Frage an die Mamis und auch Papis =)

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von suse19782002, 23. Juli 2007.

  1. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

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    Hallo Ihr Lieben,


    ich bin ja nun mit meiner Lütten seit letzte Woche Donnerstag krank geschrieben. Erst Magenverstimmung + Erbrechen, nun kam übers Wochenende noch eine dicke Mittelohrentzündung dazu.:(

    Nun ist es ja so, dass man für's Kind nur insgesamt 20 Tage, als Kranktage bezahlt in "Anspruch" nehmen kann.

    Ist es nun so, dass die Mutter 10 Tage, und der Vater 10 Tage "zustehen"? Oder darf ich als Mutter mich auch komplett die 20 Tage aufs Kind krank schreiben lassen? Natürlich wenns Kind krank ist.

    Und wie ist das mit der KK. Unsere Lütte ist bei mir mitversichert, der Papa aber bei einer anderen KK. Wenn er nun zu Hause bleiben würde, gäbe es da Probleme? Weil die KK ja den Lohn weiterzahlen muss.

    Und zählt das Wochenende mit zu diesen Krankentagen?

    Nicht, dass Ihr mich falsch versteht. Ich trau unserem Papa die fürsorgliche Pflege unserer Tochter schon zu...;):D. Aber meist ist es ja nun mal so, dass Schule oder Hort eben zuerst bei der Mutter anrufen. Zudem bin ich ehrlich, nutze ich jetzt die paar freien Tage auch, um wieder etwas Kraft zu tanken, da es mir momentan selbst nicht gut geht, und mir der Mut fehlte, mich selbst krank schreiben zu lassen (wegen Arbeit):rolleyes:.
    Huch, soviele Fragen...:confused::)
    Ich danke schon im vorraus.

    Liebe Grüsse

    suse
     
  2. poet4

    poet4 Mitglied

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    57
    Hallo Suse,

    jedes Elternteil kann je 10 Tage im Jahr in Anspruch nehmen - soweit ich weiß Arbeitstage..... nur bei Alleinerziehenden können die gesamten 20 Tage in Anspruch genommen werden.
    Genauere Infos bekommt man auf den Websites der KK - auch die entsprechenden Formulare.

    schöne Grüße

    Gaby
     
  3. JottJott

    JottJott Neues Mitglied

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    Anhalt-Bitterfeld
    Frag einfach mal bei Deiner KK nach. Bei meiner Kasse kann sich ein Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen auch die Tage des anderen "überschreiben" lassen.
     
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