Chronikerregelung

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von elbereth, 11. Mai 2007.

  1. elbereth

    elbereth Neues Mitglied

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    Hallo,

    hatte eben in "Rund um das Themar Rheuma" einen Beitrag von See4you gelesen bzgl. Chronikerregelung.
    Vor 2-3 Jahren habe ich auch schon mal so einen Antrag bei der KK gestellt. Wurde leider nicht stattgegeben, obwohl ich erwiesenermaßen seit 1996 cP habe.
    Was habe ich falsch gemacht?
    Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen?
    Fallen Beruftätige generell nicht in die Chronikerregelung? Ich meine damit, ob das evtl. nur für (EU-)Rentner oder Arbeitslose gilt und Arbeitnehmer von der Regelung ausgeschlossen sind.
    Kenne noch so einen Fall, wo die Kasse abgelehnt hat. Die Antragstellerin hat seit 8 Jahren MS und ist momentan noch in der Lage halbtags zu arbeiten.
    Hat das evtl. auch was mit der Familienversicherung bei der ges. KK zu tun? Da gibt es ja wohl für alle Versicherten Familienmitglieder sogenannte Freibeträge.
    Mein Mann und unsere Kinder sind privat versichert, lt.
    KK gelten die Freibeträge dann nicht. Kann das denn wahr sein?
    Hoffe hier kennt sich jemand aus und kann mir einen Tip geben.

    Vielen Dank + Gruß

    Elbereth
     
  2. mim

    mim Neues Mitglied

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    Hallo,

    also die Chroniker-Regel gilt für alle chronisch erkrankten, wenn sie entweder zu 60% schwerbehindert sind, oder ihre Erkrankung einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden kann.

    Es ist nicht abhängig, von der Art der Mitlgiedschaft und auch nicht von den Familienmitgliedern.
    Durch die Anerkennung als Chroniker, gibt es eine Vielzahl von vorteilen, jedoch ist dies abhänig von der jeweiligen KK.

    Hast Du denn eine Schwerbehinderung? Oder welche Grunderkrankung hast Du denn?

    LG

    Mim
     
  3. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

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    hallo elbereth,

    ich muss an dieser stelle mim wiedersprechen. ich habe weder einen schwerbehindertenausweis, noch bin ich arbeitsunfähig. dennoch wird die chronische erkrankung von meiner kasse anerkannt.

    vielleicht solltest du mal bei deiner krankenkasse nachfragen, wie sie das regeln, ich habe seinerzeit gut detailiert auskunft erhalten.

    im grunde benötigt man nur das chronikerformular der krankenkasse, welches der arzt ausfüllen muss. dazu einen antrag der über das einkommen auskunft gibt. das wird dann zusammen mit kopien der einkommensnachweise und den belegen über zuzahlungen bei der kk eingereicht.

    lieben gruß
    lexxus
     
  4. elbereth

    elbereth Neues Mitglied

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    Hallo Mim + Lexxus,

    habe cP, sek. Fibro, Sicca-Syndrom, Arthrose, Anämie, Struma...
    Mein GdB ist 60%. Trotzdem wurde seinerzeit mein Antrag von der KK abgelehnt. Da muß wohl noch ein Haken sein, den ich nicht kenne bzw. berücksichtigt habe.
    Werde mich doch nochmal direkt mit KK in Verbindung setzen und mir das genau verklickern lassen.
    Wird wohl das Beste sein.

    Vielen Dank für Eure Infos und schönes Wochenende

    Elbereth
     
  5. mim

    mim Neues Mitglied

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    Hallo Lexxus,

    ich glaube Du hast mich falsch verstanden, denn ich meinte nicht, dass man für eine solche Anerkennung bei der Krankenkasse arbeitslos sein muß oder eine Ausweis braucht. nein die offizielle Regelung heißt eben,
    dass durch die Krankheit eine Behinderung von min. 60 % erfolgt, oder die Krankheit einer Schwerbehinderung gleichgestellt ist.
    WArum Elbereth, Du den Ausweis nicht bekommen hast, kann ich mir aufgrund Deiner Diagnosen nicht erkllären.

