Behindertenausweis als Morbus Bechterewler ansuchen????

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von sun1233, 3. Juni 2007.

  1. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen!

    Könnt ihr mir vielleicht einmal Tips geben.
    Also ich bräuchte die Österreichischen Bestimmungen. Bin ja Österreicher.

    Sollte man als Morbus Bechterewler einen Ausweis ansuchen.

    Also kur zu mir. Ich haben Morbus Bechterew, Hashimotos Thyrenditis, und noch ein paar kleinigkeiten.

    Eine Kurärztin hat mir das schon lange geraten. Wie ist das denn, wie wird man als Morbus Bechterew eingestuft? Bringt das überhaupt was? Mein Arbeitsgeber hat mich jetzt auch mal drauf angesprochen. Ab wann würde er was bekommen.

    Also bei mir ist der Morbus bechterew seit Jahr ziemlich aktiv. Erst am Donnerstag war ich wieder in Klagenfurt bei einem gutem Arzt. Der der Meinung war dringend wieder mit Remicade anzufangen. alle 4-8 Wochen soll ich die dann bekommen. Hatte die schon mal, hat aber nur vier Wochen gewirkt und dann sind wir auf Humira umgestiegen und die mußte ich im März absetzen, weil ich so Tachykardien bis 185 bekommen habe. Wussten nicht ob dies vielleicht von dem medi kommt. Wohl anscheinend nicht.

    Die von der Kur also die Patienten meinen, das man mit der Diagnose gleich mal 50% bekommt, andere meinten 40% . Ich weiß es nicht, könnt ihr mir mal weiterhelfen und vielleicht auch sagen, wieviel mir sicher zugesagt wird? Und ob sich das dann auszahlt. Oder ob ich mir dies nur schlechter mache.

    Bitte
     
  2. Lilly

    Lilly offline

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    hallo sun :) ,

    da du eine fixe anstellung hast, zahlt es sich auf alle fälle aus, beim bundessozialamt einzureichen.
    wieviel % dir angerechnet werden, das kann leider keiner vorraussagen.
    es kommt nicht unbedingt darauf an, welche krankheit man hat, sondern, wie weit man durch diese erkrankung eingeschränkt ist!

    bei meinem ersten ansuchen, wurde ich nur auf 20% eingestuft,- nach einspruch waren es 30%. ein jahr später, nach neuantrag, waren es dann 50% (ich habe rheumatoide arthritis).

    besonders berücksichtig wird auch,,- wenn man trotz medis, noch immer entzündungen aufweist. ebenfalls hoch angerechnet, werden psychische probleme (wie z.b. panikattacken- oder depressionen), die sich zusätzlich zu der erkrankung entwickeln können (sie beeinflussen sich gegenseitig negativ)

    gib bitte alle beschwerden (durch alle deine erkranknungen) die du hast, genau an und wobei du dich eingeschränkt fühlst. am besten wäre es, wenn du dir dazu eine liste anlegst, damit du nichts vergisst....
    hier kannst du dir den antrag downloaden:

    feststellungsantrag

    hier stehen alle leistungen durch das bundessozialamt:

    leistungen

    viel glück! :) falls du noch fragen hast, nur her damit ;)
     
  3. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo!

    Danke erstmal.

    Aber kann mir auch wer sagen, ab wann mein Arbeitsgeber was bekommt und wie das genau funktioniert. Er wußte zwar von meiner erkranung und ich darf auch zur Kur gehen. Aber er hat das ganze jetzt ein Jahr gesehen und kann sich das nicht wirklich so leisten. Da ich ständig zu Ärzten muß. Ich bin zwar eine die nicht leicht in den krankenstand gehe. Das eigentlich auch nicht mache, ausser wenn ich ins KH komme, weil es anders nicht mehr geht. Das kam halt im letzten Jahr auch drei mal vor. Eine Woche ist man dann schon mal schnell drinnen. Und dann noch vier Wochen kur und fünf Wochen Urlaub. Dann könnt ihr euch das ja selber ausrechnen.

