Hallo allerseits, bezgl. meiner EU-Rente und des BSG-Urteils hatte ich mir einen Anwalt zu Rate gezogen und bin auf Widerspruch gegangen bzgl. der Entscheidung über meiner EU-Rente (Faktor...)... Auf jeden Fall sind wir jetzt soweit, das die gesamte Sachlage im Klageverfahren zum Sozialgericht gehen soll... Mein Anwalt sagt ich hätte 100% Aussicht auf Erfolg, da dieses Urteil durch das BSG schon für mich entschieden worden ist jetzt fehlt nur das Bundesverfassungsgericht welches das höhere Gericht ist... Meine Frage an euch... Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Sache hinter sich??? Und soll ich Klage einreichen beim Sozialgericht, was meint ihr??? Únd mir werden auch keine Prozesskosten entstehen, da Prozesskostenhilfe durch meinen Anwalt beantragt wird... Kann ich mich darauf verlassen??? Danke schon im vorraus für eure Antworten... Lieben Gruß Havin
Hi, Erfahrungen mit der EU Rente habe ich zum Glück nicht, aber ich weiß, dass die ersten beiden Instanzen vor dem Sozialgericht kostenfrei sind und es besteht noch nicht einmal Anwaltspflicht. Viele Grüße Jürgen