AlG2 und neu festgestellt Erwerbsunfähig, wie nun weiter??

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Yvi78, 13. Mai 2007.

  1. Yvi78

    Yvi78 in memoriam † 31.10.2007

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    Hallo an alle,

    ja ich bin es mal wieder, sorry.

    Zu meiner Frage, bisher habe ich ALG2 bezogen, nun wurde durch den Amtsarzt vom AA Amt eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt.

    Was heist das, ich bekomme weiterhin ALG2 Geld oder muß ich Sozialhilfe beantragen?
    Auch brauche ich eine andere/ behindertengerechte Wohnung, AA Amt weigert sich aber die hohen Mehrkosten zu übernehmen.

    Wie soll ich weiter vorgehen? :confused:

    Noch was, dann ich Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, obwohl ich noch keine 3 Jahre Arbeitsleben voll habe, gesundheitsbedingt??? Achso, bin zu 100/ G, AG+B ist beantragt wurden und bin bis jetzt Pflegestufe 1, sitze im Rollstuhl und bin Sauerstoffpflichtig, BTM Patient +andere Medis.

    Danke für eure Antworten.


    Lg Yvi
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hi,

    leider muss man in Deutschland 60 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Dann hat man Anspruch auf Rente.......... für dich gilt das leider nicht.

    Du wirst alle sozialgeregelten Möglichkeiten in Anspruch nehmen müssen, die der Staat dir bietet. Es kann sein, dass du zukünftig Sozialsicherung beziehen kannst. Erkundige dich bitte bei deinem zuständigen Sachbearbeiter. Dann wende dich mal an deine Krankenkasse, den dort sitzenden Sozialarbeiter usw.

    Eine behindertengerechte Wohnung ist immer so ein Problem. Da müssen die Pflegekassen mitmachen. Es gibt natürlich Richtlinien für sowas. Also z.B. schwellenfreie Raumzugänge, Haltegriffe an der Toilette zum hinsitzen und aufstehen, rollstuhlgerechte Zugänge zur Wohnung und evtl. Balkon etc. Auch hast du Anspruch auf viele Zuschüsse gerade bei dem Behinderungsgraden.

    Ich empfehle dir echt dich umgehend mit der KK und dem Sozialamt in Verbindung zu setzen. Notfalls muss dir ein Anwalt für Sozialrecht helfen. Auf Antrag bekommst du Rechtsbeihilfe vom Staat.

    Ich wünsche dir alles Glück der Welt.

    Pumpkin
     
  3. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    hallo yvi,
    für den anspruch auf alg2 muß man erwerbsfähig sein,was ja vorraussetzung für die vermittelbarkeit ist.
    das ist bei dir nicht mehr gegeben,so hast du nun anspruch auf leistungen nach dem sgbXII (grundsicherung im alter und für erwerbsunfähige).
    diese mußt du selbst beantragen,dein aa kann dir sagen wo.
    deine akte sollte dort automatisch hingehen,und die leistungen übergangslos ineinander laufen.heißt,sie verrechnen untereinander.

    vielleicht wäre es sinnvoll,wenn du dich mit deinem gutachten einmal an das (ehemalige) sozialamt wendest,parallel dazu noch einmal an das aa.
    nicht das da noch was verrutscht.....

    hier noch ein link zum schlaulesen ;)

    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_xii.htm


    beim bundesministerium für arbeit und soziales gibt es hotlines zu verschiedenen themenbereichen.
    habe sie selbst schon mal genutzt,da scheinen wirklich gut informierte leute zu sitzen :)
    evtl können die dir auch deine fragen bzgl der wohnung beantworten....

    http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/buergertelefon.html

    viele liebe grüße und toi toi toi,
    diana
     
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