    Ich weiß nicht was ich am Besten machen soll und ich will die Arbeit unbedingt behalten.

    Liebe grüße
     
  4. Lilly

    Lilly offline

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    hallo sun,

    der prozess läuft meinstens so ab:

    du reichst beim bundessozialamt den antrag, mitsammt der kopie deiner gesammten befunde (der letzten 3 jahre) ein.
    nach ca. 2- 6 wochen bekommst du einen termin zur untersuchung.
    einen bescheid erhältst du dann nach ca. 6-8 wochen eingeschrieben, mit der post, in dem steht, wieviel % GdB du bekommen hast. ab 50% GdB wird es auch bei deinem arbeitgeber gemeldet, ansonsten steht es dir frei, ob du es meldest, oder nicht.

    ab 50% GdB hast du einen "geschützten arbeitsplatz", was so viel bedeutet, dass dich dein arbeitgeber ohne zustimmung vom bundessozialamt nicht kündigen darf.
    du bekommst ausserdem eine woche zusatzurlaub, auch in der arbeitnehmerveranlagung kannst du deine behinderung steuerlich absetzten (ab. ca. 20% GdB).
    ab 70% GdB gibt es dann auch noch einige weitere vergünstigungen- aber wir hoffen mal nicht, dass du so arg schwerbehindert bist ;) ....

    das kann ich sehr gut verstehen.... darum bin ich der meinung, dass du so bald wie möglich den GdB einreichen solltest!
     
    #4 3. Juni 2007
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2007
  5. dani

    dani ÖRL-Worker

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    Hallo Sun,

    also alleine auf Grund der Diagnose bekommt man noch KEINEN Behindertenausweis! Ist ja auch unlogisch, oder? Nur weil man - als Beispiel - einen MB im Anfangsstatium hat und der auch ganz früh diagnostiziert wurde, heißt das nicht, dass man da überhaupt schon eine Invalidität hat (Gott sei Dank!)

    Ausschlaggebend ist ausschließlich und alleine der "Zustand" des Patienten. Es kommt eben darauf an, wie Dich der Gutachter, zu dem Du vom Bundessozialamt vorgeladen wirst, einstuft.

    Je nach Einstufung (wie auch Lilly schrieb) hat man dann einen geschützten Arbeitsplatz, bekommt je nach Grad um bestimmte Tage (von 1 - 6 Tage, je nach Behinderungsgrad!!) zusätzlich zum Urlaub mehr und hat auch eine Vergünstigung bei der Lohnsteuer. Natürlich kann man dies dann auch jährlich bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben.

    Wenn Du dies dem Arbeitsgeber meldest, dann bezahlt auch er für Dich weniger Lohnsteuer. Aber auch da ist wieder der Grad der Behinderung ausschlaggebend!

    Wenn Du beim Bundessozialamt in Deinem Bundesland anrufst, so bekommst Du dort auch alle notwendige Auskunft.

    liebe Grüße
     
  6. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo Dani!

    Das ist mir schon klar.
    Das trifft ja auch nicht zu. Mir hat es eine Kurärztin geraten, darauf hin habe ich meinen Rheumadoc und meinen Hausarzt gefragt. Die stimmten beide zu, das ich das machen soll.

    Also denke ich mal, das es nicht nur eine Diagnose ist.
    Ich habe ja Einschränkungen und viele andere Diagnosen dadurch ja auch noch.

    Mein Hausarzt hat mir meine Diagnosen die dafür relevant sind alle aufgeschrieben. Das war eine ganze Reihe. Wenn ich kein Leiden hätte und nur die Diagnose MB und sonst würde es mir gut gehen. Glaub mir dann würde ich es mit Sicherheit nicht machen. Ich haddere mit mir jetzt schon über zwei Jahre deswegen rum. Und seit Aug. 2006 hab ich sogar schon das Formular zu Hause. Deshalb hat mir damals mein Hausarzt die Diagnosen aufgeschrieben. Das ich nichts vergesse
     
