führerschein.......

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von kathyB, 20. August 2007.

  1. kathyB

    kathyB Realistin

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    vor fast 1 1/2 jahren habe ich den b führerschein begonnen, leider musste ich nach etwa der hälfte unterbrechen, weil zu der zeit meine *gesundheitlichen katastophen* eskalierten.
    aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.....

    wenn ich endlich das cortison *weiter runter* habe.. sprich meine nerven wieder *besser* sind, möchte ich aber weitermachen.
    nun kam die frage meines fahrlehrers, ob ich das denn dürfe, könne.... usw.

    ähja.... können *tu* ich.... trotz bisher 50% gdb, aber darf ich auch?
    gibt es denn gesetze und/oder voraussetzungen , die einer rheumapatientin (cpa/takayasu) das autofahren verbieten?
    kennt jemand diese problematik?

    gruss

    kathy
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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  3. kathyB

    kathyB Realistin

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    danke..

    aber.... öh..... sehprobleme durch takayasu.....????????????
    ich habe zwar neuerdings morgens nach dem aufstehen immer verklebte augen, was mich mächtig irritiert.... aber sehprobleme nicht.

    *grübel*

    aber ich geh erst mal lesen....

    gruss


    kathy
     
  4. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Hallo Kathy,

    der Link von Kukana ist ja schon sehr aufschlussreich. Der GdB hat erst einmal nichts damit zu tun, dass Du nicht Auto fahren darfst! Wichtig sind nur evtl. Einschränkungen. Mein Fahrlehrer sagte damals zu mir, wenn ich keinen Schulterblick machen könnte, dann könnten wir auch keine Prüfung "fahren". Er hatte sich offensichtlich mit dieser Problematik überhaupt noch nicht befasst. Natürlich kann man - auch mit Einschränkungen wg. defekter HWS - einen Schulterblick machen (in dem man den ganzen Oberkörper "mitnimmt") und damit auch die Prüfung absolvieren!!!

    Den Sehtest beim Augenoptiker hatte ich auch nicht bestanden, und da wurde ein Gutachten vom Augenarzt verlangt. Kostete zwar zusätzlich Geld, aber dafür wurde ich auch gründlichst untersucht - und ein Führerscheinerwerb letztlich befürwortet.

    Das sind bloß mal zwei Beispiele. Wenn Du selber meinst, Du kannst das machen und der Fahrlehrer sowie der Prüfer keine gravierenden Mängel (körperlichen Einschränkungen) beim Fahren feststellen, spricht meiner Ansicht nach auch nichts dagegen.

    lg
    Susanne
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Takayasu ist ja eine Entzündung der Aorta ( wenn ich das richtig verstehe), es scheint mir durchaus möglich zu sein, dass diese Entzündung auch auf die kleineren Gefässe übergeht und diese enden z.B. auch im Auge. Wenn die Netzhaut nicht ausreichend durchblutet wird, fallen Teile aus. Symptome für dies spezielle Form wären: diffuses und manchmal einseitiges Kopfweh (sollte man nicht mit einer "normalen" Migräne verwechseln), auch Fieber, Gewichtsverlust und/oder Schlaflosigkeit, Schmerzen beim kauen sowie Schluckbeschwerden, in ca. 30% Fälle treten auch Sehstörungen auf.

    Allein wegen der NW der Medikamente würde ich regelmässig zum Augenarzt gehen.

    Gruß Kuki
     
  6. kathyB

    kathyB Realistin

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    aorta...


    generell gefässrheuma, das besonders die aorta *angreift*.
    sie entzündet sich... und *macht* immer mehr *zu*.
    an den engstellen sammeln sich thromben.... sagte mein doc..... die sich plötzlich lösen können......folgen bekannt.

    fieber, schlaflosigkeit und gewichtsverlust, gering aber kontinuierlich...kann ich bieten.....

    danke für die info....... takayasu ist so neu, dass die infos im netz relativ diffus sind.
    also auch noch einen augenarzt termin....

    kathy
     
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