Krankschreibung bei Arbeitslosen - Info

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Colana, 22. Juni 2007.

  1. Colana

    Colana Musikus

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  2. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
    Hallo Roselo, so lange Du nicht absolut bettlägerig geschrieben wirst, musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dann ist es egal, ob Du die Erkältung weiterverbreitest oder nicht. Ein normaler Arbeitnehmer wird meinetwegen wg einer dicken Bronchitis krankgeschrieben, zum Einen, damit er die Leute nicht weiter ansteckt, zum Anderen, weil er sich schon sollte, aber an der Luft spazieren gehen darf - das fördert die Gesundheit... Dem Arbeitslosen steht das nicht zu - das ist alles... Viele Grüße Colana
     
  3. ErikaSt

    ErikaSt ErikaSt

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    Hallo,
    ich sehe da noch ein anderes Problem.
    Reha, krankheitsbedingte Umschulungen, vorzeitiger Ruhestand wegen Erwerbsunfähigkeit:
    Um eine der o.g. Maßnahmen beantragen zu können, muß man entsprechende Krankmeldungen vorweisen. Wie soll das denn nun bei den arbeitslosen chronisch Kranken funktionieren? Jetzt verstehe ich auch die an anderer Stelle beschriebenen Schwierigkeiten bei der Antragstellung auf EU-Rente besser.

    Liebe Grüße

    Erika
     
  4. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo zusammen,

    wenn ich arbeitslos gemeldet war und einen mega schub hatte, war es mir nicht möglich stundenlang am pc nach arbeitstellen zusuchen und bewerbungen abzuschicken..diese werden aber verlangt...
    zu dem kommt der aspekt( wie elke es schon geschrieben hat),wenn ich nie krankgeschrieben war, ist es schwer der rentenversicherung klar zumachen das man nicht mehr arbeiten kann...bzgl. einer reha oder eu-antrages, umschulung...

    danke colana für die information:)
    lg
    bine
     
  5. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Das Problem tritt meist auf, wenn ein Berufstätiger plötzlich arbeitslos wird. Da unterscheidet sich das Krankengeld vom Arbeitslosengeld.

    Gerade in diesen Fällen verschicken die Krankenkassen Schreiben mit dem Hinweis auf die Arbeitslosigkeit und will die Krankschreibung beenden (und damit ihre Zahlungen)

    Es kommt häufiger vor, dass ein Mitarbeiter trotz Krankheit versucht durchzuhalten, um nicht gekündigt zu werden. Wenn die Kündigung abzusehen ist, dann hat er manchmal keine Kraft mehr, um die Arbeitsvermittlungen zu überstehen. Dazu kommt die unterschiedliche Höhe des Krankengeldes und des Arbeitslosengeldes.

    Es gab hier Firmen, die in die Pleite liefen. Der Betriebsrat hat die Mitarbeiter zu den Ärzten geschickt, um eine Krankmeldung zu bekommen. Ansonsten wären die Lohnzahlungen nicht gesichert gewesen. Das hat schon größere Dimensionen.

    Die Kassen versuchen seit langem gerade diese Krankmeldungen ( zu Beginn der Arbeitslosigkeit) zu unterbinden und somit die Zahlungen zu verringern.
     
  6. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    was mir zu dem thema auch noch eingefallen ist..ich hatte einen aufhebungsvertrag unterschrieben,der mir aus gesundheitlichen gründen vom arzt geraten wurde:rolleyes:
    nach beendigung des arbeitsverhältnisses habe ich mich vom 1.tag an krankschreiben lassen,da ich eh einen mordsschub hatte und bekam so fast 90 % des letzten gehaltes..also wesentl. mehr als das arbeitslosengeld...
    hätte ich erst arbeitslosgeld bezogen und dann nach einiger zeit kranksgeschrieben worden....,wäre es nur 60 % des letzten gehaltes also als zahlung geworden bzw bleibt das krankengeld dann genauso hoch wie das arbeitslosengeld!
    .so wurde mir das 2003 erklärt..ob das so richtig ist?? oder sich was geändert hat??

    @frank: mir hatte die krankenkassesogar geholfen das der rentenantrag 2005 letztendlich schneller entschieden wird...haben dort wohl laufend druck ausgeübt per telefon...da sie mich mittels des mdk´s nicht von der krankengeldszahlung "loswurden".war mir damals sehr recht:)da ich am telefon nur sehr wenig bis nicht bei der rv erreicht hatte...
    ich hätte laut rv von juni bis okt warten sollen bis der letztendlich ärztliche gutachter der rv meinen antrag entscheidet,obwohl alles andere bereitsvorlag...es wären alle gleichzeitig im urlaub :eek: :eek: :eek:


    liebe grüße
    bine
     
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