  7. dani

    dani ÖRL-Worker

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    Hallo Sun,

    oje, ich glaube Du hast mich etwas mißverstanden. Ich habe das deswegen geschrieben, weil Du geschrieben hast " wie ist das bei MB, wie wird man da eingestuft" Das war der Grund weshalb ich Dir so geantwortet habe. Es kommt weder auf eine noch auf mehrere Diagnosen an. Wenn Deine Ärzte Dir geraten haben anzusuchen, dann hat das sicher seinen Grund. Ich hatte, als ich ansuchte, "nur" eine Diagnose und zwar cP. Aber diese so schwer, dass ich beim ersten Mal sofort 50 % und jetzt auf 100 % eingestuft wurde. Du siehst, auch ob eine oder mehrere Diagnosen, ausschlaggebend ist der Grad der Einschränkung. Aber Deine Ärzte und auch Du, werden das schon wissen, wie schlimm es bei Dir (leider) ist :o

    Ich habe zwar jetzt noch eine overlap Kollagenose dazu bekommen, aber mehr als 100 % gehen wohl schlecht, nicht ;) ?

    Ich wünsche Dir alles Gute und das Du bekommst was Dir zusteht!

    liebe Grüße
     
  8. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo!

    Ich weiß es eben auch nicht. Ich für mich selbst kann das immer schlecht einschätzen. Da ich einfach viel hin nehme. Ist halt so und garkeine große Sache draus mache.

    Ich bin wohl auch eine, die immer zusieht, so gerade wie möglich in die Ordination zu laufen. Auch wenn alles so schlimm weh tut. Auch mit dem Krankenstand, bis es nicht mehr geht und ich mich übergeben muß vor Schmerzen. Dann bekomme ich Infusionen und gehe trotzdem arbeiten bis es garnicht mehr geht und ich ins KH muß. Ich weiß das ist nicht gut. Und das ich blöd bin.

    Aber so bin ich, ich mache mir schon Gedanken wenn ich zum arzt muß, obwohl ja mein Arbeitsgeber von der Diagnose bescheid gewußt hat, bevor ich bei ihm angefangen habe. Deshalb möchte ich mich jetzt absichern und ihm vielleicht auch ein wenig unterstützen, will meine arbeit nicht verlieren

    Mußte jetzt zu Dr. Schirmer nach Klagenfurt, der hat mich jetzt wieder neu eingestellt mit der Therapie. Sei notwendig.

    Im Kurbericht steht, 2/3 dort eingeschränkt, 1/3 dort und und und. Weiß auch nicht, was am Besten wäre.

    Es gibt mit 100%iger Sicherheit, viel viel, die schlimmer dran sind, als ich. Obwohl, die letzten Jahre, da hab ich schon eine Menge mit gemacht.

    Man wird wohl sowieso erst so gering wie möglich eingestuft oder?
     
  9. dani

    dani ÖRL-Worker

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    Nein Sun, ganz so ist das nicht, dass man ZUERST so gering wie möglich eingestuft wird. Man wird so eingestuft wie es eben ist. Nur weiß man ja erfahrungsgemäß, dass eine chronische Erkrankung - wie auch MB - noch schlechter werden kann, wenn das "ganz schlimme Ausmaß" (mein Gott, wie das klingt :eek: ) noch nicht erreicht ist. Ich bin jetzt 42 und wurde auf die 100% schon vor einigen Jahren eingestellt, obwohl man auf dem ersten schnellen Blick bei mir nichts sieht.

    Eines musst Du Dir aber schon klar machen:

    Es wird immer noch etwas Schlimmeres geben, als es bei Dir oder auch bei mir der Fall ist, aber das ist ja nicht das Ausschlag gebende! Kein Mensch wird zu Dir kommen wenn Du den Antrag nicht einreichst und sagen "Danke, dass Du das nicht gemacht hast" und einem anderen ist damit auch nicht geholfen! :o

    Schon kurios, aber die Leute, denen es wirklich zusteht, haben immer die meisten Bedenken davor.

