Urheberrecht auch im Internet ...

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Robert, 12. August 2007.

  1. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Bilder im Internet

    Wie auf dem Workshop besprochen will ich einmal einen kleinen Leitfaden für Bilder und deren Verwendung im Internet zusammenstellen.

    1.) Fotografieren an sich:

    Grundsätzlich kann jeder alles fotografieren, solange man sich in der Öffentlichkeit befindet. Was Gebäude betrifft: es gibt in Deutschland die sogenannte „Panoramafreiheit“, sprich eine Aufnahme auch von einem urheberrechtlich geschützten Gebäude ist zulässig, solange ich mich dazu auf öffentlich zugänglichen Wegen befinde und keine Hilfsmittel nutze (z.B. Leiter o.ä.).
    2.) Veröffentlichung von Bildern:

    Was man fotografiert hat, möchte man anderen natürlich auch zeigen. Hier sind aber Grenzen gesetzt, die beachtet werden sollten. Was Blümchen- und Landschaftsaufnahmen angeht, so ist das unkritisch, aber der ICE der Deutschen Bahn ist urheberrechtlich geschützt, somit kann er nicht ohne Zustimmung der Bahn auf einem Foto veröffentlicht werden.
    Noch interessanter wird es, wenn Personen auf dem Bild zu sehen sind. Eine Veröffentlichung ist hier nur sehr eingeschränkt möglich:
    a) die abgebildete Person hat der Veröffentlichung zugestimmt – am besten schriftlich.
    b) Die Person wurde für die Aufnahmen bezahlt (Fotomodel z.B. für Katalogaufnahmen)
    c) es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte aber nur in dem Kontext, in dem die Person bekannt ist: die Bundeskanzlerin bei einer Rede ist ok, die Kanzlerin beim Badeurlaub ist nicht erlaubt.
    d) die Personen sind Beiwerk, sprich im Grunde beliebig austauschbar.
    e) die Personen waren bei einer Veranstaltung, bei denen regelmäßig damit zu rechnen ist, daß fotografiert wird (z.B. bei einer Demo oder einem Fußballspiel). Hier sind die Grenzen allerdings fließend, teilweise werden Portraitaufnahmen (also Fotos von Einzelpersonen) bei einer solchen Gelegenheit von den Gerichten als nicht zulässig erachtet.
    Es geht dabei nicht nur um das Internet – das Aufhängen eines Bildes im heimischen Flur ist in dem Moment eine Veröffentlichung, in dem Dritte, sprich Besuch, das Bild sehen können.

    Das Recht zur Veröffentlichung hat zunächst auch nur eine einzige Person: der Urheber, also der Fotograf. Die abgebildete Person hat ohne Zustimmung des Urhebers kein Recht, das Bild zu veröffentlichen!

    Wenn man vom Fotografen die Zustimmung zur Veröffentlichung hat, dann gehört es zum guten Ton, den Urheber auch zu nennen. Es ist nicht nur taktlos, das nicht zu tun, sondern auch teuer.
    3.) Nutzung von Bildern bzw. fremden Inhalten aus dem Internet

    Der Punkt ist recht einfach: solange das Bild nicht unter einer Lizenz veröffentlicht ist, die die Nutzung erlaubt (gemeinfrei oder auch Teile von Creative Commons), ist jede Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers eine im Zweifelsfall teure Angelegenheit, weil es sich schlicht und ergreifend um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Und an diesem Punkt sind die Gerichte mittlerweile recht wenig zimperlich.

    Ein kleines Rechenexempel:

    Das Bildhonorar würde für die Nutzung 50€ betragen, dann kostet der vergessene Urheber 50-100€ zusätzlich, das Vergessen der Zustimmung 50-250€.
    400€ für ein einzelnes Bild aus dem Internet sind sicher der ungünstigere Weg, wenn eine einfache Frage per Mail das Ganze übersichtlicher und rechtlich einwandfrei gemacht hätte. Vielleicht hätte der Urheber ja sogar auf ein Honorar verzichtet ...
    4.) Zitate

    Zitate sind zulässig – solange es Zitate sind. Sprich ein Auszug aus einem Werk, mit der zugehörigen Quellenangabe. Der Gesamttext ist sicher kein Zitat mehr – und ein Bild zu zitieren dürfte schwer fallen.

