zuzahlung bei krankengymnastik als privatpatient???

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von laface, 11. Mai 2007.

  1. laface

    laface Mitglied

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    Deutschland
    hi ihr lieben,

    habe eine frage.

    meine frau ist derzeit mit 3 bandscheibenvorfällen in behandlung.
    sie hatte zuerst ein rezept mit 10 behandlungen KG bekommen.
    das ganze kostete 195 € sprich pro anwendung 19,50 €. (sie ist sozusagen halbprivat versichert (PBEAKK))

    jetzt hat sie mit dem 2ten rezept die praxis gewechselt, weil sie mit der ersten behandlung nicht zufrieden war. dort kostet es pro anwedung auf einmal 21 €.

    ist es normal das die praxen ihre preise selber machen?

    ihre krankenkasse leistet einen höchstbetrag von 195 €.
    jetzt müssten wir bei der neuen praxis 15 € selber tragen.
    nebenbei gehe ich ja auch zur KG und muss fleissig selber zahlen.
    das ganze summiert sich nun aber...

    kennt ihr das auch mit den unterschiedlichen preisen?
    kennt sich jemand mit dieser thematik aus?


    viele grüße
    laface
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    Ort:
    bei Frau Antje

    na dann surf mal bei www.physio.de. dann wird dir und natürlich auch manchen usern hier vieles klar.
    bitte nicht erschrecken.
    gruss
     
  3. Ruth

    Ruth Bekanntes Mitglied

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    württemberg
    hallo, laface!

    ich bekomme regelmässig krankengymnastik auf neuro-physiologischer basis; eine behandlung dauert 30 minuten und kostet 32 €, davon muss ich 8.90 € selber zahlen. ich bin auch privat versichert. wie es mit den preisen in den verschiedenen praxen ist, weiss ich nicht, da ich seit anfang an in derselben einrichtung bin. allerdings haben sich im laufe der fast 5 jahre die preise erhöht,und die erstattung der privatkasse ist zurückgegangen.
    ich sehe es so: wenn ich einen kurs bei der vhs machen würde oder ins fitness-studio gehen würde, müsste ich auch zahlen...mir hilft die KG sehr.
    viele grüsse
    ruth
     
  4. Faustina 24

    Faustina 24 Bekanntes Mitglied

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    1.362
    Hallo laface,
    wir sind auch privat versichert und 10x Krankengymnastik kosten 195Euro.Das bezahlt die KK. Wie es allerdings wäre, wenn die Krankengymnastik mehr kosten würde, weiß ich auch nicht. Interessante Frage, hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht.
    Liebe Grüße
    Faustina
     
  5. kerstin

    kerstin Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    629
    Hallo laface!

    Ich bin zu 50% privatversichert und erhalte 50% aus der Beihilfe als Beamtin des Bundes.

    Die Erstattung der 50% durch die Beihilfestelle richtet sich nach dem beihilfefähigen Höchstbetrag nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes.

    Als Bundesbeamtin gilt für mich auch ein beihilfefähiger Höchstbetrag von 19,50 € pro KG, wovon der Auszahlungsbetrag der Beihilfestelle dann 50% beträgt.

    Als ich Physiotherapie erhielt, habe ich schon bei der Terminvereinbarung auf meinen Beihilfeanspruch hingewiesen und nach dem Preis je KG gefragt. Meine Praxis berechnete 19,50 €. Entweder wurde es nach meinem Hinweis berücksichtigt oder war der übliche Preis. Ich weiß es nicht, aber die Erstattung klappte problemlos.

    Bei mir kam nach einem Jahr nur das Problem, dass die private Krankenversicherung keine Erstattung mehr leistet. Ein ärztliches Gutachten wurde angefordert und anhand dessen die Zahlung eingestellt.

    Mein Rheumatologe hatte ein Jahr lang immer verordnet, erklärte mir aber dann, dass ich eben Pech habe, wenn die PKV nicht mehr zahlt.

    Vielleicht konnte ich etwas weiter helfen.

    Viele Grüße
    kerstin
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Bei den Privatbehandlungen (gleichgültig ob Post B oder 1. KLasse Privat) gibt es keine feste Preisliste.

    Im Allgemeinen unterschreibt der Privatpatient zu Beginn der Behandlung eine Vereinbarung. Es gibt oft auch einen Aushang der Preise. Das bedeutet, die Preise müssen vorher bekannt sein.

    Die Privatkassen wiederum nehmen nicht jeden Preis an, der von den Physios verlangt wird und vom Patienten als gegeben hingenommen wird.

    Einige Privatkassen nehmen daher die Beihilfesätze als Norm, weil dies die einzige Liste ist, die existiert dazu ( laut Kassendefinition).

    Die Physios wiederum berechnen meist das 2,3 fache des Ersatzkassenpreises. Dieser Betrag liegt höher als der Beihilfesatz. Es wird aber auch oft erheblich mehr verlangt und hier machen die Privatkassen nicht mit.

    Es ist also besser, sich vorher nach dem Preis zu erkundigen. Zumindestens bevor man die Vereinbarung unterschreibt.

    Kurz gesagt:
    Es gibt bei den Privatpatienten keine Gebührenordnung für Physios. Wenn der verlangte Preis zu hoch angesetzt wird, dann wird die Privatkasse nicht alles erstatten und der Patient muss den Differenzbetrag selbst tragen.
     
  7. laface

    laface Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    Deutschland
    hi liebe leute,

    ok habe anhand eurer beiträge jetzt den besseren durchblick.

    beim nächsten mal bin ich schlauer und werde mich mit meiner frau über die genauen konditionen der praxis erkundigen.

    habt ein schönes wochenende
    auf euch ist verlass :)

    herzliche grüße
    laface
     
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