Verschlimmerungsantrag GdB?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Snowy, 26. Juli 2007.

  1. Snowy

    Snowy Neues Mitglied

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    Wuppertal
    Hallo,

    ich habe seit Sommer 2006 einen GdB von 30%. (Diagnose: cP)
    Nun wurde bei mir ein Bandscheibenvorfall, ein Bandscheibenschaden sowie eine Spondylarthrose diagnostiziert.
    Könnte ein Verschlimmerungsantrag Aussicht auf Erfolg haben?
    Vielen Dank für eure Antworten

    Viele Grüße
    Snowy
     
  2. Mupfel

    Mupfel Guest

    Hi Snowy

    Ohne Garantie auf Richtigkeit hat mir eine Mitposterin berichtet dass es keinen "Verschlimmerungsantrag" gibt. Sondern a) Nachreichen der neuen Befunde (mit Anschreiben natürlihc) und Bitte um Neubewertung oder gleich als b) neuen Antrag. Na klar würde ich das versuchen!

    Wie gesagt, ist aber nur ein weitergeben von Infos die ich auch erhalten habe :)

    Schönen Tag

    Mupfel
     
  3. Snowy

    Snowy Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Wuppertal
    Verschlimmerungsantrag

    Hallo Mupfel,

    vielen Dank für Deine Information.

    Vielleicht ist der Begriff Verschlimmerungsantrag einfach überholt. Ich werde es auf jeden Fall versuchen.

    Einen schönen Tag wünsche ich Dir!

    Viele Grüße
    Snowy
     
  4. Granny

    Granny Mitglied

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    Snowy Hallo

    Hallo Snowy,
    es heisst Verschlimmerungsantrag,den kannst du dir vom zuständigen Versorgungsamt zuschicken lassen.Einfach anrufen.Das ist jedenfalls bei uns in Hessen so.
    Allerdings musst du deine Verschlechterung schon ein halbes Jahr haben und dann kannst du einen Antrag stellen.
    Am besten fragst du auch mal deinen Hausarzt.
    Aussicht auf Erfolg kann dir keiner geben.Manchmal hat man nämlich das Gefühl das es auf den Bearbeiter deines Antrags ankommt.:rolleyes:
    Es ist auf alle Fälle ein Versuch wert:)Viel Erfolg!
    Viele Grüsse

    Granny
     
  5. laface

    laface Mitglied

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    hi snowy,

    1. du kannst nur gewinnen, wenn du einen antrag auf verschlimmerung stellst.
    2. ob du erfolg hast kann dir hier keiner zu 100 % sagen. dein arzt oder ein sozialverband müssten dir behilflich sein und dir eine entsprechende auskünfte geben können.
    3. die schwere deiner erkrankung (inkl. der einschränkungen) ist wichtig.

    @Mupfel

    wir können deiner mitposterin ja eine wette anbieten.
    welche begriffen die sachbearbeiter wohl besser kennen.
    ich denke sie kennen eher den begriff verschlimmerungsantrag als diese nette umschreibung von dir ;)

    auch im internet wird allgemein immer von einem verschlimmerungsantrag geschrieben.

    beispiel:
    http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/content.php&contentid=222

    man kann es auch antrag auf nachprüfung nennen.
    aber eigentlich ist es doch egal oder?
    hauptsache man weiß was gemeint ist...

    habt einen schönen tag

    herzliche grüße
    laface
     
  6. Mupfel

    Mupfel Guest

    Hi Laface

    LOOOOOOOOL - klar kannst du Recht haben, egal wie das Kind heißt, versuchen!!!!!!!!!!!!!!
     
  7. Snowy

    Snowy Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Wuppertal
    Hallo,

    habt Dank für eure Antworten!

    Ich werde "mein Glück" auf jeden Fall probieren.

    Aber es stimmt schon, dass es mitunter rein auf den Sachbearbeiter ankommt....

    Viele Grüße und einen schönen Tag!

    Snowy
     
  8. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    in NRW heißt der Antrag Änderungsantrag und man sollte sich darüber im Klaren sein, dass es bei einer erneuten Bewertung auch zu weniger Prozenten kommen kann, wenn sich Einschränkungen verbessert haben... Insofern kann man schon schon was verlieren...

    @Snowy
    Grundsätzlich werden die Einschränkungen und nicht die Diagnosen bewertet, so dass es wichtig ist, dass Du darstellt inwieweit Du durch den Bandscheibenvorfall im alltäglichen Leben behindert wirst. Erfolg kannst Du nur haben, wenn die Einschränkungen mindestens seit einem halben Jahr bestehen.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
  9. Snowy

    Snowy Neues Mitglied

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    Hallo Jürgen,

    danke für Deine Antwort.
    Ich werde die zusätzlichen Untersuchungsergebnisse meines Rheumatologen abwarten, da ich auch mit meinem Laufapparat:( wieder zusätzliche Probleme habe. Gerade im Fersenbereich sind die Schmerzen mitunter unerträglich.

    Viele Grüße
    Snowy
     
  10. mamma

    mamma Neues Mitglied

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    hallo,
    diese Anträge auf Schwerbehinderung, bzw. auf Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung kann man ohne weiteres auch aus dem Internet herunterladen und am Rechner ausfüllen. Das macht sich einfach besser
     
  11. mamma

    mamma Neues Mitglied

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    Dingelstädt
    Schwerghinderung ohne Anerkennung des Schwerbehindertenpauschbetrages

    ich bin seit 1999 an Rheuma erkrankt. Dieses Jahr habe ich mich durchgerungen, einenSchwerbehindertenantrag zu stellen. Nach 6 Wochen erhielt ich auch bescheid, dass ich mit Grad der Behinderung von 30 % anerkannt bin, jedoch ohne Schwerbehindertenpauschbetrag. :eek:
    Da diesem Staat nichts geschenkt werden kann, habe ich hier Widerspruch gegen eingelegt. Dieser läuft schon seit 1/4 Jahr - bisher ohne Antwort.
    Wie soll ich weiterverfahren?
     
  12. kathyB

    kathyB Realistin

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    448
    Ort:
    Oberbayern
    prozente----

    anrufen!!!
    auf der ablehnung steht garantiert eine telefonnummer des der zuständigen sachbearbeiterin.

    bei mir hat es geholfen..... ich kam so von 30% auf 50%.
    schenk nix her....

    kennst du den VDK?
    wenn es den bei euch auch gibt, werde mitglied.
    5€ im monat.... und sie sind sehr hilfreich sogar bei rechtlichen belangen.
    nein :)
    ich kriege keine prämie .....
     
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