    Wenn ich also zitieren möchte, dann mache ich das Zitat zum einen als solchen kenntlich, zum anderen schreibe ich dazu, woher das Zitierte stammt. Beispiel:

    Zitat: „Text“ [Quelle: Text-Online vom 12.08.2007, http://hierherstammtdertext.de/verzeichnis/link.html]

    Wenn man zitieren möchte, dann WÖRTLICH … Auslassungen sind dann als solche zu kennzeichnen (...) und eigene Anmerkungen (Anm. d. Red.) oder Hervorhebungen auch (Hervorhebung d. Autor).

    Man sollte es auch vermeiden, das Zitat so aus dem Kontext zu reißen, daß es sinnentstellend wirkt.

    5.) Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes

    Hier gibt es verschiedene Fristen – 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung zum Beispiel bei Lichtbildwerken. Bei den meisten lebenden Urhebern stellt sich diese Frage somit nicht ...

    So, ich hoffe, daß hiermit ein paar Fragen zur Verwendung von Bildern und Texten erst mal beantwortet sind.



    Liebe Grüße Robert


    [FONT=&quot][/FONT]
     
  2. Mupfel

    Mupfel Guest

    Fragen zum Urheberrecht

    Hi Robert, ich habe eine, nein einige Fragen an dich :)

    Ich habe eine Homepage über Tolkiens Werke, sie ist komplett wird aber ständig erweitert. Auf der Startseite ist ein Zitat aus einem Buch (HDR 3)
    und ein kleines Popup zeigt einige Darsteller aus dem Film (Autogramme die ich von einigen der Darstellern persönlich!) erhalten habe und einige Bilder von Darstellern. Wie schaut es damit aus?

    Und außerdem habe ich zwei Gedichte mit eingearbeitet. Natürlich mit Quellen/Seitenangaben.

    Ich wäre dankbar für einige Tipps.

    Mupfel
     
  3. kukana

    kukana in memoriam †

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    Auf meiner Homepage gibt es eine Verlinkung zu der Firma in der ich arbeite, diese Verlinkung habe ich ganz oben absegnen lassen. Ebenso eine Verlinkung zu einer Firma die Urlaub anbietet und Inseln weltweit verkauft.

    Hier auf R-O bin ich einmal gebeten worden ein Foto zu entfernen, da dafür ein Exclusicrecht an eine Zeitung vergeben wurde.

    Ich seh nach wie vor viele Bilder hier, die ja irgendwem gehören(nicht dem Ersteller des Posting). Habe aber ehrlich auch nicht die Zeit alle Beiträge daraufhin abzuklopfen, daher sollten alle User hier wirklich mitarbeiten, denn letztendlich wird der Forenbetreiber Probleme bekommen.
     
  4. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Der Link an sich ist solange unkritisch, wie nicht auf illegale Inhalte verlinkt wurd oder der Link in einem Umfeld erscheint, welches für die verlinkte Seite
    nachteilig sein kann.

    Beispiel: Der Link auf die Musikgruppe "Stumme Sänger" unter der Rubrik "Meine Lieblingsmusik" ist durchaus ok. Der Link auf das Waschmittel "Rostbrauner Zwerg" unter "Hilfe, meine Wäsche wird beim Waschen schmutzig" ist eher mit Vorsicht zu genießen.

    Dann ist noch die Frage, in welchem Umfeld ich den Link setze: auf meiner eigenen Homepage kann ich weitesgehend tun und lassen, was ich will. Hier allerdings sollte nicht Alles und Jedes verlinkt werden. Werbund ist sicher nicht unbedingt willkommen (da schließe ich für meinen Teil ganz persönlich die Eigenwerbung ein), und Links zu Angeboten, die mit dem Nutzerkreis von RO nicht so ganz kompatibel sind, sollten auch vermieden werden.

    Was die Bilder angeht: ich vermute zwar, daß sich niemand über ein Pop-up der Autogrammkarten aufregt, aber Du brauchst auch hierfür die Zustimmung des Urhebers. Ein Beispiel: Die Bilder der Autogrammkarten sind nur für die Nutzung als Autogrammkarten lizensiert worden. Dann bekommt als erstes derjenige, der die Bildrechte erworben hat, die nette Frage, wieso er sie nicht lizensiert im Internet nutzt. Irgendwann wird diese Frage an Dich weitergereicht ...

