Steuern und Erwerbsunfähigkeitsrente ...

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von sam, 1. Juli 2007.

  1. sam

    sam Neues Mitglied

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    Hallo Zusammen, :)
    habe eine Frage:
    Wird man besteuert wenn man die Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht?
    Habe im Internet nachgesehen. Aber da fand ich nichts genaues.
    Habe in einem anderen Forum gelesen. Da hieß es, dass es es Gesetzeswiedrig wäre. Auch würde es, dass es gegen das Grundgesetz wäre, wenn die, die Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, besteuert werden würden.

    Wie ist das denn nun tatsächlich? :confused: Wie ist es, wenn man verheiratet ist?
    Im Falle, das es wirklich Gesetzeswiedrig wäre, aber man doch besteuert werden würde, würde man dann vor einem Gericht dann Recht bekommen? Durch Beispielsweise Präsidenzfälle?

    Wie ist das bei Euch???

    Ich würde es für einen Hammer finden, wenn dieses auch noch besteuert werden würde, wie eine normale Rente. :mad:
    Auf der anderen Seite wäre es nicht verwunderlich. Denn eigentlich ist ja schon alles besteuert was nicht Niet und Nagel fest ist. :(:mad:

    sam


     
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Sam,

    was ich weiß, ist, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente selbst wohl nicht versteuert wird, aber

    wenn Dein Partner verdient, dann wird diese Rente auf dieses Einkommen gerechnet... Dieses Einkommen wird auf versteuert - also Dein Mann/Partner muss eine erhöhte Steuer zahlen... Ergo wird die Rente/das Arbeitslosengeld/Sozi usw. wird indirekt mit besteuert....

    Von meinem Ex die Partnerin bekommt 400,00 Euro... Mein Ex durfte 600,00 Euro an Steuern nachzahlen und für das darauffolgende Jahr noch ein Mal 600,00 vorzahlen... der hat ganz schön geflucht... wie ihr Euch das Vorstellen könnt...

    Ich hoffe, dass es hier jemand besser erklären kann als ich... auf jeden Fall würde ich diesen Thread gerne mit in die Sozi. Linksammlung aufnehmen, falls es noch zu einer korrekteren u besseren Definition u Erklärung kommt.., denn ich denke, dass es alle angeht... ;)

    Viele Grüße
    Colana
     
  3. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    Hallo Sam,

    schau mal hier nach:

    http://www.cecu.de/229.html

    http://www.cecu.de/1321.html#c788

    Zitat:
    Seit dem 01. Januar 2005 gilt für Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Schritt für Schritt werden so die Renten steuerpflichtig.
    Im Jahr 2007 unterliegen 54 Prozent der Rente der Steuerpflicht, 2008 müssen dann 56 Prozent versteuert werden - bis dann im Jahr 2040 die Renten zu 100 Prozent mit dem Fiskus abgerechnet werden müssen.
    Da es jedoch steuerliche Freibeträge und Sonderausgaben gibt, werden Bezieher von Erwerbsminderungsrenten in der Regel keine Steuern zahlen, sofern sie nicht über weitere Einkünfte verfügen.
    Zitat-Ende


    wenn Du verheiratet bist, werden die Einkünfte zusammengerechnet und dann wird auch die EU-Rente besteuert.
    Meine Rente wird also zu über 50% besteuert.

    LG
    Sabinerin
     
  4. Lilly

    Lilly offline

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    hallo sam,

    meine antwort wird dir zwar nichts nützen, aber zu deiner (vielleicht :D ) beruhigung beitragen: in österreich werden die renten alle besteuert,- renten zählen als einkommen. das pflegegeld wird nicht besteuert....
    das einzige, das wir in rente nicht bezahlen müssen, ist der arbeitslosen und arbeiterkammerbeitrag- den arbeitslos können wir nicht mehr werden ;) ....

    also geniesst noch die steuerfreie zeit!
     
    #4 1. Juli 2007
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2007
  5. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
    Hallo allerseits,

    habe ein wenig etwas zum Stöbern gefunden:

    http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C6079051_N9684_L20_D0_I636.html

    http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/12-alterseinkuenftegesetz.htm

    Renten, auch Erwerbsunfähigkeitsrenten, sind grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch nur mit dem sog. Ertragsanteil. Im Normalfall ergibt sich aber keine festzusetzende Steuer, wenn nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu versteuern ist.

    Bei Zusatzverdienst:
    Steuer schon, aber die wird bei Minijobs vom Arbeitgeber übernommen. Minijobs werden bei der persönlichen Einkommensteuer nicht angesetzt.
    -----------------------------------------------------------------------Was passiert wenn ein erwerbsunfähiger Frührentner einen Angestellten heiratet?

