Knie-Tep

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von magret, 29. Juni 2007.

  1. magret

    magret Neues Mitglied

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    :confused: 1. Kann jemand sagen ob man mit einem neuen Knie (Knie-Tep) einen Grad der Behinderung geltend machen kann und wo?
    2. Wie lange ist bei normalem Verlauf einer solchen Knie-Tep Op der Krankenstand?
    Danke für die Antworten:)
     
  2. dani

    dani ÖRL-Worker

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    Hallo Magret,

    mit der Knie-TEP wirst Du bestimmt einen bestimmten Behindertengrad bekommen, wie hoch der aber sein wird kann ich nicht sagen.

    Eines muss ich aber DRINGEND erwähnen. Für Dich wäre es besser, VOR der TEP den Behindertenantrag zu stellen, da Du da sicher mehr gehbehindert bist. So kurios das auch klingt.

    Ansuchen würde ich auf jeden Fall!! Das macht das Bundessozialamt in jeder Landeshauptstadt.
    http://www.help.gv.at/Content.Node/117/Seite.1170300.html hier kannst Du auch alles nachlesen.

    Ich habe bereits 2 Knie-TEP und im Schnitt bleibt man gute 8 Wochen im Krankenstand, je nach Heilungsprozeß.

    alles Gute u liebe Grüße aus OÖ
     
  3. magret

    magret Neues Mitglied

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    danke

    :) danke dani für die antwort. hab das "neue Knie" schon....
    wie siehts denn da aus mit Invalitätspensionsantrag, wenn einem nur mehr ein paar jährchen bis dorthin (pension) fehlen und man zwar mit zähneknirschen und immer wieder schmerzen und beeinträchtigung, weil man sich ja nicht mehr richtig bücken kann, nicht mehr schwer heben kann und auch nicht 10 std. am stück laufen kann, treppenabwärtsgehen nicht mehr so gut geht.... weist du da ev. auch a bisserl bescheid? werd mir nun mal deinen link ansehen.
     
  4. magret

    magret Neues Mitglied

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    gute besserung

    hey dani, hab grad gesehen das du im krankenhaus liegst. ich wünsch dir alles gute und vor allem hoff ich das du keine schmerzen hast,gruß magret:)
     
  5. dani

    dani ÖRL-Worker

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    an der schönen Donau in Oberösterreich
    Hi Magret,

    das mit der Invaliditätspension oder Erwerbsunfähigkeitspension ist schon etwas kompliziert. Auf Ferne kann man so etwas schon mal gar nicht sagen.

    Fakt ist (auch wenn sich das jetzt brutal und nicht "nett" anhört), dass man wegen einer Knie-TEP nicht in Pension gehen muss. Da spielt das gesamte Krankheitsbild eine nicht unerhebliche Rolle. Wenn Du jetzt eine Grunderkrankung wie z. B. cP hast, und da auch der Verlauf dementsprechend aggressiv ist, wird es kaum ein Problem geben, die Pension durchzubekommen. Ist diese TEP aber auf Grund eines Unfalls oder weil NUR gerade dieses Gelenk betroffen ist, aber kein anderes, dann - ganz ehrlich gesagt, sieht es schlecht aus.

    Du siehst, da spielen sehr viel Komponente mit die man berücksichtigen muss und man kann dies nicht pauschal sagen.

    Wenn Du mir mehr erzählen möchtest, dann schreib mir enfach eine PN oder eine E-Mail auf info@rheumaliga.at

    wünsche Dir noch alles Liebe
     
  6. rheumy

    rheumy rheumy

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    Saarbrücken
    Hallo magret,

    Du must einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim Versorgungsamt stellen.
    Die werden Dich sicherlich zum Gutachter schicken.
    Einen Antrag auf Rente musst Du bei Deinem Rentenversicherer stellen.

    Wie lange Deine Genesung dauert, kommt auf Dich an. Gab es irgendwelche Komplikationen. Darfst Du schon irgendetwas machen ?
     
  7. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Hallo,

    bin ebenfalls "bestückt" mir 2 Knie-TEPs

    ad 1) Mit "nur" einer Knie-TEP schauts ein wenig schwierig aus. Ich würde daher Danis Rat folgen und die Sache noch vor der OP angehen.

    ad 2) Ich bin glücklicherweise sehr geschickt, was das Gehen mit Krücken anbelangt, daher ging ich bereits jeweils nach 4 Wochen wieder zur Arbeit. Kommt aber auch auf die Tätigkeit drauf an, die du machst.

    Alles Gute
     
  8. dani

    dani ÖRL-Worker

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    an der schönen Donau in Oberösterreich
    @ Rheumy,

    bitte vergiß nicht, wir sind in Österreich, da gibt es kein "Versorgungsamt" ;) :D

    Trixi`s Aussage trifft den Nagel auf den Kopf: es kommt auf den Job an und vor allem, wie subjektiv die Heilung verläuft.

    Ansuchung um Einstufung der Behinderung (wie schon geschrieben beim Bundessozialamt) würde ich auf alle Fälle! Und falls Du Deines Erachtens zu gering eingestuft wirst, kann man berufen!!

    Magret, danke für Deine Genesungswünsche! Bin seit gestern daheim.

    liebe Grüße aus OÖ
     
  9. magret

    magret Neues Mitglied

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    Ort:
    danke allen für die antwort!
    werd mich beim Bundessozialamt erkundigen.
    Dani weiterhin alles gute und vor allen dingen schmerzfreiheit.
    liebe grüße magret:)
     
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