    Bist Du Mitlgied beim VdK (sozialverband) diese helfen Dir gerne weiter und wurden Dir auch den kompletten Schriftkram erledigen.
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat defininiert, wer als Chronisch Kranker gilt.
    Ich führe das nicht alles auf, das wäre zu lang. Nach dem letzten Punkt der dortigen Definition reicht aber ein Hochdruck oder sogar eine Schilddrüsenerkrankung aus.
    Es wird aber oft vergessen:
    - dass die Erkrankung schon 12 Monate bestehen muss und
    - dass jedes Quartal eine Behandlung erfolgt sein muss

    Der letzte Punkt wurde anfangs sehr streng gehandhabt, inzwischen ist das lockerer.

    Aber:

    Der besagte Antrag bei der Kasse ist NICHT ein Antrag, dass man als chronisch krank gilt. Es ist vielmehr ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.

    Und diese Zuzahlungsbefreiung wird nur dann erteilt, wenn man

    1. als chronisch krank gilt nach der Definition des Bundesausschusses

    UND ( beides muss gelten)

    2. die Zuzahlungsgrenze erreicht hat.

    Viele stellen den Antrag zu früh, sie sind zwar Chroniker aber sie haben die Zuzahlungsgrenze noch nicht erreicht. Dann wird die Befreiung abgelehnt.

    Ein anderer Ablehnungsgrund ist, wenn das Familieneinkommen zu hoch ist, weil dann ebenfalls die Zuzahlungsgrenze sehr hoch ist und nicht erreicht wird.

    In den bisher genannten Fällen dürfte die Erkrankung als chronisch gelten. Die Ablehnungen der Zuzahlungsbefreiungen sind wohl aus anderen Gründen erfolgt

    - Zuzahlungsgrenze noch nicht erreicht mit den Ausgaben
    - Familien-Gesamt-Einkommen zu hoch
    - nicht jedes Quartal in Behandlung gewesen.
     
  7. elbereth

    elbereth Neues Mitglied

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    @frank_stuttgart
    es ging mir eigentlich schon darum nicht mehr die volle Zuzahlung leisten zu müssen, nicht um eine "Anerkennung" als chronisch Kranker. Vielleicht habe ich mich da etwas komisch ausgedrückt.
    Habe mir zwischenzeitlich die web-site meiner KK mal angeschaut und zu der Chronikerregelung ein paar Infos gefunden, die ich allerdings nicht alle verstehe:o .
    Es ist so, daß ich bereits seit fast 11Jahren cP habe, außerdem kamen so nach und nach noch andere Krankheiten dazu wie z.B. sek. Fibro, Sicca-Syndrom...
    Vor über 20Jahren wurde außerdem eine Schilddrüsenfehlfunktion und Struma festgestellt und auch seitdem behandelt. U.a. wegen dieser Erkrankungen und den notwendigen Kontrollen, sowie Medikamentenbedarf bin ich mehr als 1xje Quartal in ärztlicher Behandlung. Somit dürfte dieser Punkt, sowie die Feststellung eines GdB von 60% in Bezug auf die Regelung erfüllt sein.
    Was ich nicht ganz verstehe: warum Familienbrutto und nicht das zu versteuernde Einkommen? Warum werden nur für die familienversicherten Kinder und Partner Freibeträge angerechnet?
    Mein Mann war selbständig und hatte sich damals privat versichert. Unsere Kinder waren bis dahin bei mir familienversichert und mussten dann in die Versicherung meines Mannes wechseln. Ich kann nicht ganz nachvollziehen warum zum einen die Freibeträge wegfallen sollen, zum anderen jedoch das volle Einkommen meines Mannes angerechnet wird. Noch dazu wo die erheblichen monatlichen Belastungen (Eigenheim, hohe Fahrtkosten....) auch keine Berücksichtigung finden. Das ist mir alles eine Nummer
    zu groß - ich glaube hier muß ich kapitulieren!