    In welche Steuerklasse rutscht der Angestellte und muss die Rente mit dem Einkommen des Partners versteuert werden?
    er arbeitnehmerehegatte erzielt einkünfte aus § 19 EStG.
    der frührentner erzielt sonstige einkünfte aus § 22 EStG.

    der arbeitnehmer erhält die steuerklasse III und die rente wird nur mit dem ertragsanteil besteuert (fiktiver zinsanteil).
    arbeitslohn + ertragsanteil werden dann zusammen der besteuerung nach dem splittingtarif unterworfen.
    -----------------------------------------------------------------------
    Erwerbsminderungsrentner - Wenn die Rente besteuert wird

    Steuerrecht für Renten und Rentenbeiträge

    Seit 2005 hat sich die Besteuerung von Renten und Rentenbeiträgen komplett geändert. Arbeitnehmer werden entlastet. Dafür besteuert der Staat zunehmend die Altersbezüge.

    Seit Anfang 2005 gilt in Deutschland die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Renten. Das bedeutet, dass Renten anders als bisher in ihrer gesamten Höhe der Einkommenssteuer unterliegen. Im Gegenzug können Arbeitnehmer ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer absetzen.

    Stufenweiser Übergang zur neuen Besteuerungsform
    In einer bis zum Jahr 2025 dauernden Übergangsphase gilt die Steuerfreiheit nur für einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge. Dieser Anteil beträgt im laufenden Jahr 24 Prozent. Er steigt jährlich um vier Prozentpunkte. Arbeitnehmer können also erst nach 19 Jahren ihre Zahlungen in die gesetzliche Rente voll von der Steuer absetzen.
    Da jetzige Rentner und Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Ruhestand gehen, ihre RV-Beiträge (fast) während des gesamten Arbeitlebens versteuern mussten, käme es zu einer großen Ungerechtigkeit, wenn auch ihre Renten gleich in voller Höhe der Steuer unterliegen würden. Deshalb "wachsen" Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung - analog zur Steuerfreiheit der Rentenbeiträge - schrittweise in die nachgelagerte Besteuerung hinein.

    Steuerfreier Renten-Anteil bleibt bis zum Lebensende konstant
    Im Jahr 2006 wird der steuerfreie Anteil der Rente für bestehende Altersbezüge und Rentenzugänge auf 52 Prozent festgesetzt. Er ändert sich im absoluten Betrag - einmal festgelegt - bis zum Lebensende nicht mehr. Anders ausgedrückt: Der steuerfreie Anteil der Rente bleibt immer gleich (fixer Rentenfreibetrag).
    Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden Rentenjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt pro Jahr. Wer ab 2040 in Rente geht, muss also seine gesamte Rente versteuern.
    Rentner mit kleineren Altersbezügen müssen auch künftig aufgrund eines entspechenden Freibetrags keine oder nur sehr wenig Steuern zahlen. Gleiches gilt für bestehende Renten und Arbeitnehmer, die in den kommenden acht bis zehn Jahren (abhängig von der Rentenhöhe) in den Ruhestand gehen.

    http://www.mdr.de/fakt/2588791.html
    -----------------------------------------------------------------------Wie hoch darf die Rente sein, damit es nicht zu einer Besteuerung kommt?

    Herangezogen wird die Summe der Bruttorenten aus der gesetzlichen Versicherung. Dazu zählen neben den Altersrenten z.B. auch Witwenrenten. Als grobe Richtlinie gilt bei Alleinstehenden die Grenze von 19.000 Euro pro Jahr. Bei Ehepartnern erhöht sich dieser Wert auf 38.000 Euro. Von dieser Summe werden die steuerlich abziehbaren Aufwendungen (wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge) abgezogen und so das steuerpflichtige Einkommen ermittelt. Da dieses vom Einzelfall abhängt, ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.

    http://www.lohi.de/text/aktuelles/060426a.htm

    -----------------------------------------------------------------------
    http://www.steuerrat24.de/data/alters/3abgekleibrenten.htm

    Ich hoffe, dass Euch damit ein wenig geholfen ist...

    Viele Grüße
    Colana

    User-Erfahrungen:

    http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=26918

    http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=28332
     
    #5 1. Juli 2007
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2007
  6. ClaudiaC

    ClaudiaC Neues Mitglied

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    St.Augustin
    Hallo zusammen,

    ich schreibe mal, wie das bei mir ist.

    Als ich noch gearbeitet habe, war ich Beamtin. Nun bin ich wegen Krankheit vorzeitig im Ruhestand, beziehe also weder Rente noch Pension, sondern eine Art Ruhestandsgehalt.

    Von dem "Gehalt" werden monatlich 73.-€ Lohnsteuer abgezogen. Zusätzlich habe ich durch meine 30% GdB noch einen Steuerfreibetrag in Höhe von etwas über 300.-€ im Jahr.

    "Berentet" wurde ich zum 01.08.2006. Also kam ein Teil schon bei der diesjährigen Lohn-bzw. Einkommensteuer zum tragen. Wir haben in erheblich mehr vom Finanzamt herausbekommen als das in den Vorjahren der Fall war. Mein Mann meint, das hängt mit meiner Berentung zusammen.

    Also von nachzahlen keine Rede. Habe aber auch keine Nebeneinkünfte.
    Vom Lohnsteuerausgleich verstehe ich allerdings nicht allzuviel, das macht immer mein Mann.

    Ggf. gibt es da auch Unterschiede zwischen Angestellten/Arbeitern und Beamten.