    Es ist einfach eine unberechtigte Vervielfältigung und Veröffentlichung ... sorry.

    Noch eine Geschichte am Rande: es kommt hin und wieder vor, daß Nutzer in Foren fremde Bilder als eigene ausgeben. Es dauert aber in aller Regel nur wenige Stunden, bis das beim eigentlichen Fotografen ankommt - die Welt ist da erstaunlich klein. Selbst wenn Bilder eines deutschen Fotografen in einem russischsprachigen Forum auftauchen :D

    Gruß Robert
     
  5. Mupfel

    Mupfel Guest

    Hi Robert,

    guten Morgen. Danke für deine Hinweise. Ich habe mich erstmal daran gehalten und alle Bilder entfernt. Auch das Popup. Ich werde mit dem Verlag und dem Filmverleih Verbindung aufnehmen ob ich diese Dinge verwenden darf. Auch die Adressen der Künstleragenturen habe ich mir aufgehoben - ich schreibe sie halt mal an. Mal sehen, was passiert.

    Die zwei Gedichte habe ich ebenfalls entfernt, aber das dürfte keine Schwierigkeiten machen, wenn ich Hobbit-Press anschreibe und ihnen anbiete einen Link zu ihnen zu setzen oder sogar ihr Banner, dann lassen sie mich bestimmt einige Buchcover und die zwei Gedichte in meiner Seite darstellen. Wir werden sehen :D

    LG Mupfel
     
  6. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

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    Lieber Robert,

    wie sieht es mit Bildern aus, die zur freien Benutzung angeboten werden (Direktverlinkung natürlich nicht erlaubt!)? Ich denke da z.B. an Rippschneider etc., wo in den Regeln eindeutig steht, dass die Gifs frei zur Verfügung stehen, Direktverlinkung aber nicht erlaubt. Erlaubt ist aber, wenn man die Bilder auf den Rechner ladet, und mittels eines Uploaders hochladet.
    Wie sieht da die Sachlage aus?

    Lieben Gruß

    suse
     
  7. Mupfel

    Mupfel Guest

    Hi Robert

    Ich habe die erste Antwort erhalten. Ich darf die angefragten Bilder benutzen wenn ich sie mit dem Link auf das Unternehmen verbinde.

    Ich nehme an dass damit gemeint ist, das betreffende Bild anzuschauen und bei clicken auf das Bild zu diesem Unternehmen geführt zu werden. Das ist doch so, oder? Das ist nicht schlimm da mein Programm eine Hirarchie hat und man sofort wieder "nach Hause" findet :)

    Also denke ich, dieses müsste klargehen, oder?

    LG Mupfel
     
  8. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo suse,

    ohne dass ich robert vorgreifen möchte....;)
    die antwort gibst du dir doch schon selber!
    kopie von startseite rippe........
    Alle Gifanimationen auf den folgenden Seiten sind frei und kostenlos herunter zu laden und stehen zur freien Verfügung. Ausgenommen sind andere Gif-Archive.

    also, ist doch alles klar! ;) :D marie
     
  9. Mupfel

    Mupfel Guest

    LOL - das ist ein zweischneidiges Schwert :)

    Ich habe jetzt einen kurzen Disput mit einem Verlag gehabt. Es ging darum dass man zwar keine Texte abschreiben darf , war mir klar, aber man kann mit eigenen Worten eine Geschichte erzählen.

    Das ist schon mal gut, denn das habe ich gemacht. Die Bilder der Büchercover brauche ich bloß verlinken, das geht auch. Bei einem Gedicht waren wir uns nicht einig. Ich kenne das Gedicht von Nimrodel langsam auswendig und mag es sehr. Ist das nun zitiert oder mit eigenen Worten erzählt ...? Wir konnten keine Einigung erzielen. WAS meint ihr? :D

    LG Mupfel
     
  10. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    ....schwieriges und umfangreiches thema ...... möchte nicht wissen, wo mittlerweile unsere "körperbilder":D aus der ro - fotogalerie schon überall rumschwirren ...... sie sind doch eigentlich für ärzte und vor allemfür studenten nicht uninteressant, oder?
    danke robert für deine umfangreichen infos.
     
