EU-Rente

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Speedy (HeJo), 23. Dezember 2002.

  1. hallo ihr lieben,

    wünsche euch allen erstmal noch einen schönen vierten advent, jetzt gehts mit riiieeesen schritten auf weihnachten zu :)
    hoffe ihr habt schon alles zusammen und müßt euch nicht wie ich leider morgen noch in den weihnachts-einkaufs-streß stürzen.

    mir ist nun, nach 10 monaten, entlich die EU-Rente bewilligt worden. Ich hatte den antrag dieses jahr anfang februar gestellt und sie wurde mir (seltsamerweise) nur bis 30.11.2003 bewilligt, was mich doch sehr gewundert hat.
    des weiteren gilt als rentenbeginn nicht der monat in dem ich den antrag gestellt habe, sondern der September letzten jahres, also 2001 (in dem monat hatte ich zusammen mit meiner hausärztin erstmals einen kurantrag gestellt)
    jetzt sagte mir eine freundin, daß es sein kann, daß ich wenn ich pech habe von der erstmal einbehaltenen rentennachzahlung nicht einen cent sehe, sondern eventuell selbst noch eine nachzahlung an krankenkasse oder arbeitsamt leisten darf!?!?
    hat jemand ähnliches erlebt und kann mir dazu etwas sagen?

    auch frage ich mich, was ist wenn sich im sommer raus stellt, daß ich bis dezember doch noch nicht wieder fit genug bin (sieht im moment alles leider immer noch mehr als mies aus!), kann man so einfach einen antrag auf verlängerung stellen? brauchte bisher übrigens noch nie zum vertrauensarzt oder MDK.
    schickt die bfa einen vielleicht von alleine nochmals in eine reha-klinik, um das ganze im rahmen einer reha neu zu beurteilen?
    weiß nur, daß in dem bericht von meiner reha in der rheuma-klinik bad nenndorf vom letzten jahr drin stand:
    ....."aufgrund der bestehenden spondarthritis etc......, beidseitigen opticusneuritis etc....in ihrem erlernten beruf als arzthelferin und in der zuletzt ausgeübten tätigkeit als med. schreibkraft nicht einsetzbar. aufgrund ihrer erkrankungen ist sie auch auf dem allgemeinen arbeitsmarkt nicht in der lage, einer regelmäßigen erwerbstätigkeit von wirdschaftlichem wert nachzugehen. eine erneute überprüfung des leistungsbildes sollte fühestens nach 12 monaten erfolgen."

    ich danke euch wie immer jetzt schon mal für eure antworten :)

    liebe grüße
    Speedy
     
  2. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Speedy,

    Bei der gewährung einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ist es durchaus üblich erst einmal 2 Jahre zu bewilligen. Wenn die Rente auf Zeit gegeben wird, beginnt immer erst nach 7 Monaten der Antragsstellung, die Rente, ist so gesetzlich geregelt. Ungefähr 4 Monate vor Ablauf dieser Rente, stelle beim Versicherungsamt, einen Weiterbewilligungsantrag. Wenn dies später passiert, kann es sein, dass Du auf die Weiterzahlung der Rente bis zur Bewilligung warten musst und es entstehen hier Zahlungsausfälle.

    mfg
    Klaus
     
  3. Pumpkin

    Pumpkin Guest

    Hi Speedy,

    also - die Krankenkassen, Arbeits- und Sozialämter bekommen nur die Beträge rückerstattet, die du zahlen kannst. NIEMALS wird ein Restbetrag übrig bleiben !

    Wenn die Rentennachzahlung da ist, bekommst du eigentlich nur die reguläre Rentenzahlung monatlich, der Rest wird an die anderen aufgeteilt.

    Ansonsten - ruhig Blut!

    Ich wünsche dir eine frohe Weihnacht, eine geruhsame Zeit und für das kommende Neue Jahr alles nur erdenklich Gute.

    Liebe Grüsse - Pumpkin
     
  4. deMehlinger

    deMehlinger Guest

    Hi Speedy,

    hast Du auch einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt? Würde ich in dem Zusammenhang auch mal beantragen oder aktuallisieren lassen.

    Gruß
    ALCO
     
  5. Re: EU-Rente Re: an ALCO, klaus u. pumpkin

    Hallo,

    erstmal euch allen danke für eure antworten :)

    an Klaus: wie meinst du das mit dem rentanbeginn 7 monate nach antragsstellung? habe den antrag im februar DIESEN jahres gestellt, die bfa hat den rentenbeginn aber rückwirkend auf september LETZTEN jahres gelegt, womit von den zwei jahren die bewilligt wurden jetzt mit datum des rentenbescheids nur noch 11 monate von übrig sind.

    an pumpkin: danke für deine lieben worte. was meinst du mit "bekommen nur die Beträge rückerstattet, die du zahlen kannst. NIEMALS wird ein Restbetrag übrig bleiben !"?
    meinst du damit, daß von der nachzahlung kein restbetrag übrig bleiben wird (was ich durchaus verschmerzen könnte), oder meinst du, ich muß evtl. nachzahlen, aber nur so viel, wie ich wirklich kann?
    sorry für meine doofen fragen :-/

    an Alco: was bitte ist ein nachteilsausgleich und vor allem, wo kann ich diesen antrag stellen und was bezweckt er?