    Zerknirschte Grüße

    Elbereth
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Das ganze System ist so aufgebaut, elbereth

    "Du bekommst alles, wenn...." Der Nebensatz wäre wichtig, der schränkt es ein.
    Und so ist es auch hier.
    Was sie Dir in der einen hand geben, das nehmen sie dir mit der anderen wieder.

    Was Du beschreibst ist ein reiner Verwaltungsakt, der willkürlich so gemacht wurde, damit die Zahl der Befreiungen nicht zu groß wird.

    Das Familieneinkommen zählt. Und deshalb wird dort die Zuzahlungsgrenze nicht erreicht und DAS ist der Grund der Ablehnung und nicht die Krankheit.

    Das hat Ulla bei ihren Sonderschulkindern geübt und es klappt heute noch.
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    hallo, an alle, die es betrifft:

    wie Frank schon beschrieb, liegt darin das gr. problem.

    der Schutz der familie und der ehe wird im grundgesetz festgeschrieben,
    doch darum kümmert sich die gesundheitspolitik nicht.

    ist ein ehepartner privat versichert, evt. sogar schwer krank, hat viele ausgaben, muss dazu immer noch arbeiten, weil die altersvericherung nicht ausreicht, so wird sein bruttoeinkommen - ohne berücksichtigung irgendwelcher kosten, die zwar steuerl. berücksichtigt werden bei der ermittlung seines einkommens - bei der berechnung der gesamteinkommenshöhe angerechnet von den ges. kk, so dass der ges. vers. ehepartner trotz chronischer krankheit nie auf 1 % kommen kann. -läge seine rente alleine dieser berechnung zugrunde, würde sicherlich die zuzahlungsbefreiung erreicht -

    das gilt übrigens auch für lege, wenn feststeht, dass gemeins. haushalt.

    der ges. versicherte wird von der zuzahlung nicht befreit, weil der partner "zuviel" hat. der partner hingegen ist sauer, weil er für den ges. versicherten mitzahlen muss.

    hinzukommt noch, dass viele gezwungen sind, die günstigste möglichkeit zu errechnen. manche zusatzmedis müssen zwar verschrieben werden, sind manchmal im internetapothekenpreis unter 5 €, da wird dort gekauf, es entfällt daher die zuzahlungsquittung von 5 € (z.b. bei vigantoletten, folsan etc.).

    da die ges. kk immer mehr die ausgaben beschränken - in zukunft wird das noch häufiger wg. fehlens der sog. "verdünner" sein, wird immer mehr an helmitteln auf P-rezept abgegeben, somit fehlt auch hier der rezeptanteil.

    ältere paare, die aufeinder angewiesen sind, von einander abhängen, haben es daher zunehmend schwerer. ausserdem können viele privat versicherten ehepartner wg. erreichen der altersgrenze auch nicht mehr in der ges. kkversicherung aufgenommen werden. wird häufig vergessen.
    zum schein sich trennen, ist ebenfalls schwierig, denn der nachweis einer getrennten haushaltsführung muss geführt werden. mieten sind teuer.... etc.

    folglich stehen viele "alte" paare, sobald sie krank werden, vor dem finanz. ruin; hilflos, allein gelassen, vergessen, sie haben finanz. probleme, obwohl ständig gearbeitet.....
    gerecht ist das sicher nicht...
    ob gewollt? ich weiss es nicht....
    finanz. sorgen und der damit vorprogrammierte ärger verlängern gewiss nicht die lebenszeit ....

    viele würden sicherlich ihre bejahrten eltern zu sich nehmen. doch diese sind krank, bedürfen vieler medis. das können sich die jüngeren nicht leisten. sind sie gesund, zudem privat versichert, entfiele für die ältere person die zuzahlungsbefreiung; sie hätten noch finanz. neben der personensorge für die älteren aufzukommen......
    auch dieser gesichtspunkt wurde nicht hinreichend bedacht.

    schönes wochenende
     
  10. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Ich glaube nicht, dass es nur nicht bedacht wurde Bise.