    Also Sun, Antrag stellen und ab!!!!!!!!!!:)

    alles Gute und liebe Grüße aus OÖ
     
  10. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    so nun bin ich endlich nach Jahren dabei, den auszufüllen. Den Antrag natürlich

    Kann mir jemand sagen, was man bei "Raum für etwaige sonstige Anmerkung des Antragstellers" eintragen soll. Da ist am meisten Platz und ich weiß nicht was ich da richtig rein schreiben soll.

    Gruß Nicole
     
  11. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo"

    So nun habe ich es endlich geschafft sei FEb 2004 ihn jetzt gestern wegzuschicken.

    Mal sehen wie es jetzt weiter geht. Falls wer Tips hat oder mir sagen kann wie es weiter geht. Bitte
     
  12. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo!

    So diese Woche habe ich Post bekommen vom Bundessozialamt. Ich sollte am 28.08. 2007 um 16:00 Uhr zu einem Arzt gehen.

    Jetzt muß ich diesen Termin absagen, denn ich bin zu diesem Zeitpunkt ja noch in der Reha.

    Was sollte man bei diesem Termin beachten?
     
  13. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo!

    Also der Termin war ganz ok, was raus kommt kann ich nicht einschätzen.
    ER hat alles ausgetestet, hat sich brutal gut vorbereitet, wusste alles von mir.

    Dann hat er gemerkt, das es mir Schmerzen bereitet was er so ausgetestet hat ohne das ich was gesagt habe. Der Körper reagiert eh sofort dann von selbst. Dann habe ich gezittert am ganzen Körper, also Rücken und so. Da meinte er das dies sicher davon kommt, weil ich so schlecht beinand bin. Weil ich eben zurzeit Schmerzen habe und keine Kraft habe. Dann hat er den Venflon gesehen und fragte wie lange ich nun die Infusionen schon wieder bekomme. Und was genau. Er bemerkte auch, das der linke Unterschenkel schmäler ist als der rechte, das ist mir noch garnie aufgefallen. Ich hab garnichts weiter erzählt. Das was er mich gefragt hat, Morgensteifigkeit. Ausser das ich keine Gläser öffnen kann und auch von oben nichts runter heben kann.

    Das andere hat er alles selbst gesehen, den Schuh, wo und wie ich eingeschränkt bin und.

    Er meinte dann das er jetzt das Gutachten schreibt und es zum Bundessozialamt schickt und die werden das dann entscheiden und ich werde weiteres von denen hören.

    Ja mal sehen. Bin gespannt ob es gereicht hat oder nicht.

    Gruß Nicole
     
  14. Lilly

    Lilly offline

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    hallo nicole,

    hört sich ja nach einen aufmerksamen gutachter an! :)
    ich bin auch schon gespannt, was beim gutachten herauskommt....

    bei mir lief es nicht so gut, ich habe gegen den bescheid einspruch erhoben.
     
  15. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hello!

    So jetzt habe ich eben beim Bundessozialamt angerufen.
    Erst hat die freundliche Dame, gleich gemeint, der Gutachter hätte sechs bis acht Wochen Zeit, das Gutachten raus zu schicken. Naja, sie war dann aber doch recht nett. Und schaute in den PC.

    Sie meinte der Akt wäre gestern angekommen. Und da der Amtsarzt zurzeit soviel zu tun hätte, würde das sicherlich noch ein Weilchen dauern. Auskünfte dürfte sie mir noch keine geben. Ich sollte nächste Woche mal bei ihrem Kollegen, der das dann weiter behandelt anrufen. Mal sehen was der dann sagt.

    Wenn ich daran denke, bekomme ich eine Gänsehaut.

    Boaah ich bin wirklich gespannt. Laut AMS käme es jetzt schon sehr oft vor, das Patienten Einspruch erheben müssen, weil ziemlich gering beurteilt wird. Hab mich nämlich bei denen beraten lassen, wegen meinem Arbeitgeber und eventuellen Arbeitsstellenwechsel. Sie meinte sonst müsste man Einspruch erheben. Dafür hätte sie eine extra Dame, aber keine Ahnung ob die einem helfen würden, wenn man nicht Arbeitslos ist.
     