  11. kukana

    kukana in memoriam †

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    zu 1. es ist unabhängig davon ob du Spaß am Hochladen von Bildern hast, es geht um die Rechte die ein Fotograf an seinem Ursprungsbild hat, bzw. die Person an ihrem eigenen Bild. Du kannst also nicht einfach googeln und irgendwas hochladen, das geht nicht. Bei eigenen Bildern muß man das auch immer im Hinterkopf haben, dass man Personen z.B. ncht einfach ungefragt ins Internet stellen darf ohne die Erlaubnis zu haben. Wenn also bei unseren Fotos von Usertreffen einer sich dagegen ausspricht, weil er sich dort entdeckt hat, muß das Bild herausgenommen werden.

    zu2. die Abmahnung erfolgt meist an den Forumsbetreiber, der verantwortlich ist für den Inhalt der Seite.

    zu3. Austauschbörse ist richtig, hier gehts vorrangig um Rheuma. Der Kaffeeklatsch und die Usertreffen stehen hierbei hintanan, so schön die auch sind. Und um sich über Rheuma auszutauschen, benötigt man lediglich die Info über die Lizenzhintergründe für Zeitungen oder andere Webseiten.

    LG, Kuki * die einige Beiträge von hinten = 2001 an , durchliest und falls nötig "repariert".
     
  12. kukana

    kukana in memoriam †

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    @andre, wir wollen hier ja weiterhin Spaß haben, aber an gewisse Regeln muß sich jeder Mensch halten genau wie beim Autofahrenm Arbeiten und überhaupt im Leben. Und wenn der Betreiber Ärger bekommt und keine Lust mehr hat weiter zu machen - was dann?
     
  13. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Hallo André,

    es geht nicht darum, den Spaß zu verderben, sondern zu erhalten.
    Leider ist es so, daß Familie Langer primär in der Verantwortung steht und eine Klage erstmal dorthin wandert - das macht bestimmt viel Spaß. Selbst wenn der eigentliche Verursacher feststeht, kommt immer noch eine Haftung als Mitstörer in Frage, wenn Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung besteht.

    So, danach wird dann die Adresse des eigentlichen Verursachers ermittelt, der dann auch einen spassigen Brief bekommt.

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und in einigen Portalen, in denen es um Fotografie geht, hast Du bei Urheberrechtsverletzungen schneller Post vom Anwalt, als Du den Text zum Bild eingetippt hast.

    Selbst wenn Du nur ein Bild klaust: dann hast Du keine Chance auf ein Gerichtsverfahren, sondern in der Regel die Gewissheit - es sei denn, die Rechnung, die der Anwalt gleich beilegt, wird bezahlt - und die sind schnell vierstellig.

    Und zu Bildern ist das Einhalten der Regel recht einfach: Entweder hast Du das Bild selber gemacht, oder Du hast die Zustimmung des Urhebers, oder Du stellst es nicht ein. Ich sehe da nicht wirklich ein Problem.

    Und um es auf den Punkt zu bringen: Du darfst Dir Bilder im Internet ansehen - runterladen und auf Deiner Festplatte speichern darfst Du sie ohne Zustimmung nicht.

    Gruß Robert
     
  14. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Hallo Grummel,

    bei Zitaten ist die Quellenangebe erforderlich, aber ein Bild zu zitieren dürfte schwerfallen.

    Bilderklau fällt vielleicht vom Volumen her nicht so in's Gewicht wie MP3 und Videos, aber dennoch verdienen vor allem die Anwälte hieran nicht schlecht:

    Fremde Bilder bei ebay genutzt, die von einem anderen stammen: Abmahnung
    Fremde Bilder in anderen Foren benutzt: Abmahnung, Honorarforderung, Forensperre

    Es gibt keine Ausnahmeregel für Bilder, die eine Nutzung unter Hinweis auf die Quelle zuläßt.

    Bei Interesse kann ich Dir ein paar gute Anwälte in Sachen Bild- und Urheberrecht empfehlen.

    Hinsichtlich der Zitate aus Fachzeitschriften: das sind eben Zitate. Es werden hier auch nicht die kompletten Studien veröffentlicht, sondern die Keypoints zitiert. Das ist ein gar nicht mal so kleiner Unterschied ...