    LG
    Speedy
     
  6. mary

    mary Guest

    Hallo Speedy!!

    Ruhig Blut!!!
    Ich kann Dir nur von meiner eigenen Erfahrung erzählen.
    Im Juli diesen Jahres hab ich einen Reha-antrag gestellt,welche im August stattfand.Dort wurde ich arbeitsunfähig entlassen,ich solle einen Rentenantrag stellen.Das hab ich im September gemacht. Am Freitag kam der Rentenbescheid (musste übrigens nie zum med.Dienst oder sonstwo).
    Rückwirkend zum Juli( Reha-antrag) wurde mir die Rente zugesprochen für die Dauer von 27 Monaten.
    Ich hab "Glück" und die Rente fällt höher aus als das Krankengeld,das ich bisher bekommen hab. Die Ausgleichszahlung erhält die Krankenkasse,die das Krankengeld,das ich seit Juli bekommen hab,einbehält und mir den Rest erstattet. Hab mich vorher einmal bei der Krankenkasse erkundigt,wie es im umgekehrten Falle wäre,d.h. dass die Rente niedriger ausfällt. In diesem Falle würden die Kassen kein Geld zurückfordern. Aber das kann ich nur so weitergeben,wie es mir gesagt wurde.

    Lass Dich nicht kirre machen,bleib ganz cool.
    Und mindestens 4 Monate,bevor die Rente ausläuft,stellst Du einfach einen Weiterbewilligungsantrag.
    Ich hoffe,ich konnte Dir ein bisschen helfen.
    Wünsch Dir frohe Feiertage!!

    Liebe Grüße - Pettersilia
     
  7. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Speedy,

    Das Rentengesetz schreibt vor, wenn man einen Rentenantrag gestellt hat, darf die erste Rentenzahlung erst nach 7 Monaten beginnen. Das aber nur, wenn die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt wird.

    Das Du die Rente ab September bewilligt worden ist, kann ich mir nur so erklären, Du hast einen Rehaantrag gestellt, der abgelehnt worden ist. In diesem Fall wird der Rehaantrag rückwirkend als Rentenantragsstellung angesehen. Nicht alles so schwarz sehen, stelle zur gegebenen Zeit einen Weiterbewilligungsantrag, dann musst Du wieder zum Gutachter und dieser prüft, ob Du weiterhin Rente bekommst !

    Ob Du noch eine Nachzahlung bekommst, steht im Rentenbscheid. Diese wird erst nach Prüfung (Arbeitsamt, Sozialamt, Krankenkasse) ausbezahlt. Alles was bis Dezember von einem Leistungsträger an Dich überwiesen worden ist, zieh von dem Nachzahlungsbetrag ab, was übrig bleibt bekommst Du.

    mfg
    Klaus
     
  8. Hallo Speedy!

    Bei mir läuft auch ein Rentenantrag. Die Rente wird frühestens 6 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls gezahlt oder mit Beginn des Monats, in dem Du den Antrag gestellt hast, wenn das später ist. Ein Reha- Antrag gilt auch als Rentenantrag, wenn die Reha erfolglos war. Wann dieser Versicherungsfall eingetreten ist, entscheidet die BfA. Da Du als arbeitsunfähig entlassen worden bist, war zu dem Zeitpunkt schon absehbar, daß Du erwerbsunfähig bist.

    Ob Du an die Krankenkasse mehr Geld zurückzuahlen mußt, als Du Rente bekommst, hängt von der Situation ab. Also frag bei Deiner Krankenkasse nach, wie es in Deinem Fall aussieht.

    Ansonsten wird eine EU-Rente grundsätzlich nur auf Zeit gewährt, also keine Bange, weil sie nur bis nächsten November gewähert wurde. Für einen Verlängerungsantrag brauchst Du auch nicht mehr so viele Formulare auszufüllen. Nach der zweiten Verlängerung erst kannst Du Widerspruch einlegen und eine unbefristete Rente beantragen, laut meinem Arzt.

    Wenn Du noch spezielle Fragen hast, kannst Du mich auch anmailen. Ein Freund von mir arbeitet bei der BfA. Der kann mir zumindest sagen,an wen Du Dich bei Fragen wenden kannst, wenn er Dir nicht helfen kann.

    Frohe Weihnachten

    Sonja
     
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