    Die jetzige Regierung hat bereits 4 oder 5 mal verfassungswidrige Regelungen getroffen. Und anstatt betroffen über die Urteile zu sein, hat das Kabinett dann das Recht verbogen. So wird es auch bei der Pendlerpauschale werden.

    Noch nie gab es eine Regierung, die so gegen die Verfassung regelt und dann als Antwort eben die Verfassung ändern will. Und das ist genau der Standpunkt von Frau Schmidt. Wenn nicht getan wird, was sie will...."dann mach ich eben ein Gesetz dazu".

    Es gibt verschiedene Versorgungsmöglichkeiten. Momentan wird alles auf die tiefste Ebene herunter gezogen.

    Warte mal die neue Regelung der Pflegeversicherung ab. Da heisst es jetzt schon, ohne mehr Geld wird es nicht mehr Leistungen geben. Da wird genauso verfahren wie bisher. Zuerst kommt die Beitragssteigerung und dann die Einschränkung der Leistung.

    Dabei werden dann die Regelungen so kompliziert gemacht, dass kein Patient mehr durchblickt.

    Beispiel:
    Auf der ganzen Welt weiss man was das Wort "chronisch krank" bedeutet. Nur in Deutschland definiert eine Ministerium ( oder deren Bundesausschuss) was das Wort in der deutschen Sprache zu bedeuten hat.

    Das ist kein Zufall, das ist gewollt und Absicht.
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    dauernd hört man "den rentnern geht es so gut".

    das mag stimmen, wenn sie gesund sind. doch wehe sie werden/sind chronisch krank.
    dann fallen sie durch jedes soziale netz. durch die umstellung der DM auf € haben sie zusätzl. noch einen verlust erlitten. gegenseitige unterstützung durch lege wird unmöglich gemacht. doch wohin dann? die heime sind (über) voll und personell unterbesetzt...

    kranke würden gerne mit den gesunden tauschen.....
    nicht jede krankheit ist selbst verschuldet......
    manche krankheiten wurden einem zugeteilt, weil man einfach zu dämlich war, seine eigenen bedürfnisse zum wohl der allgemeinheit hintenanzustellen (unbez. überstunden, kein urlaub, kindererziehung etc. ... und natürlich in der not nicht zum sozi.amt gegangen, sondern versucht aus eigener kraft, schier unmögliches zu managen...)
    auch heute wissen viele nicht über die ihnen zustehenden rechte bescheid. sie vertrauen darauf, dass alles schon richtig gerichtet wird.
    wir leben jetzt in einem wechsel. bestraft werden die, die nicht "clever" genug waren -so manches mal drängt sich mir dieser eindruck auf.
    gruss
     
  12. Colana

    Colana Musikus

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  13. bise

    bise Neues Mitglied

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    und wo genau steht etwas über zuzahlungsbefreiung, sobald der haushalt "gemischt" ist, d.h. das einkommen von ges. versicherten und priv. versicherten zusammen addiert wird und/oder die berechnung des einkommens von selbständigen mit hohem umsatz und wenig gewinn, die sich privat versichern mussten?
    gruss
    bise
     
  14. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Bise,

    ich denke, in diesem speziellen Fall gibt es keine Infos dazu, sie sind eher allgemein gehalten:

    Antrag auf die Chroniker-Regelung - Erklärung:

    http://www.kvnw.info/stichworte/c-chroniker.html

    http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=208

    http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=211

    Hoffentlich habe ich Euch richtig verstanden:

    Mein Männe und ich sind beide Chroniker - allein schon durch die jeweilige Diabetes und daher bezahlen wir zur Zeit 1 % seines Bruttogehaltes.

    Wenn ich nun einen Minijob bekommen würde, dann würde ich ja aus seiner 1 % Regelung herausfallen und selbst zur Versicherten werden, die eine eigene 1% Regelung bekommen würde.

