 40% erheben. 50% GdB sollte man schon haben. Gerade wir berufstätigen profitieren davon mit 5 Urlaubstagen mehr im Jahr, die wir auch bitter nötig brauchen.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg,
    einen schönen Sonntag
    lg Fallingstar
     
  4. Petra0507

    Petra0507 Mitglied

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    Hallo,
    für welche Krankheiten hast du die 40% bekommen??? Ich habe 30% bekommen und überlege jetzt das ich Einspruch erhebe.


    lg Petra
     
  5. Soraya0905

    Soraya0905 Neues Mitglied

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    Ich habe im April auch einen GdB von 40 zugesprochen bekommen. Habe fristgerecht Widerspruch eingelegt, darin all meine Probleme geschildert.
    Diese Auflistung war ziemlich lang, von den Einkauf in den 2. Stock tragen bis... Die Sachbearbeiter, welche meinen GdB bewerten, kennen mich nicht. Somit muß ich mitteilen, wobei im täglichen Leben Probleme auftreten.
    Nun habe ich jetzt einen GdB von 50 und Merkzeichen G erhalten.
    Ich kann nur sagen, geh den Widerspruch. Irgendwo habe ich hier im Forum mal gelesen:
    Wer nicht kämpft, hat schon verloren!!!
    Ich drück Dir die Daumen.
    LG

    Soraya
     
  6. Petra0507

    Petra0507 Mitglied

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    hallo sorey,

    welche diagnose hast du denn?? Ich hatte auch vor gehabt eine liste zu machen mit den symtomen die ich bei der fibro habe. Lohnt es sich wirklich? Bei mir haben sie nämlich bei der fibro NUR rückenschmerzen berechnet.
    lg Petra
     
  7. Soraya0905

    Soraya0905 Neues Mitglied

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    Hallo Petra,

    schau Dir mal den Link an, find ich sehr interessant.
    http://www.behindertentabelle.de/Dulisch.htm#Fi
    Eine Auflistung mit all Deinen Beschwerden ( z. B. kein Tanzabend mehr auf Grund der Schmerzen) finde ich sehr wichtig und auch förderlich.
    Versuch es, kann doch nur besser werden.
    LG

    Soraya
     
  8. Bumble

    Bumble Neues Mitglied

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    Hallo,

    für Spondylarthrits - wegen Chronischer Darmerkrankung und Chronischer entzündlicher Erkrankung der Wirbelsäule und der Gelenke


    Frage @ Soraya: wohin schreibe ich den Widerspruch und wie lange ist die Frist ?
     
  9. Soraya0905

    Soraya0905 Neues Mitglied

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    Den Widerspruch sendest Du auch an das Versorgungsamt.
    Deinem Bescheid lag sicher Rechtsbehelfsbelehrung bei. Hier steht:
    "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden."
    Viel Glück

    Soraya
     
  10. Bumble

    Bumble Neues Mitglied

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    @ Soraya

    Das mit dem Widerspruch möchte ich versuchen.
    Kann ich direkt reinschreiben, das ich 50% anerkannt haben möchte? und kann ich jeden grund nennen ? sehr schlechte lebensqualität und das mit 21 ?

    ich habe nur angst, das die das dreist finden und mich dann weiter runterstufen - kann das passieren ??
     
  11. Bumble

    Bumble Neues Mitglied

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    @ alle

    Nochmal eine Frage zum Widerspruch. Ich bin ein wenig in Eile - war bis Samstag im Urlaub und habe gerade gesehen, dass ich nur noch 2 Wochen Zeit habe für den Widerspruch.

    Ich habe etwas fertig. es ist aber nur eine Seite in der ic grob beschreibe dass ich mit 21 Jahren kaum Lebensqualität habe - und das ich die bitte es nochmal zu überprüfen, da in meinen Augen 40 % zu wenig sind - meint ihr das reicht ?
     
  12. kathyB

    kathyB Realistin

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    Oberbayern
    anrufen.....


    ich habe zusätzlich angerufen, da auf dem 1. bescheid ( keine erhöhung)eine sachbearbeiterin stand.
    der habe ich ALLES geschildert... und eben das schriftlich nachgereicht.
    jede einzelheit! alles was mich beeinträchtigt und wenn es die probleme sind, eine wasserflasche *aufzukriegen*.

    aber fordere keine konkreten prozente...... schreib nur, dass 40% in keiner weise ausreichend und gerechtfertigt sind.


    viel erfolg!!

    kathy
     
  13. Elke Trapp

    Elke Trapp Neues Mitglied

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    hallo bumble,
    lege erst eimal nur fristgerecht wiederspruch zu dem bescheid ein . die begründung des wiederspruches reichts du dann nach. mußt du aber so rein schreiben, damit hast du noch ein paar tage mehr zeit um dir genau zu überlegen, bei was du überall einschränkungen hast, in welcher form, wo brauchst du hilfe von dritten, was kannst du nur bedingt selbst tun. wenn du das dann alles aufgelistet hast, schickst du die begründung hinterher. ich wünsch dir viel erfolg und durchhaltevermögen dafür;)
    l. g. Elke
     
  14. Bumble

    Bumble Neues Mitglied

    Registriert seit:
    12. April 2006
    Beiträge:
    93
    Danke

    Ich danke euch für eure erfolgszusprüche - habe erfahren mein schwerbehindertenbeauftragter ist jetzt eh in urlaub. Dann schick ich einfach das jetzt hab - hab die gnze nacht dran geschrieben - klingt nicht professionell, ist ja aber auch von mir :D

    na dann mal sehen was passiert
     
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