Bescheid vom Versorgungsamt, wo muß ich Einspruch einlegen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Petra0507, 28. August 2007.

  1. Petra0507

    Petra0507 Mitglied

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    Hallo,

    ich habe am Freitag vom Versorgungsamt Bescheid bekommen. Sie haben mir 30% für CP, Fibro und Depressives Syndrom gegeben.Ich bin damit nicht zufrieden. Wo und wie muß ich einspruch einlegen??? Kann mir jemand Tips geben????

    lg Petra
     
  2. kiki 2

    kiki 2 Neues Mitglied

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    Hallo Petra

    Mein Widerspruch läuft auch noch.mittlerweile ist meine Akte nach Münster
    gegangen.

    Du schreibst an das Versorgungsamt:Hiermit lege ich fristgemäß gegen den Bescheid vom....Widerspruch ein.
    So gehst du erst mal sicher,das die Frist nicht abläuft.

    Waarst du beim Gutachter?Du kannst das Versorgungsamt um Kopien der angeschriebenen Ärzte bitten.
    Als nächstes werden sie eine Begründung deines Widerspruchs wollen.
    Darin kannst du dann jede Einschränkung und Beschwerden schreiben.

    Wünsche dir alles gute und einen langen Atem!!

    Kiki 2:)
     
  3. Petra0507

    Petra0507 Mitglied

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    Hallo Kiki,

    danke für deine schnelle Antwort.Der Antrag wurde von der Rheumaklinik gestellt wo ich 2 wochen gelegen habe und wo die diagnose gestellt wurde.

    Wieviel Prozent und wofür haben sie dir gegeben??


    lg Petra
     
  4. kiki 2

    kiki 2 Neues Mitglied

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    Hey

    Ich habe auch nur 30% auf mein Wirbelsäulenleiden.
    Von meiner PSA ist gar keine Rede.
    Bin seit Febr.berentet.Nun ist noch ein manifester Diabetes und Bluthochdruck dazugekommen.

    30% ist echt ein Witz!!

    Es zerrt an den Nerven,sich ständig rechtfertigen zu müssen.
    Irgendwann kommt auch mal der Punkt wo man sagt:Kann und will nicht mehr um meine Prozente kämpfen.

    Liebe Grüße

    Kiki 2:)
     
  5. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Hallo Petra,

    so ging es mir auch vor 4 Jahren,hatte dauerhaft 40% und wollte nun,weil einiges hinzugekommen war 50% .Widerspruch eingelegt,dann Akten nach Münster und wieder zurück (innerhalb 1 Woche)ohne irgendeinen Arzt angeschrieben zu haben.

    Dann bin ich zum Anwalt und habe Klage eingereicht und nach 10 Monaten Vergleich angeboten bekommen. 50% mit Nachprüfung.Ist bisher nicht geschehen.

    Lasse dich nicht entmutigen,die sind ganz kleinlich und zickig.

    Gruß Anbar
     
  6. Specki

    Specki Neues Mitglied

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    Hallo,

    die 30 % sind mittlerweile der Standard. Die bekommt fast jeder, der einen GdB beantragt, erstmal routinemäßig. Mit ging es ganz genau so. Mit dem Widerspruch kommen die Akten i.d.R. zum nächsthöheren VA. Bei mir ging auch der ergebnislos aus. Auch das scheint mittlerweile fast Standard zu sein. Dräng darauf, dass du zu einem neutralen Gutachter kommst. Schreibe das in jedes Schreiben rein.

    Und wenn das auch nicht hilft, dann klage zur Not. Bei mir hat das geholfen, das Gericht hat mich endlich zu zwei Gutachtern geschickt, die die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen haben und sinngemäß meinten, sie hätten selten eine so krasse Fehleinschätzung erlebt wie bei mir. So ähnlich stand es auch im Gutachten. Und dann bekam ich endlich den Nachteilsausgleich, der mir zusteht. Aber es hat insgesamt 1,5 Jahre gedauert. Sei hartnäckig, und lass dich nicht entmutigen.

