BSG-Urteil/Klage einreichen im Sozialgericht???

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Havin, 26. Juni 2007.

  1. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    8. Januar 2005
    Beiträge:
    194
    Hallo allerseits,

    bezgl. meiner EU-Rente und des BSG-Urteils hatte ich mir einen Anwalt zu Rate gezogen und bin auf Widerspruch gegangen bzgl. der Entscheidung über meiner EU-Rente (Faktor...)... Auf jeden Fall sind wir jetzt soweit, das die gesamte Sachlage im Klageverfahren zum Sozialgericht gehen soll... Mein Anwalt sagt ich hätte 100% Aussicht auf Erfolg, da dieses Urteil durch das BSG schon für mich entschieden worden ist jetzt fehlt nur das Bundesverfassungsgericht welches das höhere Gericht ist...


    Meine Frage an euch... Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Sache hinter sich??? Und soll ich Klage einreichen beim Sozialgericht, was meint ihr???
    Únd mir werden auch keine Prozesskosten entstehen, da Prozesskostenhilfe durch meinen Anwalt beantragt wird... Kann ich mich darauf verlassen???

    Danke schon im vorraus für eure Antworten...

    Lieben Gruß

    Havin
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hi,

    Erfahrungen mit der EU Rente habe ich zum Glück nicht, aber ich weiß, dass die ersten beiden Instanzen vor dem Sozialgericht kostenfrei sind und es besteht noch nicht einmal Anwaltspflicht.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
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