Widerspruch oder Verschlimmerung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von jd4401, 19. Juli 2007.

  1. jd4401

    jd4401 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. August 2006
    Beiträge:
    122
    Hallo Ihr Lieben,

    habe heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen (Antrag Anfang Januar abgegeben). 50% ohne Merkzeichen (für Rheuma 30). Ich war ganz baff und sehr erfreut das das gleich beim ersten Antrag so gut gelaufen ist.

    Allerdings muß ich sagen das sich seitdem vieles verschlimmert hat. Es kamen viele neue Gelenke dazu (insgesamt nun ca. 50), ich mußte eine Studie abbrechen weil die Schmerzen einfach zu stark waren und die Medikamente nach wie vor nicht richtig anschlagen wollen.

    Nun weiß ich nicht ob dann nicht doch das Merkzeichen G noch angebracht wäre. Ich habe bei jedem Schritt Schmerzen (manchmal muß ich morgens auf allen vieren ins Bad krabbeln) und kann nur im Kriechtempo gehen. An Laufen ist gar nicht zu denken. Auch radfahren ist überhaupt nicht drin.

    Was meint Ihr? Ich bin natürlich überglücklich die 50 % bekommen zu haben, daher zöger ich jetzt doch einen Einspruch einzulegen. Oder soll ich noch ein bißchen warten und dann einen Verschlechterungsantrag stellen (nach welcher Zeit kann der eigentlich eingereicht werden?)?

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    liebe Grüße
    Dagmar
     
  2. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    647
    Hu hu erstmal Glückwunsch,

    hast d das G gleich mit beantragt gehabt? Wenn ja, dann Widerspruch, wenn nein, dann halt Verschlimmerungsantrag.


    Gruß mamaela
     
  3. jd4401

    jd4401 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. August 2006
    Beiträge:
    122
    Hallo mamaela,

    ob das G gleich mit beantragt wurde weiß ich nicht. Mein Orthopäde hat mir zu diesem Schritt geraten und er hatte mir gesagt ich soll nur draufschreiben wo ich überall Schmerzen / Probleme habe, die behandelnden Ärzte und den Rest macht dann er und die anderen Ärzte. Ich habe ja auch keine Prozente angegeben was ich meinte bekommen zu müssen. Von mir aus hätte ich wohl nie einen Antrag gestellt.

    Nach welchem Zeitraum könnte ich denn einen Verschlimmerungsantrag stellen?

    liebe Grüße
    Dagmar
     
  4. Kurt53

    Kurt53 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    3. Februar 2007
    Beiträge:
    209
    :) Hallo:)
    Nachdem du den Antrag schon im Januar gestellt hast,ist es durchaus denkbar den Antrag auf Verschlimmerung direkt zu stellen.Habe selber
    50% und möchte demnächst einen Verschlimmerungsantrag stellen.Bin
    allerdings zur zeit mit einem Widerspruch beschäftigt weil sie mir die Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt haben.Wenn das durch ist gehts ans
    Versorgungsamt. Stelle du ruhig deinen Antrag direkt . LG Kurt:)
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    671
    Ort:
    Rheinbach
    Hallo Dagmar,

    ich würde lieber einen Widerspruch einlegen, da sich ein Änderungsantrag (es gibt keinen Verschlechterungsantrag!) mit den Veränderungen seit dem letzten Antrag befasst und diese wären dann bei Dir innerhalb einiger Monate wahrscheinlich nicht gegeben. Das man Dich (eventuell) falsch beurteilt hat läßt sich jetzt noch am besten klären und die Wahrscheinlichkeit, dass man Dir wieder Prozente streicht (das kann bei einem Änderungsantrag auch passieren) ist so auch sehr gering. Allerdings solltest Du Dir darüber im klaren sein, dass es ein langer Weg werden kann und eine gerechte Beurteilung seitens der Versorgungsämter leider selten geworden ist. Aus diesem Grunde solltest Du auch den Weg vor das Sozialgericht nicht scheuen, zumal die ersten beiden Instanzen kostenfrei sind und keine Anwaltspflicht besteht.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden