Ich habe seit Jahren eine fortgeschrittene Morbus Bechterew Erkrankung und Neurodermitis (60 % GdB). Ich beziehe außerdem ALG II. Nun bin ich von der Arbeitsagentur zu einem Bewerbergespräch eingeladen worden, zwecks Aufnahme eines Ein Euro Jobs. Welche Tätigkeiten kann ich ablehnen? Wie sieht die Rechtslage aus? Kann mich ein Amtsarzt neubegutachten? Ferner werde ich im Januar 2008 eine EU-Rente beantragen (wegen fehlender Anwartschaftszeit ist dies erst dann möglich). Ich muß also noch die Zeit bis zur Verrentung überbrücken. Ich weiß dass ich mindestens 15 Std. pro Woche arbeiten muß um im ALG II Bezug zu bleiben, damit meine Pflichtrentenbeiträge gezahlt werden.
Hallöchen Nicclas, du kannst theoretisch jede Tätigkeit ablehnen, die dir aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Wenn dir also eine Gartenbautätigkeit angeboten wird, du aber schon bei der Hausarbeit Rückenprobleme hast - würde ich das auch so sagen. Schlag auch ruhig vor, dass du mit einer Begutachtung durch den Amtsarzt einverstanden bist, wenn du es denn bist und die das ansprechen. Das mit der geplanten Beantragung der EU-Rente würde ich auch erwähnen. Ist denn bei dir schon mal ein Amtsgutachten gemacht worden, von der Agentur? Den Satz versteh ich nicht so ganz - sollte dein Bedarf mit einem 15 Std. Job gedeckt werden (sehr unwahrscheinlich), würdest du nicht weiter ALG II beziehen. Würdest du allerdings einen schlecht bezahlten 40 Std. Job annehmen, kann ein weiterer ALGII Bezug möglich sein. Ich arbeite im JobCenter (hab bei der Arbeitsagentur gelernt) und habe selbst auch Bechterew - falls du also noch ne rechtliche Frage hast, kannst du sie gerne stellen - auch per PN. Lieben Gruß und trotzdem viel Erfolg! Ines