    Gruß Robert
     
  15. kukana

    kukana in memoriam †

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    Onlinerecht

    Urteil des OLG München von 2007
    U18 2067/07, K&R 2007, 531

    Die Verweisung eines Links auf eine Internetseite mit Abbildungen einer bestimmten person setzt laut OLG München eine vorherige Einwilligung voraus. Ansonsten wäre es eine unzulässige, öffentliche zur Schau Stellung der Person. Somit liegt ein Verstoß gegen §22 Satz1 2.Alt.Kunsturhebergesetztes (http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html )vor und dies kann sogar gerichtlich untersagt werden.

    Also bei Linksetzung auf eine fremde Hp immer vorher anfragen ob das ok ist.

    Gruß Kuki
     
  16. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    urheberrecht ... unsere bilder bei r.o.?

    hallo robert,

    wie ist das jetzt eigentlich mit den bildern, die wir hier in der "fotosammlung rheuma bilder" eingestellt haben???
    werden die nicht auch einfach gemopst? studenten z.b. .... die sicherlich gern mal auf "kopieren" klicken .... sind ja doch zum teil recht persönliche bilder, oder?
    da ich heute sehr wenig sehen kann, habe massive sehstörungen, wars das schon in kürze.
    vielen dank für eine hoffentlich schnelle antwort.....:confused:
     
  17. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo klaraklarissa,

    um diese zeit solltest du schlafen....;)

    es ist eigentlich ganz logisch, dass diese bilder dem gleichen
    urheberrecht unterliegen, wie alles andere auch.
    wer sie klaut verletzt besagtes recht.
    ich denke, wer aus bestimmten gründen bedarf an einem
    dieser bilder hat, kann sich an den user mit der bitte um verwendung richten........

    im netz fand ich kürzlich dieses:
    Alles, was nicht
    dem eigenen Kopf
    entsprungen ist,
    sollte
    RESPE(C)TIERT
    werden.
    (becx. )

    das gilt auch für signaturen!

    +++++++++++++++++++++


    hoffentlich konntest du ausschlafen! marie

    nachtrag:
    unter Nutzungsbedingungen rheuma-online steht.............

    Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Der gesamte Inhalt der Internet-Seite unterliegt dem Schutz des Urheberrechts..........
    weiterlesen in dem link
    .
     
    #17 29. Februar 2008
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2008
  18. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Hallo Klaraklarissa,

    ich denke, daß gerade von Studenten da ein geringeres Risiko ausgehen dürfte, denn deren Arbeiten werden in Ruhe kontrolliert, und die Profs sin din aller Regel schon in Sachen Urheberrecht ein wenig sensibilisiert - und ich glaube, auch hier unterwegs, da sollte sowas eher schneller als langsamer auffallen.

    Ansonsten gilt, wie Marie2 schon schrieb, der Urheberschutz selbstverständlich auch für Deine Bilder hier ...

    Liebe Grüße Robert
     
  19. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    liebe marie, lieber robert,

    vielen dank für eure antworten. im eigentlichen sinne ist mir die sache auch klar, aber ... es gibt ja immer wieder schwarze schafe ;-).
    ... ausschlafen ist leider ein fremdwort für mich ..die nacht war dann gegen 07.00uhr vorbei. wenn ich jetzt auf die uhr schaue??:eek:
     
  20. Cailean

    Cailean Neues Mitglied

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    610
    Hi, ich hab auch mal eine Frage, denn viele zeigen hier Bilder von fremden Seiten( E Karten, etc) und das dann per IMG Tag von der fremden Seite.
    Haben die User alle eine Genehmigung? Wäre ja möglich.
    Ich kenne es nur, dass das nicht erwünscht ist.

    http://www.trafficklau.de/trafficklau.html

    man kann dem ja nachgehen und es gab schon Fälle wo man den Traffic nachzahlen musste.

    Noch was vergessen, wie sieht es denn aus, wenn die User die Bilder, Karten etc auf ihren Bilderservice, HP laden und dann das fremde Bild von ihrem Webspace aus ins Forum laden? da sind ja oft Copyrights drauf zu sehen und die stammen dann meist nicht vom betreffendem User.
    ich weiß natürlich, dass das Copyrighth in D nichts gilt, da wir ja einen Urheberschutz haben und das Copyright an sich also nur ein Symbol des Urheberrechtes ist.
    Und ich weiß, dass man Nutzungsrechte erwerben/weitergeben kann.

    Da ich in einigen Fotoforen unterwegs bin, kenn ich mich da ein bisschen aus und das wird da alles nicht geduldet.



    LG
     
    #20 9. September 2008
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2008
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