    Viel Erfolg!
    Specki
     
  7. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo

    die 30 % sind mittlerweile der Standard. Die bekommt fast jeder, der einen GdB beantragt, erstmal routinemäßig.

    Bei mir wurde erst im Widerspruch 20% zugesprochen. Diagn. MB, Fibro.

    Ich habe Klage erhoben beim Sozialgericht und werde abwarten.

    LG

    Michael
     
  8. halbnull

    halbnull Neues Mitglied

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    30 v.h. - mehr nicht?

    hallo petra,

    zunächst sei dankbar, dass du bereits 30 v.h. anerkannt bekommen hast. das ist schon nicht so selbstverständlich.

    doch nun heisst es weiter kämpfen. dazu erstmal wünsche ich dir durchhaltevermögen und nerven.

    der verfahrensablauf ist relativ einfach.

    widerspruch gegen den bescheid einlegen und akteneinsicht fordern, wenn du es selbst machst.

    solltest du gewerkschaftlich organisiert sein, dann sprech mit deiner gewerkschaft. diese haben den dgb-rechtsschutz an der hand, der nach absprache den vorgang übernimmt. diese bekommen auch die komplette akte vom versorgungsamt in die hand und können daher auch kopien ziehen. als privatperson kannst du es nicht.

    wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, prüfe ob der sozialgerichtsrechtsschutz inbegriffen ist. wenn ja, so kannst du auch über einen anwalt (ich würde dann fachanwalt für sozialgericht empfehlen) den einspruch einleiten.
     
  9. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Petra,

    seit wann hast Du Beschwerden? Prozente bekommst Du nur auf Beschwerden die mindestens seit 6 Monaten bestehen. Entscheidend sind auch nicht die Diagnosen sondern die daraus resultierenden Einschränkungen. Wichtig wäre in dem Widerspruch alle Einschränkungen aufzuführen. Letztlich wird die Entscheidung nach Lust und Laune des Sachbearbeiters getroffen :mad: . Sinnvoll ist auch eine Akteneinsicht, die Dir nicht verwehrt werden kann, aber Dir durchaus wichtige Infos für den Widerspruch liefern kann, wenn bestimmte Unterlagen von Ärzten nicht angefordert wurden, die Deine Einschränkungen belegen.

    @Specki
    "Dräng darauf, dass du zu einem neutralen Gutachter kommst" Als ich diesen Satz las mußte ich lachen, denn das VA Köln hat mich zu 2 ganz tollen Gutachtern geschickt. Die waren total neutral... :( Erst das SG Köln hat mich zu einem wirklich neutalen Gutachter geschickt und somit wurde mein GdB von 60% +"G" auf 80% + "G" erhöht.

    Viele Grüße und viel Erfolg mit Ämtern und Behörden
    Jürgen
     
  10. Petra0507

    Petra0507 Mitglied

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    Dinslaken
    Hallo,

    danke erstmal für eure Antworten,

    bei mir wurde am 11.6.07 die diagnose Cp, und fibro gestellt. Ich bin mit extrem starken entzündeten sprungegelenken in die rheuma klinik gekommen. da wurde dann noch festgestellt das ich in mehreren gelenken cp und athrose habe. unter anderem wurde dann auch die fibro festgestellt,wovon ich vorher noch nie was gehört habe. Die wurde aber bei dem gdb NUR mir schmerzen im rückenbereich anerkannt. Ich habe aber bei weitem viel mehr beschwerden,zbs, ganz schwere konzentration störung, die teilweise so schlimm waren das ich nicht mehr wuste wie manche wörter geschrieben wurden,starke vergesslichkeit, schwere erschöpfungs erscheinungen, ständig müde, magen darm probleme,sehr reizbar, starke schweißausbrüche, reitzblase, schmerzen überall. Ich frage mich da wirklich wie ich so wieder arbeiten soll, und warum es nur so niedrig bewertet wird.
    ich habe gelesen das der gdb nicht mit rente zutun hat. meine Frage, hätte ich eine möglichkeit auf zeit rente zu bekommen? Weil so wie ich mich fühle kann ich nicht mehr arbeiten.wo und wie muß ich die rente beantragen???