    Gruß Claudia
     
  7. Jula

    Jula Der Solling ist groß

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    Am schönen Solling
    Hallo,
    bei uns war das so das meine befristete EU-Rente nicht besteuert wurde und auch mein Mann sie mit nur 10% angerechnet wurde.Seit ich in unbefristeter Rente bin darf der gute mann meine Rente mit 52% mitversteuern und somit zahlen wir seit 2Jahren kräftig nach.
    Lieben Gruß
    Jula
     
  8. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    NRW bei Dortmund
    es ist so,

    wie sabinerin schrieb.

    früher gab es nur einen kleinen anteil bei befr. EU-renten...aber das ist vorbei.

    wichtig ist, ab wann die rente bewilligt wurde.

    ich bin seit 2003 rentnerin....und muss mir nun meine rente zu 50% anrechnen lassen...allerdings ohne steigerung,denn der eintritt/die gewährung der rente ist entscheidend für den anrechnungs-prozentsatz...richtig ist, das jedes jahr dieser satz um 2% steigt.

    also kann es sich noch mehr "lohnen" rückwirkend die rente genehmigt zu bekommen.

    das mit dem ertragsanteil war einmal.....

    herzliches grüßle

    liebi
     
  9. stupsie78

    stupsie78 Neues Mitglied

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    Steuern und Erwerbsunfähigkeitsrente

    Halllo , bin neu hier und habe eine Frage .
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    Bekomme seit 2003 EU Rente und habe eine private Rente.
    Muß ich diese Renten besteuern . Wie hoch ist der Freibetrag?
    Habe ein wenig Panik das ich ein Haufen nachzahlen muß.
     
  10. juguja

    juguja Neues Mitglied

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    Canada bis 2013, jetzt wieder Deutschland
    Hallo,

    ich bekomme auch EU-Rente, und von dieser sind 50% steuerpflichtig. Wieviel Steuern du für die Privatrente zahlen musst, weiß ich leider nicht. Auf jeden Fall bist du verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Du könntest dir ein Steuerprogramm runterladen und da probeweise mit deinen Zahlen ausfüllen. Dort findest du auch Tipps, was für Freibeträge es gibt und was du alles absetzen kannst. Ich musste z.B. noch nie etwas bezahlen, bekomme allerdings auch nur die EU-Rente.

    LG Jutta
     
  11. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Hu hu,

    jep leider ist es so, auch von unserem schönen Steuergeld, was wir jährlich erhalten, wird einiges einbehalten :-(

    Tja Werbungskosten als Rentnerin, ja was soll man angeben *dummguck*

    Denn die Arztfahrten werden ja zu den außergewöhnlichen Belastungen gezählt.

    Warum dieses nicht gleich ordentlich pauschalisiert werden, weiß keiner oder? ich meine viele Rentner haben dadurch enorme Nachzahlungen. Beim Lohn geht es ja schließlich auch.

    LG Manu
     
  12. laface

    laface Mitglied

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    moin,

    ich zahle leider jedes jahr eine menge steuer nach.
    nein ich bin nicht reich. ich beziehe eine kleine rente wegen voller erwerbsminderung und meine frau ist eine beamtin mittlere laufbahn.

    bisher wurde ein monatlicher rentenbetrag beim finanzamt fällig.

    das liegt zum einen daran, das meine frau in steuerklasse 3 ist und ich in 5.
    zum anderen, das meine ew rente zu 52% besteuert wird und natürlich auch daran, das hier in deutschland die kilometerpauschale (ab 20 kilometer absetzbar) weggefallen ist.

    also hängt es vom einzelfall ab, ob eine nachzahlung anfällt und wie hoch diese ist.

    ich spare jetzt so gut es geht jeden monat einen teil um am ende nicht böse zu erwachen.

    beste grüße
    laface
     
  13. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. August 2004
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    647
    Hu hu,

    davor stehen wir nun dieses jahr auch, wir haben eventuell das Glück,d as mein Mann soviel wieder bekommt, so wir eventuell nicht ganz so dolle auf die Schn.... fallen.

    Ich spare auch schon , man weiß ja nie.

    Mein Mann ist auch in der 3 und ich in der 5. Ich bin gespannt, mach ja die Steuern selber. Absetzen als Rentnerin ist ja nicht so dolle.

    LG Manu
     
  14. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    992
    Ort:
    Sachsen
    Es hängt aber auch davon ab, wieviel wir zweit erhalten.

    Mein Mann arbeitet voll - jedoch sind die Löhne bekanntlich sehr niedrig - und meine EU-Rente ist mit 530 Euro netto auch nicht sehr hoch. Also haben wir zusammen brutto 1600 Euro Einkommen im Monat. Das mal 12.
    Dann geht davon der Pauschbetrag ab, zweimal Schwerbehinderung - einmal 50 und einmal 90 Prozent - und die Sozialbeiträge. Also kann man sich vorstellen was übrig bleibt. Davon kann man nicht mehr viel besteuern. Außerdem haben wir 4/4 und müssen schon deshalb nicht mit hohen Nachzahlungen rechnen. Von was auch?
     
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