    Aber da beide Gehälter zusammengerechnet würden, könnte es sein, dass sogar mein Mann aus der 1% Regelung herausfallen könnte....

    Ist das richtig so? Wenn dies der Fall wäre, dann wäre es eine Sauerei und Abzockerei ohne Ende...

    Viele Grüße
    Colana
     
  15. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    du erhälst keine eigene 1 % regelung beim minijob.
    vielmehr werden beide gehälter zusammenaddiert und davon 1 % genommen.

    genau die fälle, die ich beschrieben habe, sind nirgendwo geregelt. das einkommen des priv. vers. wird brutto angerechnet, ohne irgendwelche ausgaben desjenigen mitzuberücksichtigen. er muss für den ges. vers. immer mitzahlen - d.h. seine eigenen ausgaben und die des kk patienten.
    gruss
    bise
     
  16. Liebe Colana
    Wenn in einer Familie ein chronisch Kranker ist dann werden 1 % vom gesamten Bruttoeinkommen berechnet. Ronny ist Chroniker, ich nicht. Seine Rente wird mit meinem Lohn zusammen berechnet. Bei Ehepaaren gibt es einen Freibetrag und pro Kind, wenn im Haushalt lebend. Von der Endsumme muss man dann 1% Zuzahlung leisten. Wir z.B. haben schon Mitte Feb. eine Hälfte an Zuzahlung geleistet, den Rest haben wir Abbuchen lassen und bekamen sofort unser Kärtchen für die Befreiung.
    LG von Sylke
     
  17. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Seit 2006 teilen manche Kassen den Vorjahres-Chronikern mit, wieviel die 1% Belastung in Euro wären. Das ist verbunden mit der Möglichkeit, diesen Betrag im Januar zu zahlen, praktisch im voraus für das Jahr. Dann erhält der Patient gleich im Januar seine Befreiungskarte.

    Das vereinfacht vieles und wird auch gerne genutzt. Leider schreiben die Kassen auch Patienten an, die in einem DMP-Programm sind oder in einem Hausarztmodell (es gibt hier verschiedene Befreiungen je nach Kasse.)
    Der Patient hat also schon eine Befreiung von der Praxisgebühr und zahlt aufgrund dieser Aufforderung fälschlicherweise nochmal.

    VORTEILE dieser Einmalzahlung im Januar ( im Grunde ein zusätzlicher Kassenbeitrag als Vorauszahlung) :
    - Es ist einfacher, man muss keinen erneuten Antrag stellen
    - Es entfällt der Nachweis, dass man jedes Quartal in Behandlung war


    NACHTEILE dieser Regelung:
    -Sollte der Patient die Kasse wechseln, dann ist der Betrag meist verloren. Es ist wieder Verhandlungssache (Erfahrung von 2006)
    -Sollte der Patient im März versterben, dann zahlt die Kasse nichts zurück (so war die Erfahrung 2006). Der Betrag ist verloren.
    -manche Patienten haben bereits eine andere Befreiung (DMP Programm zum Beispiel) und zahlen dennoch, obwohl sie es nicht müssten.

    Für die vorher geschilderten Fälle der Ablehnung der Befreiung hilft dies auch nicht weiter.
     
  18. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    die jetzige regelung "begünstigt" eindeutig diejenigen haushalte, die nur ges. vers. familienangehörige haben. nur dort werden chronisch kranke geschützt oder entlastet. die "misch"haushalte müssen zusehen, wie sie zurechtkommen.

    für rheumis gibt es bislang auch noch keine programme. ausserdem fallen bei ihnen durch schubsituationen bedingt, immer mal wieder zusätzl. praxisgebühren durch aufsuchen des wochenenddienstes an (bei mir häufig durch plötzliche augenerkrankung/entzündung, die sofort behandelt werden muss).
    will ich länger als 5 minuten beim fachdoc pro quartal behandelt/untersucht werden, gibt es IGEL.......

    gruss
     
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