    im übrigen hat die rheumaklinik den gdb antrag für mich gestellt,ich gehe davon aus das sie alle unterlagen bekommen haben.

    lg Petra
     
  11. Mupfel

    Mupfel Guest

    Hallo Petra

    Zumindest beim Thema Rente kann ich einiges beitragen. Ich habe eine befristete Rente erhalten (allerdings auf Grund der Lungenfibrose) und im KH wurde mir gesagt dass ich "versuchen soll, Rente zu beantragen".

    Ich habe also mit meiner Hausärztin gesprochen und Sie gebeten mir alle Befunde zu kopieren die mit dieser Diagnose in Zusammenhang stehen.

    Du fragst wer dafür zuständig ist? Der Rentenversicherungsträger. Mein Rentenversicherungsträger ist z. B. die Mitteldeutsche Rentenversicherung. Adressen im Telefonbuch oder Internet finden - kein Problem :)

    Dann habe ich mich hingesetzt und an den Rentenversicherungsträger einen Brief geschrieben:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich eine (zeitlich befristete?) Rente.

    Meine Diagnosen: .... "

    Hier habe ich kurz zusammengefaßt was ich habe, keine Sorge - der RV-Träger holt sich alle Befunde nocheinma.

    Daraufhin kam 3 Wochen etwa später ein Brief, ich sollte mich dort vorstellen. Die Sachbearbeiterin hat mich ausgefragt und alles notiert. Befunde habe ich mitgebracht - alles, was ich hatte. Auch Rö-Aufnahmen (Gott sei Dank inzwischen alle auf DVD).

    Der Antrag ist viele Seiten lang. Dann habe ich den Antrag unterschrieben - viele Unterschriften :) - und der Antrag wurde bearbeitet. 8 Wochen etwa später erhielt ich eine Einladung zu einer ärztlichen Untersuchung bei der RV. Die dauerte wieder 1 Stunde etwa, viele Fragen, auch ein Gespräch (auch psychologische Richtung), Befunde ansehen, körperliche Untersuchung usw.

    Einen Monat später erhielt ich einen Bescheid über die Zuerkennung der zeitlich befristeten Rente über ein Jahr, welche Ende Mai 2008 ausläuft. Ich werde also Anfang Februar einen Antrag auf Verlängerung stellen. Was sollte ich sonst tun, hinzwischen kam ja noch die rheumatische Schiene hinzu ...

    Viel Glück.

    Mupfel

    Wenn du noch Fragen hast, ruhig Fragen, und schau zu dass du dir einen Hefter anlegst in dem du ALLE Befunde für dich noch einmal sammelst.Bei den Behörden geht oft etwas "verloren"!
     
  12. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

    Registriert seit:
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    709
    Bescheid vom Versorgungsamt