  16. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Hi,..... ja bei uns in D heißt das "Feststellen des Grades der Behinderung". Grundsätzlich aber zu sehen als Nachteilsausgleich, für Behinderte gegenüber Gesunden.
    Es kommt also darauf an welche Behinderungen, Einschränkungen man selber hat bzw. feststellt. Die Schilderung des Betreffenden sollte deshalb kein ärztlicher Bericht, sondern mehr eine "Zustandsschilderung" sein, wie man im täglichen Leben zurechtkommt, insbesondere aus der Sicht der Krankheitsauswirkungen.
    Ärztlicherseits ist dann festzustellen, ob es diese oder andere Auswirkungen bei diesen Erkrankungen gibt.
    Natürlich gibt es Regelsätze bzw. Ansatzpunkte, aber Jeder ist ja verschieden bzw. gibt es unterschiedliche Krankheitsaktivitäten und Stadien. Aber entscheident ist nicht die Tagesform sondern insbesondere der chronische und oft schubweise Verlauf muß beachtet werden.
    Auch sind psychische und seelische Probleme in Beziehung zur Erkrankung mit einzuschätzen.
    Eine Ablehnung (auch wenn das jetzt komisch zu lesen ist??) kann schon in sich eine "Erschwerung der einzuschätzenden Sachlage begründen....!!"
    Also manchmal ein "hin und her" bevor ein endgültiges Ergebnis feststeht.
    Auch sollte man daran denken diese "möglichen Nebenwirkungen von Medikamenten" mit einfließen zu lassen.
    Das ein gewisses "Stehvermögen und Zähne zusammenbeißen" bei uns zur Tagesordnung gehört, heißt nicht es geht uns gut.
    Ich würde eher dem Grundsatz "wenn es einem chronisch kranken Rheumapatienten gut geht - würde ein Gesunder oft krankgeschrieben" als gegeben sehen wollen
    Und die Psychologie nicht vergessen......"ich muß mich oft ausruhen und anlehnen, was mir schwerfällt, da bei Fremden, die unsere Erkrankung nicht kennen der Eindruck entsteht ich hätte etwas getrunken...man schämt sich dann fast....." warum eigentlich nicht so etwas rein schreiben ??

    ja denn einen schönen Gruß aus der verregneten deutschen Hauptstadt "merre"
     
  17. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo,
    weiss jemand von euch was der arbeitgeber für vorteile bekommt,wenn er jemanden mit behinderung einstellt? und ab welchem grad der behinderung
    er vorteile hat?(der arbeitgeber)
    danke für eure antworten
    katjes
     
    #17 29. September 2007
    Zuletzt bearbeitet: 29. September 2007
  18. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo,
    schieb noch mal hoch.sorry sun123,das ich mich bei dir dran häng,aber war das nicht auch eine deiner fragen?
    bei mir geht es um meinen lege,der hat 50%,allerdings wegen morbus crohn.
    es geht darum,das er in einem sog. kleinst unternehmen arbeitet und da kann es evt. nach hinten losgehen,wenn er von seinen % berichtet.es soll
    ja nicht nur mein lege einen nachteilsausgleich haben,sondern er will es seinem chef auch schmackhaft machen ihn zu behalten.
    wir haben im netz nichts gefunden,könnt ihr uns weiter helfen? derzeit sieht es so aus,als hätte der arbeitgeber meines lege nur nachteile wenn er ihn behält.(kündigungsfrist,5tg. mehr urlaub).hat er keine vorteille,wenn er jemanden beschäftigt der chronisch krank ist?
    eine fragende katjes
     
  19. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    schieb noch mal hoch.
    weiß wirklich niemand etwas???
    eine fragende katjes
     
  20. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen!

    Ich habe heute mit dem Bundessozialamt telefoniert, sie haben heute meinen Bescheid weggeschickt. Er meinte ich habe 60%.

    Was nun, was kann damit machen? Was muß ich jetzt machen???

    Könnt ihr mir mehr sagen.
     
    #20 5. Oktober 2007
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2007
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