    Hallo,
    alle wichtigen Vorgehensweise wurde bereits genannt. Nach meiner Erfahrung bringen die Widersprüche häufig nichts; eine Klage dauert zu lange und oft wird man mit Präzedenzfällen, die erfolglos waren, mürbe gemacht, die Klage zurück zu nehmen.
    Mein Tipp: erst mal anhand der "Akteneinsicht" schauen, was die Ärzte, Reha-Einrichtungen usw. überhaupt für Diagnosen angegeben haben. Seitens dieser Zielgruppe muss nämlich nur ein vom Versorgungsamt beigefügtes Formular ausgefüllt werden. Selten oder nie fügt der angeschriebene Arzt ein von ihm verfasstes Attest bei. Die "Schreibtisch-Ärzte" beim Versorgungsamt haben m.E. zu wenig Informationen und eine zu hohe Entscheidungsgewalt.
    Ich würde den Widerspruch zurück ziehen und nach ca. 3-4 Monaten einen "Änderungsantrag" stellen. Den eigenen Haus-/Facharzt für das Krankheitsbild sensibilisieren und um ausführliche Berichterstattung anstelle des Formulares bitten. Statt unter Diagnose z.B. "Arthrose 3. Grades" könnte z.B. auch stehen: der o.g. Patient ist nicht imstande lange zu gehen und zu stehen, oder: ist gegenüber einer gleichaltrigen gesunden Vergleichsperson 100 % benachteiligt. Nur wir selbst können gut für uns sorgen!!!
    Auch mal bei "google" eingeben: Verfahren beim Versorgungsamt oder Behinderung und Ausweis.
    Bei den Landschaftsverbänden gibt es die sehr aufschlussreichen orange-farbenen Hefte "Behinderung und Ausweis" und weitere hilfreiche schriftenreihen.
    Einfach mal nachfragen,

    viel Erfolg wünscht,
    Reisemaus
     
  13. Granny

    Granny Mitglied

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    10. Oktober 2005
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    563
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    Hessen
    Hallo Petra

    Hallo Petra,
    ich kann nur mal berichten was ich gemacht habe.
    Ich habe wegen eines Bandscheibenvorf. seit 1984 einen GdB von 30%.
    Im Jahr 2006 wurde bei mir Psoriasis-Arthritis festgestellt.Ausserdem habe ich noch andere Autoimmunerkrankungen.
    Im letzten Jahr (Dez.) habe ich selber einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt.Mit Angabe meiner Beschwerden und welche Einschränkungen ich habe.Ich habe nicht mal irgendwelche Befunde mit eingereicht-nur alle Ärzte und Kliniken angegeben.
    Im März 2007 bekam ich dann den Bescheid.Mit erstaunen habe ich festgestellt das mir sofort 60% zugesprochen wurden.
    Ich glaube das es wohl auch nach Bundesländern unterschiedlich gemacht wird.
    Ich weiß,das sich auf jeden Fall ein Einspruch lohnt.Du musst aber die Frist beachten.Viel musst du nicht schreiben-eben nur das du Einspruch gegen den Bescheid vom ........erhebst,das reicht.
    Leider wird das bestimmt wieder ca.3Monate dauern bis sich das Versorgungsamt meldet-macht nix,einfach durchhalten.
    Ich wünsche dir ganz viel Erfolg und drücke beide Daumen dafür;)

    Viele Grüsse aus Hessen

    Granny
     
    #13 31. August 2007
    Zuletzt bearbeitet: 31. August 2007
  14. StephD

    StephD Neues Mitglied

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    Geh auch auf die Fibro ein

    Ich hab mir noch mal das schlaue Büchlein (GdB Tabelle) rausgekramt.
    Wie schwer beeinträchtigt Dich die Fibro ? Eigentlich eine blöde Frage, ich weiß....:o
    Je nachdem wie schlimm es ist kann es nicht schaden, wenn Du im Hinblick auf die Fibro erwähnst, dass diese dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden verursacht, sowie therapeutisch schwer beeinflußbar ist.
    Was ja leider definitiv so ist. Das ist zwar ein Maßstab nachdem entzündlich rheumatische Erkrankungen bewertet werden. Laut GdB Tabelle ist die Fibromyalgie jedoch im Einzelfall analog zu beurteilen.
    Ich musste leider auch Widerspruch einlegen. Ist schon blöde, wenn es einem schon so dreckig geht, und man dann noch um alles kämpfen muß.
    Eigentlich wollte ich mich nie mit der GdB Tabelle beschäftigen, aber wenn man keine Wahl hat.....
    Ich drück Dir die Daumen.
    Liebe Grüße,
    Stephanie
     
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